— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1004 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Juni 2013 EFRE- und ESF-Förderung im Land Bremen ab 2014 Das Land Bremen erhält umfangreiche Mittel aus den Europäischen Strukturfonds. In der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 stehen Bremen im Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ der Europäischen Kohäsionspolitik 142 Mio. ‡ aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie 89 Mio. ‡ aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Aus den Strukturfondsmitteln werden beispielsweise Forschungs- und Innovationsvorhaben, private und öffentliche Investitionen, Projekte zur Stadtentwicklung und Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen finanziert. Da die EU in der Strategie Europa 2020 neue langfristige Ziele für Wachstum und Beschäftigung festgelegt hat, ergibt sich mit dem Auslaufen der bisherigen Förderperiode die Notwendigkeit, die Strukturfondsförderung stärker auf diese Ziele zu konzentrieren. Dazu hat die Europäische Kommission Ende 2011 ein Legislativpaket zur Kohäsionspolitik für die neue Förderperiode 2014 bis 2020 vorgestellt. Dieser Rahmen hat unmittelbaren Einfluss auf die Förderkulisse und die politischen Gestaltungsspielräume im Land Bremen. Obwohl der mehrjährige Finanzrahmen der EU (MFR) für die Jahre 2014 bis 2020 noch nicht endgültig verabschiedet und die genaue Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel insofern noch nicht sicher ist, ist eine frühzeitige inhaltliche Neustrukturierung der EFRE- und ESF-Förderung im Land Bremen nötig. Wir fragen den Senat: 1. Welche finanziellen Auswirkungen in welchen Bereichen haben, nach Ansicht des Senats, die in den aktuellen Vorschlägen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2014 bis 2020 (MFR) vorgesehenen Kürzungen der Strukturfondsmittel für stärker entwickelte Regionen wie das Land Bremen? 2. In welchen Bereichen und in welcher Höhe plant der Senat, wegfallende Strukturfondsmittel in der neuen Förderperiode durch Landesmittel, insbesondere – wie von den Koalitionären angekündigt – im Bereich Arbeitsmarktförderung zu kompensieren ? 3. Welcher innerdeutsche Verteilschlüssel und welche eventuellen Bundesprogramme sind für die ESF- und EFRE-Mittel in der neuen Förderperiode geplant, und welche Änderungen ergeben sich daraus für das Land Bremen? 4. Welche Notwendigkeiten ergeben sich durch die Konzentration der zukünftigen ESF-Mittel auf die drei vom Senat ausgewählten thematischen Ziele „Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ (25 %), „Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen“ (31 %) und „Förderung der sozialen Eingliederung und der Bekämpfung der Armut“ (41 %) für die Ausgestaltung und Umsetzung bremischer Programme, insbesondere für das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP), und welche praktischen Auswirkungen werden diese für Bremen haben? 5. Welche Notwendigkeiten ergeben sich durch die Konzentration der zukünftigen EFRE-Mittel auf die vier vom Senat ausgewählten thematischen Ziele „Stärkung eines spezialisierten, unternehmensorientierten Innovationssystems“ (40 %), „Anwendung neuer Ideen zur intelligenten Diversifizierung und Spezi- — 2 — alisierung der Wirtschaftsstruktur“ (20 %), „Förderung CO2-effizienter Wirtschafts - und Stadtstrukturen“ (20 %) und „Nachhaltige Impulse für besondere städtische Wirtschafts- und Sozialräume“ (16 %) für die Ausgestaltung und Umsetzung der bremischen Wirtschaftsförderung, und welche praktischen Auswirkungen werden diese für Bremen haben? 6. Welche weitere inhaltliche Konzentration plant der Senat bei der Neustrukturierung des EFRE vor dem Hintergrund, dass Vertreter der Europäischen Kommission im Februar 2013 für das Land Bremen „in der vorliegenden Struktur – mit vier inhaltlichen Achsen, darunter eine sogenannte Mischachse, die zwei sogenannte thematische Ziele vereint – (. . .) noch weiteren Bedarf zur thematischen Konzentration“ sahen? 