Landtag Brandenburg Drucksache 6/9947 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3947 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/9721 Nachfrage zu KA 3868 - Abwasser in Sonnewalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3868, ergeben sich weitere Fragen, da die Antworten zum Teil unvollständig und ausweichend waren. Die Einwohner in Sonnewalde sind in der Vergangenheit durch extrem hohe Gebühren und Beiträge für Abwasser und Trinkwasser herangezogen worden. Offiziell wird immer wieder dargestellt, dass es sich um betriebswirtschaftliche und technische Fehler der Vergangenheit gehandelt haben soll. Berechtigt ist somit ein Nachfragen durch die Eigentümer der Grundstücke, welche finanziellen Auswirkungen die neue strategische Ausrichtung mit einer Überleitung des Abwassers nach Lindena haben wird. Ebenso ist es von großer Bedeutung für den ökologischen Wasserhaushalt in der Region, wenn das Abwasser über viele Kilometer in entfernte Vorfluter abgeleitet wird und eine Entwässerung der Gemarkungen Sonnewalde und Umgebung künstlich vorangetrieben wird. In der Ausschusssitzung zum Abwasser waren über hundert Gäste anwesend, an der Stadtverordnetenversammlung im September 2018 nahmen über 200 Gäste teil. Anliegen dieser Bürger ist es, qualifizierte Auskünfte über die zukünftigen Investitionen im Trinkwasser - und Abwasserbereich zu erhalten und eine damit verbundene Kostenvorschau, insbesondere für die Gebühren- und Beitragsermittlung zu erfahren. Das Kommunalabgabengesetz schreibt entsprechende Vorkalkulationen vor, ebenso sind in den Abwasserbeseitigungskonzepten die Kostenentwicklungen zu betrachten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hinweise in der Drucksache 6/9482, dass die Einschätzungen des MLUL auf den Projektbericht über den Zusammenschluss mit Finsterwalde vom März 2017 oder Angaben zum Planungsstand im WAV beruhen, sind völlig unbefriedigend. Die Bürger fordern konkrete und verlässliche Informationen zu den Kostenentwicklungen, diese Angaben fehlen bisher. Vorbemerkung der Landesregierung: Eine Vielzahl von Fragen widmet sich Sachverhalten oder Informations- und Kommunikationsprozessen, die ausschließlich die kommunale Ebene betreffen. Die dahingehenden Informationen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 1: Was beinhaltet der „Projektbericht über den Zusammenschluss der Städte Finsterwalde und Sonnewalde“ im Hinblick auf die Überleitung nach dem Klärwerk Lindena, insbesondere auch zur Finanzierung und Übernahme der Kosten und wurde er der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, wenn ja, wann? (Bitte ausführlich darstellen) Landtag Brandenburg Drucksache 6/9947 - 2 - Zu Frage 1: Der Projektbericht nimmt, ausgehend vom Statusbericht der ILB aus dem Jahre 2012 sowie den hierauf fußenden Planungsansätzen, eine Auflistung umzusetzender Maßnahmen und dahingehende Kostenschätzungen vor. Im Übrigen wird auf den im Internetangebot der Stadt Finsterwalde öffentlich zugänglichen Bericht verwiesen: https://www.finsterwalde.de/images/Projektbericht_110417.pdf . Frage 2: Was beinhalten die ergänzenden Angaben zum Planungsstand des Wasser- und Abwasserverbandes Westniederlausitz (WAV), welche konkreten Kostenentwicklungen sind dort enthalten, wer hat diese erstellt und wann werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? (Bitte ausführlich darstellen) Zu Frage 2: Der in o. g. Projektbericht herangezogene Planungsstand fußt auf dem Variantenvergleich der Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH, Stand Mai 2014. Die hierin enthaltenen Ansätze wurden durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) auf Plausibilität überprüft und überschlägig der zum Stand Juni 2018 eingetretenen Baupreisentwicklung angepasst. Eine vertiefte Detailplanung des Wasser- und Abwasserverbandes (WAV) Westniederlausitz ist der Landesregierung bislang nicht bekannt. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist allein Aufgabe der Gemeinden bzw. des kommunalen Aufgabenträgers. