— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1073 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20. August 2013 Muslimische Kranken- und Notfallseelsorge im Land Bremen Unabhängig von der Religionszugehörigkeit haben Menschen in gesundheitlichen Krisensituationen das Bedürfnis nach Trost bzw. seelsorgerischer Betreuung. Dies gilt beispielsweise für alleinstehende Menschen während eines Krankenhausaufenthalts , für Angehörige einer/eines durch Krankheit oder während einer Operation Verstorbenen, für Opfer von Gewalt oder Verbrechen, aber auch bei Katastrophen, Großschadenslagen, Unfällen oder plötzlichen Todesfällen aus anderen Gründen. Notfallseelsorge ist eine Art von Krisenintervention, die Opfern, Angehörigen, sonstige Beteiligten oder Helferinnen und Helfern Trost spendet, Hilfe leistet oder Beratung anbietet. Um diese Hilfe kompetent leisten zu können, ist eine entsprechende Qualifikation unerlässlich. Notfallseelsorgerinnen und Notfallseelsorger werden nicht selten auch zu muslimischen Menschen gerufen. In vielen Städten der Bundesrepublik – so in Gütersloh, Frankfurt, Mannheim, Wiesbaden und Berlin – gibt es Initiativen oder Einrichtungen , die muslimische Mitglieder haben, sodass dort die benötigte Kompetenz vorhanden ist. In Wiesbaden wurde im Jahr 2008 ein Pilotprojekt zur Ausbildung muslimischer Notfallseelsorger begonnen. Bundesweit sind rund 250 Notfallseelsorgeteams im Einsatz, die unmittelbar nach tragischen Vorfällen den Opfern und ihren Angehörigen zur Seite stehen. Getragen werden die Dienste meist von Pfarrern und anderen Mitarbeitern der evangelischen und katholischen Kirche. Über muslimische Notfallseelsorgeteams sind Informationen kaum zu bekommen. Muslimische Notfallseelsorge ist weitgehend einzelnen ehrenamtlichen Kräften überlassen. Vertreter islamischer Verbände haben sich dafür ausgesprochen, Muslime stärker in die Notfallseelsorge einzubeziehen. Nach Expertenmeinung gibt es einen Bedarf für islamische Seelsorge nach Unglücken, plötzlichen Trauerfällen und in vergleichbaren Notlagen. Dazu sollten sich die bestehenden Seelsorgesysteme stärker für muslimische Partner öffnen. Zugleich sollten Imame, aber auch muslimische Initiativen ermutigt werden, sich in die Notfallseelsorge einzubringen. Zugleich muss in Krankenhäusern und anderen gesundheitlichen oder pflegerischen Einrichtungen die Aufmerksamkeit auf den Bedarf gelenkt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist dem Senat die beschriebene Problemlage bekannt, und welche Dimension hat sie seiner Kenntnis nach im Land Bremen? 2. In welchen Krankenhäusern oder anderen gesundheitlichen Einrichtungen Bremens besteht ein seelsorgerisches Angebot für Musliminnen und Muslime (bitte auch Informationen über Anbieter, Umfang und Häufigkeit)? 3. In welchen Pflege- und Senioreneinrichtungen besteht welches seelsorgerische Angebot für Musliminnen und Muslime (bitte nach Anbietern, Umfang und Häufigkeit getrennt auflisten)? 4. Gibt es ähnliche Angebote im Justizvollzug, und wenn ja, welche? 5. Zum Vergleich: Wie viele seelsorgerische Beratungen wurden seit 2011 in bremischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Justizvollzug durchgeführt (bitte nach Konfessionen und Orten getrennt auflisten)? — 2 — 6. In welchen der genannten Einrichtungen gibt es konfessionelle Gebetsräume und Gottesdienste, „Räume der Stille“ oder andere einschlägige Angebote (bitte nach Konfessionen getrennt auflisten)? 7. Wie wird die seelsorgerische Tätigkeit finanziert, und gibt es Formen interkonfessioneller Zusammenarbeit? 