— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1074 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23. August 2013 Zeitgenössisches kulturelles Erbe Bremens sichern und nutzbar machen Bildende Kunst, Bücher und Filme werden oftmals zentral registriert und archiviert – in anderen künstlerischen Sparten, Genres und Formaten ist dies weniger üblich. Denn eine Registrierung und Archivierung ist aufgrund der Formatvielfalt sowie der „Flüchtigkeit“ von Produktionen des Theaters, der Musik, der Soziokultur sowie in Grafik und Design weitaus aufwändiger und kommerziell weitgehend uninteressant. Bremens Kulturlandschaft war und ist vor allem im 20. und 21. Jahrhundert teilweise richtungweisend, z. B. in den Bereichen Soziokultur, Theater, Kunst im öffentlichen Raum, Fernseh- und Popkultur. Die Vielfalt und Zahl von künstlerischen und kulturellen Publikationen und Produkten hat im Lauf der Jahre aufgrund der vereinfachten und preiswerteren technischen Produktions- und Reproduktionsmöglichkeiten immer weiter zugenommen. Sie bieten die Chance und Möglichkeit, temporäre, naturgemäß „flüchtige“ Live-Künste, Projekte der kulturellen Bildung, künstlerische Interventionen im Stadtraum und -leben, Zwischennutzungen und künstlerische Forschungen zu dokumentieren, zu reflektieren und weiter zu vermitteln. Bremen verfügt heute mit dem Studienzentrum für Künstlerpublikationen in der Weserburg, dem Klaus-Kuhnke-Archiv für Populäre Musik und dem Deutschen Tanzfilminstitut über drei deutschland- und europaweit anerkannte Archive für künstlerische und kulturelle Publikationen, Produkte und Dokumentation. Darüber hinaus besteht in Archiven und Sammlungen, z. B. des Kino 46, der Städtischen Galerie, des Festivals „Look of Sound“ sowie in den Bibliotheken und Archiven vieler Kultureinrichtungen , viel weiteres erhaltenswertes Kulturgut auch über die Bestände der Museen und des Staatsarchivs hinaus. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten der Archivierung, der Recherche und auch der Vervielfältigung, Vernetzung und Verbreitung kultureller Produkte. Andererseits wird der künstlerische, kulturelle oder wissenschaftliche Wert gerade von Produkten und Publikationen der künstlerischen Avantgarde, kultureller Nischen und Neuerungen, von Begleit- und Werbepublikationen etc. oftmals erst Jahre und Jahrzehnte später offenbar. Wir fragen den Senat: 1. Welchen wissenschaftlichen, historischen, kulturellen und künstlerischen Wert misst der Senat den Archiven und Sammlungen des Studienzentrums für Künstlerpublikationen , des Klaus-Kuhnke-Archivs für Populäre Musik, des Deutschen Tanzfilminstituts und weiteren Kulturarchiven und -sammlungen bei, und welche Perspektiven sieht der Senat für die genannten und gegebenenfalls weitere Archive für die Zukunft? 2. Sieht der Senat mittelfristig die Möglichkeit einer wissenschaftlichen, organisatorischen , räumlichen, technischen Bündelung der genannten und gegebenenfalls weiterer Archive? Wo, in welcher Trägerschaft, unter welcher wissenschaftlichen Obhut und mit welchem Ziel und Auftrag wäre eine solche Bündelung – gegebenenfalls auch national oder international – denkbar und sinnvoll? 3. Wäre eine weitergehende Verknüpfung solcher Archive mit den Hochschulen, mit Museen Bremens und Bremerhavens oder mit dem Staatsarchiv denkbar und sinnvoll? — 2 — 4. Wie werden die Publikationen, Informations- und Werbematerialien und Dokumentationen der bremischen Kultureinrichtungen – insbesondere der Soziokultur, der Theater und der Musik – zentral oder von den Einrichtungen selbst – archiviert sowie dokumentarisch und wissenschaftlich aufbereitet? 5. Hält der Senat eine Archivierung bzw. Dokumentation künstlerischer und kultureller Publikationen und Produkte mit Bremen-Bezug sowie größerer Kulturprojekte grundsätzlich für sinnvoll? Wie könnte diese zum Standard – wie etwa Marketing, Buchführung, Genderaspekte, Mindestlohn – bei öffentlicher Förderung gemacht werden? 6. Wie weit erstreckt sich der Bedarf an Dokumentation und Archivierung nach Ansicht des Senats auch auf Publikationen, Produkte und Projekte etwa der Netzkultur , der Video- und Audio-Kultur und der StreetArt mit Bremen-Bezug? Gibt es entsprechende Sammlungen? 