Landtag Brandenburg Drucksache 6/9939 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3983 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9780 „Presseservice Rathenow“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Unter der Bezeichnung „Presseservice Rathenow“ bietet der sich selbst als freier Journalist und Fotograf bezeichnende H. K. im Internet über verschiedene Webpräsenzen Bilder von öffentlichen Veranstaltungen und deren Nutzungsrechte zum Kauf an. Als Kontaktadressen dienen zwei Anschriften in Rathenow (Havelland). Eine davon ist identisch mit der des Rathenower Vereins „Freibeuter e.V.“. Themenfelder der Arbeit des „Presseservices Rathenow“ sind nach eigenen Angaben „Gesellschaftspolitik, Neonazismus, Fußball“. Der Schwerpunkt der Bilderserien liegt unter anderem auf Aufnahmen von vom „Presseservice Rathenow“ als solche betrachteten „rechten“ Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Veranstaltungen. Die Mehrzahl der Fotos sind Portraitaufnahmen von Veranstaltungsteilnehmern oder zumindest Fotografien, die auch die Gesichter der jeweiligen Personen zeigen. Fotos des „Presseservices Rathenow“ wurden in der Vergangenheit insbesondere für Online-Artikel der Potsdamer Neuesten Nachrichten, der Märkischen Allgemeinen Zeitung , des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit , von RBB online, von „Blick nach rechts“, des Neuen Deutschlands und des Tagesspiegels verwendet. In einer Selbstauskunft nennt der „Presseservice Rathenow“ als Auftraggeber der letzten drei Jahre unter anderem die Potsdamer Neuesten Nachrichten, die Märkische Allgemeine Zeitung, die Märkische Onlinezeitung, den Sportverein Babelsberg 03 e.V. sowie den Rundfunk Berlin-Brandenburg. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung die Arbeit des „Presseservices Rathenow“ seit 2012 unmittelbar oder mittelbar über Dritte finanziell gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte für die einzelnen Haushaltsjahre aufschlüsseln.) zu Frage 1: Nein. 2. Hat die Landesregierung vom „Presseservice Rathenow“ seit 2012 Bilder und/oder Nutzungsrechte angekauft? Wenn ja, in welcher Höhe? (Bitte für die einzelnen Haushaltsjahre aufschlüsseln.) zu Frage 2: Nein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9939 - 2 - 3. Wie ist/war das Auftragsverhältnis zwischen dem „Presseservice Rathenow“ und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg rechtlich ausgestaltet ist? (Bitte konkretisieren nach Vertragszweck, Vertragsgegenstand, Honorar und Vertragsdauer.) zu Frage 3: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist in Deutschland staatsfern organisiert. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg ist gegenüber der Landesregierung nicht rechenschaftspflichtig mit der Folge, dass der Landesregierung keine Erkenntnisse zu den erfragten Tatsachen vorliegen und auch nicht vorliegen müssen. 4. In welchem Umfang hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg seit 2012 Bilder und/oder Nutzungsrechte vom „Presseservice Rathenow“ erworben? (Bitte für die einzelnen Haushaltsjahre nach Anzahl der Bilder bzw. Bildrechte und Entgeltzahlungen aufschlüsseln .) zu Frage 4: siehe Antwort zu Frage 3. 5. In welchem finanziellen Umfang hat die Landesregierung das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit seit 2012 finanziell unterstützt, um Bilder und/oder Nutzungsrechte vom „Presseservice Rathenow“ zu erwerben? (Bitte für die einzelnen Haushaltsjahre aufschlüsseln.) zu Frage 5: Die Arbeit des Aktionsbündnisses gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit wird durch die Landesregierung institutionell und projektbezogen gefördert . Auf Grundlage eines durch den Zuwendungsgeber genehmigten Haushaltsplans werden die Mittel durch das Aktionsbündnis im Rahmen der Landeshaushaltordnung eigenständig bewirtschaftet. Hierunter fällt auch die Herstellung von Broschüren und ähnliches Material einschließlich der Inanspruchnahme von Bildrechten. Eine Zuwendung mit dem Förderzweck "um Bilder und/oder Nutzungsrechte vom ‚Presseservice Rathenow‘ zu erwerben" ist durch die Landesregierung nicht ausgereicht worden. 6. Hat der „Presseservice Rathenow“ bislang eine Förderung durch die Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH erhalten? (Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Förderungshöhe je Haushaltsjahr.) zu Frage 6: Die Förderung jedweder Pressedienste ist von Verfassung wegen ausgeschlossen . Die Förderrichtlinie der Medienboard Berlin-Brandenburg GmbH sieht keine Förderung von Pressediensten vor. 7. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Personen gegenwärtig für den „Presseservice Rathenow“ tätig sind? zu Frage 7: Nein 8. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit des „Presseservices Rathenow“ vor dem Hintergrund etwaiger Verstöße gegen die §§ 22 ff. KunstUrhG? zu Frage 8: Maßgeblich ist alleine, dass es sich aufgrund des § 33 Abs. 2 KunstUrhG bei einem Verstoß gegen §§ 22, 23 KunstUrhG um ein Antragsdelikt handelt. Ob die Voraussetzungen vorliegen oder nicht, entzieht sich der Beurteilung durch die Landesregierung. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9939 - 3 - 9. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob es seit 2012 in Brandenburg zu Gerichtsverfahren gegen Urheber der über den „Presseservice Rathenow“ angebotenen Bilder gekommen ist? (Bitte je Kalenderjahr nach Anzahl der Verfahren, angerufenes Gericht und Verfahrensstand aufschlüsseln.) zu Frage 9: Nein.