Landtag Brandenburg Drucksache 6/9960 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3976 des Abgeordneten Dr. Volkmar Schöneburg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/9761 Zweitwohnsitz in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele angemeldete Zweitwohnsitze gibt es in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach den kreisfreien Städten und Landkreisen.) 2. Wie viele der Menschen, die in Brandenburg einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, haben ihren Erstwohnsitz in einer anderen brandenburgischen Gemeinde und wie viele haben ihren Erstwohnsitz in einem anderen deutschen Bundesland? zu den Fragen 1 und 2: Innerhalb der Landesverwaltung liegen keine verfügbaren Daten über die Anzahl von angemeldeten Zweitwohnsitzen in Brandenburg vor. Über die Anmeldung von Nebenwohnungen werden keine amtlichen Statistiken geführt. Die amtlichen Statistiken über den Bevölkerungsstand und die natürliche Bevölkerungsbewegung basieren auf der alleinigen Wohnung bzw. der Hauptwohnung der Einwohner; Nebenwohnungen werden dabei statistisch nicht erfasst. Daten über die Anzahl von Nebenwohnungen sind nur auf der Ebene der örtlichen kommunalen Melderegister vorhanden. Auch über das Landesmelderegister Brandenburg ist die Beantwortung nicht möglich, da dieses als reines Auskunftsregister zum Abruf von Einzeldatensätzen fungiert und eine Auswertung im Sinne der Fragestellung beim Fachverfahrenshersteller separat beauftragt und programmiert werden müsste.