Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.10.2018 / Ausgegeben: 29.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3905 der Abgeordneten Andreas Gliese (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9604 Waldbrandbekämpfung im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Brandenburg ist das Bundesland mit der größten Waldbrandgefahr . Für die Feuerwehren im Land sind Waldbrände eine besonders schwere und gefährliche Aufgabe. Damit sie ihre Aufgabe angemessen erfüllen können, müssen die Waldinfrastruktur und die Ausrüstung der Feuerwehren auf solchen Einsatzlagen ausgerichtet sein. Ungeeignete Löschwasserentnahmestellen, Wald- und Zufahrtswege oder Ausrüstung führen dazu, dass Feuerwehrleute das Feuer nicht aktiv im Waldgebiet bekämpfen können und abwarten müssen, bis die Brände zu ihnen kommen. Frage 1: Wie viele Waldbrände gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten zu Frage 1: siehe nachfolgende Tabelle: Anzahl Waldbrände 2010 - 2018 je Landkreis /kreisfreie Stadt Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 2 - (Abkürzungen: BRB-Brandenburg an der Havel, CB-Stadt Cottbus Stadt, FF(O)-Frankfurt (Oder), P-Potsdam, BAR-Barnim, LDS- Dahme-Spreewald, EE-Elbe-Elster, HVL-Havelland, MOL-Märkisch-Oderland, OHV-Oberhavel, OSL-Oberspreewald-Lausitz, LOS- Oder-Spree, OPR-Ostprignitz-Ruppin, PM-Potsdam-Mittelmark, PR-Prignitz, SPN-Spree-Neiße, TF-Teltow-Fläming, UM-Uckermark) Frage 2: Wie viel Hektar an Waldfläche sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 abgebrannt und um welche Eigentumsart der Waldflächen handelte es sich hierbei (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 2: siehe nachfolgende Tabelle: Fläche Waldbrände in Hektar (ha) 2010 - 2018 je Landkreis/kreisfreie Stadt Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 3 - * LDS - Waldbrand Lieberoser Heide (10.9.-22.9.2018) von 218 ha noch nicht in der Statistik erfasst Frage 3: Welche finanziellen Waldbrandschäden sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 entstanden (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 3: Es liegen keine Angaben über die finanziellen Schäden der Waldbrände vor. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 4 - Frage 4: Welche Ursachen lagen den Waldbränden jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 zugrunde (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? zu Frage 4: siehe nachfolgende Tabelle: Anzahl Waldbrände nach Ursachen 2010 - 2018 je Landkreis/kreisfreie Stadt Jahr Ursache PR OPR OHV UM BAR MOL HVL PM +P TF LDS LOS +FF EE OSL SPN +CB Summe Summe Jahr 2018 Fahrlässigkeit 0 0 0 0 1 0 2 2 4 3 0 1 1 1 15 471 Brandstiftung 0 2 45 7 4 0 0 3 7 5 0 7 4 2 86 Blitzschlag 1 3 0 1 1 0 5 1 6 5 0 6 3 33 andere 4 5 10 2 4 7 9 7 11 14 10 9 4 15 111 unbekannt 6 3 7 5 1 5 5 19 56 34 12 21 25 27 226 2017 Fahrlässigkeit 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 138 Brandstiftung 0 0 26 0 0 0 0 0 0 4 5 7 9 7 49 Blitzschlag 0 0 0 0 1 0 0 0 0 3 1 1 2 1 9 andere 1 3 2 0 11 0 1 5 3 6 2 2 0 3 29 unbekannt 0 1 0 0 2 0 0 8 9 9 1 5 4 9 48 2016 Fahrlässigkeit 0 0 1 0 2 0 0 0 1 1 0 0 0 5 10 232 Brandstiftung 1 4 60 5 1 0 0 0 2 1 3 0 13 7 97 Blitzschlag 0 1 1 2 1 0 1 0 1 0 1 2 1 0 11 andere 1 1 2 0 2 2 2 3 3 11 9 4 3 3 46 unbekannt 1 2 5 1 2 3 1 13 20 5 4 2 5 4 68 2015 Fahrlässigkeit 0 0 1 0 1 0 0 2 2 5 2 1 0 2 16 315 Brandstiftung 0 11 18 1 7 0 0 0 0 7 3 3 1 2 53 Blitzschlag 1 0 0 0 0 0 0 9 1 7 3 0 2 3 26 andere 2 1 4 5 6 3 2 7 14 16 13 8 1 16 98 unbekannt 2 6 8 2 6 2 2 12 22 20 13 4 13 10 122 2014 Fahrlässigkeit 0 0 0 0 4 4 0 0 0 2 0 4 0 0 5 117 Brandstiftung 1 7 0 0 1 0 0 1 0 2 5 15 0 0 32 Blitzschlag 0 1 0 1 1 0 0 1 0 0 1 1 1 1 8 andere 2 0 2 2 2 0 0 2 1 6 6 3 0 4 30 unbekannt 