Datum des Eingangs: 30.03.2015 / Ausgegeben: 07.04.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/999 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 343 der Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/745 Wortlaut der Kleinen Anfrage 343 vom 03.03.2015: Planungsstand der B 167 neu – Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde Die Bundesstraße 167 ist eine wichtige Ost-West Straßenverbindung im nördlichen Brandenburg. Im Bereich Finowfurt/Eberswalde sollen die bestehenden Ortsdurchfahrten durch eine neue Trassenführung entlastet werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsumgehung Finow- furt/Eberswalde? 2. Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung der Baubeginn erfolgen? 3. Wann wurde mit den ersten Planungen für die Ortsumgehung Finowfurt /Eberswalde begonnen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten seitdem durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen ? 4. Welche Stellungnahmen zur geplanten Ortsumgehung liegen der Landesregie- rung vor? Sind diese Stellungnahmen befürwortend oder ablehnend? 5. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? 6. Aus welchen Gründen hat sich die Realisierung des Projektes immer wieder verzögert? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsumgehung Finowfurt /Eberswalde? Zu Frage 1: Für den Abschnitt der B 167 Ortsumgehung (OU) Finowfurt/Eberswalde (Landesstraße (L) 220 – L 200) läuft das Planfeststellungsverfahren (PFV). Bei der Planung der Straßenverkehrsanlage wurde von einem Kanalausbau vor dem Neubau der B 167 OU ausgegangen. Hierfür war eine Trassenbündelung beider Verkehrswege, B 167 OU und Havel-Oder-Wasserstraße (HOW), vorgesehen. Dieser Planungsansatz bezüglich der zeitlichen Abfolge ist wegen der Neuausrichtung der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen für Bundeswasserstraßen durch den Bund in Frage gestellt. Aufgrund der geänderten zeitlichen Abfolge beider Maßnahmen ergibt sich Abstimmungsbedarf zur weiteren Verfahrensweise an den Schnittstellen zwischen der B 167 OU und der HOW mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Wegen der veränderten Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der HOW und den notwendigen Entscheidungen seitens des BMVI ruht die weitere Bearbeitung vorübergehend. Frage 2: Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung der Baubeginn erfolgen? Zu Frage 2: Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise an den Schnittstellen zwischen der B 167 OU und der HOW und dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens kann diese Frage derzeit nicht belastbar beantwortet werden. Frage 3: Wann wurde mit den ersten Planungen für die Ortsumgehung Finowfurt/Eberswalde begonnen? Welche Planungs- und Prüfvorgänge erfolgten seitdem durch wen, in welchem zeitlichen Rahmen und mit welchen Ergebnissen? Zu Frage 3: In den Jahren 1999 - 2000 wurde das Raumordnungsverfahren durchgeführt. Am 14.02.2003 erfolgte die Linienbestimmung durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Die technischen Entwurfsunterlagen einschließlich des landschaftspflegerischen Begleitplans wurden erstellt und mit der verwaltungsinternen Prüf-und Genehmigungsphase in 2010 abgeschlossen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens (PFV) erfolgte in 2011. Frage 4: Welche Stellungnahmen zur geplanten Ortsumgehung liegen der Landesregierung vor? Sind diese Stellungnahmen befürwortend oder ablehnend? Zu Frage 4: Es wird davon ausgegangen, dass es sich um die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen aus dem PFV handelt. Der Landesregierung, dem Landesamt für Bauen und Verkehr, liegen alle Stellungnahmen (Träger öffentlicher Belange) und Einwendungen (Privatpersonen, Gewerbebetriebe) aus der Anhörung zum PFV vor. Die Gesamtanzahl beträgt 449, davon Träger öffentlicher Belange: 43, von Privatpersonen : 398 und von Gewerbetrieben: 8. Inhaltliche Schwerpunkte der Stellungnahmen und Einwendungen:  Trassenverlauf,  Änderung der zeitlichen Abfolge der B 167 OU und der HOW,  Wegfall und nördliche Verlegung der Anschlussstelle A 11/B 167 OU,  Lärmschutzmaßnahmen und Immission,  Wertverlust am Grundstück,  Erreichbarkeit von Grundstücken, Freizeit- und Erholungsgebiete,  Nachteile für die Gewerbestandorte,  Eingriffe in das Naturschutzgebiet, hohe Flächenversiegelung. Frage 5: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern ) und wer trägt diese Kosten? Zu Frage 5: Für die Vorbereitung und Durchführung des Raumordnungsverfahrens sind Kosten in Höhe von 407.000 € angefallen. Zur weiteren technischen Planung des Vorhabens einschließlich des Planfeststellungsverfahrens wurden bisher 1,9 Mio. €. aus dem Landeshaushalt benötigt. Diese Kosten beinhalten u.a.:  Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchungen,  Erstellung des technischen Entwurfs  Landschaftspflegerischer Begleitplan, Gutachten für Artenschutzmaßnahmen  Verkehrstechnische Untersuchung, Schalltechnische Untersuchungen  Brückenplanungen, Projektsteuerung, Entschädigungsgutachten, Beauftra- gung  Untersuchungen zur Schnittstellenproblematik zwischen der B 167 OU und der HOW. Bis zum Baubeginn werden weitere geschätzte Planungsmittel in Höhe von ca. 900.000 €. aus dem Landeshaushalt benötigt. Nach einer Kostenberechnung aus dem Jahre 2010 betragen die Baukosten rd. 54,0 Mio. €. Diese werden aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. Frage 6: Aus welchen Gründen hat sich die Realisierung des Projektes immer wieder verzögert ? Zu Frage 6: Im Zuge der Erstellung der Planungen war es erforderlich, diese wegen neuer Regelwerke bzw. Richtlinien und Untersuchungen zu überarbeiten bzw. anzupassen. Dies beinhaltete die  Überprüfung des Querschnitts auf Grund der Ausbauempfehlung in der Untersuchung zum Blauen Netz  Überprüfung der Planung auf Grundlage der aktualisierten Verkehrsprognose 2025.  Einarbeitung naturschutzfachlicher Belange aufgrund der verschärften EUrechtlichen Artenschutzbelange  Überprüfung der Auswirkungen der neuen Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme.  Anpassung der Planung B 167 OU an die Ausführungsplanung zum Ausbau der HOW nach wasserbautechnischen Anforderungen im Schnittstellenbereich  Änderung der zeitlichen Abfolge des Kanalausbaus, sh. Antwort zu Frage 1