Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3889 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/9551 Investitionen in Kultur Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Investitionen in Kultur sind Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft. In den letzten Jahren konnte ein Investitionsstau aus dem ersten Jahrzehnt des Jahrhunderts abgebaut werden. Institutionell geförderte Kultureinrichtungen haben so die Möglichkeit, sich selbst weiter zu entwickeln, um ihre Angebote für die Bürger zu vertiefen und zu erweitern. Sie können zugleich Zentren kultureller Aktivitäten für zahlreiche nicht zum Betrieb gehörende professionelle und Amateurkünstler werden und Netzwerkbildung unterstützen. Vorbemerkung: Bei der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage geht die Landesregierung davon aus, dass mit dem Begriff „Investitionen“ nach dem Einsatz finanzieller Mittel für Sachvermögen gefragt wird. Die Antworten beziehen sich also auf den Einsatz von Mitteln für bauliche Maßnahmen inkl. Ausstattungsmaßnahmen sowie für größere Beschaffungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Summe der Investitionen in institutionell geförderte Kultureinrichtungen des Landes Brandenburg 2000 bis 2010 im Vergleich zu 2010 bis 2018 (in absoluten Zahlen )? zu Frage 1: Es wurden zur Beantwortung der Frage und Gewährleistung der Datenvergleichbarkeit alle Einrichtungen und deren Rechtsvorgänger betrachtet, die laut dem Epl. 06 2017/2018 institutionell veranschlagt sind. Die Herkunft der Mittel (Landes-, Bundes, EU-, Dritt- oder Eigenmittel) blieb hierbei unberücksichtigt. Um Doppelungen zu vermeiden , wurden die die Zeiträume 2000 - 2009 und 2010 - 2018 gegenüber gestellt. Die Aktenaufbewahrungsfrist der Landesregierung beträgt gemäß der Anlage zu Nr. 16.1 zu § 71 LHO in der Regel fünf, in besonderen Fällen zehn Jahre, sodass insbesondere für den Zeitraum 2000 - 2009 auf veröffentlichte Landeshaushalte, publizierte Zusammenstellungen der Maßnahmen aus dem Kommunalen Kulturinvestitionsprogramm (KKIP) sowie die vom MWFK geführte Statistik zu Förderungen aus dem Bundesprogramm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland““ und die darin wiedergegebenen Investitionsausgaben zurückgegriffen werden musste. Für den Zeitraum 2010 - 2018 konnten detailliertere Angaben dem noch vorhandenen Aktenbestand entnommen werden, wobei bis 2017 die Ist-Daten erfasst wurden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 - 2 - Für das Jahr 2018 wurde auf Planzahlen der Einrichtungen zurückgegriffen, wobei die Mittel der Parteien und Massenorganisationen der ehem. DDR- und die Mittel des Mauerfonds für die Periode 2018 - 2020 aufgrund andauernder Abstimmungen mit den Zuwendungsempfängern nicht berücksichtigt wurden. Im Zeitraum 2000 - 2009 betrugen die Investitionsausgaben insgesamt 184.888.041 EUR. Im Zeitraum 2010 - 2018 betrugen die Investitionsausgaben einschließlich Sonderinvestitionsprogramms I der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) insgesamt 247.671.770 EUR. Hinzu kommen Mittel der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR und Mittel aus dem sogenannten Mauerfonds, deren Höhe noch nicht genau feststeht. 