Landtag Brandenburg Drucksache 6/9951 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.11.2018 / Ausgegeben: 19.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3966 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion), Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Dr. Rainer van Raemdonck (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9751 Angriffe auf Ärzte, Krankenhauspersonal und Sanitäter Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In den letzten Monaten häufen sich Berichte, dass es immer öfter zu gewalttätigen Angriffen auf Sanitäter, auf Klinikpersonal, aber auch auf Praxisärzte kommt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung berichtet in ihrem Ärztemonitor 2018, dass pro Jahr bundesweit rund 19.500 Fälle von Gewalttaten in Praxen begangen werden. Nach einer von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) initiierten Befragung von jungem Pflegepersonal und Ärzten in deutschen Krankenhäusern erleben zwischen etwa 84% des Pflegepersonals in Notaufnahmen und Ambulanzen und 66 % auf Normalstationen bis zu 4 Mal im Jahr körperliche Aggressionen durch Patienten. Auch Ärzte sind in hohem Maße betroffen: je nach Stationsart erleiden pro Jahr zwischen 30 bis 51 % der befragten Ärzte körperliche Angriffe durch Patienten. Diese erlebte Gewalt führt auch zu einer Verschlechterung der Attraktivität der Gesundheitsberufe . Frage 1: Führt die Landesregierung oder eine ihrer nachgeordneten Behörden Erhebungen zu körperlichen und verbalen Angriffen auf Ärzte, Pflegekräfte und Sanitäter im Land Brandenburg durch? Frage 2: Wie viele verbale und körperliche Angriffe auf Ärzte, Pflegekräfte und Sanitäter sind seit 2014 jährlich in Brandenburg zu verzeichnen? (Bitte auflisten nach Standort, Art des Angriffs und Jahr) Zu Fragen 1 bis 2: Die Landesregierung und ihre nachgeordneten Behörden führen keine Erhebungen zu körperlichen und verbalen Angriffen auf Ärzte, Pflegekräfte und Sanitäter im Land Brandenburg durch. Nur im Bereich der stationären Psychiatrie und des Maßregelvollzugs werden fremdgefährdendes Verhalten und Übergriffe auf das Personal registriert . Im Zusammenhang mit öffentlich-rechtlichen Unterbringungen nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) berichten die Einrichtungen über Tätlichkeiten von Patienten während einer Unterbringung. Zwischen 2014 und 2016 wurden jährlich etwa 180 Tätlichkeiten gegen das Personal in der stationären Psychiatrie gezählt . Diese Zahl muss man vor dem Hintergrund von insgesamt etwa 40.000 stationären Behandlungsfällen jährlich in der Psychiatrie sehen. Bei weniger als einem halben Prozent aller stationären Behandlungsfälle in der Psychiatrie werden also Tätlichkeiten gegen das Landtag Brandenburg Drucksache 6/9951 - 2 - Personal registriert. Eine Differenzierung nach Berufsgruppen ist nicht möglich. In den Einrichtungen des Maßregelvollzugs werden Daten über körperliche Angriffe auf Klinikpersonal nur im Zusammenhang mit besonderen Vorkommnissen erfasst. In diesem Sinne wurden Angriffe auf Personal in den Einrichtungen des Maßregelvollzugs wie folgt erfasst: MRV* Eberswalde MRV* Brandenburg an der Havel MRV* Teupitz Gesamt 2014 1 0 0 1 2015 1 1 1 3 2016 0 0 1 1 2017 2 0 0 2 * Maßregelvollzug Im Bereich der Rettungsdienste sind auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ausschließlich statistische Aussagen zu sogenannte Opferdelikten mit der Opferspezifik „sonstige Rettungsdienste außer Feuerwehr“ möglich. Im Zeitraum 2014 bis 2017 wurden insgesamt 88 Fälle von verbalen und körperlichen Angriffen auf Rettungsbedienstete im Land Brandenburg erfasst. Frage 3: Wie viele der erfolgten Angriffe wurden bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft seit 2014 angezeigt und mit welchem Ergebnis endeten die Ermittlungsverfahren? Zu Frage 3: Im Hinblick auf die polizeilich registrierten Fälle wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Frage 4: Wie hoch war dabei der Anteil der Täter mit Migrationshintergrund? (Bitte jährlich aufschlüsseln mit Angabe des Herkunftslandes) zu Frage 4: Die Begrifflichkeit "Migrationshintergrund" ist in der PKS nicht abbildbar. Von den 88 erfassten Fällen der verbalen und körperlichen Angriffen auf Rettungsbeamten im Zeitraum von 2014 bis 2017 im Land Brandenburg wurden drei Straftaten von nichtdeutschen Tatverdächtigten begangen. Frage 5: Wie werden Ärzte, Pfleger und Sanitäter auf den Umgang mit gewalttätigen Patienten vorbereitet? Zu Frage 5: Im Bereich des Maßregelvollzugs verfügen die Einrichtungen über einen Haus- und Sicherheitsdienst, ausgebildetes Pflegepersonal und ein Alarmmanagement mit persönlichen Notrufgeräten für das Personal. Die regelmäßige Schulung und Gewährleistung der Sicherheit des Personals liegt im Aufgabenbereich der jeweiligen Einrichtungen. Maßnahmen zum Umgang mit gewalttätigen Patienten in den Kliniken und Arztpraxen liegen im Aufgabenbereich der Krankenhäuser sowie der Praxisinhaberinnen und -inhaber. Als Maßnahme werden in der Regel Fortbildungen von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und der Landesärztekammer organisiert. So hat die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg in diesem Jahr eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Gewalt gegen Ärzte und Praxismitarbeiter“ durchgeführt. Im kommenden Jahr werden weitere Fortbildungen durchgeführt. Die Landesärztekammer Brandenburg bereitet derzeit in Zusammenarbeit mit der Landespolizei Brandenburg ein Seminar vor, das Ärztinnen und Ärz- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9951 - 3 - ten dabei helfen soll, gefährliche Situationen zu erkennen und nach Möglichkeit zu deeskalieren sowie sich im Notfall geeignet zu verteidigen. Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung den Einsatz von Sicherheitspersonal an Kliniken und Bereitschaftspraxen ein? Zu Frage 6: Zu dem Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Angaben vor, die den Bedarf für eine Einschätzung begründen würden. Frage 7: Welcher zusätzliche Finanzbedarf entsteht durch diesen Einsatz weiteren Sicherheitspersonals in den nächsten Jahren? Frage 8: Welche weiteren Maßnahmen sind zur Gewährleistung der Sicherheit von Personal und Patienten geplant? Zu Fragen 7 und 8: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Insoweit liegen der Landesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor.