— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1089 (zu Drs. 18/1023) 15. 10. 13 Mitteilung des Senats vom 15. Oktober 2013 Sexueller Missbrauch von Kindern und Kinder- und Jugendpornografie im Land Bremen Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1023 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden Kinder und Jugendliche im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, Mädchen und Jungen, soziale Herkunft sowie nach Alter , jeweils in den Jahren 2009 bis heute Opfer von sexuellem Missbrauch? In den folgenden Tabellen wird dargestellt, wie oft Kinder unter 14 Jahren im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen (Abb. 1) und Bremerhaven (Abb. 2), männlich und weiblich, sowie nach Alter, Opfer von sexuellem Missbrauch wurden. Dabei wurde die Tabelle in Versuchstaten (vers) und vollendete Taten (voll) aufgeteilt . Eine Einteilung nach sozialer Herkunft der Opfer weist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht aus. Den Tabellen liegen Zahlen der in der PKS verzeichneten Straftaten nach §§ 176, 176a, 176b vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2012 zugrunde. Dazu zählen Handlungen gemäß § 176 Abs. 5 StGB, sexuelle Handlungen gemäß § 176 Abs. 1 und 2 StGB, exhibitionistische/sexuelle Handlungen vor Kindern § 176 Abs. 4 Nr. 1 StGB, sexuelle Handlungen gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 2 StGB, Einwirken auf Kinder gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 und 4 StGB, Vollzug des Beischlafs mit einem Kind oder Vornahme einer ähnlichen sexuellen Handlung nach § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern zur Herstellung und Verbreitung pornografischer Schriften § 176a Abs. 3 StGB, sonstiger schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176a StGB und sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge § 176b StGB. — 2 — 2010 Sex. Missbr. von Kindern voll 23 4 19 1 2 3 17 2010 Sex. Missbr. von Kindern vers 1 1 1 2010 Sex. Missbr. von Kindern insg 24 4 20 1 2 3 18 2011 Sex. Missbr. von Kindern voll 34 10 24 1 1 9 23 2011 Sex. Missbr. von Kindern vers 3 2 1 2 1 2011 Sex. Missbr. von Kindern insg 37 12 25 1 1 11 24 2012 Sex. Missbr. von Kindern voll 38 4 34 1 5 3 29 2012 Sex. Missbr. von Kindern vers 4 1 3 1 3 2012 Sex. Missbr. von Kindern insg 42 5 37 1 5 4 32 Abb. 2: Opfer Bremerhaven aufgeteilt in Kinder bis 6 Jahren und Kinder von 6 bis 14 Jahren Es wird anhand der Zahlen deutlich, dass in den aufgezeigten Jahren Mädchen unter 14 Jahren signifikant häufiger Opfer sexuellen Missbrauchs sind, als Jungen . Auch in Bremerhaven sind signifikant mehr Mädchen unter 14 Jahren Opfer sexuellen Missbrauchs, als Jungen. Bei den unter sechsjährigen Opfern ist die Gewichtung bei beiden Geschlechtern bis zum Jahr 2012 ungefähr gleich. In der nachfolgenden Tabelle wird abgebildet, wie oft Jugendliche im Land Bremen , aufgeteilt nach Bremen (Abb. 3) und Bremerhaven, männlich und weiblich sowie nach Alter, Opfer von sexuellem Missbrauch wurden. Die Tabelle wurde aus der PKS der Jahre 2008 bis 2012 generiert. Ihr liegen Straftaten nach § 182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) zugrunde. Stadt Bremen Straftat Opfer davon: Kinder Jahr insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 männlich weiblich männlich weiblich 2008 Sex. Missbr. von Kindern voll 72 18 54 4 5 14 49 2008 Sex. Missbr. von Kindern vers 20 5 15 1 4 15 2008 Sex. Missbr. von Kindern insg 92 23 69 5 5 18 64 2009 Sex. Missbr. von Kindern voll 70 19 51 2 8 17 43 2009 Sex. Missbr. von Kindern vers 19 5 14 1 3 4 11 2009 Sex. Missbr. von Kindern insg 89 24 65 3 11 21 54 2010 Sex. Missbr. von Kindern voll 144 44 100 9 18 35 82 2010 Sex. Missbr. von Kindern vers 23 11 12 2 2 9 10 2010 Sex. Missbr. von Kindern insg 167 55 112 11 20 44 92 2011 Sex. Missbr. von Kindern voll 134 35 99 4 21 31 78 2011 Sex. Missbr. von Kindern vers 16 1 15 1 1 14 2011 Sex. Missbr. von Kindern insg 150 36 114 4 22 32 92 2012 Sex. Missbr. von Kindern voll 77 13 64 2 9 11 55 2012 Sex. Missbr. von Kindern vers 12 4 8 3 3 1 5 2012 Sex. Missbr. von Kindern insg 89 17 72 5 12 12 60 Abb. 1: Opfer Stadt Bremen aufgeteilt in Kinder bis 6 Jahren und Kinder von 6 bis 14 Jahren Stadt Bremerhaven Straftat Opfer davon: Kinder Jahr insgesamt männlich weiblich bis unter 6 6 bis unter 14 männlich weiblich männlich weiblich 2008 Sex. Missbr. von Kindern voll 44 4 40 4 4 36 2008 Sex. Missbr. von Kindern vers 4 1 3 1 3 2008 Sex. Missbr. von Kindern insg 48 5 43 4 5 39 2009 Sex. Missbr. von Kindern voll 23 3 20 2 1 1 19 2009 Sex. Missbr. von Kindern vers 2 2 2 2009 Sex. Missbr. von Kindern insg 25 3 22 2 1 1 21 — 3 — Anhand der Tabelle lässt sich erkennen, dass in dem dargestellten Zeitraum ebenfalls häufiger weibliche Jugendliche Opfer von sexuellem Missbrauch wurden , als die männlichen Jugendlichen. Für Bremerhaven ist der PKS zu entnehmen, dass in den Jahren 2008, 2009 und 2011 keine Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Jugendlicher erstattet wurden . Im Jahr 2010 ist ein weibliches Opfer verzeichnet. Im Jahr 2012 sind zwei weibliche Opfer verzeichnet. 