0 1 1 2 5 0 1 2 9 10 5 1 2 3 42 2013 Fahrlässigkeit 1 1 0 0 0 2 0 2 3 0 0 0 0 0 9 163 Brandstiftung 0 15 1 0 0 0 0 1 2 3 7 13 1 0 43 Blitzschlag 2 1 0 0 1 0 0 0 1 1 0 1 1 1 9 andere 0 5 7 2 5 1 1 1 3 7 6 2 0 5 45 unbekannt 2 3 4 0 2 1 0 0 14 7 9 7 1 7 57 2012 Fahrlässigkeit 0 1 0 0 0 0 1 3 1 1 0 0 0 0 7 235 Brandstiftung 0 6 1 0 3 0 0 2 7 3 0 9 6 5 42 Blitzschlag 0 0 1 0 0 0 1 1 0 2 1 3 6 6 21 andere 1 6 4 2 2 5 2 6 8 6 9 10 3 3 67 unbekannt 1 1 7 0 2 5 2 8 10 22 5 15 8 12 98 2011 Fahrlässigkeit 0 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 2 221 Brandstiftung 2 1 0 0 4 0 0 0 1 0 0 1 2 2 13 Blitzschlag 1 0 1 1 3 0 1 1 0 2 5 4 2 2 23 andere 2 0 6 5 1 0 1 2 5 20 2 2 6 4 56 unbekannt 1 0 4 3 11 0 0 3 13 31 14 6 36 5 127 2010 Fahrlässigkeit 0 0 2 0 2 0 0 0 4 1 0 0 1 0 10 250 Brandstiftung 1 2 1 0 35 0 0 0 1 1 25 0 3 1 70 Blitzschlag 1 0 0 0 0 0 0 0 1 5 1 2 0 2 12 andere 1 2 7 2 3 1 0 3 14 9 9 4 13 1 69 unbekannt 3 3 2 2 0 0 2 8 14 15 8 11 10 11 89 Frage 5: a) Wie viele Löschwasserentnahmestellen zur Waldbrandbekämpfung gibt es im Land Brandenburg (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Welches Baujahr und welche Bauart weisen diese auf? Wie ist der tatsächliche Zustand ? Sind in diesem Zusammenhang Kompatibilitätsprobleme mit Schlauchverbindungen bekannt? Wenn ja, wie viele Fälle gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2018? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 5 - c) Welches Fassungsvermögen (Wasser in Kubikmeter) weisen die Teiche und Behälter der jeweiligen Löschwasserentnahmestellen auf? In wie vielen Fällen erfüllen diese nicht die rechtlichen Vorgaben? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) d) In wie vielen Fällen geht die Landesregierung von einem dringenden Erneuerungsbedarf aus (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? In wie vielen Fällen müssen diese nachgerüstet werden? zu Frage 5: a) Durch die untere Forstbehörde wurden landesweit 1.157 Löschwasserentnahmestellen (Anlagen zur Löschwasserversorgung) erfasst, siehe nachfolgende Tabelle: Anzahl Löschwasserentnahmestellen je Landkreis/kreisfreie Stadt Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Löschwasserentnahmestellen BAR 46 BRB 11 CB 0 LDS 37 EE 131 HVL 145 FF 0 MOL 9 OHV 139 OSL 3 LOS 77 OPR 119 P 0 PM 91 PR 85 SPN 55 TF 39 UM 170 Gesamt 1.157 b) Das Baujahr ist für die meisten Löschwasserentnahmestellen nicht bekannt. Lediglich für 51 geförderte Löschwasserentnahmestellen ist das Baujahr bekannt (zwischen 2008 und 2014). Der Landesregierung liegen keine Informationen zum Zustand der Löschwasserentnahmestellen und zu möglichen Kompatibilitätsproblemen mit Schlauchverbindungen vor. Die Bauart gliedert sich je Landkreis/kreisfreie Stadt wie folgt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 6 - Landkreis/kreisfreie Stadt Bauart 400 410 414 420 430 440 450 460 470 480 Gesamt BAR 0 33 0 6 3 0 3 0 0 1 46 BRB 0 9 0 0 0 0 2 0 0 0 11 CB 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 LDS 0 24 0 1 0 5 0 0 7 0 37 EE 0 36 0 4 15 17 8 4 47 0 131 HVL 0 62 3 1 0 67 10 0 2 0 145 FF 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 MOL 0 3 0 3 0 0 2 0 0 1 9 OHV 0 77 0 20 8 22 7 0 2 3 139 OSL 0 2 0 0 0 0 0 0 1 0 3 LOS 0 41 0 15 1 4 8 0 7 1 77 OPR 0 88 1 11 2 6 3 0 5 3 119 P 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 PM 0 44 0 0 2 16 7 0 22 0 91 PR 0 73 0 1 0 2 0 0 9 0 85 SPN 2 19 0 2 0 1 0 0 23 8 55 TF 0 20 0 0 0 7 7 0 5 0 39 UM 0 156 0 1 0 1 3 0 8 1 170 Gesamt 2 687 4 65 31 148 60 4 138 18 1.157 Bauart 400 Wasserentnahmestelle geplant (ohne Spezifikation) 410 Saugstelle unendlich 414 Saugstelle unendlich, nur mit Tragkraftspritze 420 Saugstelle endlich 424 Saugstelle endlich, nur mit Tragkraftspritze 430 