Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.10.2018 / Ausgegeben: 01.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3921 der Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9633 Verwendung der Fischereiabgabe 2015 bis 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Gemäß Antworten der Landesregierung (Drucksache 6/1122 und 6/2035) wird die Fischereiabgabe auf der Grundlage von §22 Absatz 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg erhoben. Sie ist zweckgebunden zur Förderung des Fischereiwesens zu verwenden. Insbesondere sollen damit gefördert werden: - Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische, - Untersuchungen der Lebens - und Umweltbedingungen der Fische sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten, - Muster- und Lehrbetriebe der Fischerei sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und zu Aus- und Fortbildung Das Verfahren zur Förderung des Fischereiwesens mit Mitteln der Fischereiabgaben ist mit der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe vom 12.12.2012 geregelt. Das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung ist zuständige Behörde für den Vollzug der Richtlinie. Die Förderung unterliegt dabei den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung . Für die Förderentscheidungen des Landesamtes werden weitgehend die Empfehlungen des Landesfischereibeirates zugrunde gelegt. Problematisch ist dabei die Tatsache, dass sich der Landesfischerbeirat insbesondere aus Vertretern der Institutionen zusammensetzt , die Empfänger der Zuwendungen sind. Frage 1: Welche Förderungen wurden in den Jahren 2015, 2016 und 2017 aus Mitteln der Fischereiabgabe bewilligt und wie lautete jeweils die Empfehlung des Fischereibeirates (bitte vollständige Auflistung und Aufschlüsselung nach Empfänger, Maßnahme und Förderhöhe )? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 2 - zu Frage 1: 2015 Empfänger Maßnahme (Kurzbezeichnung) Förderhöhe in € Landesfischereiverband Brandenburg / Berlin e.V. Personal- und Sachausgaben zur Sicherung der Interessen der Erwerbs- und Angelfischerei 99.585,00 Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow - Gewässerbonitierung, Kartierung, Monitoring , Fischartenkataster, - Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden, - Untersuchungen zur Auswirkung der winterlichen Rohrwerbung, - Untersuchungen zur Betriebsstruktur der Forellenproduktion Brandenburgs unter Berücksichtigung der WRRL, - Studie zur künstlichen Vermehrung des Europäischen Aals, - Studie zur Dynamik von Fischbeständen / Wasser-Parametern (Verockerung) 276.588,16 1 Fischereibetrieb Aufzucht Baltischer Störe (Wiedereinbürgerungsprogramm ) 15.276,68 14 Fischereibetriebe und Landesanglerverband Brandenburg e.V. Besatz mit Europäischem Aal 93.689,36 27 Fischereibetriebe Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten 250.955,58 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Der Märkische Angler / Der Märkische Fischer 210.000,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Kinderangelschule 53.468,82 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden (Besatz ) 33.870,15 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung der Großen Maräne Gräbendorfer See (Besatz) 16.200,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung der Bachforelle in der Neiße (Besatz) 18.720,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Europatreff 12.500,00 Förderverein Hüttenwerk Peitz e.V. Peitzer Karpfenwochen, Museumserweiterung 2.700,00 Storkower Fischgenossenschaft eG Wiedereinbürgerung Großmaräne Scharmützelsee 4.500,00 Stadt Potsdam, Naturkundemuseum Verbesserung der Ausstattung des Aquariums „Fische Brandenburgs“ 48.800,00 Förderverein Hüttenwerk Peitz e.V. Chronik über die Geschichte der Binnenfischerei in der ehemaligen DDR 4.040,27 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 3 - Der Landesfischereibeirat hat die Förderung der von ihm für das Jahr 2015 votierten Maßnahmen befürwortet. Die Maßnahme „Chronik über die Geschichte der Binnenfischerei in der ehemaligen DDR“ wurde ohne Votierung des Landefischereibeirates gefördert. 