Landtag Brandenburg Drucksache 6/9995 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.11.2018 / Ausgegeben: 26.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3986 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/9783 Förderung der Neu-/Jungimkerei im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Für die Sicherung der Bienenpopulation ist die Ausbildung von Jung-/NeuimkerInnen entscheidend. Schätzungsweise gibt es im Land Brandenburg rund 4000 ImkerInnen, wovon ca. 2600 ImkerInnen im Landesverband Brandenburgischer Imker e. V. organisiert sind1. In den letzten 10 Jahren hat die Imkerei auch in Brandenburg wieder mehr Zulauf. Die Imkerei wird laut Internetseite des Landwirtschaftsministeriums wie folgt gefördert: „Die Förderung der Erstausstattung von Neuimkern realisiert der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. auf Grundlage der Anweisung zur Durchführung der Förderung von Neuimkern. Gefördert wird der Neukauf von Ausrüstungsgütern für die Imkerei mit bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten, insgesamt mit maximal 1.000 Euro je Zuwendungsempfänger.“2. Unklar ist bislang, ob gegebenenfalls weitere Förderungsmöglichkeiten bestehen und ob diese ausreichend sind. statistische Daten Frage 1: Wie viele gemeldete ImkerInnen gibt es nach letztem Stand in Brandenburg? Wie viele sind davon im Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. organisiert? Wie viele NeuimkerInnen kommen jährlich dazu? zu Frage 1: Eine gesetzlich verpflichtende regelmäßige Meldung zur Bienenhaltung gibt es nicht. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung nach Bienenseuchenverordnung bei den Veterinärämtern besteht nur bei Aufnahme der Imkerei. Streichungen von Imkereien aus der Registrierung bei den Veterinärämtern sind daher nicht systematisch; auf jeden Fall erfolgen sie aber nach amtlicher Feststellung der Aufgabe der Bienenhaltung. Die letzte Abfrage zum Registrierungsstand nach Bienenseuchenverordnung am Jahresende 2017 bei den Veterinärämtern ergab 5.174 registrierte Imker mit 52.585 Bienenvölkern . Der Landesverband Brandenburgischer Imker e.V. (LVBI) hatte zum Jahresende 2017 2.648 Imker mit 26.111 Bienenvölkern. Nach Angaben des LVBI nimmt dieser Verband jährlich im Durchschnitt rund 250 Neuimker auf. 1 https://mlul.brandenburg.de/media_fast/4055/Bluetezeit_in_der_Mark_Bienen.pdf 2 https://lelf.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.248813.de Landtag Brandenburg Drucksache 6/9995 - 2 - Frage 2: Wie viele Imkereien im Land gelten nach Definition des Landes Brandenburg als „erwerbsorientiert“? Wie viele Bienenvölker werden in Brandenburg erwerbsorientiert gehalten ? zu Frage 2: Angaben zur erwerbsorientierten Bienenhaltung werden von der offiziellen Statistik und von Landesbehörden nicht erfasst. Deshalb liegen der Landesregierung zu dieser Frage keine Informationen vor. Frage 3: Wie vieler Bienenvölker bedarf es nach Einschätzung der Landesregierung in Brandenburg um eine ausreichende Bestäubung für Kultur- und Wildpflanzen zu gewährleisten ? Wie viele Bienenvölker gibt es derzeit in Brandenburg? Frage 4: Wie viele NeuimkerInnen müssten nach Einschätzung der Landesregierung jährlich ausgebildet werden, um im Land die angestrebte Zahl an ImkerInnen zu erreichen? zu Frage 3 und 4: Eine Ermittlung zum Bestäubungsbedarf für Kultur- und Wildpflanzen (einschließlich fruchttragender Bäume) und die dafür erforderliche Anzahl Bienenvölker ist sachlich nicht möglich. Somit ist auch keine Abschätzung der potenziellen Neuimker möglich . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Förderinstrumente und Maßnahmen Frage 5: Gibt es außer der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländliche Entwicklung , Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse vom 24. August 2016 weitere Fördermaßnahmen für NeuimkerInnen? Wenn ja, welche? zu Frage 5: Für Neuimker gibt es keine weiteren Fördermaßnahmen. Frage 6: Aus welchen Haushaltstiteln werden die in der Antwort zu Frage 5 aufgeführten Fördermaßnahmen jeweils finanziert? In welcher Höhe standen für diese Fördermaßnahmen in den vergangenen zehn Jahren jeweils Fördermittel zur Verfügung (Bitte um jährliche Auflistung)? Bis zu welcher Höhe wurden diese jährlich ausgeschöpft (Bitte um Auflistung )? Durch welche Kriterien wurde die Höhe der Fördermittel bemessen? zu Frage 6: Seit dem EU-Förderjahr 2010/11 ist die Neuimkerförderung ein Bestandteil der Brandenburger Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse. Die Zuschüsse werden entsprechend Haushaltsplan aus Kapitel 10 010, Titel 686 72 gezahlt. Die dort geplanten Mittel umfassen auch Beteiligungen weiterer Bundesländer an Projekten des Länderinstitutes für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. (LIB). Die Höhe des Brandenburger Anteils in diesem Titel beträgt 300.000 Euro; davon sind 150.000 Euro EU-Mittel. Die maximale Höhe der Förderung resultiert aus den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift. Entsprechend Zuwendungsvorschriften der LHO ist die tatsächliche Förderhöhe bei jedem Antragsteller auf Neuimkerförderung abhängig vom erbrachten Nachweis der Neubeschaffung förderfähiger Ausrüstungsgüter für einen Neuimker. Zur Frage der Inanspruchnahme - siehe Tabelle zur Beantwortung der Fragen 7 und 8. