Landtag Brandenburg Drucksache 6/9834 6. Wahlperiode Eingegangen: 30.10.2018 / Ausgegeben: 05.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3922 der Abgeordneten Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9647 Kostenentwicklung bei der Umsetzung des „Arbeitsmarktpolitischen Programms“ durch die ILB Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Obwohl sich das ESF-Fördervolumen in der Förderperiode 2014-2020 im Vergleich zur Förderperiode 2007-2013 nahezu halbiert hat, haben sich die Kosten für die Geschäftsbesorgung der ILB hier auf über 12 Mio. Euro verdoppelt. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie viele Mitarbeiter sind derzeit bei der ILB im Bereich ESF-Förderung beschäftigt ? zu Frage 1: Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 78,9 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - vergleichbar 78,9 Vollzeitarbeitskräfte - mit der Bearbeitung von Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beschäftigt. Frage 2: Wie hat sich die Vergütung der Mitarbeiter entwickelt und welchen Anteil hat dies an den Gesamtkosten der Geschäftsbesorgung? zu Frage 2: Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich im Wesentlichen nach dem derzeit gültigen Bankentarifvertrag. Die Entwicklung der Personalaufwendungen hängt dementsprechend von den zwischen den Tarifpartnern ausgehandelten Gehaltssteigerungen ab. Die aus dem Jahr 2017 betrachtete letzte Gehaltserhöhung betrug ab Oktober 2016 insgesamt 1,5%. Die Tarifsteigerung spiegelt sich in den Gehältern für das Jahr 2017 und damit auch im Stundenpreis wider. Der Stundenpreis der ILB setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen und enthält neben Personal- und Sachkosten weitere umlagefähige Kostenbestandteile. Frage 3: In welcher Form wurde der Stundenpreis der ILB im Vergleich zu den Vorjahren angepasst und welchen Anteil hat dies an den Gesamtkosten der Geschäftsbesorgung? zu Frage 3: Der Stundenpreis entwickelte sich ab 2015 wie folgt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/9834 - 2 - 2015: 95,39 EUR 2016: 90,09 EUR, Senkung gegenüber dem Vorjahr: -5,6% 2017: 94,95 EUR, Anstieg gegenüber dem Vorjahr: 5,4% Die Anpassung des Stundenpreises erfolgt gemäß der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen von der zuständigen Preisbildungs – und Preisüberwachungsstelle (derzeit im MWE) jährlich nachträglich auf Basis der tatsächlichen entstandenen Kosten. Frage 4: Wie hat sich die Anzahl der ESF-Richtlinien in den vergangenen Jahren - insbesondere auch beim Übergang der „alten“ zur „neuen“ Förderperiode entwickelt und welchen Anteil hat dies an den Gesamtkosten der Geschäftsbesorgung? Zu Frage 4: Die ESF-Förderungen werden über Richtlinien und sogenannte, die Bewilligungsstelle bindende, „Verbindliche Hinweise“ umgesetzt. Insbesondere Richtlinien können dabei mehrere Förderelemente enthalten. Im Zuge der Weiterentwicklung der ESF- Förderungen wurden Förderungen in weniger Richtlinien gebündelt und die Anzahl der Verbindlichen Hinweise verringert, vereinheitlicht und vereinfacht. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen, wird daher im Folgenden auf Förderelemente abgestellt. Zum Ende der Förderperiode 2007-2013 wurden in den Jahren 2013 und 2014 parallel ca. 55 Förderelemente über ca. 33 Richtlinien/Verbindliche Hinweise durch die LASA Brandenburg GmbH umgesetzt. Die Anzahl hat sich mit dem Auslaufen der Förderfähigkeit in der Förderperiode 2007-2013 bis Ende 2015 kontinuierlich verringert. Ab dem Jahr 2015 übernahm die ILB die ESF-Förderung. Zum Ende des Jahres 2015 und in 2016 setzte sie 46 Förderelemente über 16 Richtlinien/Verbindliche Hinweise um. Ende 2017 waren es 55 Förderelemente über 22 Richtlinien/Verbindliche Hinweise. Ende 2018 wird die ILB 62 Förderelemente über 24 Richtlinien/Verbindliche Hinweise umsetzen. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter im Bereich ESF-Förderung sind über Zeitverträge beschäftigt ? Zu Frage 5: Zum Stichtag 31.12.2017 waren bei der ILB 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Zeitverträgen für die ESF-Förderung tätig. Frage 6: Wie begründet die Landesregierung die Verdopplung der Kosten für die Geschäftsbesorgung der ILB bei einer gleichzeitigen Halbierung des Fördervolumens im Vergleich zur „alten“ Förderperiode? Zu Frage 6: In der Förderperiode 2014-2020 haben sich die zu Grunde liegenden EU- Verordnungen maßgeblich verändert. Damit einhergehend ergaben sich noch höhere Anforderungen an die Wirksamkeit und Sicherheit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie die Berichterstattung und die Abrechnung gegenüber der Europäischen Union. Erstmalig wurde in dieser Förderperiode die Zielerreichung bestimmter materieller und finanzieller Indikatoren in einem sogenannten Leistungsrahmen festgelegt. Von deren Erreichung ist die Erstattung vorverauslagter Haushaltsmittel des Landes durch die Europäische Kommission abhängig. Damit ergibt sich die Notwendigkeit, neben einem sogenannten finanziellen Prüfpfad, auch die Wirksamkeit eines materiellen Prüfpfades sicherzustellen. Zudem sind deutlich umfangreichere Daten zu jedem geförderten Projekt vorzuhalten. Zur Steigerung des Gesamtaufwandes tragen damit insbesondere die Aufwände bzgl. Implementierung der IT-Systeme und die Thematik der individuellen Teilnehmerdatenerfassung Landtag Brandenburg Drucksache 6/9834 - 3 - mit Sicherstellung der Wirksamkeit eines materiellen Prüfpfades bei. Darüber hinaus werden aufgrund eines engeren Prüfrasters, u.a. zur Einhaltung vergabe- und beihilferechtlicher Vorschriften, zusätzliche Begleitaufwände für Bewilligungsstellen und Begünstigte generiert. Mit der Übernahme der ESF-Förderungen durch die ILB mussten die entsprechenden Umsetzungsstrukturen für den ESF unter zusätzlicher Berücksichtigung der gestiegenen Anforderungen der Förderperiode 2014-2020 eingerichtet werden. Die Anzahl der kontinuierlich umzusetzenden Förderelemente ist dabei im Vergleich zur LASA Brandenburg GmbH in der Förderperiode 2007-2013 ähnlich. Bezogen auf die Fördervolumina ist z. B. zu berücksichtigen, dass in der Förderperiode 2007-2013 über 100 Mio. Euro förderfähige Gesamtausgaben über das Landesamt für Soziales und Versorgung für das Ausbildungsplatzprogramm Ost (APRO) und auf Einzelprojektebene über 200 Mio. Euro für das Regionalbudget durch die Landkreise und kreisfreien Städte umgesetzt worden sind. In diesen Fällen wurden von der LASA Brandenburg GmbH lediglich die Zuwendungen an die Landkreise und kreisfreien Städte administriert. Vor diesem Hintergrund ist eine Relation zwischen den Umsetzungskosten der beiden Förderperioden und den jeweiligen ESF-Gesamtvolumina nicht möglich. Frage 7: In wie vielen Fällen gab es in den letzten 4 Jahren und gibt es aktuell durch die Prüfbehörde festgestellte Probleme bei der Abrechnung von ESF-Mitteln wodurch ein Zahlungsmittelstopp durch die EU-Kommission - ähnlich wie derzeit beim EFRE-Programm - im Raum stand bzw. steht? Zu Frage 7: Weder in den letzten 4 Jahren, noch aktuell gab bzw. gibt es Fälle, bei denen ein Zahlungsstopp durch die Europäischen Kommission im Raum stand oder steht.