2. Welche Investitionen wurden für welche Maßnahmen in den Jahren 2010 bis 2018 in institutionell geförderten Einrichtungen getätigt und wie verhält sich dabei prozentual das Verhältnis Land / Bund / EU zur Gesamtsumme? zu Frage 2: Auf die Anlage zu Frage 2 und insbesondere auf die Veröffentlichung des MWFK zu den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Kommunalen Kulturinvestitionsprogramms (KKIP) vom Oktober 2015 wird beispielhaft verwiesen. Eine darüber hinaus gehende Benennung jeder Einzelmaßnahme ist in dem zur Verfügung stehenden zeitlichen Rahmen der Beantwortung von Kleinen Anfragen nicht möglich und würde umfangreiche Detailabfragen bei den institutionellen Zuwendungsempfängern notwendig machen, da zum einen, die umgesetzten Maßnahmen sehr vielschichtig sind und zum anderen, dem MWFK bei institutionellen Zuwendungsempfängern nur bedingt Untersetzungen des Investitionsansatzes im Rahmen der institutionellen Förderung vorliegen. In der Regel wird im Rahmen von Wirtschaftsplanverhandlungen ein Gesamtansatz für Investitionen festgelegt, der eigenverantwortlich durch die Einrichtungen zu bewirtschaften ist. Eine Abstimmung findet lediglich bei Maßnahmen statt, für die eine Förderung aus Bundes- oder EU-Mitteln erfolgen soll, die in der Regel eine Kofinanzierung durch eigene oder weitere Landesmittel zwingend vorschreibt . Zur Verdeutlichung des Vorgenannten sollen im Folgenden drei Kurzbeschreibungen von Maßnahmepaketen dienen, die in der als Überblick gestalteten Anlage aufgeführt werden: a) „Kleine Baumaßnahmen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten (SPSG)“ Gem. Art. 3 des Staatsvertrages über die Errichtung der SPSG ist das Land Brandenburg verpflichtet, der SPSG zur Erfüllung ihrer Aufgaben Zuschüsse zur Deckung des Fehlbedarfs zu gewähren. Deshalb werden in den laufenden Haushalt des Landes entsprechende Mittel zur institutionellen Förderung der Stiftung auf der Basis eines verhandelten Haushaltsplanes und eines Finanzierungsabkommens eingestellt. Grundlage ist derzeit das am 21.09.2017 unterzeichnete Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg für die Jahre 2018 – 2022. Ein Teil der institutionellen Förderung der SPSG dient der Umsetzung investiver Maßnahmen . In den Jahren 2010 bis 2018 erfolgte über den Stammhaushalt u.a. die Finanzierung der Sanierung freistehender Skulpturen, Sanierungsmaßnahmen an Schloss und Marstall Rheinsberg und am Schloss Charlottenburg sowie von kleineren Garten- (bspw. Konservierung Bodenmosaike und Wegesanierungen), Bau- (bspw. Brandschutzmaßnahmen oder Sanierung Fontänenanlagen) und Restaurierungsmaßnahmen (bspw. restauratorische Befunderhebungen oder Konservierung beweglicher Kulturgüter). Die Großen Bau- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 - 3 - maßnahmen der SPSG wurden in das Sonderinvestitionsprogramm übernommen (vgl. Buchstabe b). b) „Sonderinvestitionsprogramm der SPSG“ Die preußischen Schlösser und Gärten in Berlin und Brandenburg stellen ein kulturhistorisch einmaliges national bedeutsames Gesamtensemble dar. Rang und Bedeutung dieser Schloss- und Gartenlandschaft werden durch die Eintragung in die Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt bei der UNESCO verdeutlicht. Aus diesem Grund haben es die Länder Brandenburg und Berlin und der Bund als ihre Verpflichtung angesehen, die Stiftung bei ihrer Aufgabe der Erhaltung und Wiederherstellung dieser Schloss- und Gartenlandschaft zu unterstützen, und sich geeinigt, zusätzliche Mittel für dringend erforderliche Bauinvestitionen in Bau- und Gartendenkmale in einem Sonderinvestitionsprogramm bereitzustellen , für das die Stiftung einen Masterplan erstellt hat. Im Zeitraum 2008 bis 2017 wurden überjährig insgesamt 46 Projekte mit einem Fördervolumen von Bundes und den Ländern Berlin und Brandenburg i.H.v. 155 Mio. € realisiert, davon z.B. 11 Einzelmaßnahmen im Neuen Palais (u.a. Dach- und Fenstersanierung, Sanierung