2016 Empfänger Maßnahme (Kurzbezeichnung) Förderhöhe in € Landesfischereiverband Brandenburg Berlin e.V. Personal- und Sachausgaben zur Sicherung der Interessen der Erwerbs- und Angelfischerei 103.899,89 Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow - Gewässerbonitierung, Kartierung, Monitoring , Fischartenkataster, - Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden, - Untersuchungen zur Auswirkung der winterlichen Rohrwerbung, - Untersuchungen zur Betriebsstruktur der Forellenproduktion Brandenburgs unter Berücksichtigung der WRRL, - Studie zur künstlichen Vermehrung des Europäischen Aals, - Studie zur Dynamik von Fischbeständen / Wasser-Parametern (Verockerung) 261.809,97 1 Fischereibetrieb Aufzucht Baltischer Störe (Wiedereinbürgerungsprogramm ) 14.270,00 14 Fischereibetriebe und Landesanglerverband Brandenburg e.V. Besatz mit Europäischem Aal 97.912,00 26 Fischereibetriebe Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten 242.087,70 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Der Märkische Angler / Der Märkische Fischer 210.000,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Kinderangelschule 54.000,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden (Besatz ) 36.000,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung der Großen Maräne Gräbendorfer See (Besatz) 16.200,00 1 Fischereibetrieb Besatz mit Maränenbrut zum Aufbau eines Elterntierbestandes 6.750,00 1 Fischereibetreib Nachkalkung eines Tagebaurestlochs zur Stabilisierung des ph-Wertes 11.295,00 Förderverein Hüttenwerk Peitz e.V. Neugestaltung des Kreisverkehrs in Peitz mit 3 Phantastischen Peitzer Karpfen 9.440,00 Förderverein Hüttenwerk Peitz e.V. Mitgestaltung der 3. Peitzer Karpfenwochen 3.600,00 Storkower Fischgenossenschaft e.G. Wiedereinbürgerung Großmaräne Scharmützelsee 4.500,00 Landeshauptstadt Potsdam, Naturkundemuseum Potsdam Verbesserung der Ausstattung des Aquariums „Fische Brandenburgs“ 15.200,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 4 - 2016 Empfänger Maßnahme (Kurzbezeichnung) Förderhöhe in € 1 Fischereibetrieb Projekt zur Prophylaxe und Therapie von Fischkrankheiten 11.580,86 Fischereischutzgenossenschaft „Havel“ Brandenburg e.G. Errichtung eines Fischlehrpfades 34.636,50 Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e.V. Untersuchung europäischer Aale auf Umweltschadstoffe 10.315,50 Der Landesfischereibeirat hat die Förderung der von ihm für das Jahr 2016 votierten Maßnahmen befürwortet. 2017 Empfänger Maßnahme (Kurzbezeichnung) Förderhöhe in € Landesfischereiverband Brandenburg Berlin e.V. Personal- und Sachausgaben zur Sicherung der Interessen der Erwerbs- und Angelfischerei 108.799,30 Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Gewässerbonitierung, Kartierung, Monitoring, Fischartenkataster von Fischbeständen im Land Brandenburg 114.300,00 Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Untersuchungen zur Dynamik von Fischbeständen und fischereilich relevanten Wasserparametern in baulich beeinflussten Seen der Lausitz 20.300,00 Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Wissenschaftliche Untersuchungen zur Begleitung und Erfolgskontrolle der Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden im Land Brandenburg 26.568,86 Friedrichsthaler Fisch GmbH Aufzucht Baltischer Störe (Wiedereinbürgerungsprogramm) 16.370,00 10 Fischereibetriebe und Landesanglerverband Brandenburg e.V. Besatz mit Europäischem Aal 95.373,10 23 Fischereibetriebe Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten 256.363,71 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Der Märkische Angler / Der Märkische Fischer 204.559,57 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Kinderangelschule 54.000,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung von Großsalmoniden (Besatz ) 35.684,82 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Wiedereinbürgerung der Großen Maräne Gräbendorfer See (Besatz) 16.200,00 Landesanglerverband Brandenburg e.V. Anschaffung von 2 Spezialbooten zur Kalkung von Gewässern 8.210,57 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 5 - 2017 Empfänger Maßnahme (Kurzbezeichnung) Förderhöhe in € Landesanglerverband Brandenburg e.V. Erstellung Imagefilm „Bedeutung der organisierten Angelfischerei in Brandenburg“ 4.500,00 Kreisanglerverband Lübben e.V. Bau einer Wetterschutzhütte am Schwanensee in Groß Wasserburg 10.000,00 1 Zuwendungsempfänger Besatz mit Edelkrebsen 2.698,92 Förderverein Hüttenwerk Peitz e.V. Peitzer Karpfenwochen und 2. Peitzer Karpfensymposium 5.850,00 Storkower Fischgenossenschaft e.G. Wiedereinbürgerung Großmaräne Scharmützelsee 4.500,00 Fischereischutzverein „Havel“ Potsdam e.V. Untersuchung europäischer Aale auf Umweltschadstoffe 10.296,00 Der Landesfischereibeirat hat die Förderung der von ihm für das Jahr 2017 votierten Maßnahmen befürwortet. Die Maßnahmen „Besatz mit Edelkrebsen“ und „Erstellung Imagefilm „Bedeutung der organisierten Angelfischerei in Brandenburg““ wurden ohne Votierung des Landesfischereibeirates gefördert. Frage 2: Welche geförderten Institutionen sind im Fischereibeirat vertreten und welche Beträge haben diese jeweils in den Jahren 2015, 2016 