Landtag Brandenburg Drucksache 6/9848 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.11.2018 / Ausgegeben: 06.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3920 der Abgeordneten Dr. Andreas Bernig (Fraktion DIE LINKE) und Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9632 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem “Politisch motivierte Kriminalität - rechts” (PMK-rechts) - August 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im August 2018 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Störungen der Totenruhe, 4. Bildung einer kriminellen Vereinigung und 5. sonstigen Straftaten? zu Frage 1: Im Monat August 2018 (Stand: 25.09.2018) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) 106 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung aufgrund von Nachmeldungen/Korrekturen im Ergebnis der Ermittlungen in den relevanten Strafverfahren. Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle August 2018 Gewaltdelikte 7 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 99 Gesamt 106 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9848 - 2 - Frage 2: Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Im Referenzzeitraum wurden 7 politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten erfasst. Alle Gewaltstraftaten wurden als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Der Landesregierung wurden im Monat August 2018 keine terroristischen Straftaten gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft , die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für August 2018 wurde der Landesregierung keine Straftat gemäß § 168 StGB -Störung der Totenruhe- gemeldet, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fällt. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften , Parteien o. ä.? zu Frage 5: Der Landesregierung liegen im Phänomenbereich PMK -rechts- keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Bildung bzw. Existenz von terroristischen und/oder kriminellen Vereinigungen im Land BB für den Monat August 2018 vor. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK-rechts zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im August 2018? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 99 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 74 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB 1 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9848 - 3 - Volksverhetzung § 130 StGB 12 Beleidigung § 185 StGB 7 Nötigung § 240 StGB 1 Bedrohung § 241 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 3 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 99 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. August für das Jahr 2018? zu Frage 7: Der Landesregierung wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für die Monate Januar bis Juli 2018 insgesamt 93 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in sieben Fällen um Gewaltstraftaten. Zu sechs Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 3426, Anlage 2, KA Nr. 3505, Anlage 2 und KA Nr. 3693, Anlage 2). Eine dezidierte Aufstellung zu den Punkten der Fragestellung für den weiteren Fall, der als extremistisch bewertet wurde, ist der Anlage 2 zu entnehmen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Stand 25.09.2018 Anlage 1 KA 3920 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 05.08.2018 § 224 StGB Lychen Uckermark fremdenfeindlich, gegen Asylunterkünfte, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, Verherrlichung/Propaganda 0 3 Russische Föderation, Georgien, Syrien 2 08.08.2018 § 223 StGB Bernau bei Berlin Barnim gegen links 0 1 Deutschland 3 18.08.2018 § 223 StGB Zehdenick Oberhavel fremdenfeindlich, Rassismus, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 0 1 Tschad 4 20.08.2018 § 223 StGB Prenzlau Uckermark fremdenfeindlich, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 0 1 Afghanistan 5 25.08.2018 § 223 StGB Brandenburg, Stadt Brandenburg, Stadt fremdenfeindlich, Rassismus, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 0 1 Kamerun 6 28.08.2018 § 223 StGB Biesenthal Barnim fremdenfeindlich, Rassismus, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 1 1 Somalia Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- Stand 25.09.2018 Anlage 1 KA 3920 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechts- 7 31.08.2018 § 223 StGB Müncheberg Märkisch-Oderland fremdenfeindlich, Rassismus, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 0 1 Iran Stand: 25.09.2018 Anlage 2 KA 3920 lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsland der Opfer 1 28.07.2018 § 224 StGB Schwedt/Oder Uckermark fremdenfeindlich, gegen Asylbewerber/Flüchtlinge 1 2 Russische Föderation Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 8: Nachmeldungen Gewaltdelikte -rechts-