Decke Marmor-/ Grottensaal, Sanierung Sockelgeschoss), der Neubau eines Wissenschafts - und Restaurierungszentrums und eines Depots, die Hüllensanierung Schloss Babelsberg, die Dachsanierung des östlichen Seitenflügels sowie die Hüllensanierung des Schlosses Charlottenburg, Sanierungen am Schloss Rheinsberg und am Schloss Cecilienhof sowie 5 Sanierungsmaßnahmen im Garten-/Außenbereich. Mit einem zweiten Sonderinvestitionsprogramm haben sich der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg verpflichtet, bis 2030 zusammen 400 Millionen Euro für investive Vorhaben zur Verfügung zu stellen. Geplant sind u.a. weitere Einzelmaßnahmen am Neuen Palais, eine Sanierung der Innenräume im Schloss Cecilienhof, der Abschluss der Hüllensanierung des Schlosses Charlottenburg sowie die Sanierung der Ökonomiewege im Park Sanssouci und im Neuen Garten. c) „Baumaßnahmen in den Gedenkstätten Sachsenhausen und Ravensbrück“ Das Land Brandenburg hat sich zur Finanzierung der landesunmittelbaren Stiftung „Brandenburgische Gedenkstätten“ verpflichtet. Nach § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Errichtung der rechtsfähigen Stiftung öffentlichen Rechts „Brandenburgische Gedenkstätten“ in der Fassung vom 18.11.2013 erhält die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszweckes einen jährlichen Zuschuss, der nach Maßgabe der Haushaltspläne je zur Hälfte vom Land Brandenburg und vom Bund getragen wird. Dazu gehören auch investive Maßnahmen. Die Baumaßnahmen in den Gedenkstätten erfolgen auf der Grundlage langfristiger baulicher Zielplanungen. So konnten im Zeitraum 2010 - 2018 u.a. die ehemalige Kommandantur in der Gedenkstätte Ravensbrück zum zentralen Ausstellungsort und der Mittelbau II in der Gedenkstätte Sachsenhausen als Depot hergerichtet werden. Weitere Maßnahmen waren kleinere Substanzsicherungen oder Sanierungen an den Lagermauern in Sachsenhausen und Ravensbrück. Insgesamt wurden im Zeitraum 2010 bis 2018 Investitionsvorhaben mit einem Gesamtvolumen von 247.671.770 EUR umgesetzt. Das Land Brandenburg förderte die Maßnahmen mit einem Anteil von 32 Prozent, die Förderung des Landes Berlin machte einen Anteil von 16 Prozent aus, auf den Bund entfielen 43 Prozent. Der Anteil von EU-Mitteln betrug 4 Prozent. Dritt- und Eigenmittel, wobei letztere zum Teil auch „Landesmittel“ sind, jedoch infolge der institutionellen Veranschlagung im Gesamthaushalt der Einrichtungen und bei Heranziehung zur Kofinanzierung als „Eigenmittel“ ausgewiesen werden, machten einen Anteil von 5 Prozent der Gesamtinvestitionsausgaben aus. Gesamtsumme Land Brandenburg Land Berlin Bund EU Eigen- und Drittmittel Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 - 4 - 247.671.770 € 32 % 16 % 43 % 4 % 5 % 3. Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der Investitionen für die Einrichtungen ein? zu Frage 3: Mit den erfolgten Investitionen konnten die infrastrukturellen Bedingungen für die interne Arbeit der Einrichtungen und ihre Ausstrahlung in das Land verbessert werden. Die bauliche Erneuerung, die Erweiterung der technischen und nichttechnischen Ausstattung sowie Erstausstattungsmaßnahmen sind aus Sicht des Landes eine wichtige Stütze dafür, die inhaltlichen Aufgaben zu erfüllen und nicht zuletzt die für den Betrieb der Einrichtungen eingesetzten konsumtiven Mittel optimal zu nutzen. 