und 2017 erhalten? Frage 3: Wie begegnet die Landesregierung der Besorgnis der Befangenheit, wenn die Vertreter der Institutionen, die gleichzeitig Zuwendungsempfänger sind, über die Empfehlung des Fischereibeirats zum Einsatz der Fischereiabgabe entscheiden? zu den Fragen 2 und 3: Die Bildung des Landesfischereibeirates ist in § 1 der Verordnung über Fischereibeiräte vom 14. Juli 1994 (GVBl. II S. 666), die mit Verordnung vom 18. Dezember 2012 (GVBl. II S. 112) geändert wurde, geregelt. Danach sind keine Institutionen im Landesfischereibeirat vertreten. Gemäß der Geschäftsordnung des Landesfischereibeirates darf ein Beiratsmitglied nicht an Abstimmungen teilnehmen, wenn damit die Interessen dieses Beiratsmitgliedes unmittelbar oder mittelbar berührt werden. Frage 4: Der Landesfischereiverband ist der Berufsverband der gewerblichen Fischer in Brandenburg mit ca. 80 Mitgliedern. 2013 betrug der Anteil der gewährten Zuwendungen aus der Fischereiabgabe am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes 76 % (Drucksache 6/2035). Wie hoch lag der entsprechende Anteil in den Jahren 2015, 2016 und 2017? zu Frage 4: Der Landesfischereiverband Brandenburg Berlin e. V. vertritt die Interessen der Erwerbs- und Angelfischerei im Land Brandenburg. Im Jahr 2015 betrug der Anteil der Zuwendung aus der Fischereiabgabe am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes 80 Prozent. In den Jahren 2016 und 2017 lag dieser Wert bei 81 bzw. 82 Prozent. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 6 - Frage 5: Gemäß Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/2035) hat der Landesfischereiverband einen Vollzeitbeschäftigten. Da der Landesfischereiverband ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, bestehen besondere Pflichten des Verbandes bei der Mittelverwendung. Wie hoch ist der Anteil der Personalkosten am Haushalt des Landesfischereiverbandes( absolut und relativ)? Wie ist der Geschäftsführer vergleichbar einer Tarifgruppe des öffentlichen Dienstes eingruppiert und wird das Besserstellungsverbot eingehalten (bitte begründen )? zu Frage 5: Der Landesfischereiverbandes Brandenburg/Berlin e. V. beschäftigt zwei Arbeitnehmer /innen. Die Personalkosten beliefen sich im Jahr 2017 auf 78,570,50 €. Dies entsprach einem Anteil von etwa 58 Prozent am Gesamthaushalt des Landesfischerverbandes . Die Vergütung des Geschäftsführers liegt unterhalb der Entgelthöhe vergleichbar beschäftigter Landesbediensteter. Das Besserstellungsverbot wird eingehalten. Frage 6: Der Landesfischereiverband ist Mitglied des sogenannten „Forum Natur“. Der Landesfischereiverband leistet offensichtlich einen nennenswerten Mitgliedsbeitrag. Der Präsident des Landesfischereiverbandes ist zugleich Vorsitzender des „Forum Natur“. Zum ganz überwiegenden Teil wird dieser Mitgliedsbeitrag durch die gewährte Zuwendung aus der Fischereiabgabe finanziert. Wie hoch ist der finanzielle Beitrag des Landesfischereiverbands an das „Forum Natur“? Wie begründet die Landesregierung den Einsatz erheblicher Mittel aus der Fischereiabgabe für Zwecke, die nicht den Voraussetzungen von § 22 Absatz 2 Fischereigesetz entsprechen ? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Informationen über den finanziellen Beitrag des Landesfischereiverbandes an das „Forum Natur“ vor. Aus der Fischereiabgabe werden keine Mittel für Zwecke außerhalb des mit § 22 Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG) vorgegebenen Rahmens eingesetzt. Frage 7: Ist die Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe zu Gunsten des Landesfischereiverbandes in den letzten Jahren vom Landesrechnungshof geprüft worden und wenn ja, mit welchem Ergebnis? zu Frage 7: Der Landesrechnungshof hat die Bewilligung und Verwendung von Mitteln aus der Fischereiabgabe im Haushaltsjahr 2005 ohne Beanstandungen geprüft. Die Förderung des Landesfischereiverbandes war Bestandteil der Prüfung. Frage 8: Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg vom 02.11.2016 ist mit Fördermitteln, unter anderem aus der Fischereiabgabe, ein Kunstwerk „Die fantastischen vier Karpfen“ in Peitz mit Kosten von 28.000 Euro errichtet worden. Wie hoch ist der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe? Wie begründet die Landesregierung die Übereinstimmung dieser Zuwendung mit § 22 Absatz 2 Fischereigesetz. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9824 - 7 - zu Frage 8: Der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe betrug 34,50 Prozent. Die geförderte Maßnahme dient der Öffentlichkeitsarbeit im Fischereiwesen und erfolgte auf der Grundlage von Punkt 2.1.8 der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe .