Landtag Brandenburg Drucksache 6/9799 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.10.2018 / Ausgegeben: 29.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3908 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9614 Entwurf Doppelhaushalt 2019/2020 zu den Zuschüssen für die Digitalagentur GmbH Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Haushaltgesetzentwurf 2019/2020 ist in Kapitel 08 050, Seite 78 unter Titel 682 50 Zuschüsse in Höhe von 3 Mio. Euro für die neu zu gründende „Digitalagentur des Landes Brandenburg“ vorgesehen. In der Digitalagentur sollen 20 neue Stellen geschaffen werden. Von der Digitalisierung im Land profitieren sämtliche Ministerien? Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie sehen die Profile der 20 neuen Stellen aus? zu Frage 1: Die Stellenbeschreibungen werden sich an den konkreten Aufgaben der Agentur ausrichten. Frage 2: Sind unter den 20 neuen Stellen Beamtenstellen? zu Frage 2: Es sind keine Beamtenstellen vorgesehen. Frage 3: Werden in der neuen Digitalagentur auch Ausbildungsplätze sein? zu Frage 3: Es sind keine Ausbildungsplätze vorgesehen. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter aus dem Bereich Digitalisierung in der Staatskanzlei werden damit freigesetzt? zu Frage 4: Es werden keine Mitarbeiter aus der Staatskanzlei für die Agentur freigesetzt. Frage 5: Weshalb wird die Digitalagentur als landeseigene Gesellschaft dem Ministerium für Wirtschaft und Energie unterstellt und als unabhängige Institution nicht der Investitionsbank des Landes Brandenburg? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9799 - 2 - zu Frage 5: Die Agentur ist nicht dem MWE unterstellt. Die Digitalagentur hat die Rechtsform einer GmbH und ist eine 100-prozentige Tochter der ILB. Mit der Gründung und dem Halten der Beteiligung an der DigitalAgentur unterstützt die ILB das Land und andere Träger der öffentlichen Verwaltung bei der Umsetzung der "Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg ". Die "Zukunftsstrategie Digitales Brandenburg" betrifft die Geschäftsbereiche aller Ressorts der Landesregierung. Die Ausrichtung der aufgabenbezogenen Geschäftstätigkeit der GmbH wird deshalb in enger Abstimmung mit der Landesregierung erfolgen. Das Ministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt die Fachaufsicht über die Wahrnehmung der auf die Gesellschaft übertragenen Aufgaben. Frage 6: Wenn die Digitalagentur ausschließlich durch das Wirtschaftsministerium finanziert wird, wie ist es dann um deren Unabhängigkeit bestellt? zu Frage 6: Die DigitalAgentur soll im Wege der institutionellen Förderung aus Landesmitteln finanziert werden, die im Einzelplan 08 des MWE etatisiert sind. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Frage 7: Welche weiteren Zuschüsse durch welche Ministerien fließen in die Digitalagentur ? zu Frage 7: Keine. Frage 8: Wie werden zukünftig alle Ministerien an der Finanzierung der Digitalagentur beteiligt ? zu Frage 8: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 6 und 7 verwiesen.