Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3924 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9659 Probleme bei der EFRE-Förderung durch Überschreiten der Fehlerquote Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 12.09.2018 wurde bekannt, dass die EU-Kommission aufgrund von beträchtlichen Mängeln bei der Verwaltung und Kontrolle der Mittel auf Landesebene einen Zahlungsstopp der EFRE-Mittel verhängt hat. Hintergrund ist das Überschreiten der Fehlerquote von 2 Prozent. Ein entsprechendes Mahnschreiben wurde von der EU-Kommission am 13. Juni 2018 verfasst. Vorbemerkung der Landesregierung: Die EU-Kommission hat keinen Zahlungsstopp der EFRE-Mittel verhängt. Zutreffend ist, dass das Land am 20.06.2018 ein auf den gleichen Tag datiertes Warnschreiben der Europäischen Kommission erhalten hat, an das keine Sanktionen der EU geknüpft sind. Dieses Schreiben enthält auch keine Auflagen, sondern Empfehlungen der EU-Kommission zur Verbesserung der hiesigen Verwaltungs- und Kontrollsysteme , woran das Land gegenwärtig aktiv arbeitet. Frage 1: Wann und auf welchem Wege hat die Landesregierung erstmals Kenntnis von den Beanstandungen der EU-Kommission erlangt? zu Frage 1: Die Prüfbehörde EFRE erhielt am 26.04.2018 fernmündlich die Vorab- Information vom zuständigen Auditor der Europäischen Kommission. MWE (Verwaltungsbehörde EFRE) erhielt ebenfalls eine diesbezügliche telefonische Mitteilung der für die Verwaltung der EFRE-Mittel zuständigen regionalen Abteilung der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung (GD Regio). Frage 2: Welche Schritte wurden seitdem eingeleitet? zu Frage 2: Herr Staatssekretär Fischer führte am 23.05.2018 Gespräche mit Vertretern der GD Regio in Brüssel, u. a. über das von der Kommission avisierte Warnschreiben. Danach erarbeitete das Land einen Maßnahmeplan zur Verbesserung der Verwaltungsund Kontrollsysteme, der zwischen MWE und MdF abgestimmt wird. Gegenstand des Maßnahmeplans ist u. a. die Beauftragung von Wirtschaftsprüfern, die eine nachträgliche Prüfung aller Darlehensauszahlungen in dem betroffenen Programm ProFIT vornehmen, um auszuschließen, dass der von MdF bemängelte Fehler auch in vergleichbaren Förderfällen auftritt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 2 - Frage 3: Welche Vertreter der Landesregierung hatten seitdem wann persönliche Termine mit der EU-Kommission? zu Frage 3: Herr Staatssekretär Fischer hatte am 23.05.2018 einen persönlichen Termin mit Vertretern der EU-Kommission (GD Regio), in dem es neben einer Reihe anderer Fragen auch um das avisierte Warnschreiben ging. Frage 4: Gab es diesbezüglich Termine von Vertretern der EU-Kommission bei der Landesregierung in Potsdam? Wenn ja, wann? zu Frage 4: Nein, es gab keine diesbezüglichen Termine von Vertretern der EU-Kommission bei der Landesregierung in Potsdam. Frage 5: Warum wurde der Landtag nicht umgehend über diesen möglicherweise haushaltsrelevanten Sachverhalt informiert? Zu Frage 5: Der Minister der Finanzen informierte den Ausschuss für Haushalt und Finanzen über das Warnschreiben im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung der EU-Fonds zum Stichtag 30.06.2018 mit Schreiben vom 31.08.2018. Frage 6: Bei wie vielen Projekten mit welchem Fördervolumen wurden in der aktuellen Abrechnung Irregularitäten festgestellt, so dass die maximal zulässige Fehlerquote von 2 Prozent überschritten