Landtag Brandenburg Drucksache 6/9964 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.11.2018 / Ausgegeben: 20.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3970 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/9755 Problematik Klärschlamm in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Klärschlämme werden zum Problem für Deutschland. Aufgrund von steigender Nitrat- und Nitritbelastung im Grundwasser können Landwirte nicht mehr so viel Gülle bzw. Klärschlamm auf ihre Felder ausbringen wie noch vor einigen Jahren. Landwirte bringen lieber ihre eigene Gülle aus, anstatt fremden Klärschlamm auf den Feldern zu verteilen. Dadurch häufen sich Klärschlämme an. Dies ist auch in Brandenburg der Fall. Gerade Oberhavel ist von dieser Problematik betroffen. Frage 1: Wie werden die in Brandenburg anfallenden Klärschlämme verwertet? Bitte für den Zeitraum ab 2010 auflisten und jeweils die Tonnage angeben. Frage 2: Wie viele Tonnen Klärschlamm fielen seit 2010 an? zu den Fragen 1 und 2: Zu den angefallenen Klärschlammmengen und deren Verwertung liegen der Landesregierung die Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vor. Die Daten werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg im Rahmen der jährlichen „Erhebung Klärschlamm“ gemäß § 7 Abs. 2 (1) des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) ermittelt und sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Klärschlammentsorgung im Land Brandenburg aus der biologischen Abwasserbehandlung 2010 bis 2016 Landtag Brandenburg Drucksache 6/9964 - 2 - Frage 3: Wo werden in Brandenburg Klärschlämme deponiert? zu Frage 3: Eine Deponierung von Klärschlamm findet im Land Brandenburg seit dem 1. Juni 2005 nicht mehr statt. Seit diesem Zeitpunkt ist die Deponierung von unbehandelten organikhaltigen Abfällen, zu denen auch Klärschlämme gehören, unzulässig. Frage 4: Wo werden in Brandenburg Klärschlämme auf Feldern ausgebracht? zu Frage 4: In allen Landkreisen werden Klärschlämme auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht, jedoch nicht zu gleichen Anteilen. Hauptabnehmer mit bis zu ca. 30 % des eigenen Klärschlammaufkommens und der Importe ist der Landkreis Prignitz bedingt durch die Nähe zu Niedersachsen. Im Landkreis Uckermark ist die Mengenabnahme dagegen gering. Gründe dafür sind die große Biogasanlagendichte in der Region sowie die dort anfallenden Mengen an Bioabfällen/Gärresten aus der Biodieselproduktion Schwedt. Frage 5: Wie sind bzw. waren die Nitrat- sowie Nitritwerte der Brandenburg Trinkwassermessstation der Jahre 2016, 2017 sowie 2018? zu Frage 5: Die Auswertung der Daten für die Jahre 2016 bis 2018 liegen noch nicht vor. Frage 6: Wie viele Tonnen Klärschlamm wurden in den Jahren 2010 bis heute nach Brandenburg eingeführt? Woher kamen diese Klärschlämme? zu Frage 6: Dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sind als zuständige Behörde zum Führen des Klärschlammkatasters lediglich Daten zur Herkunft der landwirtschaftlich verwerteten Klärschlammmengen bis zum 31.12.2017 bekannt und in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführt. Gemäß Berichtszeitraum des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sind die Daten für das Jahr 2018 bis zum 15.06.2019 zu melden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9964 - 3 - Tabelle 2: Herkunft der Klärschlämme in Tonnen Trockensubstanz Land 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Brandenburg 20.660 26.353 25.814 18.792 20.135 20.055 22.399 17.773 Mecklenburg- Vorp. 0 0 0 0 0 0 534 300 Niedersachsen 7.417 4.272 6.191 5.955 5.926 6.265 5.994 5.576 Nordrhein-W. 2.212 2.080 1.557 954 908 1.563 701 482 Sachsen-Anhalt 229 13 0 0 0 284 225 184 Sachsen 201 0 0 837 0 218 580 225 SUMME 30.719 32.718 33.562 26.538 27.426 28.385 30.433 24.540 Frage 7: In Fürstenberg an der Havel soll Klärschlamm deponiert werden. Woher kommt dieser Klärschlamm? Frage 8: Wie viel Klärschlamm darf maximal in Fürstenberg gelagert werden? Frage 9: Wer wird die Menge an Klärschlamm in Fürstenberg kontrollieren? zu den Fragen 7, 8 und 9: Der Landesregierung ist in Fürstenberg an der Havel keine zugelassene Deponie bekannt. Frage 10: Wie wird verhindert, dass es zu Nitrat- sowie Nitriteintragungen ins Grundwasser während der Lagerung kommt? zu Frage 10: In den kommunalen Kläranlagen wird Klärschlamm vor einer Entsorgung bzw. weiterer Behandlung/Verwertung mit unterschiedlichen Techniken und in zumeist geschlossenen Apparaten entwässert (z. B. durch Eindicker, Zentrifugen, Kammerpressen ). Der flüssige Anteil wird wieder der Kläranlage zugeführt, so dass sich hieraus keine Grundwassergefährdungen ergeben. Der entwässerte Klärschlamm wird auf befestigten Flächen oder in Transportbehältern zwischengelagert. Gemäß § 48 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz dürfen Stoffe nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. Frage 11: Wie steht die Landesregierung zur Klärschlammverbrennungsanlage in Germendorf ? Frage 12: Woher sollen die Klärschlämme für die Klärschlammverbrennungsanlage in Germendorf kommen? zu den Fragen 11 und 12: Die INTEC Engineering GmbH beantragte am 19.02.2018 beim Landesamt für Umwelt die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer nach § 4 BImSchG genehmigungsbedürftigen Klärschlamm-Monoverbrennungsanlage am Standort 16515 Oranienburg OT Germendorf. Der Antrag wurde mit Schreiben vom 29.03.2018 zurückgezogen. Das Verfahren wurde mit Bescheid vom 16.04.2018 eingestellt. Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung den kommenden „Klärschlammtourismus“ nach Brandenburg? Landtag Brandenburg Drucksache 6/9964 - 4 - zu Frage 13: Grundsätzlich unterliegen Klärschlämme keinen Nachweispflichten gemäß § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Insofern kann auch keine Aussage zur künftigen Verwertung von Klärschlamm aus anderen Bundesländern in Brandenburg getroffen werden . Hinweis: Etwa 1 % der Ackerfläche von ca. 935.000 Hektar wird für die Ausbringung genutzt. Vor diesem Hintergrund kann von einem „Klärschlammtourismus“ nicht gesprochen werden.