7. Welche Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen sieht der Senat für die Archivierung und Dokumentation zeitgenössischen künstlerischen Schaffens in der Beteiligung Bremens an der Digitalen Bibliothek Deutschlands, und auf welche Weise beteiligen sich Bremen und Bremer Einrichtungen bislang an der Digitalen Bibliothek Deutschlands? 8. Welche Mittel stehen in Bremen für die Dokumentation, Archivierung, wissenschaftliche Aufbereitung sowie Präsentation künstlerischer und kultureller Publikationen zur Verfügung? Bei welchen Einrichtungen oder Ressorts stehen diese zur Verfügung? 9. Auf welche Weise können und sollten die Sammlungen und Archive öffentlich zugänglich und nutzbar sein? 10. Gibt es national oder international geeignete Programme zur Finanzierung der Dokumentation und Archivierung des kulturellen Erbes im Sinne dieser Anfrage ? Carsten Werner, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 24. September 2013 Vorbemerkung Archive bzw. Sammlungen und Dokumentationszentren mit Schwerpunkten für künstlerische und kulturelle Publikationen, Produkte und Dokumentationen sind wichtige Einrichtungen der bremischen Kulturlandschaft. Sie sichern mit dem zeitgenössischen kulturellen Erbe einen wichtigen Teil des kollektiven kulturellen Gedächtnisses der Freien Hansestadt Bremen. Ihr wissenschaftlicher, kultureller und künstlerischer Wert ist zwar unterschiedlich hoch, aber insgesamt als sehr wertvoll einzuschätzen. Es ist zu beachten, dass unter der oben angegebenen Definition sehr unterschiedliche Einrichtungen gefasst sind. Von klassischen Archiven, die gewachsene Bestände pflegen, reichen sie über Sammlungen, die nur spezifische Materialien sammeln und verwahren bis zu Dokuzentren, die Äußerungen zu bestimmten Formen kultureller Arbeit dokumentieren. Auch ist ihre Rechtsform und Trägerschaft durchaus unterschiedlich verfasst. Weder ihre aktuelle Tätigkeit noch ihre Zukunftsfähigkeit kann daher mit einem einfachen einheitlichen Ansatz gesichert werden, vielmehr sind jeweils geeignete rechtliche, wissenschaftlich-fachliche und auch zivilgesellschaftliche Möglichkeiten zu nutzen. Grundsätzlich regelt das Bremische Archivgesetz in § 1 Absatz 1, dass das Staatsarchiv Bremen Unterlagen von den Behörden und sonstigen Stellen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen auf ihre Archivwürdigkeit hin prüft und gegebenenfalls in seine Bestände übernimmt. In § 1 Absatz 2 ist zugleich aber ausdrücklich vorgesehen , dass das Staatsarchiv zur Ergänzung dieser Überlieferung auch Unterlagen anderer Herkunft übernimmt und auch eigene Sammlungen anlegt. Es kann zudem das Archivgut privater Träger übernehmen und fachlich verwahren. Das Staatsarchiv besitzt mit seinen zeitgeschichtlichen Sammlungen bereits einen Arbeitsschwerpunkt in der Sicherung von Dokumenten des zeitgenössischer kultu- — 3 — rellen Erbes. So unterhält es eine der größten in einem Staatsarchiv verwahrten Plakatsammlungen , eine Flugschriftensammlung und weitere Sammlungen wie Bildbestände , Fotosammlungen, aber auch bestandsmäßig formiertes Archivgut von einzelnen Kultureinrichtungen wie Theaterbestände. Für Dokumente, die wegen spezieller technischer Voraussetzungen in klassischen Archiven nicht oder nur schwer erhalten, konserviert und zugänglich gemacht werden können wie Filme, Videos, digitales bewegtes Bild, wurde in Bremen mit dem Landesfilmarchiv eine Einrichtung geschaffen, die diese Aufgabe für das Land Bremen wahrnimmt. Wo derartige Einrichtungen nicht eingerichtet wurden oder werden können, kann auch die Kooperation mit auswärtigen Einrichtungen ein Weg sein, so wie bei der Übernahme der Tonträgersammlung des Staatsarchivs durch ein Institut der Universität Hannover. In diesem Sinne bieten Kooperationen mit auswärtigen Einrichtungen durchaus Handlungsoptionen für die Sicherung von zeitgenössischem kulturellem Erbe. Entscheidende Bedeutung für den Erhalt und die Sicherung von Archiven bzw. Sammlungen und Dokumentationszentren mit Schwerpunkten für künstlerische und kulturelle Publikationen kommt ihrer institutionellen Einbindung in die Kultur-, Bildungs - und Wissenschaftslandschaft zu. Diese kann oftmals am besten gewährt werden durch die Verknüpfung bzw. Anbindung an geeignete Einrichtungen im Bereich von Kultur, Bildung und Wissenschaft, so wie dies