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9995 - 3 - Frage 7: In welchem Verhältnis (absolut und relativ) steht die direkte finanzielle Förderung der Neuimkerei zu anderen „Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs - und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse“? Frage 8: Wie hoch ist die jährlich durchschnittliche Fördersumme pro NeuimkerIn seit Inkrafttreten des Förderprogramms? zu Frage 7 und Frage 8: Förderjahr insgesamt verfügbare Brandenburger Fördermittel den Imkerverbänden (IV) zur Verfügung stehende Fördermittel bewilligte Fördermittel für die Neuimkerförderung 1) verwendete Fördermittel für Neuimkerförderung 2) begünstigte Imker durchschnittlicher Förderbetrag je begünstigter Imker Euro Euro Euro Anteil an gesamt / IV Euro Anzahl Euro 2010/113) 300.000 97.900 64.200 21,4 / 65,6 64.272, 84 97 662,60 2011/123) 300.000 99.000 64.200 21,4 / 64,8 64.498, 10 76 848,66 2012/133) 300.000 99.000 60.300 20,1 / 60,9 60.090, 73 77 780,40 2013/143) 300.000 99.000 61.200 20,4 / 61,8 61.831, 94 92 672,08 2014/153) 300.000 99.000 61.200 20,4 / 61,8 61.293, 98 70 875,62 2015/163) 300.000 99.000 63.500 21,2 / 64,1 64.052, 87 75 854,03 2016/173) 300.000 99.000 63.500 21,2 / 64,1 63.500, 00 78 814,10 2017/183) 300.000 99.000 63.500 21,2 / 64,1 Verwendungsnachweis liegt noch nicht vor 1) Neben dem LVBI hat in den Förderjahren 2010/11 bis 2014/15 auch die Interessengemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Imker e.V. (IGBBI) Mittel zur Auszahlung an Neuimker aus dem EU-Förderprogramm erhalten. 2) Die Überschreitung der bewilligten Höhe erfolgte zu Lasten anderer Fördermaßnahmen. 3) Förderung aus den Imkereiprogrammen der EU zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (50 % EU-Mittel, 50 % Landesmittel) Frage 9: Wie viele Förderanträge sind beim Land jährlich seit Inkrafttreten des Förderprogramms eingegangen und wie viele wurden genehmigt? Welche drei Hauptgründe führten zur Ablehnung von Anträgen? zu Frage 9: Die Förderung der einzelnen Neuimker erfolgt gemäß dem Förderprogramm über im Land Brandenburg ansässige und beim Amtsgericht registrierte Imkerverbände. Von den antragsberechtigten Imkerverbänden wurden in den Förderjahren 2010/11 bis 2014/15 zwei Anträge und in den Förderjahren 2015/16 bis 2017/18 ein Antrag zur Neuimkerförderung eingereicht. Alle Anträge wurden entsprechend der beantragten Fördermittelhöhe bewilligt. Frage 10: Wie viele Lehrbienenstände konnten seit Inkrafttreten der Zuwendungsmaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse in Brandenburg in welchem Umfang gefördert werden und welchen Um- Landtag Brandenburg Drucksache 6/9995 - 4 - fang hatte die Förderung von Lehrbienenständen bisher relativ und absolut zu den anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse? zu Frage 10: Insgesamt konnte seit Beginn des Programms für 32 Lehrbienenstände die Beschaffung von Ausrüstungsgütern aus Mitteln des Imkereiprogramms unterstützt werden . Die Beschaffung von Ausrüstungsgütern für Lehrbienenstände wird auf Wunsch der Imkerverbände seit dem EU-Förderjahr 2007/08 aus dem Imkereiprogramm zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse mit 100 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt. In den Förderjahren 2007/08 bis 2016/17 wurden dafür insgesamt 98.091,22 Euro und im Durchschnitt der Jahre 12.241,60 Euro Fördermittel zur Verfügung gestellt. Im Mittel der Jahre gaben die Imkerverbände 12,4 % der ihnen zur Verfügung stehenden Fördermittel für Lehrbienenstände aus. Frage 11: Kann durch den bisherigen Zuwendungsumfang für Neuimkereien erreicht werden , dass alle NeuimkerInnen die das Land gewinnen will, eine Förderung von bis zu 1000€ erhalten? zu Frage 11: Die Förderung kann pro Antragsteller bis zu 1000 Euro betragen. Die konkrete Ausfinanzierung hängt von den jeweiligen Förderanträgen ab. Das Förderprogramm zur Neuimkergewinnung ist nach der Verordnung (EU) 1308/2013 als 3-Jahresprogramm durchzuführen. Das Förderprogramm ist so angelegt, dass grundsätzlich alle Neuimker erreicht werden können. Frage 12: Wird mit der Förderung von Neuimkereien eine gleichmäßige Verteilung der Neuimkereien/Bienenvölker im Land Brandenburg angestrebt und gewährleistet? Wenn ja, wie wird diese erreicht? Wenn nein, wie ließe sich diese erreichen? zu Frage 12: Eine gleichmäßige Verteilung der Neuimker im Land Brandenburg ist nach EU-Verordnung nicht Ziel und Aufgabe des Förderprogramms. Neben der Kompensation der Aufgabe der Bienenhaltung (z. B. aus Altersgründen) soll der Bestand an Bienenvölkern generell weiter entwickelt werden. Frage 13: Wie viele ImkerInnen können mit den Imkerkursen im Land, die nach der Verwaltungsvorschrift vom 24. August 2016 anerkannt sind, um die Zuwendungsberechtigung zur Förderung von Neuimkereien zu erfüllen, jährlich ausgebildet werden? zu Frage 13: Nach Auskunft des LVBI reichen die Kapazitäten, um den jährlichen Bildungsbedarf für den Beginn einer Hobbyimkerei zu decken. Es melden sich jährlich bis zu 300 interessierte Personen.