Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3943 des Abgeordneten Raik Nowka (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9707 Nachfragen zu den Antworten auf die Kleine Anfrage Nr. 3838 „Naturschutzrechtliche Freistellungen im Rahmen des Baus der EUGAL-Pipeline“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In den Antworten auf die Kleine Anfrage Nr. 3838 (Drucksache 6/9658) führt die Landesregierung aus, dass mit dem Planfeststellungsbeschluss für den Bau der EUGAL-Pipeline insgesamt 23 naturschutzrechtliche Ausnahmen und Befreiungen erteilt wurden. In erster Linie handelt es sich hierbei um Befreiungen von den Verboten in Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Zudem wurden Ausnahmen vom Tötungs- und Verletzungsverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz für die Baufeldfreimachung zum Bau der Rohrleitung in den Habitaten der Zauneidechsen im Arbeitsstreifen erteilt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Für das Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb der EUGAL in Brandenburg ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) zuständig. Der am 17.08.2018 erteilte Planfeststellungsbeschluss ersetzt gemäß § 75 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) alle nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und Zustimmungen (Konzentrationswirkung), somit auch die in der Kleinen Anfrage thematisierten natur- und artenschutzrechtlichen Entscheidungen. Sämtliche im Planfeststellungsbeschluss enthaltenen natur- und artenschutzrechtlichen Genehmigungen, Ausnahmen und Befreiungen wurden gemäß § 7 Abs. 1 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchAG) im Benehmen mit dem zuständigen Landesamt für Umwelt (LfU) getroffen. Auch die Umweltverträglichkeitsprüfung und die NATURA 2000- Verträglichkeitsstudien erfolgen in enger Abstimmung mit dem LfU und den weiteren zuständigen Naturschutzbehörden. Die öffentliche Bekanntmachung des Planfeststellungsbeschlusses durch das LBGR erfolgte gemäß §§ 74 und 27a VwVfG im Zeitraum vom 17.10.2018 bis 30.10.2018. Frage 1: Welche Lebensraumtypen wurden entlang des Verlaufs des Arbeitsstreifens kartiert und welche geschützten Tier- und Pflanzenarten wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens neben der Zauneidechse im Einzelnen festgestellt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 2 - Frage 2: In welcher Häufigkeit kommen die in der Antwort auf Frage 1) genannten geschützten Tier- und Pflanzenarten entlang des betroffenen Arbeitsstreifens vor? zu den Fragen 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der folgenden Tabelle 1 dargestellten Lebensraumtypen (LRT) gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) wurden im Rahmen der NA- TURA 2000-Verträglichkeitsstudien zum Antrag auf Planfeststellung zum Bau und Betrieb der EUGAL in Brandenburg jeweils wenigstens einmal entlang des Verlaufs des Arbeitsstreifens kartiert: Tabelle 1: Kartierte Lebensraumtypen entlang des Verlaufs des Arbeitsstreifens der EUGAL EU-Code Bezeichnung *1340 Salzwiesen im Binnenlande 2310 Sandheiden mit Besenheide u. Ginster auf Binnendünen 2330 Offene Grasfläche mit Silbergras u. Straußgras auf Binnendünen 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer 3140 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche kalkhaltige Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche u. naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer 3160 Dystrophe Stillgewässer 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 3270 Flüsse mit Gänsefuß- und Zweizahn-Gesellschaften auf Schlammbänken 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide 4030 Trockene Heiden *6120 Subkontinentale basenreiche Sandrasen *6230 Artenreiche Borstgrasrasen *6240 Steppenrasen 6410 Pfeifengraswiesen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6440 Brenndolden-Auenwiesen 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7150 Torfmoor-Schlenken *7210 Sümpfe und Röhrichte mit Schneide *7220 Kalktuffquellen 7230 Kalkreiche Niedermoore 9110 Hainsimsen-Buchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 9160 Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwälder 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder *9180 Schlucht- und Hangmischwälder 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen 9410 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder *91D0 Moorwälder *91E0 Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 3 - 91F0 Hartholzauewälder *91G0 Subkontinentale bis pannonische Eichen-Hainbuchenwälder 91T0 Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder *: prioritäre Lebensraumtypen Die im Untersuchungsraum entlang des Arbeitsstreifens festgestellten geschützten Tierund