— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1015 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 18. Juni 2013 Fortschritt der Autobahn 281 Seit über 23 Jahren warten die Firmen im Güterverkehrszentrum auf den versprochenen Autobahnring. Bislang sind allerdings nur wenige Kilometer der Stadtautobahn 281 fertig gestellt. Um die drohende Abwanderung von Speditionen aus dem Güterverkehrszentrum und den Verlust von Arbeitsplätzen abzuwenden, muss die Fertigstellung daher zügig vorangetrieben werden. Das Bewusstsein für diese zeitliche Eile lässt der Senat derweil jedoch nicht erkennen. Seit über zwei Jahren gibt es z. B. den Beschluss des runden Tisches zum Bauabschnitt 2/2. Einer Fertigstellung des Bauabschnitts sind wir in dieser Zeit jedoch kaum näher gekommen. Wir fragen den Senat: 1. Wann rechnet der Senat nach heutigem Kenntnisstand mit der Fertigstellung der Autobahn 281? 2. Wann plant der Senat, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bauabschnitt 2/2 abzuschließen, und wie plant der Senat, die Anwohner und Beiräte an dem Verfahren zu beteiligen? 3. Wann rechnet der Senat mit dem Baubeginn für den Bauabschnitt 2/2? 4. Wie ist die Finanzierung dieses Bauabschnitts geplant? 5. Wann ist mit der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Bürgerinitiative zum Bauabschnitt 4 zu rechnen, und hat dieses Verfahren zeitliche Auswirkungen auf die Fertigstellung? 6. Wann ist mit dem Baubeginn für den Bauabschnitt 4 zu rechnen? 7. Welche Auswirkungen hätte es auf die Fertigstellung und den Betrieb des Bauschnitts 4, wenn die B 212n nicht gleichzeitig mit diesem Bauabschnitt fertiggestellt wird? 8. Wann ist mit der Fertigstellung des Bauabschnitts 3/2 zu rechnen? Bewegen sich die Bauarbeiten im Zeitplan? 9. Welcher Zeitplan besteht für die B 6n? Heiko Strohmann, Dr. Thomas vom Bruch, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 13. August 2013 1. Wann rechnet der Senat nach heutigem Kenntnisstand mit der Fertigstellung der Autobahn 281? Die Fertigstellung (Ringschluss) der A 281 erfolgt mit Fertigstellung der Bauabschnitte 2/2 und 4. Nach aktuellem Terminplan sind folgende Verkehrsfreigaben vorgesehen: • Bauabschnitt 2/2 Mitte 2019, • Bauabschnitt 4 Mitte 2020. — 2 — 2. Wann plant der Senat, die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bauabschnitt 2/2 abzuschließen, und wie plant der Senat, die Anwohner und Beiräte an dem Verfahren zu beteiligen? Für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Abschluss mit Senatsbeschluss , Bürgerschaftsbeschluss und Bekanntmachung für Februar 2014 geplant. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB), Beiräte und Bürger ist wie folgt vorgesehen bzw. wurde bereits eingeleitet (*): • Bürgerbeteiligung (Einwohnerversammlung/Beiräte) August 2013 • TöB-Beteiligung/Beiratsbefassung ab Juni 2013* • Einarbeitung Stellungnahmen (TöB) Juli/August 2013* • Öffentliche Auslegung Oktober 2013 • Einarbeitung Stellungnahmen (aus der Auslegung) November 2013 • Beschlüsse/Bekanntmachung Februar 2014 3. Wann rechnet der Senat mit dem Baubeginn für den Bauabschnitt 2/2? Nach aktuellem Zeitplan wird von einem Baubeginn im Mai 2015 ausgegangen . Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses bis März 2015 sowie die Einstellung der Maßnahme in den Bundeshaushalt. Bei eventuellen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht muss mit Verzögerungen gerechnet werden. 4. Wie ist die Finanzierung dieses Bauabschnitts geplant? Die Finanzierung des Bauabschnitts 2/2 der A 281 erfolgt zum überwiegenden Anteil aus dem Bundeshaushalt. Zu der von Bremen favorisierten Variante 4SÜD modifiziert sind dem Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zwischenzeitlich die Projektunterlagen vorgelegt worden. Mit der Realisierung der Variante 4SÜD modifiziert sind Mehrkosten im Vergleich zur Referenzplanung verbunden. Bremen wird sich an den Mehrkosten unter dem Vorbehalt der zur Verfügungstellung der Haushaltsmittel in der Finanzplanung beteiligen. Auf die Darstellung aus der Mitteilung des Senats an die Bremische Bürgerschaft vom 24. September 2012 wird verwiesen. Die genauen Kostenanteile werden auf der Grundlage des Gesehenvermerks des BMVBS zum Reentwurf und auf der Basis einer dazu zu erstellenden Kostenberechnung festgelegt . 