Landtag Brandenburg Drucksache 6/9950 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3964 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Dr. Rainer van Raemdonck (AfD- Fraktion) Drucksache 6/9749 Fachkräftemangel in Gesundheits- und Pflegeberufen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/2183 und Drucksache 19/2455) berichtet die Bundesregierung von einem Fachkräftemangel an examinierten Altenpflegefachkräften in ganz Deutschland von einem Fachkräftemangel in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie im Rettungsdienst als auch der Geburtshilfe in den meisten Bundesländern. Die Fachkräfteengpassanalyse der Agentur für Arbeit bestätigte im Juni 2018 diesen Befund auch für Brandenburg. Für Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer besteht dagegen laut Bundesregierung und Agentur für Arbeit in allen Bundesländern kein Arbeitskräftemangel. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Welche genauen Zahlen liegen der Landesregierung vor, wie stark der Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen im Land Brandenburg tatsächlich ausgeprägt ist? (Bitte auflisten nach Landkreisen und kreisfreien Städten) zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Daten der amtlichen Statistik zu Fachkräfteengpässen nach Berufsgruppen und Regionen vor. Genutzt werden kann aber die Fachkräfte -Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit (BA), die auf Daten der Geschäftsstatistik der BA basieren. In dieser können Fachkräfteengpässe für das Bundesgebiet und die Bundesländer ausgewiesen werden, nicht jedoch für Landkreise und kreisfreie Städte. Die Engpassanalyse wird für 144 „Berufsgruppen“ durchgeführt; in einer „Berufsgruppe“ sind mehrere Einzelberufe mit ähnlicher Ausprägung zusammengefasst. Laut BA gibt es bundesweit Fachkraftengpässe in den folgenden Berufen: examinierte Fachkräfte und Spezialisten der Gesundheits- und Krankenpflege, in der Geburtshilfe und bei den examinierten Fachkräften und Spezialisten in der Altenpflege. Für Brandenburg zeigen sich für die Gesundheits- und Pflegeberufe folgende Fachkräfteengpässe : Fachkräfte in der Altenpflege. Fachkräfte im Bereich nichtärztliche Therapie und Heilkunde, z. B. Ergo-, Physiotherapie , Logopädie. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9950 - 2 - Fachkräfte in den Gesundheitsberufen, z. B. Gesundheits- und Krankenpflege, Hebammen/ Entbindungspfleger. Experten in der Human- und Zahnmedizin, z. B. Ärzte, Zahnärzte, Fachärzte. Darüber hinausgehende Zahlen zur Fachkräftesituation in der Gesundheits- und Krankenpflege , im Rettungsdienst sowie der Geburtshilfe untergliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegen der Landesregierung nicht vor. Zum beschäftigten Personal in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen weist der zweijährlich erscheinende Bericht „Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Empfänger von Pflegegeldleistungen in Brandenburg“ vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Angaben auch aufgelistet nach Landkreisen und kreisfreien Städte auf. Der Bedarf an Fachkräften , die zusätzlich zum vorhandenen Personal benötigt werden, wird in dieser amtlichen Pflegestatistik nicht ausgewiesen. Frage 2: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung eingeleitet, um den Mangel an Fachkräften in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu verringern? zu Frage 2: Die Landesregierung setzt an verschiedenen Stellschrauben an, um den Fachkraftengpässen in den Gesundheits- und Pflegeberufen zu begegnen: Eine wichtige Schlüsselrolle bei der Deckung des Fachkräftebedarfes hat die berufliche Ausbildung und Weiterbildung. Im Rahmen der Ausbildungskampagne „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft“ wirbt das Land für die vielfältigen Ausbildungsberufe, dazu zählen auch Gesundheits- und Pflegeberufe. Der Aufbau von dualen Studienangeboten im Land stärkt die Fachkräfteentwicklung auch in den Gesundheits- und Pflegeberufen . Derzeit gibt es im Land Brandenburg 20 staatlich anerkannte Altenpflegeschulen, 17 staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, drei staatlich anerkannte Schulen für Notfallassistenz und zwei staatlich anerkannte Hebammenschulen mit einer Gesamtausbildungskapazität von rund 5.200 Plätzen (davon rund 2.700 Altenpflege, rund 2.250 Gesundheits- und Krankenpflege, rund 180 Notfallassistenz, 75 Hebammen). Eine weitere Schlüsselrolle bei der Fachkräftesituation haben gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und insbesondere eine angemessene tarifliche Vergütung. Das Land setzt sich für „Gute Arbeit“ ein und arbeitet im „Bündnis für Gute Arbeit“ mit relevanten Partnern zusammen, um den Fachkräfteengpässen im Land zu begegnen. Chancen für die Steigerung der Attraktivität einer Ausbildung in der Pflege bietet die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung. Grundlage