Pflanzenarten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 und 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind in der folgenden Tabelle 2 aufgelistet: Tabelle 2: Festgestellte geschützte Tier- und Pflanzenarten entlang des Verlaufs des Arbeitsstreifens der EUGAL Art Häufigkeit Säugetiere Biber 55 Nachweise verschiedener Art Fischotter 5 konkrete Nachweise Bechsteinfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Braunes Langohr Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Breitflügelfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Fransenfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Graues Langohr Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Große Bartfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Großer Abendsegler Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Großes Mausohr Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Kleine Bartfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Kleiner Abendsegler Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Mopsfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Mückenfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Nordfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Rauhautfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Wasserfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Zweifarbfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Zwergfledermaus Vorkommen gemäß Rasterdaten Naturschutzstation Zippelsförde (LfU) Vögel Auerhuhn 1 Brutverdacht außerhalb des UG Baumfalke 13 Brutvorkommen Baumpieper 261 Brutvorkommen Bekassine 6 Brutvorkommen Bienenfresser 2 Brutvorkommen Blässhuhn 4 Brutvorkommen Blaukehlchen 1 Brutvorkommen Brachpieper 2 Brutvorkommen Braunkehlchen 66 Brutvorkommen Drosselrohrsänger 32 Brutvorkommen Eisvogel 5 Brutvorkommen Erlenzeisig 5 Brutvorkommen Feldlerche 860 Brutvorkommen Feldsperling 103 Brutvorkommen Fischadler 3 Brutvorkommen Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 4 - 3 externe Meldungen Flussregenpfeifer 1 Brutvorkommen Gartenrotschwanz 64 Brutvorkommen Gelbspötter 16 Brutvorkommen Girlitz 13 Brutvorkommen Grauammer 255 Brutvorkommen Graugans 2 Brutvorkommen Grauspecht 6 Brutvorkommen Grünspecht 39 Brutvorkommen Habicht 1 Brutvorkommen Hänfling 58 Brutvorkommen Heidelerche 267 Brutvorkommen Kiebitz 34 Brutvorkommen Knäkente 1 Brutvorkommen Kranich 50 Brutvorkommen Krickente 4 Brutvorkommen Mäusebussard 46 Brutvorkommen Mittelspecht 6 Brutvorkommen Neuntöter 218 Brutvorkommen Ortolan 65 Brutvorkommen Pirol 168 Brutvorkommen Raubwürger 18 Brutvorkommen Rauchschwalbe 38 Brutvorkommen Raufußkauz 5 Brutvorkommen Rebhuhn 3 Brutvorkommen Rohrdommel 1 Brutvorkommen Rohrschwirl 11 Brutvorkommen Rohrweihe 20 Brutvorkommen Rothalstaucher 3 Brutvorkommen Rotmilan 7 Brutvorkommen Schilfrohrsänger 22 Brutvorkommen Schnatterente 3 Brutvorkommen Schwarzmilan 3 Brutvorkommen Schwarzspecht 45 Brutvorkommen Seeadler 1 Brutvorkommen Sperber 5 Brutvorkommen Sperbergrasmücke 9 Brutvorkommen Sperlingskauz 1 Brutvorkommen Steinschmätzer 5 Brutvorkommen Stockente 7 Brutvorkommen Tafelente 1 Brutvorkommen Teichralle 10 Brutvorkommen Teichrohrsänger 18 Brutvorkommen Turmfalke 6 Brutvorkommen Turteltaube 12 Brutvorkommen Uhu 1 Brutvorkommen Waldkauz 13 Brutvorkommen Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 5 - Waldohreule 18 Brutvorkommen Waldschnepfe 4 Brutvorkommen Waldwasserläufer 2 Brutvorkommen Wasserralle 8 Brutvorkommen Weißstorch 5 Brutvorkommen Wendehals 18 Brutvorkommen Wiedehopf 12 Brutvorkommen Wiesenpieper 12 Brutvorkommen Wiesenschafstelze 129 Brutvorkommen Ziegenmelker 20 Brutvorkommen Zwergtaucher 8 Brutvorkommen Reptilien Schlingnatter 1 Fund Zauneidechse 64 Funde Amphibien Kammmolch 13 Nachweise Kleiner Wasserfrosch 3 Nachweise Knoblauchkröte 39 Nachweise Kreuzkröte 3 Nachweise Laubfrosch 30 Nachweise Moorfrosch 20 Nachweise Rotbauchunke 35 Nachweise Springfrosch 1 Nachweis Käfer Eremit, Juchtenkäfer 1 Nachweis Heldbock 1 Nachweis Weichtiere Kleine Flussmuschel mehrere Meldungen für die Müggelspree Pflanzen Froschkraut Einzelstandorte Glanzstendel Einzelstandorte Niedrige Schwarzwurzel Einzelstandorte Ohrlöffel-Leimkraut Einzelstandorte Duft-Skabiose Einzelstandorte Kart(h)äusernelke Einzelstandorte Ähriger Ehrenpreis Einzelstandorte Rispige Graslilie Einzelstandorte Frage 3: Welche Planungsbüros haben die naturschutzfachlichen Kartierungen jeweils vorgenommen? zu Frage 3: Die naturschutzfachlichen Kartierungen im Rahmen der NATURA 2000- Verträglichkeitsstudien wurden federführend vom Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR aus Moers im Auftrag der Vorhabenträger und unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden durchgeführt. Frage 4: Wurden