— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1056 (zu Drs. 18/1027) 17. 09. 13 Mitteilung des Senats vom 17. September 2013 Entwicklung der Mhallamiye im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1027 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Personen der Volksgruppe der Mhallamiye seit 2010 entwickelt? Aus wie vielen Großfamilien besteht die Volksgruppe im Land Bremen? Wie viele Personen haben die deutsche Staatsbürgerschaft, welche Staatsbürgerschaft bzw. welchen ausländerrechtlichen Status haben die übrigen Personen? Wie viele Personen dieser Gruppe sind seit 2010 aus dem Ausland ins Land Bremen zugezogen, und aus welchen Gründen (z. B. Heirat)? In Bremen leben nach heutigen Erkenntnissen (Stand Juli 2013) insgesamt 2 590 Bürgerinnen und Bürger, die den Mhallamiye zuzurechnen sind. Die Gesamtzahl der Personen ist im Betrachtungszeitraum konstant geblieben. Die Informationssammelstelle ethnische Clans (nachfolgend ISTEC) der Polizei Bremen hat aufgrund fortgesetzter Ermittlungsarbeit feststellen können, dass in Bremen 31 Großfamilien leben, die der Ethnie der Mhallamiye zuzuordnen sind – teilweise leben einzelne Familienmitglieder dieser Clans im direkten niedersächsischen Umland und in anderen Bundesländern. Diese 31 Großfamilien bestehen wiederum insgesamt aus 212 Familienzweigen mit insgesamt 1 720 Personen. Des Weiteren existieren 321 Familien, die der Volksgruppe der Mhallamiye zuzurechnen sind, jedoch nicht als Großfamilie zu betrachten sind. Nachfolgende Aufstellung weist die festgestellten Nationalitäten der 2 590 in Bremen lebenden Mhallamiye1) aus: Anzahl der Personen/Staatsbürgerschaft (Land) 924 Deutschland 1 Dänemark 2 Irak 1 Iran 257 Libanon 3 Polen 3 Portugal 1 Russland 11 Schweden 11 Syrien 1 311 Türkei 65 Ungeklärte Staatsangehörigkeit ––––––– 1) In den meisten Fällen besitzen die Personen mindestens eine weitere Nationalität, belegt durch entsprechende Dokumente. — 2 — Daten bezüglich des ausländerrechtlichen Status von Personen, die den Mhallamiye angehören werden in der zuständigen Abteilung des Stadtamtes Bremen und im Amt 91 in Bremerhaven nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage müssten die Namen aller 2 590 Angehörigen der Mhallamiye von der Polizei an das Stadtamt übermittelt werden und diese dann einzeln ausgewertet werden. Das ist nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand zu bewerkstelligen. Darüber hinaus wäre dieser Datenaustausch aus datenschutzrechtlichen Gründen kritisch. Die Frage bezüglich des Zuzugs kann aufgrund nicht vorhandener Analysemittel nicht beantwortet werden. Da die Anzahl im Betrachtungszeitraum konstant geblieben ist (siehe oben), wird von einer geringen Fluktuation ausgegangen. 2. Wie viele, der zu Nr. 1 genannten Personen sind in den Jahren 2010 bis heute strafrechtlich in Erscheinung getreten, aufgeteilt, nach Jahren, Anzahl, Schwere der Straftat, Altersgruppen, Geschlecht und Tatorten? Welche Unterschiede gibt es zwischen den Großfamilien? Nach einem Anstieg der Delinquenz für das Betrachtungsjahr 2011 konnten in der Folgezeit verringerte Fallzahlen festgestellt werden (siehe Abbildung 1). Im Jahr 2011 wurden insgesamt 918 Straftaten bei der ISTEC registriert. Im Rahmen der Ermittlungen dieser Fälle wurden 417 Personen als Tatverdächtige erfasst. Die registrierten Straftaten im Jahr 2012 beliefen sich auf 816 Fälle, bei insgesamt 404 Tatverdächtigen. In der ersten Jahreshälfte 2013 waren es 215 ermittelte Tatverdächtige bei 348 Straftaten. Abbildung 1: Entwicklung der Fallzahlen von Tatbeteiligungen, Straftaten und Tatverdächtigen von 2010 bis zum 1. Halbjahr 2013 Die Schwere der Tat lässt sich am besten anhand der Tatbeteiligung an den sogenannten Index-Delikten darstellen. Sie umfassen Tötungsdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzungsdelikte, Sexualdelikte, Delikte