hierfür ist das am 17. Juli 2017 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Pflegeberufereformgesetz . Im MASGF wurde eine Projektgruppe eingesetzt, um die fristgerechte Umsetzung der neuen Ausbildung in Brandenburg unter Einbeziehung der relevanten Beteiligten erfolgreich sicherzustellen, zu steuern und zu begleiten. In den zurückliegenden Jahren ist es in Brandenburg zudem gelungen, die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse in der Pflege zu steigern. In diesem Jahr wurde die Förderung der Ausbildung in der Altenpflege nochmals erhöht; so ist zum 1. Oktober 2018 der monatliche Fördersatz für die Altenpflegeschulen pro Schülerin und Schüler von bisher monatlich 380 Euro auf 410 Euro angehoben worden. Für die Ausbildungsförderung im Bereich Altenpflege und Altenpflegehilfe werden in diesem Jahr Landesmittel in Höhe von rd. 6,5 Mio. Euro bereitgestellt. Ebenfalls vor diesem Hintergrund sind die erfolgreichen Bemühungen der Landesregierung zu sehen, einen Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zu erwirken , dessen Ziel es ist, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Hebammen beizutragen (Stichwort hohe Hafltpflichtversicherungspolicen). Mit dem Beschluss wird das Landtag Brandenburg Drucksache 6/9950 - 3 - Bundesministerium für Gesundheit aufgefordert zu ermitteln, ob das derzeitige Verfahren geeignet ist, die steigenden Haftpflichtprämien aufzufangen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung im Ergebnis des Bundesratsverfahrens zum Pflege-Personal‐Stärkungs- Gesetz unter anderem auf Initiative Brandenburgs aufgefordert, eine Erweiterung des Gesetzentwurfes um die Hebammenstellen und Hebammenpersonalkosten zu prüfen. Die dritte Schlüsselrolle nimmt die Prävention ein. Deren Ziel ist, dem demographisch bedingten Anstieg der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen entgegenzuwirken, so dass letztlich weniger Pflegepersonal benötigt werden wird. In diesem Zusammenhang ist die Brandenburger Pflegeoffensive zu sehen und Projekte wie z.B. die „Fachstelle Altern und Pflege im Quartier“. Bei all ihren Aktivitäten arbeitet die Landesregierung mit den vielfältigen Akteuren in der Pflege zusammen. Denn Fachkräftesicherung ist nicht allein Aufgabe der Landesregierung, zuallererst ist dies auch Aufgabe der Unternehmen. Frage 3: Wie hoch ist die Zahl der aus dem Ausland stammenden Fachkräfte in diesen Berufsgruppen? (Bitte Herkunftsland angeben) zu Frage 3: Laut BA gab es in Brandenburg zum Stichtag 30.09.2017 insgesamt knapp 90.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den medizinischen Gesundheitsberufen , der Altenpflege sowie in der Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik. Von diesen knapp 90.000 Beschäftigten verfügen knapp 2.850 Personen über keinen deutschen Pass, also 3,2 %. Die weitausgrößte Gruppe mit 72 % stellen innerhalb dieser 2.850 Personen Europäerinnen und Europäer (davon gut 70 % aus EU-Staaten sowie knapp 30 % aus weiteren europäischen Staaten). 28 % stammen aus außereuropäischen Staaten. Insgesamt arbeiten in den o.g. Berufsgruppen Menschen aus 127 Staaten in Brandenburg. Frage 4: In welchem Maße können Altenpflegehelfer und Krankenpflegehelfer zu Fachkräften ausgebildet werden können und liegen diesbezügliche Planungen vor? zu Frage 4: Sowohl das bundesrechtlich Krankenpflegegesetz als auch das bundesrechtlich geregelte Pflegeberufegesetz sehen die Möglichkeit vor, dass auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit angerechnet werden kann. Insofern besteht unter Maßgabe der bundesrechtlich geregelten Vorschriften die Möglichkeit des Absolvierens der dreijährigen Pflegeausbildung für nach Landesrecht ausgebildete Pflegehelfer. Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hat in den Jahren 2016 und 2017 jeweils elf Anerkennungen (aus der Kranken- und Altenpflegehilfe und von Altenpflegefachkräften) in die Gesundheits- und Krankenpflege erteilt. Im Jahr 2018 waren es bisher sieben Anerkennungen. Seit 2009 wird im Land Brandenburg die einjährige Altenpflegehilfeausbildung angeboten, zunächst als Umschulung, finanziert durch die Bundesagentur für Arbeit. Seit Oktober 2017 kann sie auch als Regelausbildung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern absolviert werden. Diese Regelausbildung wird vom Land gefördert. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss können Altenpflegehelferinnen und -helfer dann eine um ein Jahr verkürzte Fachkraftausbildung in der Altenpflege absolvieren. Diese Qualifizierungsmöglichkeiten stehen allen Bewerberinnen und Bewerbern offen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung wünschen und die jeweils erforderlichen Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Fortsetzung der Ausbildungsförderung ist im Entwurf für den Doppelhaushalt 2019/2020 vorgesehen.