Datum des Eingangs: 27.03.2015 / Ausgegeben: 01.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/982 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 324 der Abgeordneten Benjamin Raschke und Heide Schinowsky Drucksache 6/701 „Aktuelle Situation der Verockerung der Spree und ihrer Zuflüsse“ Wortlaut der Kleinen Anfrage 324 vom 24.02.2015: Vor zwei Jahren wurde für den Nordraum der Spree von der LMBV und dem Lan- desbergamt ein Zehn-Punkte-Programm gegen die Verockerung der Spree und ihrer Zuflüsse vorgestellt, weitere mittelfristige Maßnahmen zur Quellbehandlung sollten folgen. Wirtschaftsminister Gerber berichtete im Januarplenum, dass acht der zehn Sofortmaßnahmen in die Praxis umgesetzt wurden, eine sich im Planungsstadium befinde und lediglich das Teilprojekt „Temporär konstruiertes Feuchtgebiet“ an der Wudritz nicht realisiert werden könne. Das Ziel der Maßnahmen, die Eisenkonzentra- tion in den Fließen vor dem Spreewald zu reduzieren, wurde nach Aussage von Mi- nister Gerber erreicht, auch wenn das Eisen noch nicht überall im erforderlichen Maß zurückgehalten werden kann. Es wurde zugesagt, an der weiteren Optimierung zu arbeiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche acht Maßnahmen des Zehn-Punkte-Programms wurden bereits abgeschlossen, welche Maßnahme befindet sich im Planungsstadium? 2. Was war bisher Bestandteil der jeweiligen Maßnahmen und was wurde wann abgeschlossen? 3. Welche tatsächlichen Kosten waren mit den jeweiligen Maßnahmen bisher verbunden und wer ist für diese aufgekommen? 4. In welchem Umfang wurden die Maßnahmen durch ein Monitoring begleitet, um die Auswirkungen auf die Eisenkonzentration der Gewässer zu ermitteln? Wo befinden sich die jeweiligen Messstellen (bitte Angabe von Koordinaten) und wie oft wurden Messungen vorgenommen? 5. Wurden vorab für die jeweiligen Maßnahmengebiete des Zehn-Punkte- Programms Zielwerte für die zukünftige Eisenkonzentration (gesamt/gelöst) definiert? Wenn ja, wie lauten diese für die einzelnen Maßnahmengebiete bzw. Messstellen? Wenn nein, warum nicht? 6. Wie haben sich die Maximalkonzentrationen an Eisen (gesamt/gelöst) im Zeitraum vor Beginn der Sofortmaßnahmen bis heute entwickelt? In welchem Maße konnten die Eisenkonzentrationen gesenkt werden? (Bitte nach Maßnahmengebieten des Zehn-Punkte-Programms aufschlüsseln) 7. Finden zusätzlich zu den Messungen der Eisenkonzentrationen auch Untersuchungen zur Ökologie der Gewässer (Fauna/Flora) in den Maßnahmengebieten statt? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? 8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der Umsetzung des ZehnPunkte -Programms, das Ziel, eine Barriere herzustellen, die die Eisenfracht vor dem Spreewald zurückhält, erreicht wurde? 9. Welche Maßnahmen haben sich als besonders erfolgreich, welche als weniger erfolgreich herausgestellt? Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen gezogen? 10. In welcher Form werden die Maßnahmen, die als abgeschlossen erklärt wurden, zukünftig weitergeführt? Welche Optimierungen werden angestrebt? Welche Kosten werden für die Fortführung der Maßnahmen veranschlagt? 11. Wie wird der anfallende Eisenschlamm derzeit entsorgt und welche weiteren Verwertungsmöglichkeiten werden bis wann angestrebt? Hält die Landesregierung die Verbringung des Eisenschlamms auf Kippen aktiver Tagebaue für eine geeignete Lösung? 