Landtag Brandenburg Drucksache 6/9881 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.11.2018 / Ausgegeben: 12.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3938 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9701 Dürre, Frost und Dauerregen - Mehrgefahrenversicherung ein Angebot der Hilfe zur Selbsthilfe für die Bauern in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Das Bund-Länder-Hilfsprogramm sieht insgesamt Hilfen in Höhe von rund 340 Mio. € vor. Die Landesregierung hat zugesagt, im Doppelhaushalt 2019/20 die erforderlichen 26 Mio. Euro als „Eigenanteil des Landes Brandenburg“ für die Hilfen zur Verfügung zu stellen. Zwischen 2002 und 2015 kam es in Deutschland zu fünf folgenschweren Extremwetterlagen „von nationalem Ausmaß“. Insgesamt waren in Brandenburg noch mehr „folgenschwere Extremwetterlagen“ in Teilräumen zu verzeichnen . Für Schäden infolge Extremwetterlagen, die nicht „von nationalem Ausmaß“ sind, ist keine Hilfe vom Bund zu erwarten. Meteorologen erwarten zukünftig häufiger witterungsbedingte Ernteschäden in der Landwirtschaft und im Gartenbau. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt die durchschnittlichen jährlichen Ernteschäden bundesweit auf 500 Millionen EURO. Frage 1: In welchen EU-Ländern werden welche Arten (Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit) der Ernteversicherung für einzelne bzw. in Kombination für mehrere Schadensursachen angeboten? Frage 5: In welchen EU-Ländern werden welche Arten der Ernteversicherungen gemäß Frage 1 in welcher Höhe der Versicherungsbeiträge bzw. durch Steuersenkung auf Beiträge gefördert? zu Frage 1 und 5: In folgenden EU-Mitgliedsstaaten werden Versicherungen mit staatlicher Unterstützung angeboten: Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen , Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.1 Über Details der Versicherungen liegen keine Angaben vor, ebenso wenig über freiwillige Versicherungen, die ohne staatliche Unterstützung angeboten werden. Frage 2: In welchen Bundesländern werden welche Arten (Hagel, Sturm, Starkregen, Starkfrost, Trockenheit) der Ernteversicherung für einzelne bzw. in Kombination für mehrere Schadensursachen angeboten? 1 Bericht zum „Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft“, BMEL 2018 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9881 - 2 - Frage 4: In welchem Umfang (Anzahl der Versicherungsabschlüsse bzw. Anzahl der versicherten Landwirte) werden die wichtigsten Ernteversicherungen in den einzelnen Bundesländern von den Landwirten nachgefragt? zu Frage 2 und 4: Die Versicherungen werden nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit angeboten. Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote liegt nicht vor. Es lassen sich Einzelgefahren - wie Hagel oder Frost - versichern oder eine Kombination verschiedener Gefahren (Mehrgefahrenversicherungen). Am verbreitetsten ist die Hagelversicherung . Lt. Angaben der Versicherungswirtschaft sind mehr als zwei Drittel aller landwirtschaftlich genutzten Flächen gegen Hagel versichert. Mit deutlichem Abstand folgen die Versicherungen gegen Sturm und Starkregen. Es gibt erste Versicherungsangebote für Schäden durch Überschwemmungen und Dürre, die noch keine große Verbreitung erlangt haben. Da viele Versicherungsnehmer gleichzeitig betroffen wären, sind die Risikoprämien so hoch, dass die Mehrheit der Landwirte derzeit nicht bereit ist, derartige Versicherungen abzuschließen. Gleiches gilt für Dürre und Hochwasser.2 Frage 3: In welchem Umfang (Anzahl der Versicherungsabschlüsse bzw. Anzahl der versicherten Landwirte) werden die wichtigsten Ernteausfallversicherungen in den EU- Ländern von den Landwirten nachgefragt? zu Frage 3: Darüber liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Frage 6: In welchen Bundesländern werden welche Arten der Ernteversicherung in welcher Höhe der Versicherungsbeiträge bzw. durch Steuersenkung auf Beiträge gefördert? zu Frage 6: Das Versicherungssteuergesetz ist ein Bundesgesetz. Nach § 6 Absatz 2 Nr. 4 i. V. m. § 5 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungssteuergesetz ist auf die Elementargefahren Hagel , Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen (über Bodenerzeugnissen) ein ermäßigter Versicherungssteuersatz anzuwenden. Der Versicherungssteuersatz für diese Schadrisiken (Mehrgefahren) beträgt seit dem 1. Januar 2013 einheitlich 0,03 % der Versicherungssumme. Das Risiko „Hochwasser“ ist durch das gesetzliche Merkmal „Überschwemmung “ in der Begünstigungsregelung des Versicherungssteuergesetzes erfasst.1 Zu möglichen Förderungen liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Frage 7: In welchen EU-Ländern sind welche Arten der Ernteversicherung Pflichtversicherungen ? