Landtag Brandenburg Drucksache 6/9815 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.10.2018 / Ausgegeben: 30.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3911 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9617 Neue Mobilfunkmasten für Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 22. Mai 2018 haben das Ministerium des Innern und für Kommunales sowie das Ministerium für Wirtschaft und Energie in einer gemeinsamen Pressemitteilung verkündet, bis zu 32 neue Masten für den Digitalfunk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) des Landes errichten lassen zu wollen. Die in Brandenburg tätigen Mobilfunknetzbetreiber würden diese Infrastruktur mitnutzen dürfen. Ziel dieser Maßnahme sei es, die Mobilfunkversorgung in allen Teilen Brandenburgs zu verbessern. 1. Wie viele neue BOS-Funkmasten sollen nach dem aktuellen Stand errichtet werden? zu Frage 1: Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird bis zu 32 zusätzliche Basisstandorte für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) des Landes errichten. 2. Wie viele Funkmasten davon kommen nach dem aktuellen Stand für die Mitnutzung durch die Mobilfunknetzbetreiber in Frage? zu Frage 2: Den Mobilfunkunternehmen werden grundsätzlich alle Basisstandorte des Digitalfunks BOS zur Mitnutzung angeboten. Aktuell ist davon auszugehen, dass von den 32 zusätzlichen Basisstandorten mindestens 27 von den Mobilfunkunternehmen tatsächlich mitgenutzt werden. 3. Wie viele Haushalte und/oder Einwohner sollen durch die Mitnutzung dieser BOS- Infrastruktur durch die Mobilfunknetzbetreiber profitieren? zu Frage 3: Die Zahl der Haushalte und/oder Einwohner, die durch die Mitnutzung der neuen erweiterten BOS-Digitalfunkinfrastruktur durch die Mobilfunknetzbetreiber profitiert, ist abhängig von der konkreten Standortbestimmung der zusätzlichen Funkmasten. Hierbei stimmen sich das Land Brandenburg und die Mobilfunkbetreiber ab. Entscheidend für die Auswahl der zusätzlichen Standorte sind zunächst die aus Sicht des Digitalfunks BOS erforderlichen Netzoptimierungen, die sich bestenfalls mit den Mobilfunklücken decken. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9815 - 2 - 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Errichtung der geplanten Funkmasten? zu Frage 4: Die Kosten für die Errichtung eines Funkmastes (Funkmast, Container) belaufen sich einschließlich der erforderlichen Infrastruktur (Netzanbindung, Versorgungsleitungen etc.) auf rund 300.000 €. Die Errichtung aller Funkmasten wird damit rund 10 Mio. € kosten. Hinzu kommt die Systemtechnik für den Digitalfunk BOS, deren Kosten sich auf ca. 250.000 € pro Mast belaufen. 5. Wo sind die notwendigen Mittel im aktuellen Haushaltsgesetzentwurf der Landesregierung eingestellt? zu Frage 5: Die erforderlichen Mittel sind im Einzelplan 03 Kapitel 03 150 Titelgruppe 63 Titel 711 63 des Landeshaushaltsplan-Entwurfs veranschlagt. 6. Wann sollen die geplanten Funkmasten errichtet werden? zu Frage 6: Mit der Standortakquise wurde begonnen. Die Errichtung der zusätzlichen Basisstandorte des Digitalfunks BOS wird 2019 begonnen werden. Alle Standorte sollen bis 2022 errichtet sein.