beim Studienzentrum für Künstlerpublikationen mit der Weserburg und der Universität und beim Klaus-KuhnkeArchiv mit der Hochschule für Künste bereits seit Jahren der Fall ist. Für viele kleinere Einrichtungen ohne institutionelle Anbindung kann zumindest der fachliche Austausch und die kooperative Zusammenarbeit gerade in einer so heterogenen Landschaft wie derjenigen der Archive bzw. Sammlungen und Dokumentationszentren mit Schwerpunkten für künstlerische und kulturelle Publikationen, Produkte und Dokumentationen ein geeigneter Weg zur Stärkung ihrer Position sein. Viele dieser Einrichtungen sind daher im Arbeitskreis der Bremer Archive aktiv, der diesen Austausch koordiniert und gewährleistet und den Einrichtungen eine gemeinsame Plattform bietet. 1. Welchen wissenschaftlichen, historischen, kulturellen und künstlerischen Wert misst der Senat den Archiven und Sammlungen des Studienzentrums für Künstlerpublikationen , des Klaus-Kuhnke-Archivs für Populäre Musik, des Deutschen Tanzfilminstituts und weiteren Kulturarchiven und -sammlungen bei, und welche Perspektiven sieht der Senat für die genannten und gegebenenfalls weitere Archive für die Zukunft? Das Studienzentrum für Künstlerpublikationen ist integraler Bestandteil der Weserburg – Museum für moderne Kunst und trägt als spezialisierte Forschungseinrichtung zur wissenschaftlichen Gesamtprofilierung des Museums bei. Hier ist einmaliges Material vorhanden, um den Produktionsprozess von Kunst einer breiteren Öffentlichkeit zu vermitteln. Zukünftig ist verstärkt nach neuen Vermittlungsformen der Museumsforschung in die Museumspräsentation zu suchen. Ein Beispiel einer aktuellen Zusammenarbeit von Archiven ist die Fotoausstellung „was bleibt“ von Pia Pollmanns in den vom Studienzentrum für Künstlerpublikationen genutzten Räumen der Weserburg vom 13. September bis 17. November 2013. Als Diplomarbeit an der Hochschule für Künste in Bremen hat Pia Pollmanns ein Porträt der Bremer Archivlandschaft erstellt und dabei 19 Archive berücksichtigt. Das Klaus-Kuhnke-Archiv ist ein Präsenzarchiv, das laut Gesellschaftervertrag zugänglich ist für die „musikpädagogisch und musikwissenschaftlich interessierte Öffentlichkeit“. Es ist eine regional und überregional einzigartige Material - bzw. Mediensammlung zu allen Bereichen der populären Musik. Am Fachbereich Musik der Hochschule für Künste ist das Archiv eine Quelle vor allem für den Studienschwerpunkt „Jazz“. Das Klaus-Kuhnke-Archiv firmiert als gemeinnützige Gesellschaft unter dem Dach des Vereins zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung in der Freien Hansestadt Bremen (VFwF e. V.). Das Land Bremen hat sich über den VFwF als Mehrheitsgesellschafter des KlausKuhnke -Archivs verpflichtet, auf Dauer die organisatorischen und finanziellen Mittel für den Erhalt des Klaus-Kuhnke-Archivs bereitzustellen. Perspektivisch ist geplant, das Klaus-Kuhnke-Archiv an die Hochschule für Künste (inklusive der Übernahme der Gesellschafteranteile) zu überführen, da so inhaltlich eine sinnvolle Anbindung gegeben ist. — 4 — Das Deutsche Tanzfilminstitut Bremen e. V. ist ein nationales Archiv zur Sammlung , Aufbereitung und Produktion von audiovisuellen Tanzdokumenten. Mittlerweile ist es das zweitgrößte Institut vergleichbarer Art in der Welt. Pro Jahr dokumentiert es ca. 40 aktuelle Tanzpremieren in voller Länge an den Theatern in Deutschland. In seinem Bestand befindet sich eine nahezu lückenlose Dokumentation der Entwicklungsgeschichte des Bremer Tanztheaters. Das Institut unterstützt durch die Bereitstellung seines Archivs die Arbeit von Choreografen, Tanzkompanien, Theatern, Fachjournalisten und Fernsehanstalten und hilft mit seiner ihm angeschlossenen Produktionsfirma auch bei der Produktion und Restauration von Tanzvideos und Filmen. Es stellt seine audiovisuellen Materialien sowie Sicht- und Arbeitsmöglichkeiten für tanzwissenschaftliche Recherchen, Seminare, Kongresse und Tanzfestivals bereit. Die Präsenzbibliothek ist für die Öffentlichkeit zugänglich. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es den individuellen Nutzern jedoch nur gestattet, das Material vor Ort zu sichten. Für bestimmte Aufzeichnungen ist zudem die vorherige Einwilligung der Autoren oder Choreografen notwendig. Neben dem Senator für Kultur wird das Tanzfilminstitut auch aus Projektmitteln des Bundes finanziert, hierbei handelt es sich nicht um eine jährlich zugesagte Förderung, sondern die Mittel müssen einzeln beantragt werden. Zukünftig ist daher eine Diskussion über die weitere Ausrichtung des Tanzfilminstitutes erforderlich. Dies ergibt sich auch aufgrund des Rückgangs der Nachfrage der Fernsehanstalten bei der dem Deutschen Tanzfilminstitut angeschlossenen Produktionsfirma. In Bremen bestehen Staats- und kommunale Archive, Kirchenarchive, Wirtschafts - und Technikarchive, Medienarchive, Universitäts-, Hochschul- und sonstige Archive wissenschaftlicher Institutionen, Archive der Museen und weiteren Kultur- und Bildungseinrichtungen. Hinzu kommen Dokumentationszentren, Stadtteilarchive und Geschichtsgruppen, die zumindest zum Teil archivische Aufgaben wahrnehmen. Der Senat erlaubt sich insoweit, auch auf die Publikation „Archive im Land Bremen“, herausgegeben vom Staatsarchiv Bremen, 2009, hinzuweisen. Es können über diese Archive keine allgemeinen Aussagen zu ihrem wissenschaftlichen Wert gemacht werden. Die an die Institutionen angebundenen Archive stehen in der Verantwortung der jeweiligen Einrichtung und werden dort unter fachlichen, institutsspezifischen und wissenschaftlichen Aspekten gepflegt. 2. Sieht der Senat mittelfristig die Möglichkeit einer wissenschaftlichen, organisatorischen , räumlichen, technischen Bündelung der genannten und gegebenenfalls weiterer Archive? Wo, in welcher Trägerschaft, unter welcher wissenschaftlichen Obhut und mit welchem Ziel und Auftrag wäre eine solche Bündelung – gegebenenfalls auch national oder international – denkbar und sinnvoll? Die umfassende Bündelung aller der zu Frage 1 genannten, sehr unterschiedlichen Archive mit vielfältigen Aufgaben, die von freien Akteuren bis zu unterschiedlich verfassten Institutionen in öffentlicher und privater Trägerschaft reichen , ist weder sinnvoll noch seriös umsetzbar – dies weder in Bremen, noch national oder international. Selbst unter dem Gesichtspunkt einer rein verwahrenden Archivverwaltung – also der Bewahrung der Bestände und Zugänglichmachung für die Öffentlichkeit – wäre eine solche Bündelung fachlich kaum sinnvoll durchführbar. Bremen hält mit dem Staatsarchiv für diesen Zweck eine staatlich betriebene Einrichtung vor, die Archivbestände und Sammlungen dauerhaft bewahren, wissenschaftlich betreuen und der Öffentlichkeit zugänglich machen kann. Das Staatsarchiv übernimmt im Rahmen seiner Aufgaben auch Archive und Sammlungen von Privatpersonen, Firmen oder Einrichtungen, die sich zuvor selbst der Archivierung oder Sammlung verschrieben hatten. Dies aber nur dann, wenn sie dazu personell nicht mehr in der Lage oder nicht mehr bereit sind. Dies gilt für Bestände aus Kultureinrichtungen ebenso wie für Stadtteilarchive und alle anderen Bestände, die zum Aufgabenspektrum des Staatsarchivs gehören. Daneben betreibt das Landesinstitut für Schule das Landesfilmarchiv, das in Ergänzung zum Staatsarchiv auch bewegte Bilder aufnehmen, archivieren, betreuen und zugänglich machen kann. Über eine allgemeine Institution für Tonträger verfügt das Land Bremen nicht. Ein Bedarf dazu wird vom Senat nicht gesehen . — 5 — Neben den existierenden öffentlichen Archiven in staatlicher oder kommunaler Trägerschaft eine weitere Institution zu schaffen, die die Aufgabe hat, Archive zu übernehmen, zu verwalten oder zu bündeln, ohne dass dies im jeweils gesondert zu bewertenden Einzelfall aus wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Gründen angebracht ist, hält der Senat nicht für sinnvoll. Es würde der spezifischen Ausrichtung dieser Archive nicht gerecht werden, sie wissenschaftlich einheitlich in einer Organisation zu führen. Institutionen mit ihren jeweils ganz unterschiedlichen Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkten müssen eigenständig Archivbestände anlegen und pflegen können, ohne Teil einer übergeordneten Institution zu sein. In Einzelfällen kann eine Kooperation oder auch eine organisatorische Bündelung sinnvoll und angebracht sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die wissenschaftlichen Anforderungen oder die Art der Institutionen vergleichbar sind und durch die Zusammenarbeit ein Qualitätssprung