Landtag Brandenburg Drucksache 6/9946 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3948 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Björn Lakenmacher (CDU-Fraktion) Drucksache 6/9728 Sanierung und Neubau von Gebäuden der Potsdamer Polizei Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Anfang Oktober wurde in einem Brandbrief der Gewerkschaft der Polizei (GdP) der schlechte Zustand der Gebäude der Polizei in Potsdam öffentlich . So ist am Standort in der Henning-von-Tresckow-Straße eine ganze Etage nach Starkregen im Herbst 2017 unbenutzbar, weshalb die ohnehin angespannte Raumsituation weiter verschärft wurde. Ebenso würden in Potsdam Eiche Büroflächen als auch Räume z.B. für sportliche Aktivitäten fehlen. Nun sollen mit einem Jahr Verzögerung Sanierungsarbeiten an den Gebäuden in der Tresckow-Straße durchgeführt werden, welche bis etwa 2020 andauern und bei laufendem Betrieb durchgeführt werden. Dazu werden Neubauten am Standort Eiche geplant. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die geäußerte Kritik der Gewerkschaft der Polizei am Zustand der Gebäude der Polizei in Potsdam? zu Frage 1: Der pauschalen Aussage der Gewerkschaft der Polizei zum Zustand der Gebäude der Polizei in Potsdam kann nicht gefolgt werden. Die auf der Liegenschaft in Potsdam -Eiche durch die Polizei genutzten Gebäude sind zum großen Teil in einem guten und den polizeispezifischen Anforderungen entsprechenden Zustand. Es gibt neue Gebäude in der Stadt Brandenburg an der Havel und Falkensee. Und es gibt Gebäude wie am Standort in der Henning-von-Tresckow-Straße, die sich in einem schlechten Zustand befinden. Der Minister der Finanzen hat sich persönlich im Beisein von Mitarbeitern des Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen (BLB) und des Immobilien Servicecenter der Polizei (ISC), Gewerkschaftsvertretern und Personalratsmitglieder einen Eindruck vom Zustand der durch die Polizei genutzten Gebäude des Standortes in Potsdam Eiche und auf der Liegenschaft in der Henning-von-Tresckow-Straße verschafft. Er hält es für dringend geboten , die notwendigen Sanierungsmaßnahmen in der Henning-von-Tresckow-Str. forciert anzugehen. Es gibt mehrere Gründe dafür, dass sich die Gebäude dort teils noch in einem schlechten Zustand befinden. Immer wieder kam und kommt es, bspw. durch Strukturreformen bei der Polizei zu Veränderungen bezüglich der spezifischen Anforderungen einzelner Standorte. Dies hatte zur Folge, dass die Planungen an diese Veränderungen laufend angepasst werden mussten. Durch die politische Grundverständigung, den Standort Heinrich-Mann-Allee 103 dem Bund für die Unterbringung des Bundespolizeipräsidiums zur Verfügung zu stellen, wurde es notwendig, die Abläufe zur Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden der Polizei in Potsdam ein weiteres Mal neu zu konzipieren. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9946 - 2 - Frage 2: Aus welchen Gründen kommt es zu Wartezeiten von ca. einem Jahr bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten in der Henning-von Tresckow-Straße, nachdem im Herbst 2017 die oben beschriebenen massiven Beschädigungen auftraten? zu Frage 2: Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) hatte aufgrund der gemeldeten Bedarfe ein Unterbringungskonzept für die Bediensteten der Polizei in Potsdam entwickelt, um die dringend notwendigen Sanierungen zu ermöglichen . Nachdem im Herbst 2017 durch das Dach