Landtag Brandenburg Drucksache 6/9816 6. Wahlperiode Eingegangen: 25.10.2018 / Ausgegeben: 30.10.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3916 des Abgeordneten Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9628 BOS-Digitalfunk für Polizei und Feuerwehr im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) aus dem Jahr 2006 legte die Grundlage für ein bundesweit einheitliches Digitalfunknetzes, über das der Funkverkehr der Polizei und der Feuerwehren ablaufen kann. 1. Wie viel Prozent des Funkverkehrs der Polizei und der Feuerwehren erfolgten jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 über den BOS-Digitalfunk? zu Frage 1: Der Digitalfunk BOS wurde in Brandenburg nach Abschluss des Netzaufbaus im Jahr 2013 sukzessive in Betrieb genommen. Er steht seit dem III. Quartal 2015 allen BOS als Einsatz- und Führungsmittel zur Verfügung (vgl. auch Antwort auf KA 1199 des Abgeordneten Björn Lakenmacher, LT-Drucksache 6/3025). Seitdem erfolgt die Funkkommunikation mit den Leitstellen im Land Brandenburg ausschließlich über den Digitalfunk BOS. 2. Gibt es Polizeidienststellen oder Feuerwehren im Land Brandenburg, die den BOS- Digitalfunk noch nicht nutzen? Wenn ja, welche und warum nicht? zu Frage 2: Die Polizei und alle öffentlichen Feuerwehren des Landes Brandenburg nutzen den Digitalfunk BOS. 3. Welche Kosten für die Umsetzung des Digitalfunks in der Polizei und bei den Feuerwehren im Land Brandenburg sind jeweils in den Jahren 2010 bis 2018 entstanden? Welcher Anteil davon wurde durch den Bund und welcher Anteil durch das Land Brandenburg finanziert? zu Frage 3: Für den Aufbau des Digitalfunks BOS (einschließlich Endgeräte) und die ergänzenden Netzänderungsmaßnahmen sowie für den Betrieb des Digitalfunks BOS sind in den Jahren 2010 bis 09/2018 folgende Ausgaben entstanden: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9816 - 2 - An den Kosten des Landes Brandenburg beteiligt sich der Bund nach Maßgabe des „Verwaltungsabkommens über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern beim Aufbau und Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech- und Datenfunksystems für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland“ mit einer Quote von aktuell 55,1 %. Hiervon ausgenommen sind die Aufwendungen für Maßnahmen (z. B. Netzoptimierungen), die über die mit dem Bund vereinbarte Netzplanung hinausgehen und ausschließlich im Landesinteresse liegen. Die auf die Kommunen entfallenden anteiligen Betriebskosten des Digitalfunks BOS werden pauschal mit 850.000 Euro pro Jahr sowie einer seit 2017 geltenden jährlichen Kostensteigerung von zwei Prozent erhoben. Für die Ausstattung der Feuerwehren im Land Brandenburg mit digitaler Funkgerätetechnik waren die Träger für den Brand- und Katastrophenschutz sowie der Hilfsorganisationen zuständig. Das Land Brandenburg hat hierbei eine Kostendeckelung für diejenigen Träger übernommen, die sich am Endgeräterahmenvertrag des Landes Brandenburg beteiligt haben (siehe LT-Drucksache 5/2616). 4. Wie viele Störungen, Teil- und Gesamtausfälle des BOS-Digitalfunks gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2018? zu Frage 4: Für das Digitalfunknetz besteht nach Angabe der Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS (BDBOS) eine Hochverfügbarkeit von durchschnittlich 99,95% (Stand 30.11.2017). Bisher gab es keinen Gesamtausfall des Digitalfunknetzes BOS mit aktuell mehr als 4.600 TETRA-Basisstationen (TBS) und 62 Vermittlungsstellen. Seit 2013 werden durchschnittlich 485 Störungen pro Jahr registriert. Dabei wird jeder einzelne Ausfall einer TBS erfasst, auch wenn Ausfälle im Sekundenbereich keine spürbaren Auswirkungen für die BOS zur Folge haben. 