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese Pflichtversicherungen gefördert? zu Frage 7: In Griechenland ist die Agrarversicherung für Pflanzen- und Tierproduktion eine Pflichtversicherung ohne staatlichen Zuschuss.1 Frage 8: In welchen Bundesländern sind welche Arten der Ernteversicherung Pflichtversicherungen ? Wenn ja, in welcher Höhe werden diese Pflichtversicherungen gefördert? zu Frage 8: Nach Kenntnis der Landesregierung ist eine Ernteversicherung in keinem Bundesland eine Pflichtversicherung. 2 : „Extremwetterlagen in der Land- und Forstwirtschaft“ BMEL, 2017 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9881 - 3 - Frage 9: In welcher Kombination ist eine Förderung der Ernteversicherung aus Mitteln eines Bundeslandes, aus Bundesmitteln (z.B. GA Agrarstruktur und Küstenschutz) und/oder aus EU-Mitteln im Rahmen der GAP in den Bundesländern möglich? zu Frage 9: Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz unterstützt keine Förderung einer Ernteversicherung. Nach der gemeinsamen Marktorganisation (VO (EU) Nr. 1308/2013) können Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse in ihren operationellen Programmen Ernteversicherungen vorsehen. Unter dem Management der Erzeugerorganisationen können die Landwirte Verträge über Ernteversicherungen mit Versicherungsunternehmen abschließen. Im Obst- und Gemüsebau werden üblicherweise Hagelversicherungen abgeschlossen. Die Versicherungsprämien werden mit bis zu 50 Prozent gefördert, sofern Maßnahmen zur Risikoverminderung getroffen werden. Für den Weinsektor besteht ein EU-finanziertes Unterstützungsprogramm, das finanzielle Unterstützung gegen Verluste aufgrund von Frost, Hagel, Eis, Regen und/oder Dürre anbietet. Es wird ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der vom Erzeuger zu zahlenden Versicherungsprämie gewährt.2 Frage 10: In welchen EU-Ländern erfolgt eine Förderung der Ernteversicherung aus staatlichen Mittelt, aus Mitteln der EU bzw. als kombinierte Förderung in welcher Höhe auf den Versicherungsbeitrag? (bitte in tabellarischer Form darstellen) zu Frage 10: Auf die Ergebnisse einer Botschaftsabfrage in der Anlage 5 des Berichts zum „Risiko- und Krisenmanagement in der Landwirtschaft“1 wird verwiesen. Frage 11: In welchen Bundesländern erfolgt eine Förderung der Ernteversicherung aus Landesmitteln, aus Mittel des Bundes (GA) aus Mitteln der EU (GAP) bzw. als kombinierte Förderung in welcher Höhe? (bitte in tabellarischer Form darstellen) Frage 12: Wie hoch sind die jährlichen Kosten für eine Förderung der Ernteversicherung in den EU-Ländern und in den Bundesländern, die derartige Versicherungen unterstützen? Frage 13: Wie viel Hektar Anbaufläche welcher Kulturen sind gegen welche Ernteschäden in den einzelnen Bundesländern versichert? (bitte nach Bundesländern tabellarisch) zu Frage 11 bis 13: Soweit der Landesregierung bekannt ist, existieren derartige Förderungen in keinem Bundesland. Kenntnisse über Versicherungen in anderen EU-Ländern liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 14: In welcher Weise hat sich die Landesregierung mit einem neuen Förderansatz der Hilfen zur Selbsthilfe für die Bauern in Brandenburg durch Versicherungen gegen Ernteschäden über die Bundesinitiative zur steuerbefreiten Rückstellung hinaus mit welchen Ergebnissen befasst? Frage 15: Welche Gründe sprechen gegen eine Förderung von Versicherungen gegen Ernteschäden (Mehrgefahrenversicherung), welche Argumente sprechen dafür? zu Frage 14 und 15: Die Agrarministerkonferenz hat im September 2018 den Bund gebeten , „eine Studie in Auftrag zu geben, die die konkreten Varianten verschiedener Versiche- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9881 - 4 - rungslösungen mit und ohne staatliche Bezuschussung und Rückgriff auf die Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten für den Bereich Sonderkulturen und für eine allgemeine Mehrgefahrenversicherung darstellt. In dieser Studie sollte der finanzielle Bedarf an Fördermitteln eruiert werden, um eventuelle Zuschüsse zu Versicherungsprämien ermitteln zu können.“