5. Wann ist mit der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Bürgerinitiative zum Bauabschnitt 4 zu rechnen, und hat dieses Verfahren zeitliche Auswirkungen auf die Fertigstellung? Das Bundesverfassungsgericht entscheidet zunächst über die Zulassung der Verfassungsbeschwerden. Die beim Bundesverfassungsgericht eingelegten Verfassungsbeschwerden hindern als sogenannte außerordentliche Rechtsbehelfe (die außerhalb des normalen gerichtlichen Instanzenzugs stehen) die Vollziehung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses nicht. Solange das Bundesverfassungsgericht nichts Gegenteiliges entscheidet, können und werden die Planungen daher weitergehen. Auf Nachfrage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr beim Bundesverfassungsgericht wurde mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerden dort bislang nicht zur Bearbeitung aufgerufen wurden. Eine Vormerkung für das laufende Kalenderjahr 2013 liege ebenfalls nicht vor. Insofern kann keine Aussage darüber getroffen werden, wann das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Über den Ausgang der Verfahren kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Im Falle eines Erfolgs der Verfassungsbeschwerden würde das Bundesverfassungsgericht nicht selbst abschließend über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheiden, sondern würde die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts aufheben und die Sache an dieses Gericht zurückverweisen (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Das Bundesverwaltungsgericht müsste dann unter Berücksichtigung — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze erneut verhandeln und entscheiden. Nur in diesem Fall hätten die Verfassungsbeschwerden zeitliche Auswirkungen auf die Fertigstellung des Vorhabens. 6. Wann ist mit dem Baubeginn für den Bauabschnitt 4 zu rechnen? Derzeit wird mit dem BMVBS das weitere Vorgehen bezüglich einer Konzessionsvergabe für eine Realisierung der Weserquerung als öffentlich-private Partnerschafts -Maßnahme (ÖPP-Maßnahme) geprüft. Die Prüfungen umfassen auch die Abhängigkeiten von der Verkehrswirksamkeit der in Planung befindlichen Teilprojekte Bauabschnitt 2/2 und B 212n. Nach abschließender Festlegung zum weiteren Vorgehen, voraussichtlich frühestens im Herbst 2013, werden für die Vervollständigung der Vergabeunterlagen zur Konzessionärssuche ca. sechs bis neun Monate benötigt. Die Dauer des anschließenden Vergabeverfahrens wird mit gut zwei Jahren veranschlagt. 7. Welche Auswirkungen hätte es auf die Fertigstellung und den Betrieb des Bauschnitts 4, wenn die B 212n nicht gleichzeitig mit diesem Bauabschnitt fertiggestellt wird? Die Linienbestimmung des BMVBS für die B 212n liegt seit Ende Dezember 2012 vor. Bremen verfolgt das Ziel, die B212n mit dem Bauabschnitt 4 gleichzeitig zu realisieren. Unabhängig davon werden zurzeit etwaige Auswirkungen einer späteren Fertigstellung der B212n auf die privatwirtschaftliche Rentabilität einer ÖPP-Finanzierung des Bauabschnitts 4 der A 281 geprüft. 8. Wann ist mit der Fertigstellung des Bauabschnitts 3/2 zu rechnen? Bewegen sich die Bauarbeiten im Zeitplan? Nach aktuellem Terminplan ist die Verkehrsfreigabe des Bauabschnitts 3/2 für den Herbst 2014 vorgesehen. Die Bauarbeiten bewegen sich im Zeitplan. 9. Welcher Zeitplan besteht für die B 6n? Das weitere Vorgehen zur Linienbestimmung der B 6n soll im dritten Quartal 2013 mit dem BMVBS und Niedersachsen abgestimmt werden. Der aktuelle Terminplan geht davon aus, dass die Linienbestimmung bis ca. Februar 2016 durch das BMVBS erteilt werden kann. Der weitere Zeitplan hängt davon ab, wie und mit welcher Kategorie die B 6n in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen werden wird.