— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1068 Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 19. August 2013 Schaffung neuer Flüchtlingsunterkünfte im Land Bremen Bis zu 100 000 Menschen werden nach Schätzungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2013 insgesamt nach Deutschland kommen und einen Erstantrag auf Asyl stellen. Ein knappes Prozent würde laut Verteilungsschlüssel dem Land Bremen zugewiesen , von denen 20 % in Bremerhaven leben sollen. Hinzu kommt die vom Bund und Ländern beschlossene Aufnahme von 5 000 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus Syrien, die ab Juli 2013 als zusätzliches Kontingent aufgenommen werden. Bremen nimmt knapp 1 % der in die Bundesrepublik einreisenden Personen auf, davon werden wiederum 20 % nach Bremerhaven weitergeleitet. Legt man die Entwicklung der ersten fünf Monate dieses Jahres zugrunde, braucht die Stadtgemeinde Bremen allein im Jahr 2013 knapp 500 Plätze zusätzlich zu den 867 derzeit vorhandenen Plätzen. Aufgrund der hohen Verweildauer in den Einrichtungen , reichen die vorhandenen Kapazitäten nicht aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist derzeit die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen in den für sie eingerichteten Unterkünften im Land Bremen? Wir bitten den Senat um eine genaue Aufschlüsselung nach den einzelnen Unterkünften in Bremen und Bremerhaven . 2. Welche Immobilien in privater Hand, die für die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen infrage kommen, stehen derzeit im Land Bremen leer? Wir bitten um Auflistung der einzelnen Immobilien. 3. Wie hoch wäre für diese Immobilien der jeweilige Renovierungs- oder Sanierungsaufwand ? Wir bitten um Aufschlüsslung nach einzelnen Immobilien. 4. Wie hoch wären die Mietkosten für diese Immobilien oder alternativ die Kosten eines Erwerbs? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. 5. Welche Gebäude stehen derzeit in Bremen und Bremerhaven leer? 6. Welche dieser öffentlichen Immobilien wurden bereits auf ihre Nutzbarkeit für die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen überprüft, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. 7. Wie hoch wäre für diese Immobilien der jeweilige Renovierungs- oder Sanierungsaufwand ? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. 8. Welche Kosten entstehen bei der Unterbringung eines Flüchtlings in Modulbauten oder sogenannten Wohncontainern? 9. Wie viele Personen sollen in einzelnen Wohncontainern untergebracht werden? 10. Wie groß ist die Fläche in Quadratmetern, die einer einzelnen Person in einem solchen Wohncontainer zur Verfügung steht? 11. Wie ist ein Wohncontainer räumlich aufgeteilt? — 2 — 12. Gibt es unterschiedliche Modelle, die z. B. speziell für die Unterbringung und damit verbundene räumliche Bedürfnisse von Familien geeignet sind? 13. Wie sind die Wohncontainer ausgestattet, sind die Sanitäranlagen separat untergebracht oder in den Wohncontainern verbaut? 14. Was kostet die durchschnittliche Unterbringung eines Flüchtlings a) in öffentlichen Immobilien? b) in privaten Immobilien? 15. Wie wird die Möglichkeit eingeschätzt, kleinere Wohneinheiten für Flüchtlinge in privaten Immobilien mit den notwendigen Betreuungsangeboten einzurichten ? 16. Können Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) oder andere Bundesmittel für den Bau und Ausbau von Flüchtlingsunterkünften abgerufen werden ? Sind bereits, und wenn ja, wie viele Bundesmittel oder Fördermittel aus dem EFF für diese Zwecke abgerufen worden? Cindi Tuncel, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE D a z u Antwort des Senats vom 24. September 2013 Vorbemerkung Ziel des Senats ist es, dass die nach Bremen kommenden Flüchtlinge in Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes wohnen können, da dies die beste Voraussetzung für ihre Integration ist. Dies wird durch folgende Maßnahmen unterstützt: • Die vorgeschriebene Mindestaufenthaltsdauer in Wohnheimen ist im Jahr 2013 auf drei Monate gesenkt worden. • In den Übergangswohnheimen (ÜWH) stehen seit 2013 spezielle Beraterinnen/ Berater bereit, um bei der Wohnungssuche, beim Umzug und beim selbstständigen Wohnen zu unterstützen. • In Absprache mit den Wohnungsunternehmen, vor allem mit der GEWOBA, erfolgt eine Vermittlung