Grundwassertiefbrunnen 440 Flachspiegelbrunnen 450 Hydrant 460 Staueinrichtung , nutzbar 464 Staueinrichtung , nutzbar nur mit Tragkraft Spritze 470 Löschwasserteich 480 Zisterne, Tank c) Das Fassungsvermögen der Löschwasserentnahmestellen ist nicht bekannt. d) Ein Erneuerungsbedarf ist nicht ableitbar. Frage 6: Wie ist der Zustand der jeweiligen Brandschutzstreifen entlang der Autobahnen, Land- und Kreisstraßen sowie der Sperrriegel zu Ortschaften? In welchen Abständen wird der Zustand kontrolliert? In wie vielen Fällen erfüllen diese nicht die rechtlichen Vorgaben? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 7 - zu Frage 6: Die Anlage und Unterhaltung von Waldbrandschutzstreifen obliegt als Maßnahme des vorbeugenden Waldbrandschutzes dem Waldbesitzer. Es gibt keine rechtlichen Vorgaben zur Anlage (Lage, Art und Anzahl) dieser Schutzmaßnahme. Ebenso gibt es keine gesetzlichen Regelungen im Landeswaldgesetz (LWaldG), wonach angrenzend an Ortschaften Sperrriegel anzulegen und zu unterhalten sind. Frage 7: Wie viele Wald- und Zufahrtswege (in absoluten Zahlen und prozentual) in Brandenburg sind so ausgebaut und in einem solchen Zustand, dass auch schwere Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren diese ungehindert nutzen können? Wie viele Wald- und Zufahrtswege (auch aufgeschlüsselt nach ordnungsgemäß befahrbar und nicht befahrbar durch schwere Einsatzfahrzeuge) liegen im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand (Land und Kommunen) und wie viele in privater Hand? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 7: Eine Aussage ist nur möglich für Waldwege im Sinne des § 2 LWaldG. Zufahrtswege sind in der Regel Privatwege oder öffentliche Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG). Die Gesamtlänge der Waldwege in Brandenburg beträgt ca. 85.800 km, davon ist etwa die Hälfte der Waldwege LKW-befahrbar. Eine Aufschlüsselung nach Eigentumsarten liegt nicht vor. Frage 8: Wie viele Kilometer Waldbrandschutzwege sind nach dem Waldschutzplan des Landes Brandenburg derzeit geplant und wie verteilen sich diese auf die unterschiedlichen Waldeigentumsarten? Frage 9: In welchem Umfang wird die ordnungsgemäße Herstellung von Wald- und Zufahrtswegen durch Private durch das Land finanziell gefördert? Wie viele der privaten Waldbesitzer (in absoluten Zahlen und prozentual) haben die Förderung in Anspruch genommen ? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Fragen 8 und 9: Der Waldschutzplan - Teilplan Waldbrandschutz - sieht insgesamt ca. 12.600 km für die Instandsetzung bestehender Waldwege unter dem Einsatz von Fördermitteln vor. Es handelt es sich dabei um Waldwege, deren ganzjährige Befahrbarkeit mit LKW in Hinblick auf die Waldbrandvorbeugung und -bekämpfung hergestellt werden soll. Im Landeswald haben ca. 5.500 km der Waldwege Bedeutung als Hauptabfuhrwege. Etwa 3.000 km hiervon sind im Waldschutzplan als Waldbrandschutzwege ausgewiesen. Davon sind ca. 1.800 km als ganzjährig mit LKW befahrbar ausgebaut und können im Bedarfsfall mit schweren Fahrzeugen/Feuerwehren befahren werden. Die übrigen 1.200 km müssen noch in diesen Standard entwickelt werden. Eine Aufschlüsselung der Waldwege nach weiteren Eigentumsarten liegt nicht vor. Die Förderung von Maßnahmen zur Wegeinstandsetzung im Rahmen der Waldbrandvorsorge erfolgt auf Basis einer Festbetragsfinanzierung zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 8 - Jedes Jahr gehen trotz einer 100 Prozent Förderung nur ca. 50 Anträge aus dem Privatund Körperschaftswald ein und werden bewilligt. Auf Grundlage des Waldschutzplanes wurden bisher 919 km Ausbau von Waldwegen im Privat- und Körperschaftswald realisiert und gefördert. Aufgrund der kleinteiligen Eigentumsstruktur im Privatwald