wurde? Frage 7: Welche Fehler und Mängel wurden dabei festgestellt? Zu Frage 6 und Frage 7: Die Prüfbehörde EFRE hatte 24 Vorhaben mit Auszahlungen in Höhe von insgesamt 46,05 Mio. EUR geprüft. Bei acht Projekten traf sie monetäre und materielle Feststellungen, von denen sieben Projekte in die Berechnung der Fehlerquote einbezogen wurden. Der Beanstandungsbetrag beläuft sich auf insgesamt 996.577,11 EUR. Neben einem Projekt mit monetären Beanstandungen in Höhe von 984.090,91 EUR entfallen auf sechs weitere Projekte monetäre Beanstandungen in Höhe von insgesamt 12.486,20 EUR. Die Prüfbehörde hatte daraus eine verbleibende Restfehlerquote in Höhe von 1,7444 % ermittelt und der Europäischen Kommission übermittelt. Die Kommission berechnete eine verbleibende Restfehlerquote von 2,86 %. Im Einzelnen hat die Prüfbehörde der EU folgende Prüffeststellungen mitgeteilt (Auszug aus dem Jährlichen Kontrollbericht der Prüfbehörde): Fehlerkategorie Betroffene Vorhaben Beschreibung Monetäre Beanstandung (in EUR) 5.2 2 Fehlender oder unvollständiger Prüfpfad (fehlende Erfüllung von Auflagen und fehlende Dokumentation der Ermessensentscheidung bzw. fehlende Prüfung der zwischengeschalteten Stelle) 988.775,76 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 3 - 5.2 1 Fehlender oder unvollständiger Prüfpfad (fehlender Nachweis zur Einhaltung der Vorschriften gemäß Ziff. 3.1.a der ANBest-EU) 5.365,59 5.2 1 Fehlender oder unvollständiger Prüfpfad (Auswahl des preislich nicht günstigsten Angebots auf Grundlage einer ungenügenden Auswertung der Vergleichsangebote ) 1,32 8.2 1 Nicht getätigte Ausgaben (fehlender Zahlungsnachweis) 500,00 8.2 1 Nicht getätigte Ausgaben (1-Cent-Abweichung bei Mittelabrufprüfung – nicht fehlerquotenrelevant) 0,01 8.5 1 Nicht förderfähige Mehrwertsteuer oder andere Steuern (Abrechnung von deutscher Mehrwertsteuer für im Ausland erbrachte Leistungen 456,30 8.8 1 Sonstige nicht zuschussfähige Ausgaben (Bruttorechnung entspricht nicht angebotenem Bruttobetrag) 722,00 8.8 1 Sonstige nicht zuschussfähige Ausgaben (fehlende Aufteilung zwischen EFRE und ESF bei fondsübergreifendem TH-Projekt) 749,70 8.8 1 Sonstige nicht zuschussfähige Ausgaben (Rechnungsbeträge (netto) kleiner 100 EUR gemäß Merkblatt der zwischengeschalteten Stelle ILB nicht zuwendungsfähig) 6,44 8.8 2 Sonstige nicht zuschussfähige Ausgaben (1-Cent-Abweichung in Ausgabenerklärung – nicht fehlerquotenrelevant) 0,02 Gesamt (nur fehlerquotenrelevant) 996.577,11 Frage 8: Wie viele EFRE-Förderprojekte mit welchem Fördervolumen hat das Land derzeit vorfinanziert bzw. wie viele Förderprojekte müssen bei der EU-Kommission noch abgerechnet werden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 4 - zu Frage 8: Per 30.09.2018 waren rund 121,345 Mio. EUR EFRE-Mittel aus dem Landeshaushalt ausgezahlt (kumuliert seit Beginn der Förderperiode). Insgesamt sind von der Kommission unter Berücksichtigung von gezahlten Vorschüssen per 30.09.2018 bisher rund 117,383 Mio. EUR für 697 Projekte mit unterschiedlichen Projektauszahlungsständen erstattet worden. Aktuell liegt damit eine tatsächliche Vorfinanzierung für den Landeshaushalt in Höhe von rund 3,962 Mio. EUR vor. Per 30.09.2018 liegen insgesamt 1.144 bewilligte Projekte vor. Frage 9: Wie viele dieser vorfinanzierten Mittel sollten durch entsprechende Anträge des Landes in diesem Jahr bei der EU-Kommission abgerechnet werden? Welche Auswirkungen