8. Unterstützt der Senat die seelsorgerische Begleitung der verschiedenen Religionsgemeinschaften , und wenn ja, in welcher Form? 9. Gibt es spezielle landesgesetzliche Regelungen, die die seelsorgerische Betreuung der Patientinnen und Patienten einschließlich der Angehörigen nicht christlicher Religionen ermöglichen, und wenn ja, welche? Dr. Zahra Mohammadzadeh, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dirk Schmidtmann, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 24. September 2013 Vorbemerkung Bei der Notfallseelsorge handelt es sich um ein kirchliches Angebot, das von der Bremischen Evangelischen Kirche in Kooperation mit der Katholischen Kirche in Bremen verantwortet wird. Aus diesem Grund wurden die Notfallseelsorge und die muslimischen Religionsgemeinschaften im Land Bremen um dort bekannte und dem Senat nicht vorliegende Informationen und Einschätzungen gebeten, die in die Beantwortung der Kleinen Anfrage mit eingeflossen sind. Weiter wurden bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auch die von den Trägern der Einrichtungen zur Verfügung gestellten Angaben berücksichtigt. Nach Aussage der Notfallseelsorge Bremen, versteht sie sich seit über 14 Jahren als Unterstützungseinrichtung für Menschen, die in akuten Krisensituationen nach Todesfällen im familiären Umfeld, Unglücksfällen, bei Todesnachrichten, als Betroffene oder Zeugen von Gewaltdelikten etc., akut seelischen Beistand benötigen. In ihrer Arbeit wendet sich die Notfallseelsorge Bremen allen Betroffenen gleichermaßen zu, unabhängig ihrer ethnischer Herkunft, Religion, Konfession oder weltanschaulicher Prägung, und versteht sich als Dienst der Kirchen an allen Menschen dieser Stadt. Die Mitarbeitenden der Notfallseelsorge Bremen sind alle hauptamtlich im Bereich Seelsorge arbeitende Beschäftigte der beiden großen Kirchen (bzw. der in der ACK zusammenarbeitenden Glaubensgemeinschaften). Im Hinblick auf den Ausbildungsstand plant die Notfallseelsorge, nicht von diesem Qualitätsstandard abzuweichen und den Mitarbeiterinnen-/Mitarbeiterkreis um „Laien“ zu erweitern. Vor diesem Hintergrund beantwortet der Senats die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat die beschriebene Problemlage bekannt, und welche Dimension hat sie seiner Kenntnis nach im Land Bremen? Die beschriebene Problemlage ist dem Senat grundsätzlich bekannt. 2. In welchen Krankenhäusern oder anderen gesundheitlichen Einrichtungen Bremens besteht ein seelsorgerisches Angebot für Musliminnen und Muslime (bitte auch Informationen über Anbieter, Umfang und Häufigkeit)? Ein spezielles, offizielles seelsorgerisches Angebot für Muslime wird in keinem Krankenhaus im Land Bremen vorgehalten, es wird jedoch bedarfsabhängig organisiert . Beispielhaft sind zu erwähnen, — vermittelt das Klinikum Bremen-Ost im Bedarfsfall Kontakt zu anderen Konfessionen oder Religionsgemeinschaften, — wird im Klinikum Bremen-Nord die seelsorgliche Begleitung in der Regel familienintern organisiert bzw. geleistet und vereinzelt individuell organisiert , — 3 — — verweist das Rotes Kreuz Krankenhaus für seelsorgerische Fragestellungen an die muslimischen Gemeinden in Bremen und hält Telefonnummern und Kontaktadressen vor. Weiter wird durch eine Standardarbeitsanweisung der Umgang mit Sterbenden bzw. Verstorbenen muslimischen Glaubens geregelt, — vermittelt die Roland-Klinik jederzeit für Patienten und Angehörige eine seelsorgerische Betreuung (Telefonliste liegt aus), — wird im Klinikum Bremerhaven-Reinkenheide Kontakt mit einem muslimischen Geistlichen über den Krankenhauspastor für die Patientinnen/Patienten und Angehörigen hergestellt und — besteht für jeden Bewohner der Stiftung Friedehorst die Möglichkeit, mit Vertretern seiner Religionsgemeinschaft in Kontakt zu kommen und zu bleiben . Die Mitarbeiter unterstützen auf Wunsch die Kontaktaufnahme. 3. In welchen Pflege- und Senioreneinrichtungen besteht welches seelsorgerische Angebot für Musliminnen und Muslime (bitte nach Anbietern, Umfang und Häufigkeit getrennt auflisten)? Das Ella-Ehlers-Haus der AWO in Gröpelingen pflegt Kontakte zur islamischen Gemeinde in Gröpelingen. Muslimische Bewohner werden nicht regelmäßig von professionellen Seelsorgern betreut, werden aber von gläubigen Gemeindemitgliedern besucht und religiös begleitet (gemeinsame Schriftlesungen). Sofern entsprechender Bedarf geäußert wird, kann die Einrichtungsleitung mit der islamischen Gemeinde Kontakt aufnehmen. 