in Wohnungen. • Der Senat hat ein Wohnungsbauprogramm aufgelegt, das den jährlichen Neubau von 350 geförderten Wohnungen zum Ziel hat und für Personen mit besonderen Zugangsproblemen am Wohnungsmarkt ein spezielles Kontingent vorsieht . • Im Jahr 2012 haben 120 Asylbewerberinnen/Asylbewerber aus den ÜWH eine Wohnung bezogen, in den ersten sieben Monaten des Jahres 2013 bereits 143 Personen. Nach einem Aufsichtsratsbeschluss der GEWOBA will sich diese hierbei verstärkt engagieren. Wegen der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt und der hohen Zugangszahlen kann aber das Ziel, für alle Asylbewerberinnen/Asylbewerber nach drei Monaten eine Wohnung zu finden, derzeit nicht erreicht werden. Daher ist es notwendig , eine ausreichende Zahl an Plätzen in Übergangswohnheimen zur Verfügung zu stellen. In der Stadt Bremen leben derzeit von den ca. 3 700 Asylbewerberinnen/ Asylbewerber ca. 900 in der Aufnahmeeinrichtung bzw. in Übergangswohnheimen. Über den aktuellen Sachstand wird in der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend regelmäßig und umfassend informiert. Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich auf die Stadtgemeinde Bremen. 1. Wie ist derzeit die durchschnittliche Verweildauer von Flüchtlingen in den für sie eingerichteten Unterkünften im Land Bremen? Wir bitten den Senat um eine genaue Aufschlüsselung nach den einzelnen Unterkünften in Bremen und Bremerhaven . Aussagen über die durchschnittliche Verweildauer können derzeit nicht getroffen werden, da hierfür ein relativ hoher Zeit- und Verwaltungsaufwand erforderlich ist, der aufgrund der aktuellen Notsituation derzeit in den Einrichtungen — 3 — nicht geleistet werden kann, zumal er je nach Familienkonstellation unterschiedlich ist. 2. Welche Immobilien in privater Hand, die für die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen infrage kommen, stehen derzeit im Land Bremen leer? Wir bitten um Auflistung der einzelnen Immobilien. Hierüber können keine Aussagen getroffen werden, da der Leerstand von privaten Immobilien nicht gemeldet werden muss. 3. Wie hoch wäre für diese Immobilien der jeweilige Renovierungs- oder Sanierungsaufwand ? Wir bitten um Aufschlüsslung nach einzelnen Immobilien. Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie hoch wären die Mietkosten für diese Immobilien oder alternativ die Kosten eines Erwerbs? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. Siehe Antwort zu Frage 2. 5. Welche Gebäude stehen derzeit in Bremen und Bremerhaven leer? Eine Übersicht über Leerstände im privaten Immobilienbestand liegt dem Senat nicht vor. Über die Leerstände in öffentlichen Immobilien, soweit sie dem Sondervermögen Immobilien und Technik (SVIT) zugeordnet sind, wird dem Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig berichtet. Die Leerstandsquote per 30. Juni 2013 liegt im SVIT bei 2,4 vom Hundert, bereinigt um Zwischennutzungen bei 1,9 vom Hundert und ist damit vergleichsweise niedrig. Der Bericht über das erste Halbjahr 2013 wurde dem Haushalts- und Finanzausschuss für seine Sitzung am 20. September 2013 übersandt. Die Leerstände wurden auf ihre Eignung für die Unterbringung von Asylsuchenden untersucht. 6. Welche dieser öffentlichen Immobilien wurden bereits auf ihre Nutzbarkeit für die angemessene Unterbringung von Flüchtlingen überprüft, und zu welchen Ergebnissen ist man gekommen? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. Die Suche nach geeigneten öffentlichen Immobilien erfolgte in enger Abstimmung mit Immobilien Bremen. Darüber hinaus hat der Senat mit Beschluss vom 16. Juli 2013 den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, die Senatorin für Finanzen und den Senator für Wirtschaft , Arbeit und Häfen gebeten, ihre Sondervermögen in die Suche nach geeigneten Standorten einzubeziehen und bis zum 13. August 2013 eine Liste geeigneter Standorte für die Unterbringung von Asylbewerberinnen/Asylbewerbern und Flüchtlingen zu erstellen und gemeinsam mit dem Sozial- und Bauressort eine Eignungsprüfung durchzuführen. Alle zur Verfügung stehenden öffentlichen Gebäude, die sich für eine Nutzung eignen könnten, wurden geprüft bzw. befinden sich noch in der Prüfung. Folgende Gebäude wurden geprüft: Objekt Stand 1. Schiffbauerweg 4 Geeignet Planungsauftrag 