oder eine größere Wirtschaftlichkeit erreichbar sind. Eine räumliche Konzentration ist in solchen Fällen ebenfalls denkbar, setzt jedoch voraus, dass Arbeitsprozesse in den Institutionen, die für ihre Tätigkeit auf die Sammlungs- und Archivbestände angewiesen sind, durch Verlagerung nicht behindert werden. Viele der Archive setzen zudem Bürgerengagement voraus, da sie aus einem solchen entstanden sind. Dies kann nicht durch eine vom Senat geschaffene oder vorgegebene Organisation ersetzt werden. Der Senat sieht in einem solchen Fall die Gefahr, eine künstliche Hürde für Engagement von Bürgerinnen und Bürgern zur Pflege von Sammlungs- und Archivbeständen aufzubauen. Der Senat kann sich jedoch durchaus eine Zusammenarbeit einzelner vergleichbarer Einrichtungen vorstellen und auch, Archive, die in Bremen entstanden sind, an Einrichtungen mit vergleichbarer Ausrichtung andernorts abzugeben. Der Wunsch hierzu muss jedoch aus den Institutionen zunächst an den Senat herangetragen werden. Aktuell ist dem Senat kein solcher Wunsch bekannt. In der Vergangenheit sind solche Abgaben von Sammlungsbeständen auch bereits geschehen, wenn dies sinnvoll war. Dies gilt z. B. für die Übernahme der Tonträgersammlung des Staatsarchivs Bremen durch das Kulturarchiv der Fachhochschule Hannover, das die erforderliche Technik vorhalten und für eine wissenschaftlich spezialisierte Bearbeitung sorgen kann. Sinnvoll ist daher aus Sicht des Senats die Fortführung der breiten, dezentralen Archivlandschaft, wie sie in Bremen gegenwärtig existiert, und die Kooperation von Archiven, wo dies im Einzelfall wissenschaftlich sinnvoll sowie organisatorisch und räumlich machbar ist. Aus diesem Grund ist das Klaus-Kuhnke-Archiv für populäre Musik sinnvoll an der Hochschule für Künste angebunden und das Studienzentrum für Künstlerpublikationen an der Weserburg – Museum für moderne Kunst. 3. Wäre eine weitergehende Verknüpfung solcher Archive mit den Hochschulen, mit Museen Bremens und Bremerhavens oder mit dem Staatsarchiv denkbar und sinnvoll? Die Archivbestände der Museen beziehen sich zumeist direkt auf die Objektsammlungen und sind tägliches Arbeitsmaterial der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter . Insofern ist eine räumliche Nähe der Bestände zu der Einrichtung selbst und ihren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern sinnvoll. Eine Verknüpfung ist nur sinnvoll , wo sie einen wissenschaftlichen Qualitätssprung und/oder eine wirtschaftliche Synergie zur Folge hat. In Einzelfällen kann es daher denkbar sein, Archive mit Museen zu verknüpfen. Das Beispiel des Studienzentrums für Künstlerpublikationen zeigt dies. Ein im Stadtteil verortetes Stadtteilarchiv hingegen, z. B. durch das Focke-Museum, betreuen zu lassen, ließe einen wissenschaftlichen Qualitätssprung in Einzelfällen durchaus denkbar erscheinen, jedoch nur auf Kosten der Verwurzelung im Stadtteil und seiner Akteure vor Ort. Der Senat erachtet einen solchen Schritt daher nicht für sinnvoll, wenn das Museum selbst oder die Akteure vor Ort nicht aus wissenschaftlichen Gründen eine Verknüpfung anstreben. Zur Verknüpfung mit dem Staatsarchiv wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie werden die Publikationen, Informations- und Werbematerialien und Dokumentationen der bremischen Kultureinrichtungen – insbesondere der Soziokultur, — 6 — der Theater und der Musik – zentral oder von den Einrichtungen selbst – archiviert sowie dokumentarisch und wissenschaftlich aufbereitet? Alle Künstlerkataloge von Bremer Künstlerinnen und Künstlern, die vom Senator für Kultur gefördert werden, werden mit je einem Exemplar an das Staatsarchiv , die Universitätsbibliothek und an die Nationalbibliothek in Berlin weitergeleitet . Im Bestand der Theater befinden sich Sammlungen der Textbücher, Noten, dramaturgisches Forschungsmaterial und Chroniken, auf deren Basis die dramaturgische Bearbeitung der Stücke erfolgt und die als Grundlage für die Durchführung der Veranstaltungen dienen. Die Theater archivieren auch Programm- und Spielzeithefte, Flyer, Plakate und Pressespiegel der durchgeführten Veranstaltungen . Das Theater Bremen archiviert darüber hinaus DVDs und Fotodokumente seiner Stücke. Älteres Foto- und Schriftmaterial ist inzwischen zum