4. Gibt es ähnliche Angebote im Justizvollzug, und wenn ja, welche? Muslimische Gefangene haben – wie alle anderen Gefangenen auch – Zugang zu den Pastoren und können am regelmäßigen Gottesdienst teilnehmen. Von dieser Möglichkeit wird auch regelmäßig Gebrauch gemacht. Daneben hat sich die JVA Bremen wiederholt auf Anregung, insbesondere aus dem Umfeld der Kirchen sowie des Türkischen Generalkonsulats, um eine religiöse Betreuung für Insassen muslimischen Glaubens bemüht. Zuletzt wurden im ersten Halbjahr 2012 vom türkischen Generalkonsulat mehrere Personen empfohlen, die für Besuche zugelassen wurden. Ob und in welchem Umfang sich daraus dann Besuchskontakte ergeben haben, ist der Justizvollzugsanstalt nicht bekannt. Weitergehende Wünsche muslimischer Gefangene sind an die Anstaltsleitung in der Vergangenheit nicht herangetragen worden. Für die Durchführung des Pflichtfreitagsgebetes und das Führen von Gesprächen mit den muslimischen Gefangenen plant die Schura Bremen die Ausbildung von zehn ehrenamtlichen Seelsorgerinnen/Seelsorgern. 5. Zum Vergleich: Wie viele seelsorgerische Beratungen wurden seit 2011 in bremischen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und im Justizvollzug durchgeführt (bitte nach Konfessionen und Orten getrennt auflisten)? Die erhobenen absoluten Zahlen hinsichtlich des Einsatzaufkommens sind ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt und werden von der Notfallseelsorge Bremen nicht veröffentlicht. Auch werden von der Notfallseelsorge keine Daten zur Religions- bzw. Konfessionszugehörigkeit erhoben, da eine Quantifizierung der seelsorgerischen Kontakte unzulässig ist, wenn Rückschlüsse auf die Identität der Patientinnen/Patienten , Klientinnen/Klienten, Bewohnerinnen/Bewohnern gezogen werden kann. 6. In welchen der genannten Einrichtungen gibt es konfessionelle Gebetsräume und Gottesdienste, „Räume der Stille“ oder andere einschlägige Angebote (bitte nach Konfessionen getrennt auflisten)? a) Gebetsräume und Angebote in Krankenhäuser Das Seelsorgerteam im Klinikum Bremen-Mitte besteht aus zwei evangelischen Pastorinnen und einem katholischen Pastoralreferent. In der St.- Jürgen-Kirche finden am zweiten und vierten Sonntag im Monat Gottesdienste statt (im Wechsel evangelisch und katholisch). Außerdem steht den Patienten und Angehörigen der Raum der Stille zur Verfügung. — 4 — Auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Ost gibt es eine ökumenisch genutzte kleine Kirche. Neben dem jeden Sonntag gefeierten Gottesdienst gibt es weitere gottesdienstliche Angebote. Die Kirche wird auch von muslimischen Patientinnen und Patienten als ein Ort der Ruhe und Besinnung aufgesucht. Der vorhandene Gebetsraum im Klinikum Bremen-Nord wird auch von muslimischen Mitarbeitenden genutzt. Weiter gibt es einen christlichökumenischen „Raum der Stille“, der auch von muslimischen Patientinnen/ Patienten, Besucherinnen/Besuchern und Mitarbeitenden in Anspruch genommen wird. Christliche Gottesdienste werden jeden Sonntag ökumenisch angeboten. Im vorhandenen „Raum der Stille“ findet im Klinikum Links der Weser einmal wöchentlich ein Gottesdienst statt. Ein „Raum der Stille“, der von Muslimen mit eingerichtet und interkonfessionell genutzt wird, steht im DIAKO, Evangelisches Diakonie-Krankenhaus gGmbH, zur Verfügung. Im St.-Joseph-Stift führen die christlichen Religionsgemeinschaften Gottesdienste in der katholischen Kapelle durch. Die Einrichtung des vorhandenen „Raum der Stille“ entspricht den Anforderungen eines muslimischen Gebetsraumes. Nicht konfessionell geprägt sind im Roten Kreuz Krankenhaus die für Zwecke des Innehaltens, Angedenkens oder der Andacht zur Verfügung gestellten Räume. Im Wechsel (evangelisch/katholisch) finden in der Roland-Klinik an jedem Sonntag Gottesdienste statt In dem AMEOS-Klinikum Dr. Heines können die auf jeder Station vorhandenen Gruppen- oder Ausweichräume als Gebetsräume von allen Konfessionen genutzt werden. Im zweiwöchigen Wechsel finden ein evangelischer und ein katholischer Gottesdienst auf dem Klinikgelände statt. Die Patientenfürsprecherin (ausgebildete Theologin) steht den muslimischen Patienten zur Verfügung. Seit 1951 ist die