gegen die persönliche Freiheit, Delikte nach dem Waffengesetz, Raubdelikte, Diebstahlsdelikte unter erschwerenden Umständen sowie Delikte im Bereich der Betäubungs- und Arzneimittelkriminalität. Der Betrachtungszeitraum von 2010 bis 2012 zeigt den nachfolgenden Verlauf der Index-Delikte begangen durch Mhallamiye aus Bremen: Abbildung 2: Entwicklung der Index-Delikte von 2010 bis 2012 — 3 — Im Betrachtungsjahr 2012 wurden 47,1 % aller Tatbeteiligungen im Bereich der Index-Delikte festgestellt – im ersten Halbjahr 2013 waren es 36,7 %. Im Gegensatz zu dem in Abbildung 2 dargestellten Verlauf, ist für das Jahr 2013 eine Verringerung des Anteils der begangenen Index-Delikte möglich (47,1 % in 2012 vs. bislang 36,7 % in 2013). Für die erste Jahreshälfte 2013 bestimmen Delikte gegen die persönliche Freiheit (33,78 %), Delikte im Bereich der Betäubungs- und Arzneimittelkriminalität (21,62 %), Delikte der gefährlichen und schweren Körperverletzung (18,91 %) und die Delikte des Diebstahls unter erschwerenden Umständen (13,51 %) das Tatverhalten. Im Hinblick auf die Altersgruppen zeigt sich, dass die Fallzahlen bei den Kindern und Jugendlichen deutlich sinken. Gleichwohl steigt die Delinquenz bei den Heranwachsenden – das deliktische Verhalten bleibt seit 2011 bei den über 21-Jährigen (Jungerwachsene und Erwachsene) auf nahezu gleichem Niveau – siehe Abbildungen 3 bis 7. Abbildung 3: Entwicklung der Fallzahlen der Kinder (7 bis 13 Jahre) Seit 2010 sinken bei den Kindern die Werte für Straftaten und Tatbeteiligungen kontinuierlich. Allein von 2011 auf 2012 fielen die durch Kinder begangenen Taten (rote Verlaufslinie) um knapp 47 %. Abbildung 4: Entwicklung der Fallzahlen der Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) Nach einem erheblichen Anstieg der Fallzahlen bei den Jugendlichen (Abbildung 4) von 2010 auf 2011 (damaliger Anstieg der Tatbeteiligungen um ca. 45 %), konnten für 2012 bereits um etwa 15 % verringerte strafrechtlich relevante Aktivitäten der Jugendlichen festgestellt werden. — 4 — Abbildung 5: Entwicklung der Fallzahlen der Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) Bei den heranwachsenden Mhallamiye zeigt sich über den dargestellten DreiJahres -Zeitraum vermehrt kriminelles Verhalten. Von 2010 bis 2012 stiegen sowohl die Tatbeteiligungen (2010 bis 2012 Anstieg um 60 %, blaue Verlaufslinie) als auch die Straftaten erheblich (Anstieg der Taten von 2010 bis 2012 um mehr als 55 %, rote Verlaufslinie). Abbildung 6: Entwicklung der Fallzahlen der Jungerwachsenen (21 bis 24 Jahre) Bei den Jungerwachsenen sind nach Anstieg der Delinquenz von 2010 auf 2011 (Bsp.: Anstieg der Tatbeteiligungen um etwa 26 %) bis 2012 nahezu gleiche Werte bei den begangenen Straftaten und bei den Tatbeteiligungen zu erkennen . Es wurden aber mehr tatverdächtige Personen festgestellt (Anstieg von 2011 auf 2012 in diesem Bereich um 33 %). Somit fielen im Betrachtungsjahr 2012 deutlich weniger Tatbeteiligungen auf die einzelnen, bekannt gewordenen Tatverdächtigen (ca. drei Tatbeteiligungen pro Tatverdächtigen in 2011 – 2,2 Tatbeteiligungen pro Tatverdächtigen in 2012). Abbildung 7: Entwicklung der Fallzahlen der Erwachsenen (25 Jahre und älter) — 5 — Bei den Erwachsenen verhielt es sich ähnlich wie bei der zuvor dargestellten Altersgruppe. Von 2010 auf 2011 stiegen hier die Fallzahlen deutlich an (Anstieg um mehr als 46 %) und blieben von 2011 auf 2012 auf nahezu identischem Niveau. Abbildung 8: Entwicklung der Tatbeteiligungen nach Geschlecht Die Verteilung der Tatbeteiligungen an Straftaten nach Geschlecht zeigt, dass kontinuierlich etwas mehr als 90 % der kriminellen Handlungen von männlichen Tatverdächtigen vorgenommen werden. Die folgenden Abbildungen 9 bis 12 zeigen, dass in der Polizei-Inspektion Mitte/West kontinuierlich mehr Tatorte festgestellt wurden, wobei im angrenzenden