12. Wie bewertet die Landesregierung die Einbringung von Eisenschlamm in Tagebaurestseen? Wo wird dies bereits praktiziert und wo ist dies geplant? Welche Beeinträchtigungen sind hiermit insbesondere für die Wasserqualität und die touristische Nutzung verbunden? 13. Wie haben sich die Maximalkonzentration an Eisen (gesamt/gelöst) an den weiteren Messstellen der Spree und ihrer Zuflüsse in den vergangenen zwei Jahren entwickelt? Welche Zielwerte gelten hier jeweils? Welche Stellen wurden/werden als problematisch eingestuft und welche zusätzlichen Maßnahmen, die über das Zehn-Punkte-Programm hinausgehen, eingeleitet bzw. geplant? 14. Wie stellt sich der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungstand bezüglich der mittelfristigen Maßnahmen dar? Wann werden an welchen Stellen Quellbehandlungen mit welchen Verfahren begonnen? Welche Experten werden hierbei einbezogen? Welche Kosten werden erwartet? 15. Gibt es einen Masterplan zur Beseitigung sämtlicher Eisenbelastungen in der Spree und ihrer Zuflüsse? Wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht und was sind die wesentlichen Maßnahmen und Ziele? Wenn nein, warum nicht? 16. Auf der Homepage des MLUL wurden Ergebnisse des Gewässermonitorings der Spree und ihrer Zuflüsse bis zum Jahr 2013 zu den Parametern Eisen, Sulfat und ph-Wert veröffentlicht. Wann wird die Landesregierung die fehlenden Daten von 2014 sowie aktuelle Messwerte einstellen? 17. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit Sachsen bei der Reduzierung des Eiseneintrags in die Spree? 18. Welche Maßnahmen zum Rückhalt des Eisens wurden an der Talsperre Spremberg und der Vorsperre Bühlow in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt? Welche Höchstwerte an Eisen (gesamt/gelöst) wurden vor und nach Durchführung von Maßnahmen an welchen Stellen gemessen? Wie bewertet die Landesregierung die Messwerte und welche Konsequenzen zieht sie daraus? 19. In welchem Umfang wird der Eisenockerschlamm aus der Talsperre Spremberg und der Vorsperre Bühlow entnommen und in welcher Form entsorgt? Welche weiteren Planungen liegen diesbezüglich vor? 20. Welche Konsequenzen können von der anstehenden Sitzung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz ausgehen, deren Berufung das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen hat, um die Erschließung des Braunkohletagebaugebiets Welzow-Süd II und die hieraus resultierenden Probleme auch für die Gewässer zu hinterfragen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche acht Maßnahmen des Zehn-Punkte-Programms wurden bereits abgeschlos- sen, welche Maßnahme befindet sich im Planungsstadium? Zu Frage 1: Acht Maßnahmen des Zehn-Punkte-Programms wurden in die Praxis umgesetzt, d.h. ihre Realisierung läuft oder ist abgeschlossen. In der folgenden Auflistung ist der Stand der Maßnahmen des Zehn-Punkte-Programms dargelegt. Maßnahme im Spreegebiet-Nordraum Stand Schlammberäumung und Instandset- zung Durchlässe im I. Quartal 2015 abgeschlossen Neutralisation Lichtenauer See Initialneutralisation und Aufpufferung mit Kohlendioxid im Jahr 2013 been- det, Nachsorgekonditionierung in Ab- hängigkeit von der Entwicklung der Wasserbeschaffenheit Temporäre Überleitung vom Schlaben- dorfer See zum Lichtenauer See in Realisierung befindlich Inlake-Behandlung/Sanierungsschiff im Schlabendorfer See in Realisierung befindlich Errichtung einer temporären Konditio- nierungsanlage am Lorenzgraben im November 