7. Welche Möglichkeiten ergeben sich für das Land Bremen durch die bessere Koordinierung der verschiedenen Programme und die Option, sogenannte Multifonds -Programme zu nutzen, und wie sollen diese praktisch umgesetzt werden? 8. Welche Notwendigkeiten ergeben sich für die Ausgestaltung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von EFRE- bzw. ESF-Projekten im Land Bremen durch die Einführung sogenannter Konditionalitäten (ex-ante, ex-post und makroökonomische) in den Strukturfondsverordnungen, die zu einer stärkeren Ergebnisorientierung an der Strategie 2020 führen sollen? 9. Welche organisatorischen und verwaltungstechnischen Umstellungen werden durch die Neuordnung der ESF- und EFRE-Förderung im Land Bremen notwendig , welche Ressorts sind davon betroffen, und bis wann werden diese umgesetzt ? Susanne Grobien, Jörg Kastendiek, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 16. Juli 2013 Die Beantwortung der Anfrage für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erfolgt nur mit Blick auf das zu erwartende regionale Strukturfondsprogramm , das unter bremischer Federführung umgesetzt wird. Dagegen sind EFREProgramme , die unter bremischer Beteiligung im Ziel Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) umgesetzt werden (INTERREG-Programme), nicht Gegenstand der Beantwortung. 1. Welche finanziellen Auswirkungen in welchen Bereichen haben, nach Ansicht des Senats, die in den aktuellen Vorschlägen zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union 2014 bis 2020 (MFR) vorgesehenen Kürzungen der Strukturfondsmittel für stärker entwickelte Regionen wie das Land Bremen? Die Verhandlungen zum MFR im sogenannten Trilog zwischen Europäischer Kommission, Europäischem Rat und dem Europäischen Parlament sind noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen. Des Weiteren finden aktuell Verhandlungen zwischen den Bundesländern und dem Bund über die zukünftige Mittelverteilung in den deutschen Regionen statt. Daher kann der Senat nur von einer unsicheren Annahme ausgehen. Insgesamt ist mit einem deutlichen Rückgang der Mittel für Deutschland zu rechnen. Folglich wird auch mit einem deutlichen Rückgang der Ausstattung mit Strukturfondsmitteln für das Bundesland Bremen gerechnet. Für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird aktuell in etwa von einem Rückgang in Höhe von 30 % ausgegangen (aktuelle Förderperiode 142 Mio. ‡). Für den Europäischen Sozialfonds (ESF) wird im Vergleich zur aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 (89 Mio. ‡) mit einer Reduzierung um bis zu 50 % gerechnet. 2. In welchen Bereichen und in welcher Höhe plant der Senat, wegfallende Strukturfondsmittel in der neuen Förderperiode durch Landesmittel, insbesondere – wie von den Koalitionären angekündigt – im Bereich Arbeitsmarktförderung zu kompensieren ? Die EFRE-Mittel ergänzen, wie in der Vergangenheit, auch künftig die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel. — 3 — Als Kompensation für den erwarteten Rückgang der ESF-Mittel in der zukünftigen EU-Förderperiode wurden im Rahmen der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2014 und 2015 insgesamt je 4 Mio. ‡ Landesmittel im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) zusätzlich im Haushalt berücksichtigt. Im Rahmen der Abstimmung zum operationellen Programm des ESF im Land Bremen finden parallel auch die BAP-Planung und damit insbesondere die konzeptionelle Ausrichtung der Arbeitsmarktförderung, inklusive der Abstimmung der sogenannten Kohärenz mit dem ESF-Bundesprogramm, den Programmen der Jobcenter in Bremen und Bremerhaven und der Arbeitsagentur statt. Die konkreten Einsatzfelder werden vom Arbeitsressort bis Herbst 2013 in Abstimmung mit anderen Senatsressorts spezifiziert. 