Süden Bremens kontinuierlich weniger Tatorte registriert wurden. Im Osten Bremens ist ein leichter, aber stetiger zahlenmäßiger Anstieg der Tatorte zu erkennen. In Bremen Nord ist die Anzahl der Tatorte im Jahr 2012 ebenfalls gestiegen. Abbildung 9: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Mitte/West Abbildung 10: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Süd — 6 — Abbildung 11: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Ost Abbildung 12: Anzahl der Tatorte in der Polizei-Inspektion Nord Die Darstellung unterschiedlicher Entwicklungen einzelner Großfamilien ist datenschutzrechtlich nicht zulässig. 3. Wie sind die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren ausgegangen (aufgeteilt nach Einstellungen, Strafbefehlen, Anklagen und Verurteilungen)? Ermittlungsverfahren, die unter Beteiligung von Mhallamiye im Beschuldigtenstatus geführt werden, werden bei der Staatsanwaltschaft Bremen nicht unter gesonderter Zuständigkeit bearbeitet. Eine besondere Kennzeichnung wird bei der Staatsanwaltschaft seit Februar 2010 nur für die sogenannte Clan-Kriminalität vergeben. Die Zahlen dieses zuständigen Dezernats beinhalten daher auch Straftaten anderer ethnischer Gruppen. Bei der Staatsanwaltschaft erfolgt somit keine gesonderte Erfassung der Verfahren allein gegen Angehörige der Volksgruppe der Mhallamiye. Eine Auswertung aller strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bzw. Gerichtsverfahren allein gegen Angehörige der Volksgruppe der Mhallamiye ist somit nicht möglich. In Absprache mit der ISTEC erfolgt allerdings eine Verfahrensrückmeldung durch die Staatsanwaltschaft an die Polizei. Die ISTEC der Polizei Bremen hat die Verfahrensrückmeldungen nach denjenigen mit „Mhallamiye-Relevanz“ selektiert. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den Rückmeldungen kein Anspruch auf Vollständigkeit besteht. Nachfolgende Abbildungen zeigen eben diese selektierten Verfahrensrückmeldungen , für Verfahren mit beschuldigten Mhallamiye aufgeteilt nach Jahren ab 2010. — 7 — Abbildung 13: Verfahrensrückmeldungen der StA Bremen für 2010 Abbildung 14: Verfahrensrückmeldungen der StA Bremen für 2011 Rückmeldungen GESAMT 01.01. bis 31.12.2011 188 — 8 — Abbildung 15: Verfahrensrückmeldungen der StA Bremen für 2012 Abbildung 16: Verfahrensrückmeldungen der StA Bremen für das erste Halbjahr 2013 4. Wie lange dauerten die Ermittlungsverfahren (wenn möglich aufgeteilt nach Bearbeitung durch Polizei und Staatsanwaltschaft), Zwischenverfahren und Hauptverfahren in den Jahren 2010 bis heute? Von Seiten der Staatsanwaltschaft Bremen können auch hierzu keine gesonderten Angaben gemacht werden, da die Strafverfahren gegen Angehörige der Mhallamiye nicht ausschließlich als solche erfasst werden, sondern diese Verfahren unter der sogenannten Clan-Kriminalität geführt werden (Vergleiche Antwort zu Frage 3). Die Polizei Bremen und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven führen ferner keine Statistiken über die Dauer von Ermittlungsverfahren. Hierzu müssten die relevanten Ermittlungsverfahren einzeln ausgewertet werden, was nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand möglich wäre. — 9 — 5. Wie haben sich seit 2010 die Anzahl der Straftaten der Top-, Intensiv und Schwellentäter aus diesem Personenkreis entwickelt? Die Entwicklung der Tatbeiträge zeigt nach vermehrter Delinquenz durch TOP-, Intensiv- und Schwellentäter2) im Jahr 2011 einen Rückgang der kriminellen Aktivitäten dieser Tätergruppen im Jahr 2012 (Abbildung 17). Für das 1. Halbjahr 2013 wurden insgesamt 215 Mhallamiye als Tatverdächtige bei mindestens einer Straftat erfasst. Hiervon gelten 23 Personen als TOP-Täter, 20 Personen als Intensivtäter und eine Person als Schwellentäter (mit Erhebungsstand von Anfang Juli 2013). Die in der ersten Jahreshälfte 2013 straffällig gewordenen TOP-Täter leisteten 47 Tatbeiträge, die Intensivtäter waren insgesamt 60-mal an Straftaten beteiligt und einmal war ein Schwellentäter an einer Straftat beteiligt. Abbildung 17: Entwicklung der Tatbeiträge von TOP-, Intensiv-, und Schwellentäter in den Jahren 2010 bis 2012 6. Welche Ergebnisse konnte die Ermittlungsgruppe zu dem Angriff auf der Baustelle in der Neustadt bisher erzielen? Während der laufenden Ermittlungsverfahren, können keine Ergebnisse des Sachstandes der Ermittlungen an die Öffentlichkeit gegeben werden. 