2. Schillerstraße 6-7 Geeignet Planungsauftrag 3. Auf den Häfen 108/110 Inzwischen veräußert 4. Häschenstraße 14 Geeignet Planungsauftrag 5. Beim Sattelhof 14 (Sebaldsbrück) Nicht geeignet 6. Thomas-Mann-Straße Geeignet Wird voraussichtlich bis Dezember 2013 genutzt 7. Elsflether Straße 29 Wird geprüft 8. Johann-Lange-Straße 25 Nicht geeignet 9. Sattelhof, Burgwall 2 (Blumenthal) Wird geprüft 10. Färberstraße Inzwischen veräußert — 4 — Die übrigen Objekte eignen sich nicht oder nur bedingt für Unterbringungszwecke , weil insbesondere brandschutztechnische Um- und Einbaumaßnahmen einer Nutzung entgegenstehen. In die Prüfung einbezogen wurde bzw. wird darüber hinaus aber auch die Verfügbarkeit /Eignung unter anderem von Kasernen und weiteren Immobilien des Bundes, der Bremischen Evangelischen Kirche, der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Hans-Wendt-Stiftung, bremische Immobilien auf niedersächsischem Gebiet sowie frei werdende Gebäude der Gesundheit Nord, insbesondere des Klinikums Bremen-Mitte. Auch die mögliche Unterbringung in Altenpflegeheimen, der Jugendherberge und in Landschulheimen wurde überprüft. 7. Wie hoch wäre für diese Immobilien der jeweilige Renovierungs- oder Sanierungsaufwand ? Wir bitten um Aufschlüsselung nach einzelnen Immobilien. Hierüber können derzeit kein Aussagen getroffen werden, da die Prüfungen noch nicht abgeschlossen sind. 8. Welche Kosten entstehen bei der Unterbringung eines Flüchtlings in Modulbauten oder sogenannten Wohncontainern? Dazu können bei dem jetzigen Planungsstand lediglich Schätzungen vorgenommen werden. Danach fallen für Mobilbauten bei einer Belegung mit 120 Personen und einer planerischen Nutzungsdauer von 60 Monaten monatliche Aufwendungen in Höhe von ca. 500 ‡ pro Person an. Da die Mobilbauten grundsätzlich wiederverwertbar sind, reduziert sich diese Zahl in erheblichem Umfang um den jeweiligen Wiederverkaufswert nach Beendigung der Nutzung. Hierüber können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden . 9. Wie viele Personen sollen in einzelnen Wohncontainern untergebracht werden? 10. Wie groß ist die Fläche in Quadratmetern, die einer einzelnen Person in einem solchen Wohncontainer zur Verfügung steht? 11. Wie ist ein Wohncontainer räumlich aufgeteilt? Die Mobilbauwohnanlagen werden für eine Belegung von 100 bis 120 Personen ausgerichtet. Sie werden mit 2-Bett- und 4-Bett-Wohneinheiten ausgestattet. Jede einzelne Wohneinheit verfügt über einen eigenen Koch- und Sanitärbereich. Die 2-Bett-Wohneinheiten mit insgesamt 23 m2 verfügen über zwei Zimmer, wovon ein Zimmer als Aufenthaltsraum mit integrierter Küche genutzt werden kann. Die 4-Bett-Wohneinheiten mit insgesamt 38 m2 verfügen über zwei Schlafräume und einen Aufenthaltsraum mit integrierter Küche. Die Mobilbauwohnanlagen werden jeweils mit drei barrierefreien Wohneinheiten für ein bis zwei Personen ausgestattet. 12. Gibt es unterschiedliche Modelle, die z. B. speziell für die Unterbringung und damit verbundene räumliche Bedürfnisse von Familien geeignet sind? Die 4-Bett-Wohneinheiten sind für Familien geeignet. 13. Wie sind die Wohncontainer ausgestattet, sind die Sanitäranlagen separat untergebracht oder in den Wohncontainern verbaut? Die Sanitäranlagen sind in die Mobilbauten integriert. 14. Was kostet die durchschnittliche Unterbringung eines Flüchtlings a) in öffentlichen Immobilien? b) in privaten Immobilien? Hierüber können keine Angaben gemacht werden, da sie so nicht erhoben werden . 15. Wie wird die Möglichkeit eingeschätzt, kleinere Wohneinheiten für Flüchtlinge in privaten Immobilien mit den notwendigen Betreuungsangeboten einzurichten ? — 5 — Ziel der Unterbringungspolitik des Senats ist es, möglichst kurzfristig eine Vermittlung der berechtigten Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Flüchtlinge in Wohnungen zu vermitteln. 16. Können Mittel aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) oder andere Bundesmittel für den Bau und Ausbau von Flüchtlingsunterkünften abgerufen werden ? Sind bereits, und wenn ja, wie viele Bundesmittel oder Fördermittel aus dem EFF für diese Zwecke abgerufen worden? Die Förderrichtlinien des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) sehen den Bauoder Ausbau von Flüchtlingsunterkünften nicht vor. Druck: Anker-Druck Bremen