— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1025 (zu Drs. 18/961) 20. 08. 13 Mitteilung des Senats vom 20. August 2013 Schulsozialarbeit und Schulassistenz – Qualitativ gute Arbeit ohne einheitliche Standards? Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/961 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: I. Schulsozialarbeit 1. Wie viele Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter sind im Land Bremen aktuell beschäftigt? Zum Ende des Schuljahres 2012/2013 waren 67 Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeiter an den Schulen des Landes Bremen beschäftigt. 2. In welchen Schulformen bzw. Bildungsgängen sind die Schulsozialarbeiterinnen /Schulsozialarbeiter überwiegend eingesetzt? Wir bitten um eine genaue Aufschlüsselung nach Schulform bzw. Bildungsgängen. Die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter sind in 51 Grundschulen, in 25 Schulen des Sekundarbereichs I und in einer beruflichen Schule eingesetzt . 3. In welchen Anstellungsverhältnissen stehen die in Bremen und Bremerhaven eingesetzten Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter? Wir bitten den Senat um eine Aufschlüsselung in Vollzeit- und Teilzeitstellen. Es sind 50 Vollzeitstellen und 17 Teilzeitstellen. 4. Bei welchem Träger (Senatorin für Bildung, freie Träger der Jugendhilfe, Amt für Soziale Dienste, Schulvereine) sind wie viele Schulsozialarbeiterinnen /Schulsozialarbeiter angestellt? Wir bitten den Senat um eine genaue Aufschlüsselung nach Trägern. In Bremerhaven sind alle Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter über „Schule für alle gGmbH“ beschäftigt. In der Stadtgemeinde Bremen verteilen sich die Stellen auf die nachfolgenden Träger: Träger Stellen Arbeiter-Samariter- Bund Landesverband Bremen e. V. 20 Verein zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V. (VAJA) 10 AWO Bremen gGmbH 1 Hans-Wendt-Stiftung 4 St. Petri Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 2 WaBeQ GmbH gemeinnützig 2 Lebenshilfe Bremen e. V. 1 — 2 — Träger Stellen Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen e. V. 1 Stadtteil-Schule e. V. 1 Senatorin für Bildung und Wissenschaft 3 5. Welche Arbeitszeiten gelten für die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter ? Die regelmäßige Wochenarbeitszeit orientiert sich an den Regelungen im öffentlichen Dienst mit 39,2 Wochenstunden. Bei zwei Trägern beträgt die Arbeitszeit 39,0 Stunden. 6. Welchen Urlaubsregelungen unterliegen die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter ? Die Urlaubsregelungen orientieren sich am TV-L bzw. TVöD/VKA. 7. Welche Entgeltregelungen gelten für die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter ? Für staatlich anerkannte (Schul-)Sozialarbeiterinnen/(Schul)Sozialarbeiter gilt im Normalfall die Entgeltgruppe 9 TV-L bzw. S 11 TVöDA/KA, bei einer Erzieherqualifikation die Entgeltgruppe TV-L 8, bzw. S 6 TVöD/VKA. 8. Besteht eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin /Schulsozialarbeiter, und wenn ja, welche Tätigkeiten umfasst sie, und wenn nein, warum nicht? In der Stadtgemeinde Bremen besteht folgende Arbeitsplatzbeschreibung: „Beschäftigte in der Schulsozialarbeit wirken als Mitglied des Zentrums für unterstützende Pädagogik (ZuP) an der Betreuung und Erziehung sowie der Beratung und Begleitung entsprechend der individuellen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen mit. Im Vordergrund der Tätigkeit steht die Sicherung der Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung der Schülerinnen/Schüler unter besonderer Berücksichtigung der persönlichen Lebenssituationen und der Bedürfnisse . Diese Förderung unterstützt die Integration aller Schülerinnen/Schüler in die Klassen-, Jahrgangs- und Schulgemeinschaft. Anamnese und Diagnose von Bewältigungsproblemen im Schulalltag bzw. den Schulalltag gefährdende Probleme außerhalb der Schule gehören ebenso zur Aufgabe der Schulsozialarbeiterin/des Schulsozialarbeiters wie die Entwicklung der dafür geeigneten Hilfepläne im Kontext Schule (Interventionskette ). Zentrale Bestandteile sind Beratung und Unterstützung. Sie umfassen alle Beteiligten mit gemeinsamer Verantwortung beim Umgang mit Schülerinnen /Schülern in besonderen Problemsituationen. Dies impliziert neben der Schülerin/dem Schüler vor allem die Lehrkräfte, Eltern und andere an Schule tätigen Kollegeninnen/Kollegen des Fachbereichs Sozialarbeit/Sozialpädagogik (kollegiale Fallberatung). Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter arbeiten in der Schule kooperativ mit Lehrkräften und anderen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zusammen und etablieren außerhalb der Schule eine verlässliche Vernetzung zwischen Schule, Elternhaus und Lebensumfeld der Schülerinnen /Schüler. Schulsozialarbeit verknüpft Elemente des schulischen Lern- und Lebensraumes mit einer zielgerichteten, an den individuellen Problemlagen angepassten Sozialarbeit für Kinder und Jugendliche. Dies erfordert die Einbeziehung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung, therapeutische Hilfsangebote und eine enge Kooperation mit den jeweiligen Akteuren.“ — 3 — In der Stadt Bremerhaven gibt es keine dezidierte Aufgabenbeschreibung, da es sich um allgemeine Aufgaben für Erzieherinnen/Erzieher und Sozialpädagoginnen /Sozialpädagogen handelt, die sich nach den jeweiligen Erfordernissen und Bedürfnissen der einzelnen Schule und der Schülerinnen/ Schüler ergeben. 9. Welche berufliche Qualifikation ist erforderlich für die Beschäftigung als Schulsozialarbeiterin/Schulsozialarbeiter, und gilt diese Anforderung einheitlich für alle Träger, die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter beschäftigen? Es ist der Abschluss als Diplom-Sozialarbeiterin/Diplom-Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung notwendig, gleichwertige oder höhere Qualifikationen sind ebenfalls zulässig. Im Primarbereich ist auch eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieherin/Erzieher möglich. 10. Wie ist die Dienst- und Fachaufsicht für die Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter geregelt? Die Dienst- und Fachaufsicht übt der jeweilige Träger aus. 11. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, dass Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeiter für die Übernahme der Unterrichtsversorgung bei Ausfällen von regulären Lehrkräften eingesetzt werden, und wenn ja, in welcher Form? Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter haben keine Qualifikation zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern, auch nicht für den Vertretungsfall . Ihre Tätigkeitsbeschreibung sieht dies auch nicht, auch nicht in Ausnahmefällen, vor. Dem Senat liegen auch keine Kenntnisse vor, dass dem in den Schulen zuwider gehandelt wird. Die Schulsozialarbeiterinnen/ Schulsozialarbeiter und die ZuP-Leitungen sind explizit darauf hingewiesen worden, dass sie diese Tätigkeit nicht übernehmen dürfen. 12. Wenn ja, wird diese Übernahme der Unterrichtsversorgung durch Schulsozialarbeiterinnen /Schulsozialarbeiter eingerechnet in den ersetzten Unterrichtsausfall ? Siehe Antwort zu Frage 11. 13. Wie gestaltet sich die Kooperation mit schulischen Gremien, und gibt es hier eine einheitliche Regelung, und ist die Vertretung bzw. Mitgliedschaft von Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeitern als nicht unterrichtendes Personal in diesen Gremien sichergestellt? Die Mitwirkung in den schulischen Gremien ist für das gesamte nicht unterrichtende Personal gesetzlich vorgeschrieben. 14. Gibt es in Bremen einheitliche, und damit überprüfbare, Konzepte für die Schulsozialarbeit im Land Bremen? Die Schulsozialarbeit ist im Konzept der Zentren unterstützende Pädagogik verankert. Der Rahmen wird durch die Tätigkeitsbeschreibung für die Schulsozialarbeiterinnen /Schulsozialarbeiter gesichert. Eine Weiterentwicklung erfolgt durch regelmäßige Treffen der Schulsozialarbeiterinnen/Schulsozialarbeiter und Abstimmungen mit den Schulleitungen. II. Schulassistenz In der Stadtgemeinde Bremen werden Assistenzkräfte in Schulen in den folgenden Bereichen eingesetzt: a) Assistenzleistungen für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler und für einige wenige sonstige Unterstützungsbedarfe, die wegen ihrer Beeinträchtigung auf eine derartige Unterstützung angewiesen sind und b) Assistenzleistungen im Bereich der Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich von Wahrnehmung und Entwicklungsförderung (W+E). — 4 — In der Stadt Bremerhaven gibt es ausschließlich Persönliche Assistenzkräfte für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler in Regelklassen. Im Bereich W+E werden die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich pflegerischer Maßnahmen durch Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger versorgt. 1. Wie viele Schulassistentinnen und Schulassistenten sind im Land Bremen aktuell beschäftigt? Zu a) Im Land Bremen waren im Schuljahr 2012/2013 172 Assistenzkräfte (114,1 VZE) in den Schulen eingesetzt. Zu b) Im W+E-Bereich waren im Schuljahr 2012/2013 216 Assistenzkräfte (149,3 VZE) im Land Bremen tätig. 