Landtag Brandenburg Drucksache 6/9830 6. Wahlperiode Eingegangen: 29.10.2018 / Ausgegeben: 05.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3934 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9678 Windkraftausbau durch Bürgerenergiegesellschaften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der 2017 stattgefundenen Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land erhielten 52 Bürgerenergiegesellschaften (BEG) einen Zuschlag für die Errichtung von 211 Windkraftanlagen in Brandenburg. Lediglich drei der bezuschlagten Gesellschaften verfügten zum Stichtag 31.03.2018 über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz1. Vorbemerkung der Landesregierung: Im Länderinformationssystem für Anlagen (LIS-A) werden vom Landesamt für Umwelt (LfU) nur solche Daten erfasst, die für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die immissionsschutzrechtliche Überwachung von Anlagen erforderlich sind. Dazu gehören nicht die Anforderungen für das Ausschreibungsverfahren nach Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) können Genehmigungen auch von Vorhabenträgern beantragt werden, die nicht den späteren Betrieb der Anlage vornehmen. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften (BEG) beauftragen in der Regel Planungsträger mit der Durchführung des Genehmigungsverfahrens. Zudem sind Zuschläge von BEG lediglich an den jeweiligen Landkreis gebunden und nicht an einen konkreten Standort. Daher ist die Zuordnung von Zuschlägen zu einzelnen Genehmigungsverfahren in der Datenbank LIS-A schwierig. Aufgrund dieser Schwierigkeiten wurde bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3361 versehentlich ein Genehmigungsverfahren einer BEG zugeordnet, das jedoch nach nochmaliger Prüfung einem anderen Investor zuzuordnen ist. Mit Stand 31.03.2018 verfügten daher nur 2 BEG über Genehmigungen. Zwischenzeitlich wurde eine weitere Genehmigung erteilt. 1. Wie viele der o.g. Bürgerenergiegesellschaften verfügten zum Stichtag 30.09.2018 über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz? (Bitte die einzelnen BEG sowie das entsprechende Datum der Erteilung der Genehmigung auflisten) zu Frage 1: Von den in 2017 bezuschlagten Projekten verfügen weiterhin nur drei über eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. 1 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3361 (Drucksache 6/8480) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9830 - 2 - Folgende Genehmigungen wurden erteilt: Umweltgerechte Bürgerenergie Neu-Seeland GmbH & Co.KG, Genehmigung vom 31.08.2017 UGE Niewitz GmbH & Co. KG Umweltgerechte Energie, Genehmigung vom 22.06.2017 Bürgerwind Milow UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG, Genehmigung vom 22.06.2018 2. Wie viele dieser Bürgerenergiegesellschaften haben bereits mit der Realisierung ihrer Projekte begonnen oder bereits Anlagen errichtet? (Bitte die einzelnen BEG aufgeschlüsselt nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen auflisten und die jeweilige Anzahl der errichteten/zu errichtenden Anlagen sowie deren Leistung angeben) zu Frage 2: Dem LfU liegen noch für keine der genannten Anlagen Baubeginnanzeigen vor. Mithin wurde mit der Realisierung der Projekte noch nicht begonnen. 3. Bei bereits realisierten oder genehmigten Projekten: In wie vielen Fällen wurde der im Windkrafterlass empfohlene Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung unterschritten? (Bitte die Orte, die Anzahl der Anlagen sowie den Abstand zur Wohnbebauung aufgeschlüsselt nach regionalen Planungsräumen und Landkreisen angeben) zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 3552 (Drucksache Nr. 6/8971) wird verwiesen: „Die Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da der Abstand zwischen WEA und Wohnnutzungen nicht statistisch erfasst wird und sich nicht mit verhältnismäßigem Aufwand ermitteln lässt.“