3. Welcher innerdeutsche Verteilschlüssel und welche eventuellen Bundesprogramme sind für die ESF- und EFRE-Mittel in der neuen Förderperiode geplant, und welche Änderungen ergeben sich daraus für das Land Bremen? Für den EFRE wurde in der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) ein Verteilungsschlüssel für die stärker entwickelten Regionen in Deutschland festgelegt. Dieser sieht einen bremischen Anteil an den insgesamt verfügbaren Mitteln in Höhe von 2,41 % vor. Dieser liegt damit deutlich über dem Einwohnerschlüssel. Der gesamte Verteilungsschlüssel ist in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben. Bundesland Anteil Baden-Württemberg 5,78 Bayern 11,59 Berlin 14,89 Bremen 2,41 Hamburg 1,30 Hessen 5,64 Niedersachsen (ohne Regierungsbezirk Lüneburg) 10,86 Nordrhein-Westfalen 28,40 Rheinland-Pfalz 4,36 Saarland 3,36 Sachsen (nur Region Leipzig) 5,06 Schleswig-Holstein 6,36 Summe 100,00 Die Anwendung dieses Verteilungsschlüssels steht unter dem Vorbehalt, dass im Rahmen der Abstimmung zur Partnerschaftsvereinbarung für die Bundesrepublik Deutschland ein sachgerechtes Verteilungsmodell für alle deutschen Regionen gefunden wird. Im EFRE wird es voraussichtlich kein Bundesprogramm geben. In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurde ein EFRE-Bundesverkehrsprogramm für die ostdeutschen Länder aufgelegt, das durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) umgesetzt wurde. Ein Anschlussprogramm ist nicht vorgesehen. Für die neue Förderperiode wurde insbesondere vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) überlegt, ein EFRE-Bundesprogramm im Bereich Forschung und Entwicklung aufzulegen. Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass ein EFRE-Bundesprogramm eingerichtet werden wird. Eine endgültige Festlegung dazu wird in der Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland zu treffen sein. Der aktuelle Entwurf sieht dies nicht vor. Nach der aktuellen Mittelverteilung des ESF für die sogenannten stärker entwickelten Regionen in der Bundesrepublik Deutschland, zu denen das Land Bremen gehört, entfallen 54 % auf die Länder und 46 % auf das operationelle Programm des Bundes. Die Verteilung der Länder ist ein Kompromiss, der auf — 4 — der Grundlage eines Indikatorenmodells verschiedene weitere Aspekte, wie beispielsweise die unterschiedliche Größe der Bundesländer berücksichtigt. Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Planungen des Bundes können zum jetzigen Zeitpunkt von dieser Stelle aus noch keine weiteren Angaben gemacht werden. 4. Welche Notwendigkeiten ergeben sich durch die Konzentration der zukünftigen ESF-Mittel auf die drei vom Senat ausgewählten thematischen Ziele „Förderung der Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte“ (25 %), „Investitionen in Bildung, Kompetenzen und lebenslanges Lernen“ (31 %) und „Förderung der sozialen Eingliederung und der Bekämpfung der Armut“ (41 %) für die Ausgestaltung und Umsetzung bremischer Programme, insbesondere für das Beschäftigungspolitische Aktionsprogramm (BAP), und welche praktischen Auswirkungen werden diese für Bremen haben? Die Notwendigkeiten zur Konzentration und Auswirkungen auf Einzelprojektansätze lassen sich abschließend erst benennen, wenn die Grundlagen der zukünftigen ESF-Förderung geklärt sind. Dazu gehören der rechtliche Abschluss der Verhandlungen zum Haushalt der EU, zur Mittelverteilung zwischen Bund und Ländern und zwischen den Ländern und den inhaltlichen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern sowie auf Landesebene zur programmatischen Ausrichtung ihrer ESF-Programme. Außerdem müssen erst die Verhandlungsergebnisse zu einem ersten Entwurf des zukünftigen ESF-OP (Operationelles Programm für den ESF mit der Europäischen Kommission, die im Herbst 2013 vorliegen werden, ausgewertet werden. 