eines der von der Polizei auf der Henning - von- Tresckow-Straße genutzten Gebäude Regen eindrang, verschärfte sich durch den unvermeidbaren Freizug einer vollständigen Etage dieses Gebäudes die Unterbringungssituation der Polizei. Ziel des danach vom BLB angepassten und mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) und der Polizei einvernehmlich abgestimmten Konzeptes war es, nicht nur die dringend notwendigen Sanierungen, sondern auch eine Grundsanierung des durch den Starkregen beeinträchtigten Gebäudes zu ermöglichen. Dafür wäre ein Freizug des besonders betroffenen Gebäudes A grundsätzlich erforderlich. Durch die Verständigung zwischen Land und Bund zur Heinrich-Mann-Allee 103 kann dies so nicht mehr umgesetzt werden. Um die Unterbringungssituation für die Bediensteten der Polizei auf der Henning-von-Tresckow-Straße dennoch zu verbessern, wurde vom BLB zwischenzeitlich ein Sanierungsfahrplan erarbeitet, der Maßnahmen beinhaltet, die im laufenden Dienstbetrieb durchgeführt werden können. Die Abstimmungen mit dem MIK und der Polizei zur Durchführung der Maßnahmen laufen derzeit. Darin fließen auch die Überlegungen zur Errichtung einer Containeranlage ein, um den teilweisen Freizug der betroffenen Gebäude zu ermöglichen. Frage 3: Welche konkreten Sanierungsarbeiten sind an den Gebäuden in der Henningvon -Tresckow-Straße geplant? zu Frage 3: Die geplanten Sanierungsmaßnahmen lassen sich in sechs Positionen unterteilen : - Instandsetzung bzw. Erneuerung Dächer - Fensterinstandsetzung bzw. Neueinbau - Instandsetzung WC und Duschen - Instandsetzung Be- und Entwässerung - Ertüchtigung des Brandschutzes, u.a. Nachrüstung von Brandschutztüren - Maler- und Bodenbelagsarbeiten. Frage 4: Inwieweit beeinträchtigt die Sanierung bei gleichzeitigem Dienstbetrieb die angespannte Raumsituation am Standort Henning-von-Tresckow-Straße zusätzlich? Frage 5: Inwieweit könnten Containerlösungen die Raumsituation für die Polizei Potsdam kurzfristig verbessern? zu den Fragen 4 und 5: Eine Beeinträchtigung des laufenden Dienstbetriebes durch die Sanierungsarbeiten wird sich nicht vermeiden lassen. Sanierungsarbeiten im laufenden Betrieb bedingen zwangsläufig auch bauablaufbedingte Räumungen betroffener Räume und damit eine Verdichtung der Raumnutzung. Die vorgesehenen zeitlichen Abläufe werden deshalb zwischen BLB und Polizei detailliert abgestimmt und die Auswirkungen der Einzelmaßnahmen auf den polizeilichen Dienstbetrieb durch geeignete Vorkehrungen eingegrenzt . Bei den derzeitigen Gegebenheiten der Unterbringung erscheint eine Verdich- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9946 - 3 - tung insbesondere bei Gebäude A kaum machbar. In Abstimmung mit MIK und der Polizei wird deshalb die Errichtung einer Containeranlage geprüft. Ein möglicher Standort auf der Liegenschaft Henning-von-Tresckow-Straße ist bereits in Abstimmung. Die Containeranlage könnte die Sanierung bei laufendem Betrieb bei teilweisem Freizug wesentlich erleichtern und auch den Bauprozess deutlich beschleunigen. Frage 6: Welche Grundfläche ist für Büroräume in den Neubauten am Standort Potsdam Eiche geplant? Frage 7: Inwieweit sind dort neben Büroflächen auch Funktionsräume z.B für den Polizeistandort vorgesehen? zu den Fragen 6 und 7: Für den Standort Potsdam-Eiche ist die Fortschreibung einer Zielplanung beauftragt. Das von der Polizei aufgestellte, standortbezogene Raumprogramm ist Gegenstand dieser Zielplanung. Es