Landtag Brandenburg Drucksache 6/9878 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.11.2018 / Ausgegeben: 12.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3981 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9778 Alte Werbeanlagen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In früheren Jahren gab es in den Orten wesentlich mehr kleine Läden und Versorgungseinrichtungen als heute. Hiervon zeugen noch heute die an den Hausfassaden hängenden Schilder wie Bäcker, Gaststätte usw. Oft sind diese Schilder altersbedingt genauso unansehnlich wie die dahinter befindlichen Fassaden der dann auch oft ungenutzten Gebäude. Dadurch wird dieser eher unschöne Anblick dieser Gebäude noch verstärkt. 1. Gibt es eine (z. B. baurechtliche) Handhabe, den Gebäudeeigentümer zur Entfernung dieser alten Werbeanlagen zu veranlassen? zu Frage 1: Die Entfernung alter Werbeanlagen kann bauordnungsrechtlich nur verlangt werden, wenn von diesen Gefahren ausgehen. Die Unansehnlichkeit der Werbeanlage ist keine Gefahr. 2. Können Kommunen in Satzungen (z. B. Gestaltungssatzung) festlegen, dass alte, nicht mehr zutreffende Werbeanlagen entfernt werden? zu Frage 2: Ja. Eine solche Regelung wäre aus der Annexzuständigkeit für das Gestaltungsrecht der Gemeinde herzuleiten.