Teil ausgelagert und in die Bestände des Bremer Staatsarchivs übergegangen. Die Bremer Shakespeare Company archiviert außerdem eigene Übersetzungen des Werkes William Shakespeares in digitaler Form. Diese sind auch über einen Verlag öffentlich zu beziehen. Aufgrund des Urheberschutzes befinden sich im Bestand der Theater ausschließlich Theaterstücke und Noten, deren Rechteinhaber seit über 70 Jahren verstorben sind. Noten für Uraufführungen werden von den Musikverlagen als Rechtsvertreter der Komponisten ausgeliehen und nach der Aufführung an diese zurückversandt . Die Sammlungen der Theater dienen in erster Linie als Grundlage für die eigene Arbeit. Im Theater Bremen ist die Sammlung auf Anfrage zugänglich . Bundesweit beliefert das Theater auf Anfrage Archive mit einer Sammlung der Spielzeithefte und Programme. Im Einzelfall können Einzelpersonen (insbesondere Studenten) und Institutionen (insbesondere andere Theater, Universitäten ) DVDs erhalten. Darüber hinaus sind Archivrecherchen möglich. Für die bremischen Kultureinrichtungen auf dem Feld der Musik (außerhalb der forschenden, lehrenden und wissenschaftlichen Institutionen) gibt es keine gemeinsame , zentrale Dokumentations- oder Archivierungsstelle in Bremen. In der Regel existiert bei den einzelnen Einrichtungen eine chronologisch aufgebaute Sammlung ihrer Vorhaben, die je nach Größe der Einrichtung und personellen Möglichkeiten gepflegt wird. Archiviert wird auf unterschiedliche Weisen, von der bloßen Papiersammlung bis hin zu Audio- und audiovisuellen -aufzeichnungen . Die Verschiedenheit der musikalischen Genres (Rock, Pop, Klassik, Neue Musik, Alte Musik, elektronische Musik usw.), mit denen sich die Einrichtungen befassen, lässt eine dezentrale Archivierung als vorteilhaft erscheinen. Die dokumentarische Aufbereitung des Archivguts ist ebenso wie ihre wissenschaftliche Begleitung nicht regelmäßig gegeben, sondern wird, wenn überhaupt, einzelfallbezogen nach Bedarf realisiert. So wird z. B. das separate Notenarchiv der Bremer Philharmoniker anlassbezogen vom musikwissenschaftlichen Institut der Universität Bremen gesichtet. Die verschiedenen Einrichtungen halten in der Regel ihre Archive nach Absprache für Außenstehende bereit. Darüber hinaus können die Orchester freiwillig ihre Konzertdaten an den Deutschen Bühnenverein übermitteln, der diese in die Theaterstatistik einfügt. Ebenso können die Daten an die Deutsche Orchestervereinigung weitergegeben werden , die alle zwei Jahre eine Konzertstatistik erstellt. Die Stadtteilkultureinrichtungen (Kulturläden, Bürgerhäuser, Soziokulturelle Zentren ) bewahren ihre Programmpublikationen und Jahresberichte auf. Diese Art der Archivierung ist in der Regel nicht öffentlich zugänglich. Zum Teil werden beispielsweise die durchgeführten Projekte auch auf der jeweiligen Homepage dokumentiert und sind somit öffentlich zugänglich. Diese Formen der Archivierung werden von den Einrichtungen vorgenommen und überwiegend nicht wissenschaftlich begleitet. Tätigkeits- und Sachberichte werden darüber hinaus jährlich an die Kulturbehörde gegeben, welche diese gemäß den Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und danach dem Staatsarchiv übergibt. Eine Besonderheit ist das Geschichtskontor vom Kulturhaus Walle – Brodelpott: Hier werden themen- und stadtteilbezogene Bild-, Ton- und Textdokumente archiviert und aufbereitet, um diese der Öffentlichkeit in gedruckter sowie digi- — 7 — taler Form zugänglich zu machen. Die Dokumente werden dokumentarisch und zum Teil wissenschaftlich aufbereitet und über den Verlag Temmen veröffentlicht (http://www.kulturhauswalle.de/archiv). Auch das Frauenarchiv- und Dokumentationszentrum von Belladonna, dem Verein für Kultur, Bildung und Wirtschaft für Frauen e. V., archiviert themenorientiert in erster Linie Literatur und Printmedien, um diese dann wissenschaftlich fundiert aufbereitet der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (http://www. belladonna-bremen.de/frauenarchiv-und-dokumentationszentrum). Die Quartier gGmbH hat ihre Projektarbeit auf der Homepage dokumentiert und außerdem im Fachhandel (LKD-Verlag) Broschüren über jedes große Projekt bundesweit vertrieben. 