hat der Zahlungsstopp auf diese Anträge? Wenn keine Anträge geplant waren, warum nicht? zu Frage 9: Hinsichtlich der tatsächlichen Vorfinanzierung wird auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen. Geplant ist, in diesem Jahr möglichst alle seit dem letzten Antrag auf Zwischenzahlung ausgezahlten Mittel zur Erstattung anzumelden. Die EU-Kommission hat keinen Zahlungsstopp ausgesprochen. Das Land hat ein Warnschreiben der Europäischen Kommission erhalten, an das keine Sanktionen der EU geknüpft sind. Dieses Schreiben enthält auch keine Auflagen, sondern Empfehlungen der EU-Kommission zur Verbesserung der hiesigen Verwaltungs- und Kontrollsysteme , woran das Land gegenwärtig aktiv arbeitet. Frage 10: Bis wann rechnet die Landesregierung mit einem Ausräumen der Probleme und einer Zahlungswiederaufnahme durch die EU-Kommission? zu Frage 10: Die EU-Kommission hat keinen Zahlungsstopp ausgesprochen. Schon im Vorfeld des Warnschreibens wurden erste Abhilfemaßnahmen umgesetzt. Weitere Abhilfemaßnahmen werden noch im Laufe dieses Jahres umgesetzt. Frage 11: Plant die Landesregierung das in der aktuellen Prüfung bemängelte größere Projekt aus der EU-Förderung herauszunehmen und damit die Kosten selbst zu übernehmen ? Auf welche Höhe belaufen sich diese Kosten und wie werden sie im Haushalt gegenfinanziert ? zu Frage 11: Die EU hat in der Förderperiode 2014 - 2020 neue Regelungen getroffen. So werden im Ergebnis Projekte, deren Ausgaben in einem Zahlungsantrag enthalten waren, die Begünstigten aber vor Abrechnung der Mittel in der sog. Rechnungslegung gegenüber der EU-Kommission in die Insolvenz gegangen sind, nicht mehr von der EU in die Erstattung aufgenommen. So verhält es sich bei dem hier angesprochenen Projekt. Der Begünstigte ist vor Rechnungslegung ein Insolvenzfall geworden. Die EU-Kommission kann aufgrund der neuen Regelungen die Ausgaben nicht erstatten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 5 - Die Frage der Herausnahme aus der EU-Förderung stellt sich für das Land nicht, da das Projekt nicht mehr erstattbar ist. Der Betrag in Höhe von 850.000 EUR ist durch Einsparungen von Ausgabeermächtigungen in derselben Höhe in dem Einzelplan des MWE zu erbringen. Frage 12: Welche Konsequenzen hat der Zahlungsstopp der EU-Kommission auf die weiteren EU-Förderprojekte des Landes? zu Frage12: Keine. Zum einen liegt kein Zahlungsstopp vor, zum anderen werden die EFRE-kofinanzierten Förderprojekte des Landes aus Landesmitteln vorfinanziert. Frage 13: Wie hoch ist die Fehlerquote bei der Abrechnung der einzelnen EU-Fonds in den letzten 10 Jahren (EFRE, ESF, ELER)? (Bitte nach Jahresscheiben und EU-Fonds auflisten) zu Frage 13: Vorbemerkung: Zur Förderperiode 2000-2006: In der Förderperiode 2000-2006 wurde eine Fehlerquote insgesamt für den Zeitraum 2001-2009 ermittelt und im Rahmen des Finanzabschlusses der Förderperiode der Europäischen Kommission berichtet. Förderperiode 2007-2013: Bei der Darstellung der einzelnen Fehlerquoten (FQ) der jeweiligen Fonds ist zu berücksichtigen , dass beim EFRE und ESF im Jährlichen Kontrollbericht zunächst eine Fehlerquote gegenüber der Europäischen Kommission gemeldet wurde. Bei den zum Finanzabschluss zur Förderperiode 2007 - 2013 genannten Fehlerquoten handelt es sich um die endgültigen Fehlerquoten, die die in den jährlichen Kontrollberichten gemeldeten Fehlerquoten aufgrund von nachträglich