2013 beendet „Temporäres konstruiertes Feuchtge- biet“ nicht umsetzbar (Eigentumsverhältnis- se, naturschutzfachliche Anforderun- gen) Reaktivierung Grubenwasserreini- gungsanlage Vetschau in Betrieb Schlammberäumung Greifenhainer Fließ abschnittsweise in Realisierung be- findlich Umnutzung und Rekonstruktion der Wasserbehandlungsanlage des ehema- ligen Kraftwerkes Vetschau in Betrieb Umleitung von Wasser aus dem Laaso- wer Fließ zum Eichower Fließ sowie zur Grundwasserfassung und -überleitung Greifenhainer Fließ, Bewirtschaftungs- konzept in Planung Frage 2: Was war bisher Bestandteil der jeweiligen Maßnahmen und was wurde wann abge- schlossen? Zu Frage 2: Ziel der zehn Maßnahmen war es, eine Barriere vor dem Spreewald zu errichten. Zum einen sollte so schnell als möglich die Wasserbeschaffenheit in den kurz vor der Ausleitung stehenden Tagebauseen verbessert werden. Zum anderen sollte ein wirksamer Rückhalt der aus den diffusen Grundwasserzutritten stammenden Eisen- frachten vor dem Spreewald erfolgen. Zum aktuellen Stand dieser Maßnahmen siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 1. Frage 3: Welche tatsächlichen Kosten waren mit den jeweiligen Maßnahmen bisher verbun- den und wer ist für diese aufgekommen? Zu Frage 3: Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über das Verwaltungsabkommen zur Fi- nanzierung der Braunkohlensanierung. Für Maßnahmen im Land Brandenburg wurden nach den Angaben der dafür zustän- digen Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) im Jahr 2013 ca. 9 Mio. Euro verwendet. Für das Jahr 2014 hat die LMBV noch keine Zahlen vorgelegt. Frage 4: In welchem Umfang wurden die Maßnahmen durch ein Monitoring begleitet, um die Auswirkungen auf die Eisenkonzentration der Gewässer zu ermitteln? Wo befinden sich die jeweiligen Messstellen (bitte Angabe von Koordinaten) und wie oft wurden Messungen vorgenommen? Zu Frage 4: Die Maßnahmen werden durch ein umfangreiches bergbauliches Monitoring beglei- tet. Dazu wurden entsprechende Regelungen in den erteilten wasserrechtlichen Er- laubnissen getroffen. Des Weiteren erfolgt die Überwachung von Grundwasserstän- den, Oberflächenwasserabflüssen sowie zur Wasserbeschaffenheit auf der Grundla- ge von sechs Sonderbetriebsplänen „Überwachung der bergbaubedingten Entwick- lung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer“. Die Messstellen sowie monatlichen Ergebnisse speziell für die Spree und die südlichen Zuflüsse sind aus dem Internet zu entnehmen. Über www.lbgr.brandenburg.de - Bürgerinformation - Bergbaubedingte Stoffeinträge in die Spree - Monitoring wird man mit einer entspre- chenden Anleitung auf die Seite http://www.geo.brandenburg.de/monitoring_spree geleitet. Unabhängig davon besteht seit mehreren Jahren ein Monitoring des Lan- desamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) zur Spree und den südlichen Zuflüsse an den gleichen Messstellen. Informationen hierzu können abgerufen werden unter: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/2014_spree_mess_l ugv.pdf Frage 5: Wurden vorab für die jeweiligen Maßnahmengebiete des Zehn-Punkte-Programms Zielwerte für die zukünftige Eisenkonzentration (gesamt/gelöst) definiert? Wenn ja, wie lauten diese für die einzelnen Maßnahmengebiete bzw. Messstellen? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 5: Gegenwärtig existieren keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Eisenkonzentrationen in Gewässern. Deshalb werden als Orientierungswerte die Vorgaben aus den länderübergreifenden Bewirtschaftungsgrundsätzen der AG Flussgebietsbewirtschaftung Spree-Schwarze Elster herangezogen. Diese sehen für das Spreegebiet von der Landesgrenze zu Sachsen bis zum Pegel Großes Fließ (Fehrow) Werte von 3,0 mg/l Eisen gesamt und 1,0 mg/l Eisen gelöst vor. Frage 6: Wie haben sich die Maximalkonzentrationen an Eisen (gesamt/gelöst) im Zeitraum vor Beginn der Sofortmaßnahmen bis heute entwickelt? In welchem Maße konnten die Eisenkonzentrationen gesenkt werden? (Bitte nach Maßnahmengebieten des Zehn-Punkte-Programms aufschlüsseln) Zu Frage 6: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass hier saisonal unterschiedliche Belastungen der Fließe in den Sommer- und den Wintermonaten vorhanden sind. In den Winter- monaten liegen gegenüber den Sommermonaten höhere Abflüsse und auch höhere Eisenkonzentrationen im Gewässerlauf vor. Die höheren Eisenkonzentrationen sind darin begründet, dass die Eisenkinetik in den Wintermonaten wesentlich langsamer abläuft. Von daher erfolgt nachfolgend nur ein Vergleich für den Winterzeitraum mit den erhöhten Werten. Datengrundlage sind die Messergebnisse an den Messstellen aus der Beantwortung der Frage 4. Gewässer Höchster Wert Eisen gesamt in mg/l Winter 2013/2014 Höchster Wert Eisen gesamt in mg/l Winter 2014/2015 (bis Januar 2015) Berste bei Lübben (bisher ohne Maßnahmen) 2,71 1,63 Wudritz bei Ragow 30,50 12,10 Dobra bei Boblitz 2,39 0,88 Vetschauer Mühlenfließ unterhalb Vetschau 4,27 2,63 Greifenhainer Fließ 5,92 3,55 Frage 7: Finden zusätzlich zu den Messungen der Eisenkonzentrationen auch Untersuchun- gen zur Ökologie der Gewässer (Fauna/Flora) in den Maßnahmengebieten statt? Wenn ja, was waren die Ergebnisse? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 7: Über das in der Antwort zu Frage 4 dargestellte Monitoring hinaus finden durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) auch im Rah- men des Monitorings zur typspezifischen Gewässerbewertung bzw. ökologischen Zustandsbeurteilung nach der EU-Wasser-Rahmenrichtlinie jährlich in ausgewählten, durch den Bergbau beeinflussten Fließgewässern des Landes Brandenburg ökologi- sche Untersuchungen statt. Hierbei wurden und werden an 73 Messstellen in Fließ- gewässern die Parameter Diatomeen (Kieselalgen), Makrozoobenthos (auf dem Ge- wässerboden lebende Tiere) und Fische untersucht und bewertet. Die Einzel- Ergebnisse dieser Messungen liegen im LUGV vor. Frage 8: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der Umsetzung des Zehn-Punkte- Programms, das Ziel, eine Barriere herzustellen, die die Eisenfracht vor dem Spree- wald zurückhält, erreicht wurde? Zu Frage 8: Das Ziel des Zehn-Punkte-Programms der Errichtung einer Barriere vor dem Spree- wald wurde erreicht. Weitere Optimierungen sind noch möglich. An diesen wurde und wird gegenwärtig gearbeitet. Frage 9: Welche Maßnahmen haben sich als besonders erfolgreich, welche als weniger er- folgreich herausgestellt? Welche Konsequenzen werden aus den Erfahrungen gezo- gen? Zu Frage 9: Als besonders erfolgreiche Maßnahmen haben sich die klassischen Konditionie- rungsmaßnahmen (Wasserbehandlungsanlagen und Inlake-Verfahren) herausge- stellt. Auch die Beräumung der Fließgewässer hat zu einer Verbesserung beim Ei- senrückhalt beigetragen. Das an der Wudritz vorgesehene „Temporäre konstruierte Feuchtgebiet“ hat sich jedoch an den vorgesehenen Stellen als nicht realisierbar er- wiesen. Der aufgrund der Eisenbelastung erforderliche größere Flächenbedarf für den Eisenrückhalt konnte nicht über einen Ankauf oder Pacht der erforderlichen Flä- che von den jeweiligen Privateigentümern realisiert werden. Des Weiteren konnten auch naturschutzfachliche Konfliktpotentiale an diesen Stellen nicht abschließend ausgeräumt werden. Als Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen ist herauszustellen, dass die funktionierenden Maßnahmen fortzuführen bzw. in regelmäßigen Abständen zu wie- derholen und ggf. zu optimieren sind. Sie müssen konkret auf die jeweilige örtliche Situation angepasst werden. Bei den noch erforderlichen weiteren Maßnahmen an den Quellen des Eisenaustritts wird es neue Wege geben müssen, da z. B. in den Moorstandorten voraussichtlich nicht mit einer klassischen Konditionierung gearbeitet werden kann. Frage 10: In welcher Form werden die Maßnahmen, die als abgeschlossen erklärt wurden, zu- künftig weitergeführt? Welche Optimierungen werden angestrebt? Welche Kosten werden für die Fortführung der Maßnahmen veranschlagt? Zu Frage 10: Abgeschlossen sind bisher nur die Schlammberäumung und Instandsetzung der Durchlässe an der Wudritz sowie die Errichtung einer temporären Konditionierungs- anlage am Lorenzgraben (vgl. Antwort zu Frage 1). Die temporäre Konditionierungs- anlage am Lorenzgraben stand nur im Zusammenhang mit der dringend erforderli- chen Ausleitung aus dem Schlabendorfer See, da der Grenzwasserstand um mehr als 50 cm überschritten war. Mit der Inlake-Behandlung des Schlabendorfer Sees und dem Erreichen einer ausleitfähigen Wasserbeschaffenheit ist eine Konditionie- rung am Gewässerlauf nicht mehr erforderlich. Bezüglich der Fließgewässer und Absetzbecken wird es zukünftig zyklische Beräu- mungen geben (z. B. Ragower Kahnfahrt, Reudener Hauptgraben, Kanalabschnitt Neues Vetschauer Mühlenfließ, Greifenhainer Fließ). Frage 11: Wie wird der anfallende Eisenschlamm derzeit entsorgt und welche weiteren Verwer- tungsmöglichkeiten werden bis wann angestrebt? Hält die Landesregierung die Ver- bringung des Eisenschlamms auf Kippen aktiver Tagebaue für eine geeignete Lö- sung? Zu Frage 11: Der anfallende Eisenhydroxidschlamm aus den Maßnahmen wird gegenwärtig auf öffentlichen Deponien entsorgt. Verwertungsmöglichkeiten bestehen aktuell nur für sehr reine und mit geringen Schwermetallgehalten behaftete Eisenhydroxidschläm- me. Hinsichtlich einer Trennung/Rückgewinnung von Eisenhydroxid aus Schlämmen des Gewässeraushubs sind weitere Untersuchungen und Pilotvorhaben beabsichtigt. Die Verbringung des Eisenhydroxidschlamms in oder auf Kippen ist nur genehmi- gungsfähig, wenn die abfall- und bodenschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die vorliegenden Analysenergebnisse von Eisenhydroxidschlämmen über- schreiten in einigen Parametern diese gesetzlichen Vorgaben, so dass die Verbrin- gung des Eisenhydroxidschlamms in oder auf Kippen gegenwärtig keine geeignete Lösung darstellt. Frage 12: Wie bewertet die Landesregierung die Einbringung von Eisenschlamm in Tagebau- restseen? Wo wird dies bereits praktiziert und wo ist dies geplant? Welche Beein- trächtigungen sind hiermit insbesondere für die Wasserqualität und die touristische Nutzung verbunden? Zu Frage 12: Das Einbringen und Einleiten von Eisenhydroxidschlamm