5. Hält der Senat eine Archivierung bzw. Dokumentation künstlerischer und kultureller Publikationen und Produkte mit Bremen-Bezug sowie größerer Kulturprojekte grundsätzlich für sinnvoll? Wie könnte diese zum Standard – wie etwa Marketing, Buchführung, Genderaspekte, Mindestlohn – bei öffentlicher Förderung gemacht werden? Eine Archivierung künstlerischer und kultureller Publikationen durch die Akteure oder Institutionen selbst ist sinnvoll. Kann eine Institution dies nicht leisten , können Publikationen dem Staatsarchiv angeboten werden. Das Staatsarchiv verfügt bereits über ehemals privat entstandene Sammlungen. Die Archivierung bzw. Dokumentation zur Auflage einer Zuwendung zu machen , ist nicht empfehlenswert. Bei Kulturinstitutionen, wie z. B. Museen und Theatern, kann eine Archivierung im Eigeninteresse oder ein Angebot von Beständen an das Staatsarchiv vorausgesetzt werden. Einzelakteure der Kultur würden allerdings dadurch eine Aufgabe zugewiesen bekommen, zu der sie gegebenenfalls weder personell noch fachlich in der Lage wären, sodass eine entsprechende Auflage unverhältnismäßig oder mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. 6. Wie weit erstreckt sich der Bedarf an Dokumentation und Archivierung nach Ansicht des Senats auch auf Publikationen, Produkte und Projekte etwa der Netzkultur , der Video- und Audiokultur und der StreetArt mit Bremen-Bezug? Gibt es entsprechende Sammlungen? Im Bestand des Deutschen Tanzfilminstituts befindet sich eine nahezu lückenlose Dokumentation der Entwicklung des Bremer Tanztheaters. In Form von Filmaufnahmen ist dort eine Vielzahl von Premieren und Tanzaufführungen in Bremen dokumentiert, archiviert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Theater und Orchester gehen zunehmend dazu über, Bild- und Tonausschnitte ihrer aktuellen Stücke im Internet zu veröffentlichen, um ein neues, jüngeres Publikum anzusprechen. Weitere spezifische Sammlungen der Netzkultur, der Video- und Audiokultur und der StreetArt mit Bremen-Bezug sind dem Senat nicht bekannt. Es ist Sache und auch das Entscheidungsrecht der beteiligten Künstler und Akteure, ihre Produkte als vergänglich einzustufen, sie selbst aufzubewahren oder sie einer archivischen Institution anzubieten. Auch diese Akteure können ihre dokumentierten Produkte dem Staatsarchiv anbieten. Darüber hinaus hält der Senat eine flächendeckende Dokumentationspflicht für Publikationen, Produkte und Projekte dieser Art weder für durchführbar noch für sinnvoll. 7. Welche Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen sieht der Senat für die Archivierung und Dokumentation zeitgenössischen künstlerischen Schaffens in der Beteiligung Bremens an der Digitalen Bibliothek Deutschlands, und auf welche Weise beteiligen sich Bremen und Bremer Einrichtungen bislang an der Digitalen Bibliothek Deutschlands? Die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) ist eine digitale Bibliothek, die zukünftig 30 000 deutsche Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vernetzen und über eine gemeinsame Plattform öffentlich zugänglich machen soll. Unter der Aufsicht der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde Ende 2012 eine Betaversion des Portals online gestellt. Die DDB soll auf europäischer Ebene in die Europeana — 8 — integriert werden. Bis Herbst 2013 soll der Übergang in den Regelbetrieb der DDB vollzogen werden. Das Land Bremen beteiligt sich an dem Aufbau der DDB nach Königsteiner Schlüssel mit 12 136,02 ‡ jährlich. Der Beitrag wird je zur Hälfte vom Senator für Kultur und der Senatorin für Bildung und Wissenschaft aufgebracht. Für die einzelnen Bundesländer stellt sich aktuell die Frage, wie die Digitalisierung von Kulturgut in den Landeseinrichtungen erfolgen und finanziert werden kann, um inhaltlich an dem Ausbau der DDB mitzuwirken. Für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet dies, dass zunächst eine Bestandsaufnahme von existenten Digitalisierungsprojekten einerseits und Erfordernissen an derartige Projekte andererseits gemacht werden muss, um auf dieser Basis eventuelle Kooperationsprojekte und gemeinsame Strategien mehrerer Kultureinrichtungen anzuregen. Dieser Prozess wird im November 2013 mit ersten Gesprächen beginnen, um Chancen, Möglichkeiten und Herausforderungen für die Archivierung und Dokumentation künstlerischen Schaffens (nicht nur zeitgenössischem) im Rahmen der DDB zu klären. 