vorgelegten Unterlagen, Nachweisen und/oder sonstigen Dokumenten, die eine Neubewertung der Feststellungen erforderten, abweichen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass sich die Angaben der Fehlerquoten für den ELER - Nicht IVKS auf den jeweiligen (jährlichen) Rechnungsabschluss beziehen. Eine Korrektur zum Finanzabschluss der Förderperiode 2007-2013 war daher nach den Vorschriften der Europäischen Kommission nicht vorgesehen, da bezogen auf das jeweilige Rechnungsjahr ein Konformitätsabschluss durch die Europäische Kommission erfolgte. Förderperiode 2014-2020: Für alle Fonds erfolgt ein jährlicher Rechnungsabschluss. Ein separater Finanzabschluss der Förderperiode ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 6 - Die Fehlerquoten (im Folgenden: FQ) stellten sich in den einzelnen Jahren wie folgt dar: EFRE: Förderperiode Bericht Jahr FQ zum Stand der jährlichen Kontrollberichte FQ zum Stand des Finanzabschlusses der Förderperiode 2000-2006 Abschluss OP 2000 - 2006 2001-2009 2,06% 2007-2013 Jährlicher Kontrollbericht 2010 2009 2,69% 0,34% Jährlicher Kontrollbericht 2011 2010 2,49% 1,59% Jährlicher Kontrollbericht 2012 2011 0,88% 0,85% Jährlicher Kontrollbericht 2013 2012 0,80% 0,80% Jährlicher Kontrollbericht 2014 2013 0,34% 0,18% Jährlicher Kontrollbericht 2015 2014 0,71% 0,54% Abschlussbericht OP 2007 - 2013 2015 -- 3,03% 2,14%* 2016 1,12% 2014-2020 Jährlicher Kontrollbericht 2018 2016/17 1,77%** -- Jährlicher Kontrollbericht 2019 2017/ 2018*** * Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Fehlerquote, die sich aus den Einzelquoten der im abschließenden Kontrollbericht zu berichtenden zwei Referenzzeiträume ergab. ** Die Prüfbehörde hatte unter einmaliger Berücksichtigung eines identischen, jedoch mehrfach in der Stichprobe beobachteten Fehlers und eines von der Verwaltungsbehörde festgestellten systematischen Fehlers die o.g. Fehlerquote ausgewiesen. Mit Schreiben der Europäischen Kommission vom 20.06.2018/13.07.2018 wurde die Fehlerquote neu berechnet. Die Europäische Kommission ermittelte eine Fehlerquote von 5,08 %. Unter Berücksichtigung bereits durchgeführter Finanzkorrekturen ermittelte die Europäische Kommission eine verbleibende Gesamtfehlerquote von 2,86 %. Der Jährliche Kontrollbericht der Prüfbehörde EFRE wurde gleichwohl akzeptiert und angenommen . *** Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 7 - ESF: Förderperiode Bericht Jahr FQ zum Stand der jährlichen Kontrollberichte FQ zum Stand des Finanzabschlusses der Förderperiode 2000-2006 Abschlussbericht OP 2000 - 2006 2001-2009* 0,22% 2007-2013 Jährlicher Kontrollbericht 2011 2010 0,76% 0,73% Jährlicher Kontrollbericht 2012 2011 1,39% 1,12% Jährlicher Kontrollbericht 2013 2012 1,09% 0,73% Jährlicher Kontrollbericht 2014 2013 0,71% 0,69% Jährlicher Kontrollbericht 2015 2014 1,40% 0,63% Abschlussbericht OP 2007 - 2013 2015/2016 -- 1,51% 2014-2020 erster Kontrollbericht mit Prüfungsergebnissen zum 15.02.2019 terminiert 2017/2018* * * Hierbei handelt es sich um eine kombinierte Fehlerquote, die sich aus den Einzelquoten der im abschließenden Kontrollbericht zu berichtenden zwei Referenzzeiträume ergab. ** Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. ELER: Förderperiode Bericht Jahr FQ zum Stand des Jahresbericht (Rechnungsabschluss) 2007-2013 Jährlicher Kontrollbericht 2009 2010 1,79% Jährlicher Kontrollbericht 2010 2011 