— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1071 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 20. August 2013 Grad einer Schwerbehinderung Für Menschen mit schweren Behinderungen ist es sehr wichtig, dass der Grad ihrer Behinderungen reibungslos festgestellt wird und sie überall nach den gleichen, allgemeingültigen Kriterien eingestuft werden. An den Grad der Schwerbehinderung bzw. ab einen Wert von 50, ab dem man überhaupt erst einen Schwerbehindertenausweis erhält, ist eine Vielzahl von Erleichterungen für die Bewältigung des Alltags gebunden, die den Betroffenen eine erweiterte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 im Land Bremen einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben, bekamen jeweils einen Grad von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 zugebilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Ausweise)? 2. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben, bekamen jeweils einen Grad von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 zugebilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Ausweise), und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? 3. Nach wie vielen Monaten erfolgte im Land Bremen 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung, und wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus? 4. Nach wie vielen Monaten erfolgte in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung , und wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? 5. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 im Land Bremen einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben, wurden jeweils mit einem Grad von 30 oder 40 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? 6. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben, wurden jeweils mit einem Grad von 30 oder 40 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? 7. Nach wie vielen Monaten erfolgte im Land Bremen 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung dieses Grades, wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und wie viele Personen im Land Bremen erhielten im Rahmen eines — 2 — Verschlimmerungsantrags danach jeweils das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (ab einem Grad von 50) (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? 8. Nach wie vielen Monaten erfolgte in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung dieses Grades, wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und wie viele Personen in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen erhielten im Rahmen eines Verschlimmerungsantrags danach jeweils das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (ab einem Grad von 50) (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge), und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 24. September 2013 1. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 im Land Bremen einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben, bekamen jeweils einen Grad von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 zugebilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Ausweise)? Das Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) hat zur Ermittlung dieser Zahlen Kontakt mit Dataport aufgenommen. Danach kann das AVIB lediglich die im Folgenden aufgeführten Gesamtbestandszahlen und entsprechenden prozentualen Anteile ermitteln. Andere Zahlen sind nicht verfügbar. Grad der Prozentualer Prozentualer Prozentualer Behinderung Anteil aller Anteil aller Anteil aller (GdB) 2010 Ausweise 2011 Ausweise 2012 Ausweise 50 20 011 31,86 20 179 32,20 20 401 32,83 (w 10 366, (w 10 472, (w 10 648, m 9 645) m 9 707) m 9 753) 60 10 484 16,69 10 476 16,71 10 405 16,74 (w 5 757, (w 5 746, (w 5 706, m 4 727) m 4 730) m 4 699) 70 7 606 12,11 7 536 12,02 7 435 11,96 (w 4 144, (w 4 068, (w 3 998, m 3 462) m 3 468) m 3 437) 80 8 016 12,77 8 009 12,78 7 907 12,72 (w 4 173, (w 4 119, (w 4 066, m 3 843) m 3 890) m 3 841) 90 2 855 4,55 2 768 4,42 2 659 4,28 (w 1 523, (w 1 447, (w 1 417, m 1 332) m 1 321) m 1242) 100 13 821 22,01 13 709 21,87 13 343 21,47 (w 6 999, (w 6 941, (w 6 769, m 6 822) m 6 768) m 6 574) 2. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben, bekamen jeweils einen Grad von 50, 60, 70, 80, 90 oder 100 zugebilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Ausweise), und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? Das Versorgungsamt Hamburg hat – bezogen auf Erstfeststellungsanträge – folgende Zahlen mitgeteilt: — 3 — Grad der Prozentualer Prozentualer Prozentualer Behinderung Anteil aller Anteil aller Anteil aller (GdB) 2010 Ausweise 2011 Ausweise 2012 Ausweise 50 2 656 33,18 2 309 33,46 2 054 33,21 60 1 161 14,51 997 14,45 876 14,16 70 743 9,28 613 8,88 574 9,28 80 1 240 15,49 1 121 16,25 1 028 16,62 90 283 3,54 222 3,22 187 3,02 100 1 920 23,99 1 638 23,74 1 466 23,70 Das Gemeinsame Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen in Dortmund hat folgende Zahlen mitgeteilt: 2010 2011 2012 Feststellungen mit einem GdB von 50 und höher 3 367 2 889 2 966 Feststellungsquote in % (GdB 50 und höher) 43,11 43,48 42,04 Eine andere nach den benannten Jahren differenzierte Statistik, gestaffelt nach Zehner-Graden der Behinderung, liegt Dortmund nicht vor. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim hat gebeten, zur Beantwortung die Veröffentlichung im Internet (http:// www1.nls.niedersachsen.de/statistik/) heranzuziehen. Daraus ergibt sich das Folgende: Prozentualer Grad der Behinderung 2011 Anteil aller Ausweise 50 205 453 31,21 60 108 727 16,52 70 74 817 11,37 80 80 849 12,29 90 35 102 5,33 100 153 136 23,27 Die weiteren Fragen, insbesondere zu den Jahren 2010 und 2012, sind von Niedersachsen nicht beantwortet worden. Die Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover haben lediglich auf die Zahlen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim verwiesen. Insbesondere die vorliegenden Daten zum prozentualen Anteil weisen nach Auffassung des Senats keine erklärungsbedingten Abweichungen auf. 3. Nach wie vielen Monaten erfolgte im Land Bremen 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung, und wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus? Das AVIB hat mitgeteilt, dass diese Zahlen nicht erfasst werden. 4. Nach wie vielen Monaten erfolgte in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstelle des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover ) 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung des Grades der Schwerbehinderung, und wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? Das Versorgungsamt Hamburg, das Sozialamt – Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen in Dortmund und das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim haben erklärt, — 4 — dass diese Zahlen dort nicht vorliegen. Die Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover haben lediglich auf das Landesamt in Hildesheim verwiesen. Von daher kann die Frage nicht beantwortet werden. 5. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 im Land Bremen einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben, wurden jeweils mit einem Grad von 30 oder 40 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? Das AVIB stellt einen Schwerbehindertenausweis aus, wenn zuvor ein GdB von wenigstens 50 durch Bescheid festgestellt ist. Menschen bei denen eine Schwerbehinderung festgestellt worden ist (wenigstens GdB 50, vergleiche § 2 Abs. 2 SGB IX) haben einen Anspruch auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises . Vor diesem Hintergrund kann das AVIB mitteilen, bei wie vielen Personen in den abgefragten Jahren jeweils ein GdB von 30 oder 40 anerkannt war (Gesamtbestandszahlen ). Prozentu- Prozentu- Prozentualer Anteil aler Anteil aler Anteil am Gesamt- am Gesamt- am GesamtGrad der bestand bestand bestand Behinderung der festge- der festge- der festge- (GdB) 2010 stellten GdB 2011 stellten GdB 2012 stellten GdB 30 17 199 17,46 17 472 17,64 17 617 17,78 (w 8 862, (w 9 021, (w 9 136, m 8 337) m 8 451) m 8 481) 40 8 464 8,59 8 474 8,55 8 570 8,65 (w 4 408, (w 4 430, (w 4 489, m 4 056) m 4 044) m 4 081) 6. Wie viele Personen, die 2010, 2011 und 2012 in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis gestellt haben , wurden jeweils mit einem Grad von 30 oder 40 eingestuft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? Das Versorgungsamt Hamburg hat folgende Zahlen mitgeteilt: Grad der Prozentualer Prozentualer Prozentualer Behinderung Anteil aller Anteil aller Anteil aller (GdB) 2010 Anträge 2011 Anträge 2012 Anträge 30 2 984 18,49 2 598 18,03 2 411 18,30 40 1 518 9,41 1 266 8,79 1 196 9,08 Das Sozialamt – Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen in Dortmund hat mitgeteilt, dass die Zahlen in dieser Form nicht vorliegen. Auch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim hat eine entsprechende Erklärung abgegeben. Die Außenstellen in Oldenburg und Hannover haben diesbezüglich auf das Landesamt in Hildesheim verwiesen. 7. Nach wie vielen Monaten erfolgte im Land Bremen 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung dieses Grades, wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und wie viele Personen im Land Bremen erhielten im Rahmen eines Verschlimmerungsantrags danach jeweils das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (ab einem Grad von 50) (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge)? Zur Beantwortung dieser Frage hat das AVIB auf die Zahl der Neufeststellungsanträge verwiesen: — 5 — Prozentualer Anteil gemessen an der Summe von Erstanträgen und Neufeststellungsanträge Neufeststellungsanträgen 2010 7 530 (w 3836, m 3694) 56,73 2011 7 765 (w 4030, m 3735) 56,49 2012 7 749 (w 4010, m 3739) 56,17 Weitere Angaben zur Frage kann das AVIB nicht machen. Die entsprechenden Zahlen werden nicht erfasst. 8. Nach wie vielen Monaten erfolgte in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen (falls Gesamtzahlen nicht vorliegen, bitte um Vergleichszahlen der Außenstellen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg und Hannover) 2010, 2011 und 2012 im Durchschnitt die erste Erhöhung dieses Grades, wie hoch fiel diese im Durchschnitt aus, und wie viele Personen in Hamburg, Dortmund und Niedersachsen erhielten im Rahmen eines Verschlimmerungsantrags danach jeweils das Recht, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen (ab einem Grad von 50) (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und nach prozentualem Anteil aller Anträge), und falls es Abweichungen zum Land Bremen gibt, wie erklärt der Senat diese? Das Versorgungsamt Hamburg, das Sozialamt – Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen in Dortmund sowie das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim haben erklärt, dass entsprechende Zahlen nicht vorliegen. Die Außenstellen in Oldenburg und Hannover haben lediglich auf das Landesamt in Hildesheim verwiesen . Die Frage kann von daher nicht beantwortet werden. Druck: Anker-Druck Bremen