Landtag Brandenburg Drucksache 6/9806 6. Wahlperiode Eingegangen: 24.10.2018 / Ausgegeben: 29.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3909 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9615 Entwurf Doppelhaushalt 2019/2020 zu den Zuschüssen für die Tourismus Marketing Brandenburg GmbH (TMB) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Im Haushaltgesetzentwurf 2019/2020 ist in Kapitel 08 030, Seite 44 unter Titel 683 21 eine signifikante Steigerung der Zuschüsse an die Tourismus Marketing Brandenburg (TMB) festzustellen. Im vorläufigen Wirtschaftsplan der TMB (Anlage zum Kapitel 08 030 -Seite 56 -sind erhöhte Personalkosten durch die Schaffung von vier neuen Stellen festzustellen. Frage 1: Wie sehen die Profile der vier Stellen aus, die 2019 neu geschaffen werden sollen ? zu Frage 1: Es handelt sich um insgesamt sechs Stellen im Bereich des Content- Managements und der Pflege und Weiterentwicklung der Digitalen Inhalte und Applikationen . Die neuen Personalstellen lösen bisherige Kosten für Dienstleister ab. Durch die Schaffung der Stellen bei der TMB wird die Wahrscheinlichkeit hoher personeller Fluktuation wegen unattraktiver, zeitlich befristeter Arbeitsplätze bei einer Agentur und Know-How-Verlustes durch notwendige Neuausschreibung und Vergabe an einen neuen Dienstleister verringert. Frage 2: Wie hoch ist das Gehalt des Geschäftsführers der Tourismus Marketing Brandenburg GmbH? zu Frage 2: Das Gehalt des Geschäftsführers ist mit neuem Vertrag ab 2019 gültig wie folgt geregelt: Grundvergütung p.a. 134.600 EUR Sondervergütung (erfolgsabhängig) p.a. 20.000 EUR Summe 154.600 EUR Das Gehalt des Geschäftsführers ist u.a. im Beteiligungsbericht des Landes Brandenburg und im Corporate Governance Bericht der Gesellschaft transparent dargestellt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9806 - 2 - Frage 3: Enthält das Gehalt des Geschäftsführers der TMB eine erfolgsabhängige Komponente ? zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2.