4. Kann eingeschätzt werden, dass der Investitionsstau aufgelöst wurde? zu Frage 4: Das Land konnte mit den unter 2. aufgeführten Mitteln und den damit verbundenen Fördermixen seine investive Förderung nicht nur verstetigen, sondern erhöhen. Trotzdem besteht weiterhin Nachholbedarf vor allem bei den Einrichtungen, die über ein großes (bau)kulturelles Erbe verfügen (wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, die Stiftung Fürst Pückler Museum Park und Schloss Branitz oder die Stiftung Stift Neuzelle). Parallel dazu sind in jüngerer Zeit investive Bedarfe bei institutionell geförderten Einrichtungen aufgetreten , die sich im Zuge inhaltlicher Profilerweiterung oder gar Neuprofilierung ergeben haben (so beim Kleist-Museum Frankfurt (Oder) bzw. der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH). Des Weiteren gibt es einen regelmäßigen Investitionsbedarf bei allen institutionell geförderten Einrichtungen für Instandhaltungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen . Dafür Mittel bereitzustellen, gehört zu den Daueraufgaben des Landes . 5. Welche 10 weiteren nicht institutionell geförderten Kulturprojekte erhielten nennenswert hohe Investitionen des Landes? zu Frage 5: Zu nennen sind hier die Investitionen der Stiftung Stift Neuzelle in die barocke Klosteranlage. Die Fortführung der Sanierung der Klosteranlage der Stiftung Stift Neuzelle ist ein mehrjähriges Großinvestitionsprojekt von herausgehobenem Landesinteresse. Mit der landes-, bundes- und EU-seitigen Unterstützung konnten bereits bis 2015 drei große Fördermaßnahmen (Klausur- und Kutschstallgebäude sowie Stiftsplatz/ Außenanlagen) mit einem Gesamtvolumen von über 19 Mio. EUR realisiert werden. In einem weiteren Schritt wurde in 2018 mit der Sanierung der unter Denkmalschutz stehenden Klostermühle und dem dazugehörigen Klostergarten begonnen. Hierfür sind landesseitige Mittel in Höhe von knapp 7 Mio. EUR als Kofinanzierung von EU-Strukturfondsmitteln eingeplant. Des Weiteren werden beispielhaft folgende Einrichtungen aus verschiedenen Kultursparten benannt, wobei die Höhe der Investitionen lediglich die landesseitige Förderung beziffert, die vielfach noch um eigene Mittel oder Mittel Dritter erhöht wurde: Wegemuseum Wusterhausen/Dosse - Sanierung „Herbstsches Haus“ (rd. 598.000 EUR Niederlausitz-Museum/ Kulturkirche Luckau - Umbau und Sanierung (704.000 EUR) Theaterschiff Potsdam e.V. - Sanierung „Sturmvogel“ (64.000 EUR) Deutsches Filmorchester Babelsberg e.V. - Verbesserung Studiotechnik (53.000 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 - 5 - EUR) Stadt Vetschau für Slawenburg Raddusch - Sanierung (504.000 EUR) Theater 89 gGmbH - Anschaffung Kfz. für Tourneetätigkeit (25.000 EUR) Jugendfreizeitzentrum „Alte Brauerei“ e.V. Neuruppin - Anschaffung von Tontechnik (25.000 EUR). 6. Welche Investitionen erfolgten im Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbejahr 2018? zu Frage 6: Im Sinne der einleitend gewählten Investitionsdefinition: keine. 7. Welche nachhaltigen Kulturinvestitionen sind im Zusammenhang mit dem Fontanejahr 2019 für die Entwicklung der Literatur vorgesehen? zu Frage 7: Im Sinne der einleitend gewählten Investitionsdefinition: keine. 8. Welche Kulturinvestitionen institutionell geförderter Einrichtungen haben Vorrang bis 2020? zu Frage 8: Im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2019/2020, der sich zur Abstimmung im parlamentarischen Verfahren befindet, sind unter anderem Mittel für die Realisierung einer dauerhaften Unterbringung des Fundus der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus-Frankfurt in Höhe von 800.000 EUR für die Ertüchtigung einer geeigneten Halle veranschlagt. Weiterhin wird die Sanierung des Kavalierhauses der Stiftung Fürst-Pückler- Museum Park und Schloss Branitz als vorrangiges Vorhaben