Landtag Brandenburg Drucksache 6/9913 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.11.2018 / Ausgegeben: 14.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3945 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9719 Wie arbeitet die Landesregierung mit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ auf Bundesebene zusammen? Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass die „Bundesregierung [...] zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einsetzt, „die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet.“ Hierbei soll es „um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen“ gehen. „Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen ...“ sollen in die Prüfung einbezogen ...“ werden (S. 114 f.). Hierfür und für den Strukturwandel in der Kohlepolitik sind Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro und für die Förderung ländlicher Räume von 1,5 Mrd. Euro, insgesamt 3 Mrd. Euro bis zum Jahr 2021 vorgesehen (ebd. S. 66). Am 18.07.2018 hat das Bundeskabinett die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ beschlossen. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll sie „konkrete Vorschläge erarbeiten, wie in Zukunft Ressourcen und Möglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen gerecht verteilt werden können“. Die Kommission wird aus sechs themenspezifischen Arbeitsgruppen bestehen, die die Schwerpunktbereiche der Arbeit der Kommission abbilden sollen: Kommunale Altschulden , Wirtschaft und Innovation, Raumordnung und Statistik, Technische Infrastruktur, Soziale Daseinsvorsorge und Arbeit sowie Teilhabe und Zusammenhalt der Gesellschaft (vgl. BMEL Pressemitteilung Nr. 82 vom 18.07.2018). Mit den Themenfeldern der Kommission wird ein gesellschaftspolitisch wichtiges und breit gefächertes Themenfeld abgedeckt , das in großen Teilen auch die Enquetekommission 6/1 des Landtages Brandenburg seit Sommer 2015 bearbeitet und zu dem mit dem Zwischenbericht der Enquetekommission 6/1 erste Ergebnisse und Beschlüsse vorliegen (vgl. Drucksache 6/8244 und Drucksache 6/8320). Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ auf Bundesebene zusammensetzt? Wenn ja, wie? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9913 - 2 - Zu Frage 1: Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat am 26.09.2018 ihre Arbeit aufgenommen. Den Vorsitz hat der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat , die Co-Vorsitze werden von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wahrgenommen. Mitglieder der Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter aller Bundesressorts, die Regierungschefinnen und -chefs der Länder sowie die Vorsitzenden kommunaler Spitzenverbände . 2. Wie wird sich die Landesregierung in die Arbeit der Kommission und der Facharbeitsgruppen einbringen und welche Ressorts der Landesregierung werden in die Arbeit miteinbezogen ? Zu Frage 2: Sowohl für die länderoffen tagenden Arbeitsgruppen als auch für die Kommission selbst ist je ein bis zwei Mitarbeitende aus der Staatskanzlei bzw. den fachlich federführenden Ressorts benannt. Alle Ressorts erhalten zu allen Arbeitsgruppen die dort erörterten oder eingebrachten Dokumente. 3. Wird die Landesregierung einen Vorsitz oder Co-Vorsitz für eine Facharbeitsgruppe übernehmen? Wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? Zu Frage 3: Die Vorsitze werden jeweils durch das im Bund federführende Ressort ausgefüllt . Die Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung ist Co- Vorsitzende der Arbeitsgruppe 3 (Raumordnung und Statistik). 4. Im Hinblick auf die Zwischenergebnisse der Enquetekommission 6/1 - bei welchen Themen besteht aus Sicht der Landesregierung der dringendste Handlungsbedarf, damit die räumlichen Unterschiede nicht immer weiter auseinanderdriften und „gleichwertige Lebensverhältnisse “ bzw. der Zugang zu Leistungen der Daseinsvorsorge und damit der der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet wird? Zu Frage 4: Da die Arbeitsgruppen gerade erst ihre Arbeit aufgenommen, sich zum Teil auch noch nicht konstituiert haben, läßt sich die Arbeitsweise in den einzelnen Arbeitsgruppen noch nicht absehen. Soweit es die Kommission selbst betrifft kann aus der konstituierenden Sitzung allerdings berichtet werden, dass alle Bereiche, die auch Gegenstand der Diskussion in der Enquetekommission waren, angesprochen werden und als wichtig identifiziert wurden. 5. Wird die Landesregierung die bisherigen Erfahrungen und Arbeitsergebnisse der EK 6/1 in die Arbeit der Kommission einbringen? Wenn ja welche und wie? Zu Frage 5: Natürlich wird die Landesregierung Ergebnisse der Enquetekommission berücksichtigen . Welche notwendigerweise zusätzlich von der Landesregierung eingebracht werden müssen, läßt sich derzeit noch nicht absehen. In nahezu allen Ländern gab und gibt es Arbeitsgruppen oder Kommissionen, die sich mit der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ihrem jeweiligen Land befasst haben. Es ist davon auszugehen, dass viele Erkenntnisse gleich oder zumindest ähnlich sind. Deshalb wird sich die Landesregierung darauf konzentrieren, die Zwischenberichte der Arbeitsgruppen auszuwerten und auf dieser Grundlage entscheiden, in welchen Bereichen zu intervenieren ist. Diese Zwischenberichte werden voraussichtlich Anfang 2019 der Kommission zur Verfügung gestellt werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9913 - 3 - 6. Werden Expertinnen und Experten, Verbände und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft aus dem Land Brandenburg in die Arbeit der Facharbeitsgruppen einbezogen ? Wenn ja, welche? (Bitte einzeln auflisten.) Zu Frage 6: Die Vertreter in den Arbeitsgruppen legen selbst fest, ob und welche zusätzliche externe Expertise einzubeziehen ist. Entscheidungen hierzu sind derzeit in den Arbeitsgruppen noch nicht getroffen. 7. Wie wird sich die Landesregierung in der Kommission dafür einsetzen, dass bei der Neuausrichtung der Finanzierungs- und Förderbasis nach Auslaufen des Solidarpaktes II die Strukturschwäche in großen Teilen Ostdeutschlands speziell berücksichtigt wird? Zu Frage 7: Strukturschwache Regionen gibt es nicht nur in Ostdeutschland. Die Landesregierung hat und wird selbstverständlich auch weiterhin die besondere Situation in Ostdeutschland thematisieren. Das hat der Ministerpräsident durch seinen Redebeitrag in der konstituierenden Sitzung der Kommission klargemacht. Die Notwendigkeit, Ostdeutschland speziell zu berücksichtigen, ist unstreitig. 8. Die Kommission soll Impulse setzen, um Kommunen zu stärken und „Best Practice“ Beispiele sammeln. In welcher Form und durch welche konkreten Formate werden die Bürger*innen sowie die Zivilgesellschaft in die Arbeit der Kommission eingebunden? Wird die Landesregierung dazu die Erfahrungen für mehr politische Bürgerbeteiligung der EK 6/1 in die Arbeit der Regierungskommission einbringen? Zu Frage 8: Auch diese Frage hatte der Ministerpräsident in der konstituierenden Sitzung der Kommission angesprochen. Eine Beteiligung ist durch den Bund bislang nicht vorgesehen . Da die Kommission eine Einrichtung des Bundes ist, hat er über die Hinzuziehung weiterer Institutionen zu entscheiden.