Landtag Brandenburg Drucksache 6/9961 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3958 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9743 Vollziehbar Ausreisepflichte 2018 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Im Land Brandenburg befindet sich eine Vielzahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern . Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Personen befinden sich zurzeit in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln seit Januar 2018 und nach Herkunft, Aufenthaltsort und eventuell Duldungsgrund .) zur Frage: Seit Januar 2018 waren laut Ausländerzentralregister in Brandenburg zu den angegebenen Stichtagen ausreisepflichtige Personen in folgender Zahl gemeldet: 31.01.2018: 6.870 Personen, 28.02.2018: 6.818 Personen, 31.03.2018: 6.839 Personen, 30.04.2018: 6.901 Personen, 31.05.2018: 6.836 Personen, 30.06.2018: 6.859 Personen, 31.07.2018: 6.862 Personen, 31.08.2018: 6.735 Personen, 30.09.2018: 6.681 Personen. Das Ausländerzentralregister enthält zwar die Anzahl ausreisepflichtiger Personen, aber keine statistischen Daten über vollziehbar ausreisepflichtige Personen. Über die dort geführten Daten hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Die jeweils zuständige Ausländerbehörde erkennt anhand der ihr vorliegenden personengebundenen Daten, ob eine Person vollziehbar ausreisepflichtig ist. Insoweit wird auch auf die Antworten der Landesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 2762 und zu Frage 3 der Kleinen Anfrage Nr. 2637 verwiesen.