2. Wie hoch war die Aufklärungsquote bei diesen Taten in den Jahren 2009 bis heute jeweils? Die Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle in den Jahren 2009 bis 2012 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In den Tabellen wurden die §§ 176, 176a, 176b, 182 StGB der PKS berücksichtigt. Die nachfolgende Tabelle zeigt, dass die Aufklärungsquote in der Stadt Bremen im Bereich des sexuellen Missbrauchs (Abb. 5) bei einem Mittelwert von ca. 76 % bei Kindern und bei durchschnittlich ca. 79 % bei Jugendlichen liegt. In Bremerhaven (Abb. 6) liegen die Aufklärungsquoten bei sexuellem Missbrauch von Kindern bei ca. 85 % und bei sexuellem Missbrauch von Jugendlichen bei 100 %. Stadt Bremen Straftat Opfer davon: Jugendliche Jahr insgesamt männlich weiblich 14 bis unter 18 männlich weiblich 2008 Sex. Missbr. von Jugendlichen voll 5 1 4 1 4 2008 Sex. Missbr. von Jugendlichen vers 2008 Sex. Missbr. von Jugendlichen insg 5 1 4 1 4 2009 Sex. Missbr. von Jugendlichen voll 5 1 4 1 4 2009 Sex. Missbr. von Jugendlichen vers 2009 Sex. Missbr. von Jugendlichen insg 5 1 4 1 4 2010 Sex. Missbr. von Jugendlichen voll 9 3 6 3 6 2010 Sex. Missbr. von Jugendlichen vers 2 1 1 1 1 2010 Sex. Missbr. von Jugendlichen insg 11 4 7 4 7 2011 Sex. Missbr. von Jugendlichen voll 4 3 1 3 1 2011 Sex. Missbr. von Jugendlichen vers 5 2 3 2 3 2011 Sex. Missbr. von Jugendlichen insg 9 5 4 5 4 2012 Sex. Missbr. von Jugendlichen voll 11 2 9 2 9 2012 Sex. Missbr. von Jugendlichen vers 2012 Sex. Missbr. von Jugendlichen insg 11 2 9 2 9 Abb. 3 Opfer Stadt Bremen aufgeteilt in Jugendliche von 14 bis 18 Jahren Stadt Bremen Aufklärung Straftat erfasste Jahr Fälle Fälle in % (AQ) 2008 Sex. Missbr. von Kindern 77 56 72,7 2009 Sex. Missbr. von Kindern 72 52 72,2 2010 Sex. Missbr. von Kindern 112 84 75 2011 Sex. Missbr. von Kindern 125 100 80 2012 Sex. Missbr. von Kindern 82 67 81,7 2008 Sex. Missbr. von Jugendlichen 5 4 80 2009 Sex. Missbr. von Jugendlichen 5 4 80 2010 Sex. Missbr. von Jugendlichen 11 10 90,9 2011 Sex. Missbr. von Jugendlichen 8 6 75 2012 Sex. Missbr. von Jugendlichen 10 7 70 Abb. 5 Aufklärungsquote bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Bremen. — 4 — 3. In wie vielen dieser Fälle kamen die Tatverdächtigen jeweils aus der Familie, der Verwandtschaft und dem engen Bekanntenkreis bzw. nicht aus dem sozialen Umfeld des Opfers? Inwieweit gab es bei den Tatverdächtigen, die nicht aus dem sozialen/familiären Bereich kamen, eine Vorbeziehung zum Opfer? In wie vielen Fällen fand eine Kontaktaufnahme über das Internet bzw. Social Media statt? Im Bereich des Kindesmissbrauchs kann für Bremen und Bremerhaven übereinstimmend festgestellt werden, dass etwa die Hälfte der Tatverdächtigen aus der Verwandtschaft bzw. dem Bekanntenkreis der Opfer stammen. Am Dritthäufigsten gab es keine Vorbeziehung zwischen Täter und Opfer. Die restlichen Vorbeziehungen sind flüchtig bzw. ungeklärt. Die Zahlen der PKS für die Stadt Bremen stellen im Bereich des Missbrauchs von Jugendlichen dar, dass die Täter in den meisten Fällen aus dem Bekanntenkreis der Opfer stammten. Am Zweithäufigsten gab es keine bzw. eine flüchtige Vorbeziehung. Für Bremerhaven ist festzustellen, dass die Täter entweder aus dem Bekanntenkreis oder aus einer flüchtigen Vorbeziehung der Opfer stammten. Im Jahr 2009 gab es in Bremen und Bremerhaven keinen Fall der Kontaktaufnahme via Internet mit Kindern. Im Jahr 2008 und 2010 gab es in Bremen jeweils einen Fall. Die Aufklärungsquote betrug hier 100 %. Im Jahr 2011 gab es acht Fälle in Bremen und einen Fall in Bremerhaven. Die Aufklärungsquote betrug dabei insgesamt ca. 78 %. Im Jahr 2012 gab es in Bremen drei Fälle der Kontaktaufnahme via Internet, von denen ein Fall aufgeklärt wurde. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen gab es im Jahr 2010 für Bremen und Bremerhaven einen verzeichneten Fall der Kontaktaufnahme via Internet, der nicht aufgeklärt wurde. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über diese Tatverdächtigen (Alter, Geschlecht, soziale Herkunft, Nationalität)? Die Tatverdächtigen in den Jahren 2009 bis 2012 nach Alter, Geschlecht und nach Nationalität Deutsch sowie Nichtdeutsch aufgeteilt für Bremen (Abb. 7) und Bremerhaven (Abb. 8) können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. In den Tabellen wurden die §§ 176, 176a, 176b, 182 StGB der PKS berücksichtigt. Die PKS weist eine Einteilung nach sozialer Herkunft nicht aus. Bremerhaven Aufklärung Jahr Straftat erfasste Fälle Fälle in % (AQ) 2008 Sex. Missbr. von Kindern 39 31 79,5 2009 Sex. Missbr. von Kindern 17 15 88,2 2010 Sex. Missbr. von Kindern 20 18 90 2011 Sex. Missbr. von Kindern 29 23 79,3 2012 Sex. Missbr. von Kindern 33 29 87,9 2008 Sex. Missbr. von Jugendlichen 0 2009 Sex. Missbr. von Jugendlichen 0 2010 Sex. Missbr. von Jugendlichen 1 1 100 2011 Sex. Missbr. von Jugendlichen 2 2 100 2012 Sex. Missbr. von Jugendlichen 1 1 100 Abb. 6 Aufklärungsquote sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven — 5 — Die überwiegende Anzahl der Tatverdächtigen ist männlich. Dabei machen die Erwachsenen sowohl beim Missbrauch von Kindern als auch von Jugendlichen mit Abstand den größten Teil der Tatverdächtigen aus. Bei den Nichtdeutschen, die in den meisten Jahren rund ein Viertel der Tatverdächtigen in Bremen ausmachen, stammen die meisten Tatverdächtigen aus der Türkei, Polen, Sri Lanka, dem Libanon, dem Kosovo und Albanien. Der Großteil der Tatverdächtigen in Bremerhaven besteht ebenfalls aus männlichen Erwachsenen. Die nichtdeutschen Tatverdächtigen stammten aus den USA, der Türkei, Polen, dem Kosovo, Armenien und Algerien. 5. Wie sind die Gerichtsverfahren, getrennt nach §§ 176, 176a und 176b StGB, jeweils ausgegangen (Einstellungen, Verurteilungen etc.)? In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausgänge der Gerichtsverfahren, getrennt nach den Strafverfahren, gemäß §§ 176, 176a und 176 b StGB der Jahre 2009 bis 2011 dargestellt. § 176 StGB – Sexueller Mißbrauch von Kindern – 2009 2010 2011 Abgeurteilte 14 16 16 davon Freispruch 2 1 1 Einstellung 7 2 4 Stadt Bremen Gesamt- zahl TV Jahr Straftat der ermittelten m. w. Nicht- deutsche Kinder Jugendl. Heran- wachsende Erwach- sene TatverTat - verdächtige unter 14 14 < 18 18 < 21 ab 21 dächtigen Anza hl in % männl . weibl . männl . weibl . männl. weibl. männl. 2008 Sex. Missbr. v. K. 56 56 7 12,5 3 2 2 49 2009 Sex. Missbr. v. K. 51 47 4 14 27,5 5 7 5 30 2010 Sex. Missbr. v. K. 85 80 5 21 24,7 9 6 1 4 61 2011 Sex. Missbr. v. K. 86 82 4 20 23,3 3 21 1 4 54 2012 Sex. Missbr. v. K. 66 60 6 9 13,6 7 8 1 1 44 2008 Sex. Missbr. v. J. 4 4 0 4 2009 Sex. Missbr. v. J. 4 4 1 25 4 2010 Sex. Missbr. v. J. 9 9 0 9 2011 Sex. Missbr. v. J. 6 6 0 6 2012 Sex. Missbr. v. J. 7 7 2 28,6 1 6 Abb. 7: Tatverdächtige bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Bremen Bremerhaven Gesamt- zahl TV Jahr Straftat der ermittelten m. w. Nicht- deutsche Kinder Jugendl. Heran- wachsende Erwach- sene TatverTat - verdächtige unter 14 14 < 18 18 < 21 ab 21 dächtigen Anza hl in % männ l. weibl . männl . weibl . männl. weibl. männl. 2008 Sex. Missbr. v. K. 29 26 3 2 6,9 3 2 5 2 16 2009 Sex. Missbr. v. K. 17 16 1 1 5,9 1 4 2 10 2010 Sex. Missbr. v. K. 21 18 3 3 14,3 3 3 1 12 2011 Sex. Missbr. v. K. 22 21 1 0 1 6 2 12 2012 Sex. Missbr. v. K. 24 23 1 4 16,7 1 3 2 17 2008 Sex. Missbr. v. J. 2009 Sex. Missbr. v. J. 2010 Sex. Missbr. v. J. 1 1 0 1 2011 Sex. Missbr. v. J. 2 2 0 1 1 2012 Sex. Missbr. v. J. 4 4 0 1 1 2 Abb. 8: Tatverdächtige bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Bremerhaven — 6 — 2009 2010 2011 Verurteilte 5 13 11 davon Erwachsene insgesamt 5 13 8 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 5 12 5 – darunter Strafaussetzung 3 12 3 – Geldstrafe 0 1 2 Heranwachsende verurteilt nach Jugendstrafrecht insgesamt 0 0 1 Art der Verurteilung – Jugendstrafe 0 0 1 – Geldstrafe 0 0 0 Jugendliche insgesamt 0 0 2 Art der Verurteilung – Jugendstrafe 0 0 2 – Erziehungsmaßregeln 0 0 0 § 176a StGB – Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern – 2009 2010 2011 Abgeurteilte 9 5 3 davon Freispruch 1 0 0 Einstellung 1 0 1 Verurteilte 7 5 2 davon Erwachsene insgesamt 6 5 1 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 6 5 1 – darunter Strafaussetzung 5 4 0 Heranwachsende verurteilt nach Jugendstrafrecht insgesamt 0 0 1 Art der Verurteilung – Jugendstrafe 0 0 1 – Geldstrafe 0 0 0 Jugendliche insgesamt 1 0 0 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 1 0 0 – darunter Strafaussetzung 1 0 0 – Zuchtmittel 0 0 0 — 7 — § 176b StGB – Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge – 2009 2010 2011 Abgeurteilte 0 0 0 davon Freispruch 0 0 0 Einstellung 0 0 0 Verurteilte 0 0 0 davon 0 0 0 Erwachsene insgesamt 0 0 0 