Landtag Brandenburg Drucksache 6/9940 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3961 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Dr. Rainer van Raemdonck (AfD- Fraktion) Drucksache 6/9746 Zahl der pflegebedürftigen Familienangehörigen, die zu Hause versorgt werden Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Viele Pflegebedürftige werden von Angehörigen zu Hause versorgt. Diese herausfordernde Aufgabe wird oftmals nicht von Politik und Gesellschaft angemessen gewürdigt. Frage 1: Wie viele pflegebedürftige Menschen in Brandenburg werden von Angehörigen zu Hause gepflegt? (Bitte seit 2015 nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten) zu Frage 1: Pflege in der Häuslichkeit erfolgt, auch bei Nutzung ambulanter Sachleistungen , überwiegend durch Angehörige. Gemäß der amtlichen Pflegestatistik, die zweijährlich in ungeraden Jahren zum Stichtag 15. Dezember erhoben wird, sind in 2015 87.184 pflegebedürftige Menschen in der eigenen Häuslichkeit versorgt worden. Davon nahmen 55.203 Personen Pflegegeld in Anspruch und 31.981 Personen nutzten ambulante Sachleistungen . In 2017 wurden insgesamt 107.985 Personen in der eigenen Häuslichkeit gepflegt . Von ihnen erhielten 69.563 Personen Pflegegeld, 38.422 Personen nutzten ambulante Sachleistungen. Bezüglich der erbetenen Auflistung nach Landkreisen/ kreisfreien Städten wird auf die Statistischen Berichte Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeldleistungen in Brandenburg 2015 und 2017 vom Amt für Statistik Berlin- Brandenburg verwiesen. Die Berichte enthalten jeweils unter Ziffer 1.2 eine Übersicht der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach Leistungsarten und Verwaltungsbezirken . Link zur amtlichen Pflegestatistik 2015: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2016/SB_K08-01- 00_2015j02_BB.pdf Link zur Pflegestatistik 2017: https://www.statistik-berlin-brandenburg.de/publikationen/stat_berichte/2018/SB_K08-01- 00_2017j02_BB.pdf Landtag Brandenburg Drucksache 6/9940 - 2 - Frage 2: Von welchen Pflegegraden sind die Pflegebedürftigen, die von Angehörigen zu Hause gepflegt werden, nach Anzahl betroffen? (Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten) zu Frage 2: Von den insgesamt 107.985 Personen, die gemäß der aktuellen amtlichen Pflegestatistik 2017 in der eigenen Häuslichkeit gepflegt wurden, entfielen 1.476 Personen auf den Pflegegrad 1, 58.835 Personen auf den Pflegegrad 2, 32.144 Personen auf den Pflegegrad 3, 12.157 Personen auf den Pflegegrad 4 und 3.373 Personen auf den Pflegegrad 5. Wie sich dieser Personenkreis auf die Landkreise/ kreisfreien Städte verteilte, wird in der amtlichen Pflegestatistik nicht ausgewiesen. Frage 3: Welche zusätzliche Unterstützung können die pflegenden Angehörigen erhalten? (Bitte finanzielle Hilfen, Beratungsleistungen und unterstützende fachliche Hilfen aufführen ) zu Frage 3: Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, welches zum 1. Januar 2015 in Kraft trat, wurden die Regelungen im Familienpflegezeitgesetz und Pflegezeitgesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege weiterentwickelt. Diese sind wichtig zur Entlastung von pflegenden erwerbstätigen Angehörigen . Sie haben nunmehr u. a. auch einen Anspruch auf Familienpflegezeit und auf Pflegeunterstützungsgeld im Falle kurzzeitiger Arbeitsverhinderung sowie auf ein zinsloses Darlehen bei Inanspruchnahme von Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit. Außerdem wurde die Gruppe der Anspruchsberechtigten erweitert, z. B. um Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager. Zudem kann eine Freistellung nunmehr bei der Sterbebegleitung erfolgen. Auch die Pflegeversicherung unterstützt mit ihren Leistungen die häusliche Pflege und Pflegebereitschaft der Angehörigen. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang u. a. auf die Pflegeberatung. Gemäß § 7 SGB XI haben die Pflegekassen Versicherte und ihre Angehörigen über die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängenden Fragen zu informieren . Einen wichtigen Beitrag leisten in diesem Zusammenhang die 19 Pflegestützpunkte im Land Brandenburg, welche in gemeinsamer Trägerschaft von Pflegekassen und Landkreisen /kreisfreien Städten geführt werden. Zur Erleichterung von Pflege und Betreuung sowie Minderung pflegebedingter körperlicher und seelischer Belastungen tragen Pflegekurse für Angehörige nach § 45 SGB XI bei, die von den Pflegekassen finanziert werden. Außerdem helfen Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß § 45a SGB XI und die Förderung des Ehrenamts sowie der Selbsthilfe, Pflegepersonen zu entlasten. Zusätzlich dazu ist die Unterstützung pflegender Angehöriger auch ein inhaltlicher Schwerpunkt der Brandenburger Pflegeoffensive. Zum Beispiel organisiert das im Rahmen der Pflegeoffensive geförderte Kompetenzzentrum Demenz Angehörigenschulungen und informiert umfänglich zum Umgang mit Demenzerkrankten. Ein Aufgabenschwerpunkt der mit der Pflegeoffensive auf den Weg gebrachten Fachstelle Altern und Pflege im Quartier ist die Beratung und Unterstützung beim Aufbau alltagsunterstützender Angebote sowie deren fachliche Begleitung. Frage 4: In welchem Umfang werden diese Hilfen bereits in Anspruch genommen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9940 - 3 - zu Frage 4: Die landesweit in allen Landkreisen und kreisfreien Städten bestehenden 19 Pflegestützpunkte werden immer stärker genutzt, sie arbeiten erfolgreich. In 2017 erfolgte in knapp 30.000 Fällen eine Kontaktaufnahme mit einem Pflegestützpunkt, um sich zu informieren oder beraten zu lassen bzw. einen Versorgungsplan zu erstellen. Im ersten Quartal 2018 waren es rd. 9.000 Kontakte. Das Kompetenzzentrum Demenz hat in 2017 landesweit 50 Angehörigenschulungen „Hilfe beim Helfen“ für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz durchgeführt, die von 630 Teilnehmenden in Anspruch genommen wurden. Die Aktivitäten der Fachstelle Altern und Pflege im Quartier haben maßgeblich mit dazu beigetragen, dass in 2016 und 2017 landesweit 56 neue alltagsunterstützende Angebote anerkannt werden konnten. Die aktuell landesweit bestehenden 275 alltagsunterstützenden Angebote werden jährlich von über 8.500 anspruchsberechtigten Personen genutzt. Frage 5: Welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung durchzuführen, um die pflegenden Angehörigen besser zu unterstützen? zu Frage 5: Die Landesregierung beabsichtigt, die bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Unterstützung pflegender Angehöriger fortzuführen und weiterzuentwickeln. Für die Fortsetzung der Pflegeoffensive sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 weitere Mittel vorgesehen.