1,57% Jährlicher Kontrollbericht 2011 2012 1,47% Jährlicher Kontrollbericht 2012 2013 1,78% Jährlicher Kontrollbericht 2013 2014 1,89% 2014-2020 Jährlicher Kontrollbericht 2014 2015 0,00% Jährlicher Kontrollbericht 2015 2016 1,87% Jährlicher Kontrollbericht 2016 2017 1,64% Jährlicher Kontrollbericht 2017 2018 1,64% Jährlicher Kontrollbericht 2018 2019* * Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 14: Besteht die Gefahr, dass auch bei den anderen EU-Fonds zu hohe Unregelmäßigkeiten zu einem Zahlungsstopp führen? zu Frage 14: Die EU-Kommission hat keinen Zahlungsstopp verhängt. Bei Überschreiten der Signifikanzschwelle von 2 % besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die EU- Kommission Warnschreiben oder weitergehende Schreiben mit sanktionierendem Charakter an die Mitgliedstaaten versendet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9936 - 8 - Frage 15: Wie viele EU-Förderprojekte mit welchem Volumen wurden durch die EU- Kommission in den letzten 10 Jahre beanstandet? zu Frage 15: Die EU-Kommission prüfte 2011 den Abschluss der Förderperiode 2000 - 2006 für den EFRE und beanstandete im Ergebnis zwei Fälle. Die Finanzkorrekturen in Höhe von insgesamt 55.809,36 EUR (EFRE-Anteil) wurden Lasten des Landeshaushalts verbucht. In den Jahren 2013 und 2016 führte sie Überprüfungen der Arbeit der Prüfbehörde EFRE durch und überprüfte dabei teilweise Ausgaben, die nicht Gegenstand der Prüfungen durch die Prüfbehörde waren. Dabei beanstandete sie bei der Prüfung in 2013 in zwei Fällen die Durchführung von Vergabeverfahren durch öffentliche Stellen. Die sich aus den Finanzkorrekturen in Höhe von 219.128,74 EUR und 284.485,01 EUR (jeweils EFRE- Anteil) ergebenden Rückforderungen wurden gegenüber den Begünstigten geltend gemacht . Frage 16: In wie vielen dieser Fälle wurde die Auszahlung der EU abschließend verweigert und ist das Land auf den Kosten am Ende sitzen geblieben? Auf welche Summen belaufen sich diese Fälle? zu Frage 16: Die EU verweigerte keine Auszahlungen. Die erforderlichen Finanzkorrekturen wurden grundsätzlich gegenüber den Begünstigten geltend gemacht. In den Fällen, in denen das Land die Finanzkorrekturen bei den Begünstigten für rechtlich nicht umsetzbar oder sachlich nicht gerechtfertigt hielt, gingen die entsprechenden Korrekturbeträge zu Lasten des Landeshaushalts. Frage 17: Welche finanziellen Auswirkungen hätte es, wenn die Probleme nicht bis Ende des Jahres ausgeräumt werden und dementsprechend keine weiteren Zahlungsanträge an die EU gestellt werden können? zu Frage 17: Keine. Sämtliche Auslagen (Vorleistungen des Landes Brandenburg) werden zu einem späteren Zeitpunkt von der EU-Kommission erstattet, es sei denn, sie beteiligt sich aus bestimmten Gründen nicht an den getätigten Ausgaben des Landes Brandenburgs (z. B. Insolvenz nach Ende eines Geschäftsjahres und vor Abgabe einer Rechnungslegung , umzusetzende Finanzkorrektur). Frage 18: Um mögliche Ansprüche des Landes gemäß der n+3-Regel zu wahren, müssen noch dieses Jahr entsprechende Abrechnungsanträge bei der EU-Kommission gestellt werden. Wie hoch ist die Tranche an Geldern, die gemäß der n+3-Regel Ende dieses Jahres aufgrund eines Zahlungsstopps verfallen würden? zu Frage 18: Die EU-Kommission hat keinen Zahlungsstopp verhängt. Unter Beachtung der n+3 Mittelbindung sind die Jahresscheiben 2014 und 2015 mit einem Betrag von 55.721.123,12 EUR betroffen.