Stiftung Friedehorst eigenständige (Anstalts-)Kirchengemeinde der Bremischen Evangelischen Kirche. Es werden regelmäßig Gottesdienste und Andachten gehalten. Eine eigene Kirche ist vorhanden und in zwei Häusern gibt es „Räume der Stille“. Diese sind in ihrer Ausgestaltung christlich geprägt und stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern für Einkehr und Stille zur Verfügung. In der Paracelsus-Klinik Bremen werden konfessionelle Gebetsräume und Gottesdienste nicht ausdrücklich ausgewiesen Planungen zur Etablierung eines „Raumes der Stille“ bestehen im Rote Kreuz Krankenhaus und dem Klinikum Reinkenheide. b) Gebetsräume und Angebote in Pflegeeinrichtungen Jede Pflegeeinrichtung ist bemüht, regelmäßige evangelische und katholische Andachten anzubieten. Ob das gelingt, hängt von den personellen Möglichkeiten ab, die die Gemeinden haben, in deren Einzugsgebiet die Einrichtungen liegen. Üblich ist in vielen Einrichtungen einmal monatlich eine Andacht, in einigen Einrichtungen auch im Wechsel evangelisch und katholisch. Die von Trägern, die einer der christlichen Kirchen verbunden sind, geführten Häuser haben entweder Andachtsräume, Räume der Stille, oder Räume , die anlassbezogen für religiöse Veranstaltungen hergerichtet und zur Verfügung gestellt werden. Der Caritasverband Bremen e. V. betreibt über „Gepflegt in Bremen gGmbH“ die Einrichtungen St. Birgitta, St. Michael, St. Franziskus und St. Laurentius. Diese vier Einrichtungen verfügen jeweils über einen Andachtsraum bzw. einen Raum der Stille. Sie bieten unabhängig von den umliegenden Ge- — 5 — Druck: Anker-Druck Bremen meinden regelmäßige Gottesdienste an sowie seelsorgerische Betreuung durch katholische Seelsorger und Ordensschwestern. Seelsorge anderer Konfessionen bzw. Religionen werden bei Bedarf vermittelt. Entsprechendes gilt für die Einrichtungen Diakonissen-Mutterhaus, Johanniterhaus , Pflegeheim der Inneren Mission, Friedehorst und Egestorffstiftung. Diese Einrichtungen werden vom Diakonischen Werk vertreten, die Seelsorge wird durch ein besonderes Konvent der Bremischen Evangelischen Kirche koordiniert. Sie bieten ebenfalls regelmäßige Gottesdienste an sowie seelsorgerische Betreuung durch evangelische Seelsorgerinnen bzw. Seelsorger und Seelsorgehelfer. Im Diakonissen-Mutterhaus und in Friedehorst sind besondere für die Einrichtungen zuständige Seelsorger tätig. Auch in diesen Einrichtungen wird die Seelsorge anderer Konfessionen bzw. Religionen bei Bedarf vermittelt. 7. Wie wird die seelsorgerische Tätigkeit finanziert, und gibt es Formen interkonfessioneller Zusammenarbeit? Die Notfallseelsorge wird vollumfänglich von der katholischen und evangelischen Kirche finanziert, ohne Zuwendung durch die öffentliche Hand oder einer dritten Seite. Dem Senat ist nicht bekannt, ob es neben gegenseitigen Vermittlungen, Terminabsprachen für die Gottesdienste und gelegentlichen ökumenischen Feiern weitere Formen der interkonfessionellen Zusammenarbeit in diesem Kontext gibt. 8. Unterstützt der Senat die seelsorgerische Begleitung der verschiedenen Religionsgemeinschaften , und wenn ja, in welcher Form? Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt die Kirchen und Religionsgemeinschaften in öffentlichen Einrichtungen, wie Krankenhäuser, Heimen, Justizvollzugsanstalten und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie bei der Polizei unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten, Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen abzuhalten sowie seelsorgerlich tätig zu werden. 9. Gibt es spezielle landesgesetzliche Regelungen, die die seelsorgerische Betreuung der Patientinnen und Patienten einschließlich der Angehörigen nicht christlicher Religionen ermöglichen, und wenn ja, welche? Spezielle landesgesetzliche Regelungen, die die seelsorgerische Betreuung ermöglichen , gibt es nicht. Allerdings hat nach § 23 Abs. 5 des Bremischen Krankenhausgesetzes der Krankenhausträger in seinem Krankenhaus einen sozialen Dienst und seelsorgerische Betreuung sicherzustellen und die Patienten darüber zu informieren.