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wann und in welcher Form dies vorgesehen ist. Frage 3: Der WAV Westniederlausitz hat bis zur Beschlussfassung des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) das Ziel verfolgt, eine Überleitung zur Kläranlage Lindena zu bauen und die Kläranlage Münchhausen stilllegen zu lassen. Liegt eine Kosten - Nutzenrechnung für beide Varianten - die Sanierung des Klärwerkes Münchhausen bzw. für den Bau einer Überleitung nach Lindena vor? Welche Variante ist günstiger und wann soll die Öffentlichkeit über die konkreten Vorhaben informiert werden? (Bitte darlegen !) Zu Frage 3: Die in der Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 3868 zu Frage 8 zitierten Gutachten beinhalten entsprechende Kostenvergleiche. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist allein Aufgabe der Gemeinden bzw. des kommunalen Aufgabenträgers. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wann und in welcher Form dies vorgesehen ist. Frage 4: Welche konkreten aktuellen Dokumente liegen der Landesregierung zur Planung bzw. Entwurfsplanung, Finanzierung und Bau dieser Entsorgungslösung vor, wenn Fördermittel oder zusätzliche Finanzhilfen geplant bzw. schriftlich in Aussicht gestellt werden und warum wird im aktuellen ABK auf entsprechende Planungsvorgaben, insbesondere eine aktuelle Kostenberechnung verzichtet? (Bitte die Dokumente auflisten und das Datum der letzten Kostenschätzung benennen) Zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Gewährung von Fördermitteln erfolgt ausschließlich in Anwendung der Richtlinie und der hierfür vorgesehenen Projektauswahl sowie nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Übrigen ist es Aufgabe der Gemeinden selbst, für einen angemessenen Detaillierungsgrad ihres Abwasserbeseitigungskonzeptes Sorge zu tragen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9947 - 3 - Frage 5: Wie setzt sich die Kalkulation der Gebühren für das Abwasser zusammen, wann wird die Kalkulation der Öffentlichkeit vorgestellt und wie hoch ist der Anteil für die technische Instandsetzung des Klärwerkes Münchhausen? Welche Kosten wurden bereits für die Instandsetzung eingesetzt, was steht noch zur Verfügung? (Bitte für die letzten 10 Jahre darstellen und Instandsetzungsprojekte dabei zuordnen) Zu Frage 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 6: Wurden Fördermittel oder zusätzliche Finanzhilfen in den letzten 10 Jahren gewährt und in welcher Höhe? (Bitte auflisten nach Jahr, bauliche Maßnahme und Betrag!) Zu Frage 6: Hinsichtlich der gewährten Fördermittel wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen 118 (Drucksache 6/473) und 1773 (Drucksache 6/4443) verwiesen. Stichtag der letztgenannten Erhebung ist der 30.04.2016. Außerdem wurden im Jahr 2018 Fördermittel für vier Vorhaben zur Schmutzwasser-Kanalsanierung in Birkwalde-Breitenau (82.769 EUR), Goßmar (52.275 EUR), Pießig (34.411 EUR) und Frankena (74.423 EUR) bewilligt. Frage 7: Wie werden sich die Wasser- und Abwassergebühren in den nächsten 5 Jahren mit den geplanten Investitionen Überleitung nach Lindena entwickeln und wann wird diese Vorkalkulation der Öffentlichkeit vorgestellt? (Bitte ausführlich auflisten!) Zu Frage 7: Über die zukünftige Gebührenentwicklung und deren Beeinflussung durch zukünftige Investitionen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 2110 (Drucksache 6/5234) verwiesen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist allein Aufgabe der Gemeinden bzw. des kommunalen Aufgabenträgers. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wann und in welcher Form dies vorgesehen ist. Frage 8: Wurden bereits alle zu Unrecht an den WAV gezahlten Altanschließerbeiträge zurückgezahlt, wenn nein, welche Gründe liegen vor und wie viele Einzelbescheide sind noch offen, welche Summe umfasst das? (Bitte nach Altanschließern und Beiträgen aufschlüsseln !) Zu Frage 8: Der Zweckverband hat sich entschieden, Anschlussbeiträge aus allen Bescheiden zurückzuzahlen, die von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. November 2015 (1 BvR 2961/14; 1 BvR 3051/14) inhaltlich betroffen sind und noch nicht bestandskräftig geworden waren (sogenannte „Rückzahlungsoption I“). Aus der gewählten Rückzahlungsoption ergibt sich eine Verpflichtung zur Erstattung von insgesamt 5.584.194 EUR. Davon konnte lediglich ein Teilbetrag von 12.507 EUR noch nicht zurückerstattet werden, da der Zahlungsempfänger noch nicht ermittelbar war. Frage 9: Hat der Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz Fördermittel oder andere zusätzliche Finanzhilfen beantragt, wann und in welcher Höhe, um die Rückzahlungen zu organisieren? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9947 - 4 - Zu Frage 9: Der Zweckverband hat bislang keine der im Hilfsprogramm des Landes zur Bewältigung der Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 im Zusammenhang mit Beitragsrückzahlungen zur Verfügung gestellten Hilfen (zinslose Darlehen, Verwaltungskostenerstattung, Bedarfszuwendungen) beantragt . Frage 10: Gibt es noch offene Kredite aus der Vergangenheit, welche die Ursachen für die hohen Grund- und Mengengebühren für die zentrale Schmutzwasserentsorgung sind? Wenn ja, wer hat diese Kredite genehmigt und für welche Laufzeit, wann und in welcher Höhe wurden diese Mittel beantragt und wie viel muss noch finanziert bzw. zurückgezahlt werden? (Bitte ausführlich nach Jahresscheiben und Restwerten auflisten!) Zu Frage 10: Die Höhe von Darlehen wirkt sich nicht auf die Höhe der nach § 6 Abs. 2 Satz 2 KAG zu kalkulierenden Benutzungsgebühren aus. Die Tilgung von Darlehen erfolgt aus den Abschreibungen auf das Anlagevermögen, die nach dessen mutmaßlicher Nutzungsdauer zu bemessen sind und daher nicht von der Höhe erforderlicher Darlehenstilgungen bestimmt werden. In die Gebührenkalkulation ist zudem eine angemessene kalkulatorische Verzinsung des aufgewandten Kapitals einzubeziehen. Die sich aus aufgenommenen Darlehen tatsächlich ergebende Zinslast findet insoweit keinen Eingang in die Gebührenkalkulation . Frage 11: Welche fälligen Zins- und Tilgungsleistungen müssen für den Bereich Trink- und Abwasser Sonnewalde zusätzlich erwirtschaftet werden? Zu Frage 11: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Frage 12: Welche weiteren Möglichkeiten gibt es in den nächsten 5 Jahren die Gebühren und Beiträge für das Ver- und Entsorgungsgebiet Sonnewalde für Wasser und Abwasser zu senken bzw. mit Doberlug-Kirchhain anzugleichen? Zu Frage 12: Hierzu kann die Landesregierung keine Aussagen treffen. Für die Kalkulation und Festsetzung von Beiträgen und Gebühren ist allein der WAV Westniederlausitz zuständig . Im Übrigen wird auf den Kostendeckungsgrundsatz im Sinne des § 6 Abs. 1 des KAG aufmerksam gemacht. Frage 13: Wie hoch waren 1993 die Baukosten für die Kläranlage Sonnewalde/ Münchhausen , wie hoch war der Anteil der Eigenmittel, Kredite, Einnahmen aus Beiträgen und Gebühren bzw. anderer Finanzierungsmittel und wie wurde in den Folgejahren die Kredite bedient, gab es dazu Sonderhilfen, wenn ja in welchen Jahren und seit wann sind die Kreditfinanzierungen für die Kläranlage auf null Euro gestellt?(Bitte vollständig auflisten) Zu Frage 13: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 14: Nach meinem Verständnis schließt die Förderung nach GAK Überleitungen aus, wenn eine Kläranlage und ein Abwassernetz bestehen und zukünftig das Abwasser in eine andere Kläranlage übergeleitet werden soll. In der Antwort Drucksache 69492 wird dann entsprechend auf eine RiLi TW/AW mit Fördersatz 50% verwiesen. Wo ist diese RiLi zu finden, seit wann hat sie Gültigkeit? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9947 - 5 - Zu Frage 14: Die geltende Fassung der Förderrichtlinie steht im Internetangebot des MLUL zur Verfügung und wurde im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht. Die Richtlinie ist zum 01.02.2018 in Kraft getreten. Frage 15: Sind die Stadtverordneten und Bürger von Sonnewalde von den kommunalen Beteiligten, die dem von Ihnen aufgeführten Gespräch mit dem MIK (zu Frage 3) beiwohnten , richtig informiert worden, wenn in den vorliegenden Beschlussvorlagen ausdrücklich „keine haushaltsmäßige Berührung“ für das Bauvorhaben Überleitung des Abwassers nach Lindena, gleichlautend in weiteren Beschlussvorlagen, dokumentiert wird und in der Drucksache 6/9492 völlig gegenteilig auf Eigenmittelfinanzierung durch Verbandsumlagen (die aus dem Haushalt der Stadt Sonnewalde zu finanzieren ist) hingewiesen wird? Zu Frage 15: In welcher Weise die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Sonnewalde und die Bürgerinnen und Bürger von Sonnewalde unterrichtet wurden, kann von der Landesregierung nicht beurteilt werden.