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 0 0 0 – darunter Strafaussetzung 0 0 0 Jugendliche insgesamt 0 0 0 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 0 0 0 – darunter Strafaussetzung 0 0 0 – Zuchtmittel 0 0 0 6. Wie groß schätzt der Senat allgemein die Rückfall- bzw. Wiederholungsquote bei den Tätern ein? Zu Frage 6 liegen weder beim Justizressort noch beim Innenressort Daten vor. Rück- oder Wiederholungsfälle werden in den Justizstatistiken nicht erfasst. Aussagekräftige Statistiken zur Rückfall- bzw. Wiederholungsquote werden bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven ebenfalls nicht geführt. Eine Schätzung zur Rückfall- bzw. Wiederholungsquote kann aus polizeilicher Sicht nicht erfolgen. Im Bereich der Sexualdelikte ist jedoch von einem sehr hohen Dunkelfeld auszugehen. Internationale Studien kommen bei der Rückfall- bzw. Wiederholungsquote auf Werte von ca. 22 %. Die Rückfall- bzw. Wiederholungsquote bei Sexualstraftätern im Bundesland Bremen dürfte sich grundsätzlich ebenfalls auf diesem Niveau bewegen. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern weist die Forschungs- und Dokumentationseinrichtung des Bundes und der Länder (Kriminologische Zentralstelle e. V.) bezüglich der Täter eines sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Rückfallquote von 20 % aus. Demgegenüber äußert sich Herr Prof. Michael Beier (Berliner Charitè) dahingehend, dass 80 % der pädophilen Männer rückfällig werden. Eine auf das Bundesland Bremen bezogene Studie existiert nicht. Für die Rückfallquote im Land Bremen liegen keine belastbaren Zahlen vor. Die Einschätzung der Fachdienststelle geht jedoch dahin, dass keine Signifikanzen in einer überdurchschnittlichen Häufigkeit vorliegen. Es wird daher für das Land Bremen eine Rückfälligkeits- bzw. Wiederholungsquote auf dem Bundesniveau von 20 bis 30 % angenommen. Im Bundesland Bremen gibt es im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie ebenfalls keine entsprechenden Untersuchungen. Es wird eine Quote analog der Bewertung zum sexuellen Missbrauch von Kindern angenommen. 7. Welche Erkenntnisse hat der Senat seit dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft zum Antrag Drs. 17/1776 zum Dunkelfeld aus welchen relevanten Studien gezogen? Hat der Senat eine ergänzende Dunkelfeldforschung durchgeführt und welches Ergebnis hat diese? Mit Hinweis auf die Senatsbefassung zu Drs. 17/1643 Ziffer 1 vom 11. Februar 2011 wurde seinerzeit diesbezüglich auf die geplante Studie des Kriminologi- — 8 — schen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. (KfN) hingewiesen und auf die Durchführung einer eigenen Dunkelfeldforschung verzichtet. Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. (KfN) konnte nun gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zum sexuellen Missbrauch eine zweite, inhaltlich erheblich erweiterte Untersuchung durchführen . Sie wird Ende 2013 vollständig abgeschlossen sein. In der aktuellen Dunkelfeldstudie1) wurde u. a. festgestellt, dass sich die Häufigkeiten sexuellen Missbrauchs in der je nach Betrachtung verschiedener Schutzaltersgrenzen und des Geschlechts der Befragten unterschiedlich darstellen. Bei einer Schutzaltersgrenze unter 14 Jahren (d. h. bis einschließlich 13 Jahren) gaben 5,2 % der weiblichen und 1,1 % der männlichen deutschstämmigen Befragten an, sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt erlebt zu haben. 4,6 % der befragten weiblichen und 1,3 % der befragten männlichen deutschstämmigen Personen berichteten von exhibitionistischen Handlungen männlicher Täter. Wenn in die Auswertung auch die 14- und 15-Jährigen einbezogen werden, erhöhen sich die Quoten zum sexuellen Missbrauch mit Körperkontakt bei den weiblichen Befragten auf 6,7 % und bei den männlichen auf 1,4 %. Die Quoten zum Exhibitionismus steigen bei den weiblichen Befragten auf 5,5 %, bei den männlichen auf 1,5 %. Im Vergleich zur im Jahr 1992 befragten deutschstämmigen Stichprobe der 16- bis 40-Jährigen ist ein deutlicher Rückgang des sexuellen Kindesmissbrauchs zu verzeichnen. Damals hatten von den Frauen 9,6 % und von den Männern 3,2 % bis zum einschließlich 16. Lebensjahr mindestens eine Missbrauchserfahrung mit Körperkontakt erlebt. Diese Abnahme der Missbrauchshäufigkeit bestätigt sich auch, wenn man die verschiedenen Altersgruppen vergleicht , die in der aktuellen Studie befragt worden sind. So haben die heute weiblichen 31- bis 40-Jährigen der vorliegenden Untersuchung bis zu ihrem 16. Lebensjahr zu 9,5 % einen Missbrauch mit Körperkontakt erlitten, die 21- bis 30-Jährigen zu 7,1 %, die 16- bis 20-Jährigen dagegen nur zu 2,9 %. Bei den Männern lauten die Vergleichsquoten 2,0 %, 1,4 % und 0,8 %. Dieser Trend findet sich auch in internationalen Untersuchungen. So verglich z. B. Finkelhor (2010) die Prävalenzen sexuellen Missbrauchs aus zwei US-amerikanischen Untersuchungen und konnte ebenfalls einen Rückgang der Prävalenzen von 8,0 % (2003) auf 6,7 % (2008) feststellen. Ähnliche Befunde liegen ebenso für den europäischen Raum vor (z. B. Laaksonen et al., 2011). Die Ergebnisse der Repräsentativbefragung zeigten weiterhin, dass sich die Anzeigebereitschaft der von sexuellem Kindesmissbrauch Betroffenen deutlich erhöht hat. Die heute 31- bis 40-Jährigen hatten die ihnen bis zum 16. Lebensjahr widerfahrenen Missbrauchstaten je nach Tattyp nur zu 4,8 % bis 14,8 % angezeigt . Die Vergleichsquoten der heute 21- bis 30-Jährigen liegen bereits bei 16,9 % bis 29,7 % und die der 16- bis 20-Jährigen bei 9,1 % bis hin zu 50,0 %. Während also in den Achtzigerjahren im Durchschnitt nur etwa jede zwölfte Täterin/jeder zwölfte Täter mit einem Strafverfahren rechnen musste, gilt das heute für etwa jede Dritte/jeden Dritten. Dieser Umstand könnte möglicherweise den Tatendrang potenzieller Missbrauchstäterinnen/Missbrauchstäter dämpfen und zum Rückgang der hier erfragten Formen sexuellen Missbrauchs beigetragen haben. Aufgrund der oben dargelegten aktuellen Ergebnisse aus der Studie des KfN, die auch mit den internationalen Untersuchungen übereinstimmen, sieht der Senat keine Erfordernisse zur Durchführung einer eigenen Dunkelfeldstudie. 8. Wie viele Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften (§§ 184b und 184c StGB) gab es in den Jahren seit 2008 bis heute jeweils im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven und den unterschiedlichen Ausführungen (Verbreitung, Erwerb und Besitz )? Wie viele Fälle gab es bundesweit? Im Deliktsfeld des Besitzes/der Verschaffung von Kinderpornografie gab es in Bremen von den Jahren 2008 bis 2012 im Durchschnitt pro Jahr 34,2 Fälle und dabei eine Aufklärungsquote von durchschnittlich ca. 97 %. In Bremerhaven beträgt der Durchschnitt bei Besitz/Verschaffung von Kinderpornografie etwa 5,8 Fälle in den Jahren 2008 bis 2012. Hier beträgt die Aufklärungsquote 100 %. ––––––– 1) KfN-Forschungsbericht Nr. 118, Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011, Seite 53. — 9 — Für die Stadt Bremen sind in den Jahren 2008 bis 2012 durchschnittlich 17,6 Fälle für den Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie verzeichnet. Die Aufklärungsquote dafür beträgt ca. 88 %. In Bremerhaven beträgt die Verbreitung von Kinderpornografie durchschnittlich 4,6 Fälle pro Jahr bei einer durchschnittlichen Aufklärungsquote von ca. 88 %. In den Jahren 2008 bis 2012 gab es in Bremen und Bremerhaven jeweils einen Fall der Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbsmäßiges/ bandenmäßiges Handeln. Beide Fälle wurden aufgeklärt. Die Anzahl der erfassten Delikte im Bereich des Besitzes von Jugendpornografie beträgt in Bremen durchschnittlich zwei Fälle pro Jahr bei einer Aufklärungsquote von 100 %. Bei der Verbreitung von Jugendpornografie gab es in den angegebenen Jahren in Bremen insgesamt zwei Fälle. In Bremerhaven gab es zwei Fälle im Bereich der Verbreitung von Jugendpornografie , die auch aufgeklärt wurden. Ansonsten gab es keine Delinquenz in den gefragten Deliktsfeldern. Die Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in der Stadt Bremen kann der nachfolgenden Tabelle (Abb. 9) entnommen werden. Stadt Bremen Aufklärung Jahr Straftat erfasste Fälle Fälle in % Aufklärungsquoten über 100 % können sich ergeben, wenn Fälle aus den Vorjahren aufgeklärt werden. (AQ) 2008 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 1 1 100,0 2009 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2010 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2011 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2012 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2008 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 43 40 93,0 2009 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 29 28 96,6 2010 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 30 29 96,7 2011 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 38 34 89,5 2012 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 31 34 109,7 2008 Verbreitung von Kinderpornographie 11 9 81,8 2009 Verbreitung von Kinderpornographie 19 19 100,0 2010 Verbreitung von Kinderpornographie 14 14 100,0 2011 Verbreitung von Kinderpornographie 32 22 68,8 2012 Verbreitung von Kinderpornographie 12 11 91,7 2008 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2009 