in flüssiger Form in ein Gewässer stellt eine Benutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Dafür bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 8 WHG. Grundsätzlich ist die Erteilung einer solchen Erlaubnis möglich. Die Erlaubnis wäre nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 WHG zu versagen, wenn schädliche Gewässerverände- rungen nicht zu vermeiden oder nicht ausgleichbar sind. Dies ist im entsprechenden Verfahren abzuprüfen. Die Prüfung schließt auch mögliche Auswirkungen auf die Wasserqualität und die touristische Nutzung ein. Gegenwärtig werden die in technischen Anlagen (z. B. Grubenwasserbehandlungs- anlagen Rainitza und Schwarze Pumpe) anfallenden Schlämme auf Grund ihrer chemisch-alkalischen Eigenschaften zur Neutralisation pH-saurer Bergbaufolgeseen unter den Voraussetzungen der oben genannten Erlaubnisse (Sedlitzer See, Spreet- aler See) genutzt. Der im Schlamm enthaltene Calcit wirkt als Säurepuffer. Frage 13: Wie haben sich die Maximalkonzentration an Eisen (gesamt/gelöst) an den weiteren Messstellen der Spree und ihrer Zuflüsse in den vergangenen zwei Jahren entwi- ckelt? Welche Zielwerte gelten hier jeweils? Welche Stellen wurden/werden als prob- lematisch eingestuft und welche zusätzlichen Maßnahmen, die über das Zehn- Punkte-Programm hinausgehen, eingeleitet bzw. geplant? Zu Frage 13: Die monatlichen bergbaulichen Monitoringergebnisse an der Spree seit September 2013 sind für die Messstellen Spremberg-Süd, Spremberg-Wilhelmsthal, Bräsinchen, Cottbus-Sandower Brücke, Fehrow, Hartmannsdorf und Leibsch sowie für die Mess- stellen am Südumfluter in Burg und Lübbenau über die Internetseite des LBGR ein- sehbar (siehe Antwort zu Frage 4). Die Werte sind relativ konstant geblieben. Auf- grund der sanierungsbegleitenden Maßnahmen an der Talsperre Spremberg blieb dies auch so während des Zeitraumes der Absenkung des Wasserstandes in der Talsperre. Die Werte für Eisengesamt oberhalb der Talsperre Spremberg schwanken im Regelfall zwischen ca. 4 mg/l und ca. 8 mg/l. Unterhalb der Talsperre liegen sie zwischen ca. 0,4 mg/l und 1,5 mg/l. Während der Absenkung der Talsperre kam es im Dezember einmal zu einem erhöhten Wert von 2,1 mg/l. Im weiteren Verlauf der Spree wurden im Regelfall Werte unter und um 1 mg/l ermittelt. Es gibt aber auch vereinzelt Maxi- ma bis auf 2 mg/l, im Südumfluter wurde einmal ein Maximalwert von 3 mg/l gemes- sen. Das LUGV-Monitoring bestätigt diese Werte grundsätzlich. (siehe: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/2014_spree_mess_l ugv.pdf) Zu den Zielwerten gelten die Aussagen, wie sie in der Antwort zu Frage 5 dargelegt wurden. Mit Ausnahme der Messstellen oberhalb der Talsperre Spremberg sind die Messwer- te der Spree bisher als nicht problematisch eingestuft worden. Handlungsbedarf be- steht aber im Spreegebiet-Südraum, wo die LMBV und die sächsischen Behörden im vergangenen Jahr und gegenwärtig ihre Aktivitäten zu dem dort angelegten Barriere- Konzept erhöht haben. Frage 14: Wie stellt sich der aktuelle Planungs- bzw. Umsetzungstand bezüglich der mittelfristi- gen Maßnahmen dar? Wann werden an welchen Stellen Quellbehandlungen mit welchen Verfahren begonnen? Welche Experten werden hierbei einbezogen? Wel- che Kosten werden erwartet? Zu Frage 14: Erfolgreiche Maßnahmen aus dem Zehn-Punkte-Programm werden als Mittelfrist- maßnahmen fortgeführt. Für die Quellbehandlungen