für die in der Antwort auf Frage 1) genannten geschützten Tier- und Pflanzenarten ebenfalls Ausnahmen von den Verboten nach § 44 des Bundesnaturschutz- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 6 - gesetzes erteilt? Wenn ja, für welche geschützten Arten? zu Frage 4: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 3838 verwiesen. Über die dort benannten Ausnahmen hinaus wurden keine weiteren Ausnahmen von der Verboten nach § 44 des BNatSchG erteilt. Frage 5: Welche FFH-Lebensraumtypen werden wie durch den Bau der EUGAL beeinträchtigt und wo befinden sich diese im Einzelnen? zu Frage 5: Innerhalb der gebietsbezogenen Natura 2000-Verträglichkeitsstudien wurden die in folgender Tabelle 3 aufgelisteten Beeinträchtigungen auf die gemeldeten und nachgewiesenen LRT nach Anhang I der FFH-Richtlinie abgeleitet: Tabelle 3: Mögliche Beeinträchtigungen durch den Bau und Betrieb der EUGAL auf die FFH-Gebiete in Brandenburg Schutzgegenstand Beeinträchtigung und Dauer 2330 Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer Hydraulische Belastungen durch Einleitung von Wasser aus der Wasserhaltung und Druckprüfung temporär 3150 Natürliche und naturnahe nährstoffreiche Stillgewässer Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Barriere - und Fallenwirkung auf charakteristische Amphibienarten) temporär potentielle hydraulische Belastung durch Einleitung von Wasser in den Zufluss des LRT temporär 3160 Dystrophe Stillgewässer Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Barriere - und Fallenwirkung auf charakteristische Reptilienarten) temporär 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation Beeinträchtigung von Gewässer und Vegetation durch offene Querung temporär punktuelle hydraulische Belastung durch Einleitung von Wasser aus der Wasserhaltung temporär Nutzung des Arbeitsstreifens als Baustraße temporär Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Beeinträchtigung Habitat durch Einleitung aus der Wasserhaltung) temporär 6120* Subkontinentale basenreiche Sandrasen Inanspruchnahme Arbeitsstreifen temporär Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 6240* Steppenrasen (Entwicklungsfläche) Arbeitsstreifen z.T. unmittelbar angrenzend temporär Eintrag von nährstoffreichen Stäuben bei trockener Witterung temporär Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z.B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z.B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 6440 Brenndolden-Auenwiesen randliche Inanspruchnahme im Arbeitsstreifen temporär 6510 Magere Flachland- Mähwiesen Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z.B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Barriere - und Fallenwirkung auf charakteristische Reptilienarten) temporär 9160 Sternmiere-Eichen- Hainbuchenwälder Arbeitsstreifen z.T. unmittelbar angrenzend temporär 9190 Alte bodensaure Eichenwälder randliche Inanspruchnahme im Arbeitsstreifen temporär Gehölzfrei zu haltender Streifen einschließlich Restriktionen zum Aufkommen von Bäumen (dauerhaft) dauerhaft Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär 91E0* Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder Inanspruchnahme und Lage des Arbeitsstreifens unmittelbar angrenzend an LRT temporär Landtag Brandenburg Drucksache 6/9945 - 7 - Abtrocknung durch Wasserhaltungsmaßnahmen temporär 91D0* Moorwälder Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär Abtrocknung durch Wasserhaltungsmaßnahmen temporär 91T0 Mitteleuropäische Flechten- Kiefernwälder Wirkungen auf charakteristische Arten des LRT (z. B. Störungen durch akustische Reize im Brutrevier charakteristischer Vogelarten) temporär *: prioritäre Lebensraumtypen Ein Großteil der Beeinträchtigungen ist temporär auf den Bau beschränkt und kann durch geeignete Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf ein unerhebliches Maß beschränkt werden. Mögliche dauerhafte Wirkungen einer erdverlegten Leitung beschränken sich aufgrund des geräusch- und emissionsfreien Betriebs auf die Restriktionen für den Aufwuchs von Gehölzen im gehölzfrei zu haltenden Schutzstreifen der Leitungen. Hier darf aus sicherheitstechnischen Gründen der Streifen unmittelbar über den Rohrleitungen (4,0 m beiderseits der Rohrachse, insgesamt 18 m beim Doppelstrang) auch in Baumreihen und Wäldern nicht wieder mit Gehölzen bepflanzt werden. Die gleichartige Rekultivierung ist hier in der Regel nicht möglich. Ebenso wie alle anderen Flächen des Arbeitsstreifens bleibt der gehölzfrei zu haltende Streifen aber grundsätzlich unversiegelt und steht einer Biotopentwicklung zur Verfügung. Frage 6: Welche Maßnahmen zur Kohärenzsicherung sind für die FFH-Lebensraumtypen bzw. die betroffenen FFH-Gebiete im Einzelnen notwendig? zu Frage 6: Keine.