5. Welche Notwendigkeiten ergeben sich durch die Konzentration der zukünftigen EFRE-Mittel auf die vier vom Senat ausgewählten thematischen Ziele „Stärkung eines spezialisierten, unternehmensorientierten Innovationssystems“ (40 %), „Anwendung neuer Ideen zur intelligenten Diversifizierung und Spezialisierung der Wirtschaftsstruktur“ (20 %), „Förderung CO2-effizienter Wirtschafts- und Stadtstrukturen “ (20 %) und „Nachhaltige Impulse für besondere städtische Wirtschafts - und Sozialräume“ (16 %) für die Ausgestaltung und Umsetzung der bremischen Wirtschaftsförderung, und welche praktischen Auswirkungen werden diese für Bremen haben? Der Senat hat in der Senatsvorlage vom 28. Januar 2013 einen ersten Programmvorschlag angenommen und damit die Grundlage für die weiteren Programmierungsarbeiten gelegt. Dieser sieht vier Programmachsen mit der in der Frage angeführten prozentualen Aufteilung vor und berücksichtigt damit die Vorgabe der Kommission, mindestens 80 % der Mittel in den per EU-Verordnungsentwurf definierten thematischen Zielen 1 bis 4 einzusetzen. Die EU-Vorgaben setzen darüber hinaus insbesondere mit der verbindlichen Vorgabe zum Einsatz von 20 % der Mittel für die CO2-Reduzierung einen neuen und sehr ausgeprägten Schwerpunkt im Bereich der umweltrelevanten Maßnahmen . Die Vorgabe, maximal 20 % außerhalb der thematischen Ziele 1 bis 4 einsetzen zu können, führt dazu, dass Optionen zum Einsatz von Mitteln im Bereich der Stadtentwicklung, die für die Städte Bremen und Bremerhaven einen wichtigen Ansatzpunkt darstellen, gegenüber den heutigen Möglichkeiten tendenziell eingeschränkt werden. In der laufenden Förderperiode werden mehr als 30 % für die Stadtentwicklung im weiteren Sinne in der Achse 2 des Programms der Förderperiode 2007 bis 2013 eingesetzt. 6. Welche weitere inhaltliche Konzentration plant der Senat bei der Neustrukturierung des EFRE vor dem Hintergrund, dass Vertreter der Europäischen Kommission im Februar 2013 für das Land Bremen „in der vorliegenden Struktur – mit vier inhaltlichen Achsen, darunter eine sogenannte Mischachse, die zwei sogenannten thematische Ziele vereint – (. . .) noch weiteren Bedarf zur thematischen Konzentration“ sahen? Das Land Bremen hat den aktuellen Planungsstand zum neuen Programm Ende Juni 2013 in einem informellen Treffen in Brüssel mit der europäischen Kommission erörtert. Dabei hat die Kommission den bremischen Ansatz mit vier Programmachsen grundsätzlich anerkannt und als tragfähig eingestuft. Allerdings hat sie auch darauf hingewiesen, dass hier die offiziellen Verhandlungen abzuwarten seien. — 5 — Gleichwohl werden von der Kommission in der Ausgestaltung innerhalb der Achsen noch Potenziale gesehen, um die Ausrichtung der Achsen klarer zu gestalten und den Mitteleinsatz zu konzentrieren. So wurde u. a. kritisch hinterfragt , warum das Land Bremen vergleichsweise viele sehr kleinteilige Aktivitäten in den Achsen fördern möchte. Insofern wird eine weitere Konzentration vor allem im Hinblick auf die Strukturierung in den Achsen geprüft werden. 7. Welche Möglichkeiten ergeben sich für das Land Bremen durch die bessere Koordinierung der verschiedenen Programme und die Option, sogenannte Multifonds -Programme zu nutzen, und wie sollen diese praktisch umgesetzt werden? Das Land Bremen beabsichtigt weiterhin sogenannte Monofondsprogramme aufzulegen, die jeweils nur aus einem Fonds gespeist werden. Gleichwohl erfolgt die Aufstellung der Programme in enger Abstimmung der beteiligten Behörden . Ziel ist es, eine kohärente strategische Ausrichtung der Programme und ein bestmögliches Zusammenwirken der EU-Strukturfondsprogramme zu erreichen . Auch aufgrund der vergleichsweise geringen Mittelausstattung im ESF und EFRE wird von einer bürokratisch sehr aufwendigen Planung und Umsetzung eines sogenannten Multifondsprogramms abgesehen. Die gute und enge Abstimmung zwischen ESF- und EFRE-Planung und Umsetzung, wie sie in einem Zwei-Städtestaat im Gegensatz zu Flächenländern eher möglich ist, ermöglicht die sinnvolle Verknüpfung von ESF und EFRE für einzelne Förderansätze bei gleichzeitiger Nutzung der Flexibilisierungsmöglichkeiten, wie sie getrennte operationelle Programme für den ESF und den EFRE bieten. 