sind weitere Untersuchungen erforderlich, so dass hinsichtlich der Auswahl eines Verfahrens und dessen Realisie- rungsbeginn noch keine Aussagen getroffen werden können. Die Vergabe von Un- tersuchungen und Planungsleistungen erfolgt bei der LMBV entsprechend deren Re- gularien. Von daher können zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder zu beauftragten Unternehmen noch zu Kosten Aussagen getroffen werden. Frage 15: Gibt es einen Masterplan zur Beseitigung sämtlicher Eisenbelastungen in der Spree und ihrer Zuflüsse? Wenn ja, wo ist dieser veröffentlicht und was sind die wesentli- chen Maßnahmen und Ziele? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 15: Es gibt das Barriere-Konzept sowohl für das Spreegebiet-Nordraum als auch für das Spreegebiet-Südraum. Zu diesen Konzepten und auch zum Realisierungsstand wur- de und wird die Öffentlichkeit in den verschiedensten Veranstaltungen und Gremien informiert. Im Spreegebiet-Nordraum wurden in einer ersten Etappe Maßnahmen an den Fließgewässern realisiert, um den Eisenrückhalt vor dem Spreewald zu gewähr- leisten. In der zweiten Etappe sollen Maßnahmen untersucht und umgesetzt werden, die eine Quellbehandlung zur Folge haben, um auch die derzeitigen Belastungen der Fließgewässer weitestgehend schon im Oberlauf zu reduzieren. Für das Spreegebiet Südraum verfolgt die LMBV aufgrund anderer hydrogeologi- scher Randbedingungen einen anderen Weg. Hier soll das eisenbelastete Grund- wasser gefasst und in einen oder mehrere Tagebauseen geleitet werden, wo es ent- weder vorher konditioniert wird oder eine Inlake-Behandlung stattfinden soll. Daran wird gegenwärtig intensiv gearbeitet. Zur Überbrückung bis zur Realisierung dieser Maßnahme sieht das LMBV-Konzept die Fassung von Grundwasser und Überleitung zur Grubenwasserreinigungsanlage Schwarze Pumpe sowie den Einsatz von Was- serbehandlungsanlagen in modularer Containerbauweise an drei Standorten vor. Eine gute Gesamtdarstellung wurde anlässlich der Informationsveranstaltung der Stadtverordneten der Stadt Spremberg am 11.02.2015 durch die LMBV erarbeitet und ist auf der Internetseite der Stadt Spremberg eingestellt: http://stadt.vps.spremberg.de/3xcms/config/uploads/dkat6mit1045.pdf Frage 16: Auf der Homepage des MLUL wurden Ergebnisse des Gewässermonitorings der Spree und ihrer Zuflüsse bis zum Jahr 2013 zu den Parametern Eisen, Sulfat und pH-Wert veröffentlicht. Wann wird die Landesregierung die fehlenden Daten von 2014 sowie aktuelle Messwerte einstellen? Zu Frage 16: Die Daten des chemischen Monitorings sind auf der Internetseite des MLUL auch für den überwiegenden Teil des Jahres 2014 eingestellt. (siehe: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/2014_spree_mess_l ugv.pdf) Gegenwärtig erfolgt im LUGV die Auswertung der Daten für das Restjahr 2014. Die Bewertung und grafische Auswertung der Ergebnisse sollen im II. Quartal 2015 ins Internet eingestellt werden. Frage 17: Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit Sachsen bei der Reduzierung des Eiseneintrags in die Spree? Zu Frage 17: Die Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen ist gut. Das Spreegebiet-Südraum wird seit Juni 2014 von beiden Ländern als ein gemeinsamer Betrachtungsraum ge- sehen. Über die entsprechenden Maßnahmen wird nun gemeinsam befunden. Frage 18: Welche Maßnahmen zum Rückhalt des Eisens wurden an der Talsperre Spremberg und der