Landtag Brandenburg Drucksache 6/9998 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.11.2018 / Ausgegeben: 26.11.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3975 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9760 Ehemaliges DDR-Vermögen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf der Grundlage des § 20b ParteienG DDR und der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern und Berlin vom 11.02.1994 und vom 18.01.2008 wird das Land Brandenburg aus der Abrechnung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) Mittel in Höhe von rund 31,0 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel sind zweckgebunden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand und nichtstaatlicher Träger für wirtschaftliche , soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Die Mittel müssen innerhalb von zwei Jahren einer entsprechenden Verwendung zugeführt werden, andernfalls sind sie unverzüglich an die BvS für das PMO-Vermögen zurückzuzahlen. (Quelle Mitteilung Staatskanzlei 17.04.2018) Frage 1: Der größte Anteil dieser Mittel, insgesamt 18,1 Mio. Euro sind für den Breitbandausbau im Land vorgesehen. Wo und in welchen Projekten werden diese Mittel konkret eingesetzt? zu Frage 1: Die PMO-Mittel sind zweckgebunden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen . Die für den Breitbandausbau per Kabinettbeschlüssen zugeteilten Mittel aus dem PMO-Vermögen i.H.v. insgesamt 18.648.300 EUR sind für landesseitige Bewilligungen über das vom Bund mit Novellierung vom Juli 2018 ermöglichte Upgrade zum gigabitfähigen Infrastrukturausbau über die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vorgesehen. Frage 2: Welche Investitionen in den Breitbandausbau werden damit getätigt? zu Frage 2: Die PMO-Mittel sollen anteilig zur Deckung der Investitionskosten bzw. der Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau zukunfts- und leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen des Landes Brandenburg eingesetzt werden, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau in den nächsten Jahren nicht durchgeführt wird. Darüber hinaus wird auf die Antwortzu Frage 1 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/9998 - 2 - Frage 3: Welche Landkreise profitieren in welcher Höhe davon? zu Frage 3: Anträge auf Bewilligungen werden erst im Jahr 2019 erwartet. Daher können derzeit weder konkrete Landkreise, die davon profitieren werden, noch die Höhe der Bewilligungen genannt werden.