Datum des Eingangs: 26.03.2015 / Ausgegeben: 31.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/980 Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfrage 323 des Abgeordneten Steeven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/690 6 Monate Bearbeitungszeit bei der Grunderwerbsteuer Wortlaut der Kleinen Anfrage 323 vom 24.02.2015: Auf der Homepage des Finanzamtes Kyritz heißt es, dass derzeit (Februar 2015) die Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Eingangsdatum aus August 2014 bearbeitet werden. Dies bedeutet, dass Eigentümer und Käufer von Grundstücken derzeit mit Bearbeitungszeiten von 6 Monaten rechnen müssen. Auch der Landesrechnungshof bemängelt in seinem Jahresbericht 2014 unter anderem die langen Bearbeitungszeiten und führt dies vor allem auf Personalengpässe und veral- tete IT-Ausstattung zurück. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie hoch sind derzeit jeweils die Bearbeitungszeiten für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer bzw. die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen in den drei zuständigen Finanzämtern Kyritz, Eberswalde und Calau? (Bitte für jedes Finanzamt aufschlüsseln) 2. Was sind die Ursachen für die langen Bearbeitungszeiten? 3. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitigen Bearbeitungszeiten in den Fi- nanzämtern und welche Bearbeitungszeit erachtet die Landesregierung als angemessen ? 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu gewährleisten? 5. Kann die Landesregierung ausschließen, dass dem Land durch die langen Bearbeitungszeiten bei der Grunderwerbsteuer keine Einnahmen inklusive Zinsen verloren gehen? 6. Wie hoch ist aus Sicht der Landesregierung der Bedarf an Arbeitskräften für die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer? 7. Wie viele Arbeitskräfte sind derzeit in den Grunderwerbsteuerstellen beschäftigt? 8. Wie hoch sind derzeit die Ausfallzeiten? 9. Im Jahr 2013 konnten durch die letzte Grunderwerbsteuererhöhung von 2011 52 Mio. € an Mehreinnahmen verzeichnet werden. Wie viele dieser Mittel sind in die bessere Ausstattung der Grunderwerbsteuerstellen geflossen, um einen zügigeren Steuervollzug zu gewährleisten? 10. Wie haben sich die Ausgaben für Personal, Gebäude und Technik der Grunderwerbsteuerstellen seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) 11. Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Modernisierung der auch im Landesrechnungshofbericht 2014 beanstandeten veralteten IT-Ausstattung der Grunderwerbsteuerstellen ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Wie hoch sind derzeit jeweils die Bearbeitungszeiten für die Festsetzung der Grund- erwerbsteuer bzw. die Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen in den drei zuständigen Finanzämtern Kyritz, Eberswalde und Calau? (Bitte für jedes Finanzamt aufschlüsseln) zu Frage 1: Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuervorgänge erfolgt nach Maßgabe der bun- deseinheitlich gelten-den Geschäftsordnung für die Finanzämter grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs. Im Finanz-amt Eberswalde beträgt die Bearbeitungszeit weniger als 3 Monate, im Finanzamt Kyritz derzeit ca. 4 Monate und im Finanzamt Calau 6 Monate. Durch kurzfristig eingeleitete Personalmaßnahmen soll die Bearbei- tungszeit im Finanzamt Kyritz bis Ende April 2015 und im Finanzamt Calau bis Ende Mai 2015 ebenfalls auf 3 Monate abgesenkt werden. Die Erteilung der Unbedenk- lichkeitsbescheinigung erfolgt, wenn die Grunderwerbsteuer entrichtet ist und hängt somit auch vom Zahlungsverhalten der Steuerpflichtigen ab. Frage 2: Was sind die Ursachen für die langen Bearbeitungszeiten? zu Frage 2: Die langen Bearbeitungszeiten sind - wie vom Landesrechnungshof in seinem Jah- resbericht 2014 feststellt und von den Finanzämtern bestätigt - vor allem auf hohe Ausfallzeiten der Bediensteten zurückzuführen. Zudem ist die im Verbund zur Koor- dinierten neuen Softwareentwicklung der Steuerverwaltung (KONSENS; vgl. Antwort zu Frage 11) zur Verfügung stehende technische Programmausstattung verbesse- rungsbedürftig. Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung die derzeitigen Bearbeitungszeiten in den Finanz- ämtern und welche Bearbeitungszeit erachtet die Landesregierung als angemessen? zu Frage 3: Die Landesregierung legt auf eine vollständige und zügige Festsetzung und Erhe- bung der Grunderwerbsteuer großen Wert. Unter Berücksichtigung vertretbarer Per- sonalkosten und des Umstandes, dass bei der überwiegenden Zahl der Vorgänge im Zeitpunkt der Anzeige im Finanzamt die Grunderwerbsteuer noch nicht entstanden und aus diesem Grund eine sofortige Festsetzung der Grunderwerbsteuer nicht mög- lich ist, wird eine Bearbeitungszeit von drei Monaten als angemessen angesehen. Frage 4: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Verkürzung der Bearbei- tungszeiten zu gewährleisten? zu Frage 4: Die Landesregierung hat veranlasst, dass die Grunderwerbsteuerstellen kurzfristig personelle Unterstützung aus anderen Bereichen der Finanzämter erhalten, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung im KONSENS-Verbund über die Referatsleiter Automation (Steuer), die das oberste Entscheidungsgremium des Automationsbereiches und Auftraggeber für die IT- Vorhaben bilden, und innerhalb der Arbeitsgruppe „Transparenz, Vorhabensma- nagement und Finanzcontrolling“ für eine bessere programmtechnische Unterstüt- zung der Grunderwerbsteuerstellen einsetzen. Frage 5: Kann die Landesregierung ausschließen, dass dem Land durch die langen Bearbei- tungszeiten bei der Grunderwerbsteuer keine Einnahmen inklusive Zinsen verloren gehen? zu Frage 5: Lange Bearbeitungszeiten führen zu einer entsprechend späteren Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer. Es gehen jedoch keine Einnahmen verloren. An- gesichts der aktuellen Kapitalmarktbedingungen ist die Verzögerung von einem Mo- nat im Hinblick auf die Vereinnahmung von Zinsen unbedeutend. Frage 6: Wie hoch ist aus Sicht der Landesregierung der Bedarf an Arbeitskräften für die Be- arbeitung der Grunderwerbsteuer? zu Frage 6: Der Personalbedarf der Grunderwerbsteuerstellen des Landes Brandenburg wird nach den von der Arbeitsgruppe “Personalbemessung“ der Steuerverwaltungen der Länder entwickelten einheitlichen Grundsätzen jährlich ermittelt und betrug nach ak- tuellen Zahlen zum 1. Januar 2014 im gehobenen Dienst 15,25 Vollzeitäquivalente (VZÄ) und im mittleren Dienst 14,43 VZÄ. Frage 7: Wie viele Arbeitskräfte sind derzeit in den Grunderwerbsteuerstellen beschäftigt? zu Frage 7: Zum 1. Januar 2015 waren in den Finanzämtern 15,900 VZÄ (17 Arbeitskräfte) im gehobenen Dienst und 17,825 VZÄ (19 Arbeitskräfte) im mittleren Dienst in den Grunderwerbsteuerstellen beschäftigt. Frage 8: Wie hoch sind derzeit die Ausfallzeiten? zu Frage 8: Auswertungen der im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit von jedem einzelnen Be- diensteten erfassten Arbeitszeiten sind nur nach den Maßgaben der Dienstvereinba- rungen zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit zwischen dem Finanzamt und dem jeweiligen Personalrat zulässig, welche nicht der Rahmendienstvereinbarung zwi- schen dem Ministerium der Finanzen und dem Hauptpersonalrat zur Regelung der gleitenden Arbeitszeit (Rahmen-DV GLAZ) zuwiderlaufen dürfen. Darin ist geregelt, dass eine Auswertung der Abwesenheitsdaten im Zeiterfassungssystem nur bei deutlichem Überschreiten der zulässigen Zeitsalden von Beschäftigten zulässig ist, um ein Entgegenwirken durch die Verwaltung sicherstellen zu können (§ 8 Absatz 4 in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Rahmen-DV GLAZ). Darüber hinausgehende Auswertungen bzw. Auswertungen für einen anderen als den genannten Grund sind nicht zulässig. Die regelmäßig erhobenen Krankenstandstatistiken in den Finanzämtern werden nicht stellenbezogen geführt. Der Landesregierung liegen daher keine statistisch ge- sicherten Erkenntnisse über Ausfallzeiten nur auf die Grunderwerbsteuerstellen be- zogen vor, der Umstand der Fehlzeiten entspricht aber den Mitteilungen der Vorste- herinnen und der Vorsteher. Frage 9: Im Jahr 2013 konnten durch die letzte Grunderwerbsteuererhöhung von 2011 52 Mi- o. € an Mehreinnahmen verzeichnet werden. Wie viele dieser Mittel sind in die bes- sere Ausstattung der Grunderwerbsteuerstellen geflossen, um einen zügigeren Steuervollzug zu gewährleisten? zu Frage 9: Ein Haushaltsgrundsatz ist gemäß § 7 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 8 Landes- haushaltsordnung das Gesamtdeckungsprinzip, wonach sämtliche Einnahmen eines öffentlichen Haushalts zur Deckung sämtlicher Ausgaben dienen, sofern eine Zweckbindung nicht gesetzlich vorgeschrieben oder im Haushaltsplan zugelassen ist. Die Ausgaben der Finanzämter, u. a. für die bessere Ausstattung der Grunder- werbsteuerstellen erfolgen auf der Grundlage des jeweiligen Haushaltsplans; die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer unterliegen keiner Zweckbindung. Frage 10: Wie haben sich die Ausgaben für Personal, Gebäude und Technik der Grunderwerb- steuerstellen seit dem Jahr 2010 bis heute entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüs- seln) zu Frage 10: Angaben zu den Ausgaben liegen nicht stellenbezogen vor. Gleichwohl ist es mög- lich, über die zum Ende des jeweiligen Jahres eingesetzten VZÄ die Haushaltausga- ben für Mietzahlungen der Finanzämter an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), inkl. Betriebs- und Nebenkosten, zu schlüsseln. Bei der Auswertung der Angaben ist der räumliche Vollzug der Zentralisierung der Grunderwerbsteuerstellen auf drei Standorte im Jahr 2010 zu berücksichtigen. Aus- gaben für das Personal werden haushalterisch für die Steuerverwaltung insgesamt ausgewiesen. Berechnungen sind mittels landeseinheitlicher Personalnormkosten und den genannten VZÄ möglich. Die Ausgaben für Personal und Gebäude der Grunderwerbsteuerstellen entwickelten sich seit dem Jahr 2010 bis heute nach den dargestellten Berechnungen wie folgt: In Bezug auf die Ausgaben für Technik der Grunderwerbsteuerstellen oder anderer Bereiche der Finanzämter liegen der Landesregierung keine stellenbezogenen An- gaben vor. Frage 11: Wie ist der aktuelle Stand in Bezug auf die Modernisierung der auch im Landesrech- nungshofbericht 2014 beanstandeten veralteten IT-Ausstattung der Grunderwerb- steuerstellen? zu Frage 11: Ausgaben anteilig pro Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 Personal 1.555.598 € 1.414.679 € 1.465.429 € 1.461.458 € 1.541.777 € Gebäude 102.974 € 88.537 € 93.784 € 88.645 € 98.899 € Ziel des KONSENS-Verbundes ist es, durch den Einsatz einheitlicher Software für das Besteuerungsverfahren in den Ländern den Vollzug der Steuergesetze zu ver- bessern. Brandenburg gehört hierbei nicht zu dem Kreis der produzierenden Länder und ist demzufolge weder in der sogenannten Steuerungsgruppe noch in der Ent- wicklungsleitung-IT vertreten. Aktuell wird an der programmtechnischen Umsetzung der elektronischen Übermitt- lung von Veräußerungsanzeigen und Urkunden an die Finanzverwaltung gearbeitet. Ferner existiert im KONSENS-Verbund eine Aufgabenanmeldung für eine vollma- schinelle Festsetzung der Grunderwerbsteuer. Bereits neu eingeführt wurde eine elektronische Wiedervorlage. Zudem werden bisher in Papierform aufgelegte Arbeits- listen nunmehr elektronisch zur Bearbeitung bereitgestellt.