7. Welche Ergebnisse hat die mehrjährige ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Staatsräte erzielt, und warum dauerte die Entwicklung eines einzigen Modellprojekts mehrere Jahre? Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Staatsräte hat zunächst alle Erkenntnisse zu den Familien der Mhallamiye im sozialen Bereich sowie Handlungsmög- ––––––– 2) – TOP-Täter sind Personen, bei denen die letzte Tat nicht länger als zwei Jahre zurück liegt, mindestens fünf Indexdelikte (einschließlich gleichgestellter Delikte) begangen wurden, oder bei denen ein Tötungsdelikt (unabhängig vom Erfolg) vermerkt wurde. – Intensivtäter sind delinquente, strafmündige Personen, die eine gewohnheits- oder gewerbsmäßige Begehung von Straftaten mit Schwerpunkt in den Bereichen Gewalt und Eigentumskriminalität erkennen lassen und bei denen angenommen werden kann, dass sie weitere Straftaten verüben. Die Konzeption gilt sowohl für jugendliche und heranwachsende, als auch für erwachsene Straftäter. – Schwellentäter sind Jugendliche und Heranwachsende, bei denen ein gesteigertes Risiko künftigen kriminellen Verhaltens vorhanden ist und Alternative 1: – die innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens drei Mal im hinreichenden Tatverdacht standen, eine Straftat des Deliktskataloges (alle Verbrechenstatbestände, alle Verstöße gegen das WaffG, §§ 224, 243, 244 StGB, §§29, 29 a BtmG) begangen zu haben. oder Alternative 2: – die innerhalb der letzten zwölf Monate mindestens drei Mal im hinreichenden Verdacht standen, eine Straftat begangen zu haben, von denen mindestens eine zu dem aufgeführten Deliktskatalog (siehe oben) gehört und – bei denen die Taten, die nicht im Katalog enthalten sind, Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass bei Tatbegehung ein über die eigentliche Tatsituation hinausgehender Plan kriminellen Verhaltens vorlag. Ein überwiegend situativ bedingtes Handeln reicht nicht aus. — 10 — lichkeiten zur Förderung von rechtskonformen Verhaltensweisen zusammengetragen und koordiniert. Des Weiteren wurde in einem arbeitsintensiven Prozess die Situation der Mhallamiye detailliert beleuchtet. Zur näheren Betrachtung der Situation dieser Familien in Bremen und zur weiteren Annäherung an die Frage „Kriminalitäts- oder/und Integrationsproblem“ wurden zwei Stichproben ausgewertet sowie Expertengespräche mit Vertretern von Einrichtungen und Organisationen wie z. B. Schulen, Kita und WiN-Koordinatoren vor Ort geführt. Die Staatsräte haben daraufhin festgestellt, dass hinsichtlich der Bevölkerungsgruppe der Mhallamiye in weiten Bereichen Auffälligkeiten (Bildungsbenachteiligung , erhöhter sozialpädagogischer sowie sozialer Hilfe- und Interventionsbedarf , erhöhte Kriminalitätsbelastung) vorhanden sind, die eine besondere Aufmerksamkeit der einzelnen Fachdisziplinen und in der Bearbeitung einen systemischen Ansatz erfordern. Die ressortübergreifende Arbeitsgruppe geht im Ergebnis davon aus, dass die deutliche polizeiliche Auffälligkeit/Kriminalitätsbelastung dieser Gruppe u. a. ein Zeichen mangelnder Integration ist. Konsens bestand insbesondere darin, dass sich die gesellschaftlich inakzeptablen delinquenten Verhaltensweisen der Zielgruppe mit strafrechtlicher Verfolgung allein nicht auf ein normales Maß reduzieren lassen. Die Staatsrätesteuerungsgruppe