Landtag Brandenburg Drucksache 6/9959 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3963 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9748 Zum Thema Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität - religiös motivierte Straftaten“ im August 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt muss zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern, ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen , um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-“ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.08.2018 bis 31.08.2018 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 21.10.2018 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat August 2018 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. 1. Wie viele Straftaten wurden im August 2018 in dem Bereich „religiös motivierte Straftaten ” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: 1. Gewalttaten, 2. terroristischen Straftaten, 3. Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, 4. sonstige Straftaten, 5. Sachbeschädigungen aller Art. 2. Um welche Gewalttaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? 3. Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbe- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9959 - 2 - reich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern stehen und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? 4. Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen , Parteien o. ä.? 5. Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat August 2018? 6. Um welche sonstigen Straftaten - tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum , Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 1 bis 6: Im Berichtszeitraum wurde eine politisch motivierte Straftat im Phänomenbereich „PMK -religiöse Ideologie-„ registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Übersicht gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle für den Monat August 2018 Gewaltdelikte 0 Terroristische Straftaten 1 Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 0 Sachbeschädigungen aller Art 0 Gesamt 1 Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung 3 ist der Anlage zu entnehmen. Ferner liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse über eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte o. ä. vor, die hinter der Tat/den Tätern stehen. Darüber hinaus werden zu laufenden Ermittlungsverfahren keine Angaben getätigt. Anlage/n: 1. Anlage Stand: 21.10.2018 KA 3963, Anlage lfd. Nr. Tatzeit Delikt (§§) Tatort Landkreis/kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer 1 03.08.2018 § 129a i.V.m. § 129b StGB Doberlug-Kirchhain Elbe-Elster Islamismus/Fundamentalismus; Afghanistan 1 entfällt Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 3: terroristische Straftaten 1