ist es sehr schwierig, Waldbesitzer überzeugend zu beraten, Fördermittelanträge zu stellen. Die Länge der mit Fördermitteln ausgebauten Wege im Privat- und Körperschaftswald in den jeweiligen Landkreisen/kreisfreien Städten ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen . Landkreis/kreisfreie Stadt Wegelänge in Kilometer BAR 45 BRB 0 CB 0 LDS 124 EE 94 FF 0 HVL 68 MOL 70 OHV 26 OSL 37 LOS 63 OPR 127 P 0 PM 27 PR 30 SPN 1 TF 98 UM 109 Gesamt 919 Frage 10: Welchen Bestand an Tanklöschfahrzeugen mit hoher Geländegängigkeit, Pump-und-Roll-Verfahren und Eigenschutzdüsen gibt es im Land? Wie viele dieser Fahrzeuge wurden durch das Land jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 finanziell gefördert? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 10: Durch das Land Brandenburg wurde von 2010 bis 2018 die Beschaffung folgender Tanklöschfahrzeuge mit Geländegängigkeit (Kategorie 3) und der Möglichkeit des Pump-and-Roll-Verfahrens gefördert: Jahr Typ Landkreis 2010 4 TLF 20/50 2 x LDS; EE; SPN 2012 2 TLF 20/50 TF; FFO 2013 2 TLF 5000 LOS; HVL 2016 4 TLF 5000 EE; SPN; PM; OPR 2017/2018 3 TLF 5000 BAR; EE; UM Landtag Brandenburg Drucksache 6/9805 - 9 - Eigenschutzdüsen waren nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen, konnten aber durch die Aufgabenträger optional zugekauft werden. Angaben, welche Aufgabenträger die Option gezogen haben, liegen nicht vor. Die Beschaffung von Einsatzfahrzeugen obliegt grundsätzlich den Aufgabenträgern im Brandschutz. Der Landesregierung liegen keine Angaben vor, welcher Aufgabenträger, außerhalb der Landesförderung, geländegängige Tanklöschfahrzeuge beschafft hat. Frage 11: Welchen Bestand an Schlauchfahrzeugen mit hoher Geländegängigkeit, Pumpund -Roll-Verfahren und Eigenschutzdüsen gibt es im Land? Wie viele dieser Fahrzeuge wurden durch das Land jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 finanziell gefördert? (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 11: Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es bei den öffentlichen Feuerwehren keine geländegängigen Schlauchwagen. Pump-and-Roll und Eigenschutzdüsen sind für diese Fahrzeuge nicht zutreffend, da sie kein Löschwasser mitführen. Frage 12: Wie stellt sich die Verfügbarkeit von Hubschraubern zur Brandbekämpfung beispielsweise der Bundeswehr dar? zu Frage 12: Für die Waldbrandbekämpfung aus der Luft werden bei Erfordernis die entsprechenden Fähigkeiten bei der Bundespolizei bzw. bei der Bundeswehr angefordert. Je nach Verfügbarkeit werden dem Anfordernden entsprechende Einsatzmittel zugeordnet. Diese können aus dem gesamten Bundesgebiet geordert werden. Insbesondere bei der Bundeswehr hat der Anfordernde keinen Anspruch auf ein bestimmtes Einsatzmittel. Ob ein Hubschrauber verfügbar ist, wird erst bei einer konkreten Anforderung geprüft. Es werden keine Hubschrauber für die Waldbrandbekämpfung vorgehalten. Frage 13: Welche speziellen Schulungsangebote zur Waldbrandbekämpfung gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 an der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (bitte auch unter Angabe der Anzahl der angebotenen Kursplätze und der tatsächlichen Nachfrageanzahl der Feuerwehrleute)? zu Frage 13: An der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) werden Inhalte der Brandbekämpfung, dies bezieht die Bekämpfung von Bränden in Wäldern ein, in den verschiedenen Führungslehrgängen vom Gruppenführer (F 3, B 3) bis hin zum Verbandsführer (F 6, B 4) sowie in der Ausbildung von Führungsstäben behandelt und vermittelt. In den aktuellen Lehrplan (2018) hat die LSTE ein Fachsymposium zur Waldbrandbekämpfung aufgenommen. Das Seminar „Waldbrandbekämpfung im Land Brandenburg“ fand am 16. Oktober 2018 statt.