Vorsperre Bühlow in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt? Welche Höchstwerte an Eisen (gesamt/gelöst) wurden vor und nach Durchführung von Maß- nahmen an welchen Stellen gemessen? Wie bewertet die Landesregierung die Messwerte und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Zu Frage 18: Konkrete Maßnahmen wurden im Zusammenhang mit der notwendigen Wasser- standsabsenkung ab Juli 2014 erforderlich. Dazu wurden kurzfristig im Zulauf zur Vorsperre Bühlow eine Konditionierungsanlage in Spremberg-Wilhelmsthal und eine Flockungshilfsmittelanlage (FHM-Anlage) im unmittelbaren Einlauf der Vorsperre er- richtet und als sanierungsbegleitende Maßnahmen von August bis Dezember 2014 betrieben. Aufgrund der Wirkung der Maßnahmen wurde die Anlage im Januar 2015 weiter betrieben. Zu den Werten siehe Antwort zu Frage 13. Bezüglich der Wirksam- keit der Maßnahmen lässt sich Folgendes feststellen: Für den Zeitraum vom 01.08.2014 bis 26.01.2015 lag die Eisen-gesamt-Konzentration im Zulauf zur Vor- sperre im Mittel bei 5,48 mg/l. Im Überlauf der Vorsperre Bühlow zur Hauptsperre betrug diese Konzentration im Mittel 2,64 mg/l. Ca. 50% des Eisens wurde damit in der Vorsperre zurückgehalten. Dies ist eine Steigerung des Eisenrückhaltes in der Vorsperre gegenüber dem Zeitraum ohne Maßnahmen um ca. 30%. Als Konsequenz daraus haben die brandenburgischen Behörden im September 2014 die LMBV aufgefordert, die Anlagen nicht zurück zu bauen und die notwendigen Schritte für deren bedarfsgerechten Weiterbetrieb im Jahr 2015 einzuleiten. Dies soll solange erfolgen, bis die Maßnahmen im Spreegebiet Südraum soweit realisiert sind, dass eine deutliche Reduzierung der Eisenkonzentrationen und -frachten an der Landesgrenze feststellbar ist. Ein Bericht zur Wirkung der Konditionierungsmaßnahmen auf die Optimierung des Eisenrückhaltes während der Baumaßnahme an der Talsperre Spremberg ist auf der Internetseite der LMBV eingestellt: http://www.lmbv.de/index.php/Nachrichtenleser/items/lmbv-massnahmen-vor-der- talsperre-spremberg-waren-wirksam-nachweis-durch-monitoring.html Frage 19: In welchem Umfang wird der Eisenockerschlamm aus der Talsperre Spremberg und der Vorsperre Bühlow entnommen und in welcher Form entsorgt? Welche weiteren Planungen liegen diesbezüglich vor? Zu Frage 19: Die Beräumung des während der Durchführung der sanierungsbegleitenden Maß- nahmen zusätzlich angefallenen Eisenhydroxidschlamms befindet sich gegenwärtig in unmittelbarer Vorbereitung. Die Maßnahme soll im Zeitraum von April 2015 bis Juni 2015 durchgeführt werden. Aktuell laufen Untersuchungen, ob der EHS- Schlamm einer Verwertung zugeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Schlamm auf einer öffentlichen Deponie entsorgt. Frage 20: Welche Konsequenzen können von der anstehenden Sitzung der gemeinsamen Landesplanungskonferenz ausgehen, deren Berufung das Berliner Abgeordneten- haus beschlossen hat, um die Erschließung des Braunkohletagebaugebiets Welzow- Süd II und die hieraus resultierenden Probleme auch für die Gewässer zu hinterfra- gen? Zu Frage 20: Der Umgang mit Beschlüssen der Landesplanungskonferenz ist in Artikel 6 des Lan- desplanungsvertrages geregelt. Inwiefern der Senat die im Beschluss des Abgeord- netenhauses nicht enthaltene Thematik möglicher Probleme für die Fließgewässer in der Landesplanungskonferenz überhaupt ansprechen wird, ist der Landesregierung nicht bekannt.