— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1069 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. August 2013 Feuerschutzsteueraufkommen im Land Bremen Die Feuerschutzsteuer fällt an, wenn eine Versicherung ganz oder zum Teil Gefahren abdeckt, die Gegenstand einer Feuerversicherung sein können. Dies kann neben der Feuerversicherung beispielsweise bei einer Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung der Fall sein. Die Bemessungsgrundlage und die Steuerhöhe richten sich nach der Art der Versicherung. Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer fließt den Ländern nach den in § 11 Feuerschutzsteuergesetz festgelegten Zerlegungskriterien zu. Die Feuerschutzsteuer wird vom Bundeszentralamt für Steuern verwaltet. Sie soll dem vorbeugenden Brandschutz dienen und das Feuerlöschwesen fördern. Wir fragen den Senat: 1. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes Bremen aus der Feuerschutzsteuer jeweils in den Jahren 2010 bis 2013? 2. Welche Summen bzw. Anteile aus der Feuerschutzsteuer wurden jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2010 bis 2013 aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer unterteilt nach — kommunalen Investitionen für den Brandschutz, — Personalkosten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, — Aufgaben des Katastrophenschutzes, — Durchführung besonderer Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrwesens und — Betrieb und Unterhaltung der ehemaligen Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven verwendet? 3. Für welche konkreten Maßnahmen und Aufgaben im Katastrophenschutz wurden in den Jahren 2010 bis 2013 Anteile aus der Feuerschutzsteuer verwendet? 4. Wie hoch waren die Einnahmen der beiden Gemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 nach § 71 Hilfeleistungsgesetz aus der Feuerschutzsteuer? 5. Wie hoch waren die Mittel, die in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils in den Gemeinden Bremen und Bremerhaven für die technische und sicherheitsbezogene Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung gestellt wurden? 6. Inwiefern ist infolge der Liberalisierung und Deregulierung des Versicherungsmarktes in Europa mit einem Rückgang der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für das Land Bremen zu rechnen? 7. Welche Auswirkungen hatte der Wegfall der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer an den Brandschutz durch die Neufassung im Jahr 1996 im Land Bremen ? Inwiefern haben sich die Einnahmen der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aus der Feuerschutzsteuer nach der Neufassung geändert? Erwin Knäpper, Silvia Neumeyer, Wilhelm Hinners, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU — 2 — D a z u Antwort des Senats vom 24. September 2013 1. Wie hoch waren die Einnahmen des Landes Bremen aus der Feuerschutzsteuer jeweils in den Jahren 2010 bis 2013? Über die Einnahmen 2013 liegen noch keine Informationen vor. Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012 Land 550 891 667 407 622 476 Stadtgemeinde Bremen 1 545 943 2 575 115 2 400 488 Stadtgemeinde Bremerhaven 323 796 538 105 500 325 Gesamt 2 420 630 3 780 627 3 523 289 Anmerkung: Die haushaltstechnische Aufteilung der Einnahmen auf das Land und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven erfolgte teilweise haushaltsjahrübergreifend. 2. Welche Summen bzw. Anteile aus der Feuerschutzsteuer wurden jeweils in Bremen und Bremerhaven in den Jahren 2010 bis 2013 aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer unterteilt nach — kommunalen Investitionen für den Brandschutz, — Personalkosten im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, — Aufgaben des Katastrophenschutzes, — Durchführung besonderer Maßnahmen im Bereich des Feuerwehrwesens und — Betrieb und Unterhaltung der ehemaligen Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven verwendet? Die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer werden im Land Bremen und in der Stadtgemeinde Bremen nicht zweckgebunden für Ausgaben des Brand- oder Katastrophenschutzes verwendet, sondern fließen dem Gesamthaushalt zu. Die Aufteilung der Einnahmen gemäß § 71 Hilfeleistungsgesetz auf das Land und die Stadtgemeinde Bremen erfolgt lediglich als nicht eckwertrelevante haushaltstechnische Verrechnung/Erstattung. Es wurden daher keine Anteile aus der Feuerschutzsteuer für die genannten Ausgaben verwendet. In der Stadtgemeinde Bremerhaven fließen die Einnahmen dem Haushalt der Berufsfeuerwehr Bremerhaven zu und werden im Rahmen der Budgetierungsgrundsätze der Bremerhavener Haushaltssatzung auch innerhalb des Haushalts der Feuerwehr Bremerhaven für den Brandschutz verwendet. 3. Für welche konkreten Maßnahmen und Aufgaben im Katastrophenschutz wurden in den Jahren 2010 bis 2013 Anteile aus der Feuerschutzsteuer verwendet? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie hoch waren die Einnahmen der beiden Gemeinden Bremen und Bremerhaven jeweils in den Jahren 2010 bis 2013 nach § 71 Hilfeleistungsgesetz aus der Feuerschutzsteuer? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie hoch waren die Mittel, die in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils in den Gemeinden Bremen und Bremerhaven für die technische und sicherheitsbezogene Ausstattung der freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung gestellt wurden? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auf Mittel aus der Feuerschutzsteuer bezieht. Hinsichtlich der Stadtgemeinde Bremen und der Stadtgemeinde Bremerhaven wird hierzu auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. — 3 — Druck: Anker-Druck Bremen 6. Inwiefern ist infolge der Liberalisierung und Deregulierung des Versicherungsmarktes in Europa mit einem Rückgang der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer für das Land Bremen zu rechnen? Erkenntnisse hierzu liegen nicht vor. 7. Welche Auswirkungen hatte der Wegfall der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer an den Brandschutz durch die Neufassung im Jahr 1996 im Land Bremen ? Inwiefern haben sich die Einnahmen der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven aus der Feuerschutzsteuer nach der Neufassung geändert? Die Feuerschutzsteuer ist eine Landessteuer und damit eine allgemeine Einnahme . Im Land Bremen fließt die Steuer ohne Zweckbindung für den Brandschutz in den Haushalt. Eine Zweckbindung der Feuerschutzsteuer für Ausgaben des Brandschutzes bestand in Bremen auch vor 1996 nicht. Mit dem Inkrafttreten des Hilfeleistungsgesetzes wurde lediglich das in der Antwort zu Frage 2 beschriebene haushaltstechnische Verfahren festgelegt. Für das Land Bremen und die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven haben sich deshalb keine Änderungen ergeben.