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2010 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2011 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2012 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2008 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie ab 2009 0 2009 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 1 1 100,0 2010 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 2 2 100,0 2011 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 4 4 100,0 2012 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 3 3 100,0 2008 Verbreitung von Jugendpornographie ab 2009 0 2009 Verbreitung von Jugendpornographie 1 2010 Verbreitung von Jugendpornographie 0 2011 Verbreitung von Jugendpornographie 0 2012 Verbreitung von Jugendpornographie 1 1 100,0 Abb. 9 Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in der Stadt Bremen — 10 — Die Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in Bremerhaven kann den nachfolgenden Tabelle (Abb. 10) entnommen werden. Die nachfolgende Grafik (Abb. 11) stellt die Zahlen der bundesweiten Fälle, aufgeteilt in Kinder- und Jugendpornografie sowie in den Jahren 2008 bis 2012, dar. Bremerhaven Aufklärung Jahr Straftat erfasste Fälle Fälle in % (AQ) 2008 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2009 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2010 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2011 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 0 2012 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 1 1 100,0 2008 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 6 6 100,0 2009 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 4 4 100,0 2010 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 8 8 100,0 2011 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 10 11 110,0 2012 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 1 1 100,0 2008 Verbreitung von Kinderpornographie 6 6 100,0 2009 Verbreitung von Kinderpornographie 6 6 100, 0 2010 Verbreitung von Kinderpornographie 4 3 75,0 2011 Verbreitung von Kinderpornographie 6 4 66,7 2012 Verbreitung von Kinderpornographie 1 1 100,0 2008 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2009 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2010 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2011 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2012 Verbreitung jugendpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln 0 2008 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie ab 2009 0 2009 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 0 2010 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 0 2011 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 0 2012 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 0 2008 Verbreitung von Jugendpornographie ab 2009 2009 Verbreitung von Jugendpornographie 0 2010 Verbreitung von Jugendpornographie 0 2011 Verbreitung von Jugendpornographie 1 1 100,0 2012 Verbreitung von Jugendpornographie 1 1 100,0 Abb. 10 Anzahl der erfassten und aufgeklärten Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in Bremerhaven — 11 — 9. Welche Erkenntnisse (Alter, Geschlecht, soziale Herkunft, Nationalität) hat der Senat über diese Tatverdächtigen? Die ermittelten Tatverdächtigen im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in der Stadt Bremen bestehen in der Mehrzahl aus männlichen Erwachsenen . Insgesamt wurden im Betrachtungszeitraum 275 Tatverdächtige ermittelt. Dabei handelt es sich um 244 männliche und 31 weibliche Tatverdächtige. Im Betrachtungszeitraum wurde gegen elf männliche Jugendliche, achtmal im Bereich Kinderpornografie und dreimal in dem Deliktsfeld Besitz von Jugendpornografie ermittelt. In den genannten Jahren wurde sechsmal gegen männliche Heranwachsende wegen des Verdachts der Kinderpornografie und zweimal wegen des Besitzes von Jugendpornografie ermittelt. Bei den übrigen 225 Tatverdächtigen handelt es sich um männliche Erwachsene. Von den 31 weiblichen Tatverdächtigen wurde gegen drei Jugendliche wegen des Besitzes von Jugendpornografie ermittelt. Eine weibliche heranwachsende Tatverdächtige ist mit dem Besitz von Kinderpornografie polizeilich in Erscheinung getreten. Die 27 übrigen weiblichen Tatverdächtigen sind im Erwachsenenalter und im Bereich des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornografie aufgefallen. Von den insgesamt 275 Tatverdächtigen sind 18 Personen Nichtdeutsche. Bei den ermittelten Tatverdächtigen im Bereich der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften in den Jahren 2008 bis 2012 in Bremerhaven handelt es sich in der Mehrzahl