Landtag Brandenburg Drucksache 6/9791 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.10.2018 / Ausgegeben: 24.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3917 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9629 Erwerbstätigkeit von Familien mit Kindern Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Der Osten und Westen Deutschlands zeigen deutliche Unterschiede hinsichtlich der Erwerbstätigkeit Eltern. Im Osten arbeiten bei mehr als einem Drittel aller Paare sowohl Vater und Mutter in Vollzeit (37%). Im Westen sind das nur 15%. Frage 1: Wie viele Familien mit Kindern unter 18 Jahren lebten 2017 im Land Brandenburg ? Bitte aufschlüsseln nach: a.) Familien mit einem Kind unter 18 Jahren? b.) Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren? c.) Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren? zu Frage 1: Im Land Brandenburg lebten 2017 insgesamt 246.000 Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: a.) 139.100 Familien mit einem Kind unter 18 Jahren, b.) 86.600 Familien mit zwei Kindern unter 18 Jahren und c.) 20.400 Familien mit drei und mehr Kindern unter 18 Jahren. Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen Frage 2: Wie viele Familien hatten in 2017 mindestens ein Kind unter 12 Jahren? zu Frage 2: Im Land Brandenburg lebten 2017 insgesamt 177.300 Familien mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren. Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 3: In welchen Lebensformen wuchsen die Kinder auf? Bitte unterschieden nach verheirateten Ehepaaren, Lebensgemeinschaften, alleinerziehenden Müttern und alleinerziehenden Vätern darstellen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9791 - 2 - zu Frage 3: Im Land Brandenburg lebten 2017 insgesamt 381.900 Kinder unter 18 Jahren. Davon wuchsen 218.500 Kinder bei Ehepaaren, 86.000 bei Eltern in Lebensgemeinschaften , 68.800 bei alleinerziehenden Müttern und 8.500 bei alleinerziehenden Vätern auf. Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Abweichungen in der Summe aufgrund von Rundungen Frage 4: Wie hoch war je nach Lebensform unterschieden der Anteil der Eltern, die beide in Vollzeit tätig waren? Zu Frage 4: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Erfassung keine Erkenntnisse vor. Frage 5: Wie hoch war je nach Lebensform unterschieden der Anteil der Eltern, bei der nur ein Elternteil in Vollzeit arbeitete (nach Vätern und Müttern unterschieden)? Zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Erfassung keine Erkenntnisse vor. Frage 6: Wie hoch war je nach Lebensform unterschieden der Anteil der Eltern, bei denen ein Elternteil in Vollzeit tätig war und ein anderes Elternteil in Teilzeit tätig war (nach Vätern und Müttern unterschieden)? Zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung mangels statistischer Erfassung keine Erkenntnisse vor. Frage 7: Wie hoch war je nach Lebensform und Beschäftigungsform (Voll- oder Teilzeit) das Durchschnittseinkommen (Brutto und Netto), das den Familien jeweils zur Verfügung stand? Zu Frage 7: Hinsichtlich der erfragten Einkommenssituation von verheirateten Ehepaaren und Lebensgemeinschaften liegen mangels statistischer Erfassung keine Erkenntnisse vor. Daten können lediglich für Alleinerziehende dargestellt werden. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 33 und 35 der Großen Anfrage Nr. 27 der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (Landtags-Drucksache 6/7948) verwiesen. Aktuellere Daten liegen bisher nicht vor.