beinhaltet 6269 qm Büroraum. Der überwiegende Teil dieser Nutzfläche lässt sich in den Bestandsbauten abbilden. Der benötigte Umfang darüber hinaus erforderlicher Neubauflächen ist derzeit Gegenstand laufender baufachlicher Ermittlungen. Das standortbezogene Raumprogramm der Polizei beinhaltet auch Funktionsräume, u.a. für den Polizeisport mit allen Flächen und Ausstattungsanforderungen . Frage 8: Mit Investitionen in welcher Höhe rechnet die Landesregierung für die geplanten Sanierungs- und Neubauarbeiten? zu Frage 8: Für die Sanierungen in der Henning-von-Tresckow-Straße sind Baukosten derzeit von rd. 2,5 Mio Euro eingeplant. Noch nicht berücksichtigt sind die Kosten für eine Containeranlage, da die Abstimmungen mit dem MIK und der Polizei zur Umsetzung der Ausweichlösung noch nicht abgeschlossen sind. Über die Höhe der Investitionen am Standort Eiche können erst Angaben nach dem Abschluss der Zielplanung und mit Beginn der Planungen erfolgen. Frage 9: In welchen Umfang wird sich das Land Brandenburg an den Sanierungs- und Baukosten beteiligen? zu Frage 9: Die Sanierungs- und Baukosten werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Die investiven Mittel werden im Wirtschaftsplan des BLB abgebildet. Frage 10: In welcher Höhe wurden Landesmittel zur Instandhaltung von Gebäuden, Neubau und baulicher Struktur der Polizei Potsdam eingesetzt? Bitte nach den Jahren 2013 bis 2018 aufschlüsseln. zu Frage 10: Bezüglich Instandhaltung, Neubau und Infrastruktur wurde für die Unterbringung der Polizei in Potsdam Landesmittel für den Zeitraum 2013 bis 2018 wie folgt verausgabt : 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Instandhaltung 0,76 Mio € 0,90 Mio € 0,59 Mio € 1,12 Mio € 0,84 Mio € 0,61 Mio € Neubau / Infrastruktur 1,89 Mio € 3,19 Mio € 3,27 Mio € 0,43 Mio € 0,00 0,00 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9946 - 4 - Frage 11: In einem Medienbericht (PNN vom 10.10.2018 „Polizeistation wird bis 2020 saniert “) wird ein Sprecher des Finanzministeriums dahingehend zitiert, dass landeseigene Gebäude in der Heinrich-Mann-Allee - welche für die Polizei Potsdam geeignet gewesen wären - letztlich dem Bundespolizeipräsidium überlassen wurden. Welche Argumente sprachen für die Überlassung und gegen eine Nutzung durch die Potsdamer Polizei. zu Frage 11: Die Landesregierung unterstützt bereits seit längerem die vom Bundespolizeipräsidium avisierte Zusammenführung der verschiedenen Präsidiumsstandorte auf einer Liegenschaft in Potsdam. Mit dem auf der Liegenschaft in der Heinrich-Mann-Allee 103 geplanten Neubau war auch im Hinblick auf den personellen Aufwuchs bei der Bundespolizei absehbar, dass die derzeit dezentrale Unterbringung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam nicht beendet werden kann. Der Standort wird von derzeit 1250 Beschäftigten mittelfristig auf 1600 Beschäftigte aufgestockt . Langfristig sollen 1800 Bedienstete des Bundespolizeipräsidiums auf der Liegenschaft untergebracht werden. Zur Verwirklichung dieses Ziels wurde das Land vom Bund gebeten, ihm über das ihm bereits überlassene Teilgrundstück hinaus, weitere Flächen des landeseigenen Liegenschaft Heinrich-Mann-Allee 103 zur Verfügung zu stellen. Um diesen Wunsch entsprechen zu können, müssen die auf der Liegenschaft bereits angesiedelten und im Rahmen der Standortplanung für eine Unterbringung auf dieser Liegenschaft vorgesehenen Behörden anderweitig untergebracht werden.