beschloss aus diesem Grund die Initiierung und Durchführung eines Modellprojekts in einem ausgewählten Quartier, das auf eine verbesserte Integration der ethnischen Gruppe der Mhallamiye abzielt. Die Familien der Mhallamiye wohnen über das gesamte Stadtgebiet verteilt, wobei eine gewisse Wohnkonzentration unter anderem in dem Ortsteil Grohn festzustellen ist. Als Modellstandort dieses Projektes eignete sich daher die „Grohner Düne“ in Bremen-Nord. Das Modellprojekt „ProDüne“ läuft zunächst über zwei Jahre, zeichnet sich durch seinen Pilotcharakter aus und soll nach Abschluss evaluiert werden und bei positivem Ergebnis möglichst auch in anderen Stadtteilen Anwendung finden. Das Projekt dient der Förderung der gesellschaftlichen Integration der Bewohnerinnen und Bewohner der Grohner Düne mit einem besonderen Fokus auf die Gruppe der Mhallamiye. Im Wesentlichen zielt das Modellprojekt auf eine stärkere Integration in den Lebensbereichen Bildung (als zentrale Zugangsbedingung in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt), Partizipation und Bürgerschaftliches Engagement, Zugang zum Gesundheitssystem (sowie individuelle Gesundheit), verfestigte Aufenthaltsgenehmigungen bzw. Einbürgerungen sowie einem Rückgang unerwünschten Verhaltens einzelner Mitglieder der ethnischen Gruppe ab. Die Angebote richten sich dabei grundsätzlich an die ganze Familie. Insbesondere richten sich die Angebote jedoch an die männlichen Jugendlichen, da diese besonders häufig im Bereich der Jugenddelinquenz auffällig werden. Zur Umsetzung der umfangreichen Konzepte wurde zunächst eine Koordinatorin ausgewählt, die das Bindeglied zwischen den staatlichen Stellen, den Akteuren vor Ort, dem kulturellen Mittler und der Zielgruppe bildet. Zum Erreichen der Integrationsziele wurde darüber hinaus ein Kulturmittler eingesetzt. Der Kulturmittler vermittelt Sichtweisen der unterschiedlichen Kulturen in der Grohner Düne und nimmt seine Vermittlerrolle auch zu den Bremer Behörden war. In engem Kontakt mit der Projektleitung kommuniziert er die Interessenlagen der Zielgruppe. Zugleich ist er die Schnittstelle in das Angebots- und Unterstützungsnetzwerk für die Mhallamiye und vermittelt passgenaue Angebote aus dem Stadtteil je nach Unterstützungsbedarf bzw. Bedürfnislage. Er motiviert zur Nutzung der Angebote und zielt auf eine Steigerung der Selbstverantwortlichkeit und Selbstbestimmtheit der ethnischen Gruppe ab. Der Kulturmittler sorgt dadurch für Transparenz in der Bedürfnislage der Zielgruppe und stützt zugleich deren Selbstorganisation im stadtteilbezogenen Integrationsdiskurs. Das Modellprojekt „ProDüne“ ist im Mai 2013 gestartet. 8. Welchen Integrationserfolg konnte der Senat seit 2010 bei der Volksgruppe der Mhallamiye erzielen und welche weiteren strebt der Senat mit welchen Maßnahmen an? Eine Erfassung von Integrationserfolgen nach ethnischen Gesichtspunkten erfolgt grundsätzlich nicht. Im Rahmen einer Bestandsaufnahme der ressortüber- — 11 — greifenden Arbeitsgruppe (siehe Frage 7) konnte festgestellt werden, dass die Probleme der Kinder in der Schule grundsätzlich mit denen anderer Kinder mit Migrationshintergrund vergleichbar sind. Angebote der Kindertagesbetreuung werden von den Eltern ebenfalls gut angenommen. Das Amt für Soziale Dienste berichtete in diesem Zusammenhang, dass es für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe grundsätzlich keine oder nur geringe kulturkreisbedingte Zugangshemmnisse zu den genannten Familien gibt. Wenn Hilfebedarf vorhanden ist, kooperieren die Familien im Allgemeinen. Festgestellt wird auch, dass z. B. niedrigschwellige Angebote im Stadtteil – soweit vorhanden – von dieser Gruppe durchaus angenommen werden. Die „Abgrenzungstendenz“ dieser Familien ist dabei aus Sicht des Amtes zudem nicht stärker als bei Familien aus anderen Kulturkreisen. Druck: Anker-Druck Bremen