gewertet, für das laut Regierungsentwurf im Jahr 2019 insgesamt 1.120.000 EUR eingeplant sind. Für die Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte sind laut Regierungsentwurf in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 600.000 EUR für Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Prioritär sind außerdem die weiteren Maßnahmen bei der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in Höhe von 500.000 EUR (Erneuerung der Sicherheitstechnik in der Gedenkstätte Sachsenhausen) sowie die Fortsetzung des Sonderinvestitionsprogramms der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, für das in 2019 und 2020 jährlich jeweils 10,4 Mio. EUR veranschlagt sind. Darüber hinaus soll der Investitionsansatz für die Musikkultur Rheinberg auf jährlich 100.000 EUR erhöht werden, um dringend benötigte Sanierungsmaßnahmen (u.a. Erneuerung der Sanitär- und Elektrotechnik im Beherbergungsbereich) umzusetzen . 9. Wie schätzt das Land Brandenburg den Stand seiner Kulturinvestitionen ein? 10. Wie schätzt das Land Brandenburg seine Nutzung von Bundes- und EU-Programmen ein? zu den Fragen 9 und 10: Die in den Fragen 1-8 betroffenen Bereiche bilden die Schwerpunkte in der Investitionstätigkeit des Landes. Durch die Kombination von Landes-, Bundes - und EU-Mitteln sowie die Verknüpfung von Förderprogrammen verschiedener Ressorts gelang es, im Kulturbereich eine Vielzahl von investiven Maßnahmen erfolgreich umzusetzen . Während der Bund speziell auf den Kulturbereich zugeschnittene Programme aufgelegt hat, gelang die Partizipation an den EU-Strukturfondsmitteln aus dem EFRE über ein eigens entwickeltes Andockprogramm, das Kommunale Kulturinvestitionspro- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9957 - 6 - gramm (KKIP). Mit dem KKIP wurden in den Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 investive Projekte gefördert, die zur Verbesserung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Kulturbereich sowie zur Verbesserung der touristischen Erschließung kultureller Einrichtungen bzw. des kulturellen Erbes beitrugen. Die Verknüpfung von Förderprogrammen stellte und stellt eine besondere Herausforderung dar, da die jeweiligen Förderbedingungen kompatibel sein müssen. Diese Verknüpfung ist aber zwingend notwendig, weil die über Jahre gewachsenen Bedarfe im institutionellen und nicht-institutionellen Bereich mit den zur Verfügung stehenden investiven Landesmitteln allein nicht gedeckt werden können . Eine für die Kultur auslaufende Fördermöglichkeit Dritter (wie z.B. das ab 2014 nicht fortgesetzte EFRE-gespeiste KKIP) kann mit Landesmitteln nicht kompensiert werden. Das schränkt die Breitenwirkung investiver Kulturförderung ein und bedeutet nicht zuletzt eine Streckung insbesondere großer Investitionsmaßnahmen. Über die bereits benannten Bereiche hinaus besteht investiver Bedarf auch in den sog. kleinen Kultureinrichtungen, die sich einer nationalen oder gar internationalen Bedeutsamkeit entziehen, die für die kulturelle Infrastruktur in den Regionen des Landes aber unverzichtbar sind. Dazu zählen u.a. die Museen, die Freien Theater und die soziokulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum. EU- bzw. Bundesmittel stehen hier nur in Ausnahmefällen zur Verfügung. Deshalb unterstützt das Land seit 2017 kleinere Bau-, Ausstattungs- und Beschaffungsmaßnahmen im Rahmen der Projektförderung. Das Land sieht weiterhin einen großen Bedarf für Investitionen im Kulturbereich und ist bestrebt, durch den Einsatz eigener Mittel und einen intelligenten Fördermix diesem Bedarf zu entsprechen.