— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1080 Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 27. August 2013 Fortbildung für ehrenamtliche Laienrichterinnen und Laienrichter Die deutsche Justiz und Rechtsprechung wird nicht nur durch studierte Berufsrichterinnen und Berufsrichter geprägt, sondern auch durch ehrenamtliche Laienrichterinnen und Laienrichter, die in der Strafgerichtsbarkeit, aber auch in anderen Gerichtszweigen , wie z. B der Arbeits- oder Verwaltungsgerichtsbarkeit, gleichberechtigt mitwirken . Laienrichter sind im gleichen Sinne Richter wie Berufsrichter, auch wenn sie für ihren Einsatz weder akademisch ausgebildet noch vergütet werden. Durch den Einsatz von Laienrichtern in der Rechtsprechung kommt der demokratische Verfassungsgedanke auf ganz besondere Weise zum Ausdruck, und durch ihr ehrenamtliches Engagement erweisen Laienrichterinnen und Laienrichter einen besonderen Dienst an unserer Demokratie und unserem Rechtsstaat. Um aber tatsächlich gleichberechtigt mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an der Rechtsprechung mitwirken zu können und im Sinne der Wahrung der auch für sie geltenden eigenen Unabhängigkeit bei der Entscheidungsfindung, benötigen auch Laienrichterinnen und Laienrichter Grundkenntnisse über die Grundgedanken unserer Verfassung, den Verfahrensablauf des jeweiligen Gerichtszweiges für den sie tätig sind, über die Rechte der Verfahrensbeteiligten und über Grundzüge des materiellen Rechts. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie werden die Fortbildungen von Laienrichterinnen und Laienrichtern organisiert ? 2. Gibt es ein entsprechendes Fortbildungskonzept für Laienrichterinnen und Laienrichter? 3. Ist sichergestellt, dass Fortbildungsangebote für Laienrichterinnen und Laienrichter auch kostenlos zur Verfügung stehen, damit die ehrenamtlich Tätigen aus allen Schichten der Gesellschaft kommen können? 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Fortbildungsmöglichkeiten für diese Personengruppe zu verbessern? Sybille Böschen, Insa Peters-Rehwinkel, Björn Tschöpe und Fraktion der SPD D a z u Antwort des Senats vom 1. Oktober 2013 Vorbemerkung Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind in verschieden Bereichen der Justiz tätig, wie z. B in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als Schöffen bei den Strafgerichten bzw. in den Kammern für Handelssachen, aber auch in der Verwaltungs-, Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit, sowie in der Finanzgerichtsbarkeit. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind gewählte Laienrichter bzw. sachkundige Beisitzer (Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit, Kammern für Handelssachen), die als Vertreter des Volkes , bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht haben, wie die juristisch ausgebildeten Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. In der Regel bedarf es keiner beson- — 2 — deren Vorbildung, um dieses Ehrenamt auszuüben. Das Gesetz schließt dagegen teilweise Volljuristen ausdrücklich von diesem Ehrenamt aus (Strafgerichte, Verwaltungs - und Finanzgerichtsbarkeit). Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sollen nach Möglichkeit frei nach ihren persönlichen Einschätzungen ohne juristische Fachkenntnisse zu einem eigenen Urteil kommen. Die Beteiligung der Laienrichterinnen und Laienrichter und die Zusammenarbeit mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern hat sich in der Vergangenheit sehr gut bewährt. 1. Wie werden die Fortbildungen von Laienrichterinnen und Laienrichtern organisiert ? Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erhalten von den Gerichten im Rahmen einer Einführungsveranstaltung grundlegende Informationen zum Gerichtsverfahren und ihrer Rolle als ehrenamtliche Richterin und Richter. Zudem wird umfassendes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Schöffinnen und Schöffen der Strafgerichte in Bremen die Möglichkeit zur Besichtigung der Justizvollzugsanstalt und einer Fortbildung mit den sozialen Diensten der Justiz (Landgericht). Darüber hinaus wird in der Sozialgerichtsbarkeit ein jährlicher Erfahrungsaustausch angeboten. In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zusätzlich von den eigenen Verbänden geschult. Weiterführende Informationsmaterialien und Fortbildungen werden vom Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V. – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – und den Landesverbänden angeboten. Ebenso bietet die Vereinigung ehrenamtlicher Richterinnen und Richtern – Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Landesverband Niedersachsen/ Bremen e. V. Fortbildungen und Vorträge in Kooperation mit der Volkshochschule Hannover an. Für Bremen/Bremerhaven ist eine Kooperation des hiesigen Landesverbandes mit der Volkshochschule Bremerhaven geplant, in der verschiedene Fortbildungen, Erfahrungsaustausche und eine Besichtigung der Justizvollzugsanstalt angeboten werden sollen. 2. Gibt es ein entsprechendes Fortbildungskonzept für Laienrichterinnen und Laienrichter? In Bremen wie auch in anderen Bundesländern gibt es kein weitergehendes Fortbildungskonzept für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. 3. Ist sichergestellt, dass Fortbildungsangebote für Laienrichterinnen und Laienrichter auch kostenlos zur Verfügung stehen, damit die ehrenamtlich Tätigen aus allen Schichten der Gesellschaft kommen können? Die Einführungsveranstaltungen der Gerichte zur Vermittlung der notwendigen Grundkenntnisse sind kostenlos. Das Informationsmaterial wird ebenfalls kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Fortbildungsveranstaltungen der Landesverbände sind in geringem Umfang kostenpflichtig. Die Kosten werden von der Justizverwaltung nicht erstattet . 4. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, die Fortbildungsmöglichkeiten für diese Personengruppe zu verbessern? Bisher ist lediglich vereinzelt der Bedarf nach Erweiterung des Fortbildungsangebots an den Senator für Justiz und Verfassung herangetragen worden. Der Senator für Justiz und Verfassung in Bremen prüft gegenwärtig, ob ein derartiger Bedarf vorhanden ist. Gegebenenfalls könnte eine Unterstützung durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und – soweit möglich – geeigneten Fachreferenten in Betracht kommen . Druck: Anker-Druck Bremen