2. In welchen Schulformen bzw. Bildungsgängen sind die Schulassistentinnen und Schulassistenten überwiegend eingesetzt? Wir bitten um eine genaue Aufschlüsselung nach Schulform bzw. Bildungsgängen. Die Aufschlüsselung ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Körperbehinderte Schülerinnen/Schüler W+E-Bereich Primarstufe 59,8 VZE 54,0 VZE Sekundarstufe I 50,5 VZE 68,4 VZE Sekundarstufe II 3,8 VZE 26,9 VZE 3. In welchen Anstellungsverhältnissen stehen die in Bremen und Bremerhaven eingesetzten Schulassistentinnen und Schulassistenten? In der Stadtgemeinde Bremen sind die Assistenzkräfte schwerpunktmäßig beim Martinsclub Bremen e. V. angestellt. Lediglich in den W+E-Klassen sind Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Stadtgemeinde Bremen eingesetzt. In Bremerhaven erfolgt die Beschäftigung der persönlichen Assistenzkräfte über die Elbe-Weser-Werkstätten und die der Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger über den Arbeiter-Samariter-Bund. Eine Kinderpflegerin ist beim Magistrat beschäftigt. 4. Bei welchem Träger sind wie viele Schulassistentinnen und Schulassistenten angestellt? Wir bitten den Senat um eine genaue Aufschlüsselung nach Trägern . Die Aufschlüsselung nach Trägern ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : Träger Personen Martinsclub e. V. 338 Senatorin für Bildung und Wissenschaft 14 Elbe-Weser-Werkstätten 21 ASB Bremerhaven 14 Magistrat Bremerhaven 1 5. Welche Arbeitszeiten gelten für die Schulassistentinnen und Schulassistenten ? Die Arbeitszeiten der Assistenzkräfte für körperbehinderte Schülerinnen und Schüler sind im Rahmen der üblichen Arbeitszeiten abhängig vom Unterstützungsbedarf der Schülerin/des Schülers. Im W+E-Bereich orientiert sich das Stundenvolumen an der Stundentafel und an der Länge des Schultages (Ganztagsschule). 6. Welchen Urlaubsregelungen unterliegen die Schulassistentinnen und Schulassistenten ? — 5 — Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter haben in der Regel einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen im Jahr, den sie in den Schulferien zu nehmen haben. 7. Welche Entgeltregelungen gelten für die Schulassistentinnen und Schulassistenten ? Die Stadtgemeinde Bremen rechnet nach einem festen Stundensatz gegenüber dem Martinsclub Bremen e. V. ab. Die Tarifsteigerungen des öffentlichen Dienstes werden jeweils übernommen. Die Elbe-Weser-Werkstätten und der ASB zahlen einen Tarif in Anlehnung an den TV-L. 8. Wie werden die von Schulassistentinnen und Schulassistenten, z. B. im Rahmen von Klassenfahrten, erbrachten Überstunden durch die sie beschäftigenden Träger refinanziert? Bremen: Die Begleitung einer Klassenfahrt wird frühzeitig bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft beantragt. Im Genehmigungsfall werden nach Auskunft des Trägers für die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter pro Tag der Klassenfahrt 16,48 Zeitstunden als Arbeitszeit vergütet und von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft refinanziert. Bremerhaven: Die Begleitung bei Klassenfahrten wird durch die Bezahlung der Ferienzeiten, die über den Urlaubsanspruch hinausgehen, abgegolten . 9. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Schulassistentinnen und Schulassistenten pädagogische Tätigkeiten durchführen, beispielsweise in Klassen, in denen keine Förderlehrkraft eingesetzt ist? Schulassistenzen dürfen keinen Unterricht erteilen, dem Senat liegen keine Kenntnisse vor, dass Assistenzen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen . 10. Besteht eine Arbeitsplatzbeschreibung für die Tätigkeit als Schulassistentin/ Schulassistent, und wenn ja, welche Tätigkeiten umfasst sie, und wenn nein, warum nicht? Die Aufgaben der Assistenzkräfte sind in den jeweiligen Kooperationsverträgen beschrieben, z. B.: — Hilfestellung bei der Bewältigung alltäglicher Verrichtungen (z. B. Umgang mit dem Rollstuhl oder mit orthopädischen Gerätschaften und Stützapparaten, Hilfen beim An- und Ausziehen, Hilfen beim Sportund Schwimmunterricht, Hilfen beim Toilettengang und der täglichen Hygiene); — Unterstützung beim Umgang mit Unterrichtsmaterialien und -hilfen; — Schulweg- und Pausenbegleitung; — Begleitung auf Klassenfahrten, Exkursionen; — körperliche Pflege von Schülerinnen/Schülern mit Förderbedarf Wahrnehmung und Entwicklung; — Hilfen bei der Entwicklung von Selbstständigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens. 11. Wie ist die Dienst- und Fachaufsicht für die Schulassistentinnen und Schulassistenten geregelt? Die Dienst- und Fachaufsicht liegt beim jeweiligen Anstellungsträger. Druck: Anker-Druck Bremen