8. Welche Notwendigkeiten ergeben sich für die Ausgestaltung, Umsetzung und Erfolgskontrolle von EFRE- bzw. ESF-Projekten im Land Bremen durch die Einführung sogenannter Konditionalitäten (ex-ante, ex-post und makroökonomische) in den Strukturfondsverordnungen, die zu einer stärkeren Ergebnisorientierung an der Strategie 2020 führen sollen? Die für die deutschen Regionen zentrale Ex-ante-Konditionalität im Bereich des EFRE besteht in der Anforderung, eine Regionale Innovationsstrategie (RIS) vorzulegen , die verschiedene Voraussetzungen erfüllen muss. Das Land Bremen kann hier auf das Innovationsprogramm 2020 und die Clusterstrategie zurückgreifen . Die stärkere Ergebnisorientierung der künftigen Strukturfondsförderung wird generell eine noch intensivere Begleitung und Beobachtung der Programmumsetzung erfordern. Da ein Nichterreichen von Zielwerten auch finanzielle Auswirkungen haben kann, bedarf es besonderer Sorgfalt bei der Festlegung und Verhandlung der Zielwerte mit der Europäischen Kommission. Für die Planung, Umsetzung und Steuerung des zukünftigen ESF-Programms ergibt sich hauptsächlich im Rahmen der Erstellung des operationellen Programms zusätzlicher Aufwand durch die neuen Anforderungen, wie sie in den Verordnungsvorschlägen der KOM (Europäischen Kommission) fixiert sind. Für die konkrete Projektauswahl und -umsetzung werden keine nennenswerten Änderungen unter diesem Aspekt gesehen. 9. Welche organisatorischen und verwaltungstechnischen Umstellungen werden durch die Neuordnung der ESF- und EFRE-Förderung im Land Bremen notwendig , welche Ressorts sind davon betroffen, und bis wann werden diese umgesetzt ? Zurzeit liegt der Schwerpunkt der Programmierungsarbeiten für den EFRE auf der Entwicklung der Programminhalte. Sobald dieser Prozess entsprechend vorangeschritten ist, sind die organisatorischen und umsetzungstechnischen Aspekte im Detail auszugestalten. Allerdings werden diese Aspekte auch bereits bei der Auswahl und Ausrichtung der Programminhalte intensiv reflektiert. In diesem Zusammenhang wird insbesondere die Zahl und Struktur der sogenannten zwischengeschalteten Stellen zu überprüfen sein. Die bisherige Struktur wird aus Brüsseler Sicht als zu komplex eingestuft. Vor diesem Hintergrund soll die Zahl der zwischengeschalteten Stellen gegenüber der laufenden Förderperiode deutlich reduziert werden. — 6 — Auch ist grundsätzlich in einem gewissen Rahmen über eine Neustrukturierung der sogenannten Programmbehörden (Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörde ) nachzudenken. So soll im ESF der durch die KOM vorgeschlagene Wegfall der notwendigen organisatorischen Eigenständigkeit bzw. Unabhängigkeit der sogenannten Bescheinigungsbehörde – jene Stelle, die den Abrechnungs- und Zahlungsverkehr zwischen den Regionen und der KOM gewährleistet – durch eine Wiedereingliederung der ESF-Bescheinigungsbehörde in die ESF-Verwaltungsbehörde, genutzt werden. Fonds- und programmübergreifend soll auch die Kooperation der beteiligten Stellen im Sinne eines optimalen Zusammenwirkens der Programme und der Nutzung von Synergieeffekten fortgeführt und gegebenenfalls intensiviert werden . Dies gilt auch für die übrigen europäischen Programme, die neben dem EFRE und dem ESF im Land Bremen umgesetzt werden und Anknüpfungspunkte zu den Strukturfonds aufweisen. Druck: Anker-Druck Bremen