5. Gibt es ein Redundanzsystem bei Störungen oder beim Teil- oder Gesamtausfall des BOS-Digitalfunks? Wenn ja, wie funktioniert dieses? zu Frage 5: Der Digitalfunk BOS ist Teil der kritischen Infrastruktur von Bund und Ländern. Das im Verantwortungsbereich des Bundes liegende Kernnetz besteht aus redundanten Vermittlungsstellen. Darüber hinaus stehen im Falle eines Ausfalls der Vermittlungstechnik bundesweit zwei Notfallvermittlungsstellen zur Verfügung. Alle von einer solchen Störung betroffenen Basisstationen können über das Kernnetz des Bundes zu diesen Notfallvermittlungsstellen geschwenkt werden. Im Land Brandenburg sind die TBS über das Landesverwaltungsnetz ringförmig an die Vermittlungsstellen angebunden. Damit verfügt auch jede Basisstation grundsätzlich über zwei verschiedene Leitungswege. Bei Stromausfällen wird die Verfügbarkeit der TBS durch Netzersatzanlagen sichergestellt. Schließlich kann der Ausfall einzelner Digitalfunkstandorte durch den Einsatz technischer Ergänzungen (siehe Antwort zu den Fragen 9 und 10) kompensiert werden. 6. Wie viele „Funklöcher“ weist der BOS-Digitalfunk im Land Brandenburg insgesamt auf? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9816 - 3 - zu Frage 6: Im Land Brandenburg wurden 139 Basisstationen sowie 8 Luftfahrtzellen errichtet und in das bundesweite Gesamtfunknetz integriert. Die erreichte Netzabdeckung entspricht der bundesweit vereinbarten Mindestversorgung. Lokale Besonderheiten und veränderte einsatztaktische (Nutzer-) Bedarfe schließen punktuelle Netzänderungsmaßnahmen und anlassbezogene Ergänzungen trotz grundsätzlich ausreichender BOS-Digitalfunkversorgung nicht aus. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das Land Brandenburg, bis 2022 bis zu 32 zusätzliche TBS zu errichten (vgl. auch Antwort zu Frage 11). 7. In welchen amtsfreien Gemeinden und Ämtern gibt es Stellen, an denen der BOS- Digitalfunk nicht oder nicht richtig funktioniert (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet)? zu Frage 7: Daten über regionale Bereiche, die nicht resp. noch nicht digitalfunkversorgt sind, sind aus einsatztaktischen und sicherheitstechnischen Gründen als Verschlusssachen eingestuft und unterliegen daher der Geheimhaltung. 8. Gibt es Waldgebiete im Land Brandenburg, in denen der BOS-Digitalfunk Lücken aufweist ? Wenn ja, welche Waldgebiete? zu Frage 8: Im Land Brandenburg wurde eine Digitalfunkversorgung von mindestens 96% der gesamten Fläche für den Fahrzeugfunk geplant und realisiert. Eine höhere Netzverdichtung in einem von Wäldern und Seen geprägten Flächenland wurde weder aus einsatztaktischen Erwägungen noch aus Kostengründen in Betracht gezogen. Die bislang aufgetretenen Probleme in Waldgebieten waren in der Regel nur auf eine mangelnde Handfunkgeräteversorgung zurückzuführen. 9. Wie bewertet die Landesregierung diese Lücken im BOS-Digitalfunk im Hinblick auf die Gefahrenabwehraufgaben der Polizei und der Feuerwehr? 10. Sind die Feuerwehrleute bei Waldbrandgeschehen Gefahren ausgesetzt, wenn der Digitalfunk nicht funktioniert? zu den Fragen 9 und 10: Auch für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ist ein hinreichender und zuverlässiger Digitalfunk BOS von existenzieller Bedeutung. Diesem Anspruch wird die vorhandene Infrastruktur gerecht. Regionale Schwächen der Digitalfunknetzabdeckung können bei Bedarf, z. B. bei besonderen Einsatzlagen, durch geeignete technische Ergänzungen (z. B. Repeater, mobile Basisstation) aufgefangen werden. Daneben kann die Einsatzleitung im Ausnahmefall auch auf eine Kommunikation der Einsatzeinheiten im DMO- Betrieb außerhalb des leitstellengebundenen Netzes, d. h. von Endgerät zu Endgerät umstellen . 11. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Probleme mit dem BOS- Digitalfunk zu beheben? Wie sind diese Maßnahmen finanziell in den Haushaltsgesetzentwürfen der Jahre 2016 bis 2020 untersetzt (Einzelplan, Kapitel und Titel)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9816 - 4 - zu Frage 11: Die Versorgungsqualität des Digitalfunknetzes BOS wird ständig evaluiert. Daneben wird jede von polizeilichen und nichtpolizeilichen Nutzern gemeldete Beeinträchtigung von der Autorisierten Stelle für den Digitalfunk BOS in Brandenburg (ASBB) messtechnisch überprüft, analysiert und fachlich bewertet. Auf Basis dieser Ergebnisse werden bei Bedarf Netzänderungsmaßnahmen in Form von zum Beispiel Kapazitätserweiterung, Antennenoptimierung und neuen Digitalfunkstandorten initiiert. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 3911 verwiesen.