8. Welche Mittel stehen in Bremen für die Dokumentation, Archivierung, wissenschaftliche Aufbereitung sowie Präsentation künstlerischer und kultureller Publikationen zur Verfügung? Bei welchen Einrichtungen oder Ressorts stehen diese zur Verfügung? Folgende Mittel stehen im Haushalt des Senators für Kultur zur Verfügung: Geplant Geplant 2013 2014 2015 Staatsarchiv gesamt Personal, konsumtiv, investiv 1 390 910 ‡ 1 303 060 ‡ 1 286 950 ‡ Tanzfilminstitut als Zuschuss 172 000 ‡ 171 500 ‡ 171 500 ‡ Dokumentationszentrum Blumenthal als Zuschuss 59 350 ‡ 59 350 ‡ 59 350 ‡ Stadtteilarchiv Bremen-Neustadt als Zuschuss 5 000 ‡ 5 000 ‡ 5 000 ‡ Aus dem Haushalt der Senatorin für Bildung und Wissenschaft werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt: Geplant Geplant 2013 2014 2015 Klaus-Kuhnke-Archiv gesamt inklusive Personal; hinzukommen geringfügige eigene Einnahmen 95 800 ‡ 95 000 ‡ 95 000 ‡ Im Ressort der Senatorin für Bildung und Wissenschaft ist darüber hinaus das Landesfilmarchiv im Landesinstitut für Schule (LIS) angesiedelt und wird von dort finanziert. Das Landesfilmarchiv sichert, sammelt, verzeichnet, sichtet, bewertet und lagert bewegtes historisches Bildmaterial in Form von Filmen aller Formate. Hervorgegangen aus dem ursprünglichen Zweck des Einsatzes im Schulunterricht ist durch das passive und aktive Sammeln von historischen Filmen seit Mitte der Neunzigerjahre ein Bestand von mehreren 1 000 historischen Filmdokumenten entstanden, der nahezu wöchentlich wächst. Die historischen Filmdokumente werden mit dem Ziel des sensiblen und kritischen Umgangs mit zeithistorischen Quellen und audioviusellem Erbe schwerpunktmäßig im Rahmen von Schulprojekten und Qualifizierungen von Lehrkräften sowie Lehramtsanwärtern eingesetzt. Daneben erfolgt eine Nutzung zu historischen Forschungen , journalistischen Berichterstattungen, öffentlichen Ausstellungen und weiterer Bereiche. Das LIS stellt zur konzeptionellen Weiterentwicklung und Nutzung des Landesfilmarchivs eine Stelle und projektbezogen Arbeitskapazität einzelner Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter aus dem Hause bereit. Die Sachkostenausstattung erfolgt im Rahmen des Fachhaushaltes des Zentrums für Medien im LIS. Darüber hinaus stehen spezifische Mittel für die Dokumentation, Archivierung, wissenschaftliche Aufbereitung sowie Präsentation künstlerischer und kulturel- — 9 — ler Publikationen in Bremen nicht zur Verfügung. Mittel zur Archivierung auch künstlerischer und kultureller Publikationen in Bremen sind von den Haushaltsmitteln für das Staatsarchiv Bremen umfasst. Die Bestände sind öffentlich und für wissenschaftliche Aufbereitung nutzbar. Darüber hinaus verfügen die Einrichtungen über Sammlungs- und Publikationsarchive und Bibliotheken, die personell aus den Einrichtungen zur Verfügung gestellten Mitteln der institutionellen Förderung wissenschaftlich begleitet und aufbereitet werden. Eine genaue Zuordnung ist nicht möglich. 9. Auf welche Weise können und sollten die Sammlungen und Archive öffentlich zugänglich und nutzbar sein? Archive und Sammlungen sollen grundsätzlich öffentlich zugänglich sein. Das Staatsarchiv ist gesetzlich verpflichtet, den Bestand gemäß Archivgesetz öffentlicher Nutzung zugänglich zu machen. Die Benutzungsbedingungen entsprechen dem bundesweit üblichen Standard. Auch die Archive der Institutionen sind, in aller Regel nach Voranmeldung, öffentlich einsehbar. Dies gilt ebenso für die Vielzahl von Sammlungen und Archiven freier Institutionen und Akteuren . Der Senat hat über die von Land und Stadtgemeinde betriebenen oder geförderten Einrichtungen hinaus jedoch keine Möglichkeit, auf die Zugänglichkeit einzuwirken. Zugangsbarrieren sind dem Senat jedoch nicht bekannt, ein Handlungsbedarf besteht nicht. 10. Gibt es national oder international geeignete Programme zur Finanzierung der Dokumentation und Archivierung des kulturellen Erbes im Sinne dieser Anfrage ? Dem Senat sind solche Programme nicht bekannt. Es gibt lediglich ein Bestandserhaltungsprogramm des Staatsministers für Kultur und der Kulturstiftung der Länder, das aber nur im Falle von Beschädigung oder akuter Bedrohung von Kulturgut einschlägig ist. Druck: Anker-Druck Bremen