ebenfalls um männliche Tatverdächtige im Erwachsenenalter. Insgesamt wurden 61 Tatverdächtige in den genannten Jahren ermittelt. Von den Tatverdächtigen sind 56 männlichen und fünf weiblichen Geschlechts. Von den Tatverdächtigen männlichen Geschlechts sind drei Heranwachsende im Bereich der Verbreitung kinderpornografischer Schriften durch gewerbsmäßiges/bandenmäßiges Handeln ermittelt worden. Die übrigen 53 Tatverdächtigen sind im Erwachsenenalter. Die fünf ermittelten Tatverdächtigen weiblichen Geschlechts sind ebenfalls alle über Bundesweit Fälle 2008 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 123 2009 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 101 2010 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 97 2011 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 60 2012 Verbr. kinderpornogr. Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/bandenm.Handeln 43 2008 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 6.707 2009 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 3.823 2010 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 3.160 2011 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 3.896 2012 Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie 3.239 2008 Verbreitung von Kinderpornographie 2.755 2009 Verbreitung von Kinderpornographie 3.145 2010 Verbreitung von Kinderpornographie 2.687 2011 Verbreitung von Kinderpornographie 2.376 2012 Verbreitung von Kinderpornographie 2.465 2008 Verbreitung jugendpornographischer Schriften gemäß § 184c Abs. 3 StGB ab 2009 2009 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln gemäß § 184c Abs. 3 StGB ab 2010 11 2010 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln gemäß § 184c Abs. 3 StGB ab 2011 6 2011 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln gemäß § 184c Abs. 3 StGB ab 2012 7 2012 Verbreitung jugendpornographischer Schriften (Erzeugnisse) durch gewerbs-/ bandenmäßiges Handeln gemäß § 184c Abs. 3 StGB ab 2013 8 2008 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie ab 2009 2009 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 186 2010 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 310 2011 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 400 2012 Besitz/Verschaffung von Jugendpornographie 273 2008 Verbreitung von Jugendpornographie ab 2009 2009 Verbreitung von Jugendpornographie 160 2010 Verbreitung von Jugendpornographie 271 2011 Verbreitung von Jugendpornographie 321 2012 Verbreitung von Jugendpornographie 247 Abb. 11 Darstellung der bundesweiten Fälle aufgeteilt in Kinder- und Jugendpornographie nach den Jahren 2008 bis 2012. — 12 — 21 Jahre alt. Unter die 61 Tatverdächtigen fallen insgesamt vier nichtdeutsche Personen. 10. Wie sind die Gerichtsverfahren jeweils, getrennt nach §§ 184b und 184c StGB, ausgegangen (Einstellungen, Verurteilungen, etc.)? In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausgänge der Gerichtsverfahren, getrennt nach den Strafverfahren gemäß §§ 184b, 184c StGB der Jahre 2009 bis 2011, dargestellt. § 184b StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften – 2009 2010 2011 Abgeurteilte 29 32 16 davon Freispruch 0 0 0 Einstellung 2 0 4 Verurteilte 27 32 12 davon Erwachsene insgesamt 27 32 12 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 16 18 8 – darunter Strafaussetzung 16 17 8 – Geldstrafe 11 14 4 § 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften – Abgeurteilte 1 0 1 davon Freispruch 0 0 0 Einstellung 0 0 0 Verurteilte 1 0 1 davon Erwachsene insgesamt 1 0 1 Art der Verurteilung – Freiheitstrafe 0 0 0 – darunter Strafaussetzung 0 0 0 – Geldstrafe 1 0 1 11. Inwiefern arbeiten die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft im Land Bremen auf nationaler und internationaler Ebene mit anderen Strafverfolgungsbehörden zusammen? Die bei der Staatsanwaltschaft Bremen eingerichtete „Zentralstelle zur Bekämpfung pornografischer, gewaltverherrlichender und jugendgefährdender Schriften im Lande Bremen“ steht im ständigen Informationsaustausch mit den Zentralstellen der anderen Bundesländer über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung und der Strafverfolgung in diesem Deliktsbereich. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit mit anderen Staatsanwaltschaften auf nationaler Ebene im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren, wenn Erkenntnisse einer Staatsanwaltschaft aus diesen Verfahren auch für Ermittlungsverfahren anderer Staats- — 13 — anwaltschaften von Bedeutung sind. Mit ausländischen Staatsanwaltschaften und anderen Justizbehörden kann eine Zusammenarbeit fallbezogen im Wege der Rechtshilfe erfolgen. In der Praxis wird der Rechtshilfeweg jedoch äußerst selten beschritten. Auf polizeilicher Ebene erfolgt die Zusammenarbeit im Phänomenbereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern ebenfalls anlassbezogen und im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren mit den Polizeibehörden der anderen Bundesländer . Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene findet über das Bundeskriminalamt statt. Die Ansprechstelle Kinderpornografie des Landeskriminalamtes Bremen arbeitet auf nationaler Ebene eng mit den Ansprechstellen Kinderpornografie aller Landeskriminalämter sowie der Zentralstelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes zusammen. Die erforderlichen Informationen werden über die Ansprechstellen der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes ausgetauscht und entsprechend in den Ländern umgesetzt. Die jährliche Arbeitstagung aller Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes wird in diesem Jahr durch das Landeskriminalamt Bremen ausgerichtet und findet im Oktober im Bundesland Bremen statt. Die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene im Phänomenbereich der Kinder- und Jugendpornografie findet auch hier über das Bundeskriminalamt im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen statt. 12. Wie viele eigene, entsprechend geschulte und technisch ausgerüstete Ermittler, um im Netz nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten zu suchen, gibt es bei den Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven? Welche rechtlichen Schwierigkeiten sieht der Senat dabei? Bei der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gibt es keine entsprechend geschulten und technisch ausgerüsteten Ermittler, die im Internet gezielt nach kinder- und jugendpornografischen Inhalten suchen. Für das Land Bremen besteht derzeit kein Bedarf, eine entsprechende Stelle einzurichten. Sogenannte anlassunabhängige Recherchen werden durch das Bundeskriminalamt Wiesbaden, SO 42 – Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen – sowie durch entsprechend eingerichtete Stellen bei den Landeskriminalämtern , z. B. in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen, durchgeführt. Bei Erkenntnissen mit Bezug zu Bremen ist dadurch sichergestellt, dass die Informationen an das LKA Bremen weitergegeben und entsprechend bearbeitet werden. Bei Hinweisen auf Straftaten werden die Ermittlungen durch die Sachbearbeiter des Fachkommissariats zur Bearbeitung von Sexualstraftaten (K 32) der Polizei Bremen durchgeführt. Hierfür steht für den Phänomenbereich eine Anzahl von vier Beamten zur Verfügung. In der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind für die gezielten Ermittlungen zwei Beamte der Kriminalpolizei ausgebildet. Zu den rechtlichen Schwierigkeiten siehe Antwort zu Frage 14. 13. Wie bewertet der Senat die vorhanden Straftatbestände, die Strafandrohungen und die neue strafrechtliche Verjährungsregelung beim sexuellen Missbrauch von Kindern? Reichen diese aus? Das Sexualstrafrecht ist durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften vom 27. Dezember 2003 und mit dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie vom 31. Oktober 2008 umfassend neu geregelt worden. Der Gesetzgeber hat bis dahin bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und die Strafrahmen harmonisiert. Zuletzt hat der Gesetzgeber die Verjährungsregeln geändert. Seit dem 30. Juni 2013 beginnt bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und anderen Gewalttaten der Lauf der Strafverfolgungsverjährung nicht schon mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, sondern erst mit Vollendung des 21. Lebensjahrs, sodass den Opfern genügend Zeit bleibt sich darüber klar zu werden, ob sie eine Straftat anzeigen wollen. Berichte der Strafverfolgungsorgane über etwa bestehende Strafbarkeitslücken, Mängel in der Rechtsfolgensystematik oder unzulängliche Verjährungsvorschriften liegen nicht vor. — 14 — 14. Inwieweit hält der Senat weitere Ermächtigungen der Strafverfolgungsbehörden für eine bessere Bekämpfung für erforderlich und sinnvoll? Im Bereich der Kinder- und Jugendpornografie gewinnt das Internet aus justizieller und polizeilicher Sicht ständig an Bedeutung. Dies gilt zunehmend auch im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern, etwa wenn Straftäter über das Internet Kontakt zu Kindern aufnehmen. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern wird häufig nicht unmittelbar nach der Tat, sondern erst mit zeitlichem Verzug Anzeige erstattet. Schon bei einer kurzen Verzögerung können beweiserhebliche Daten im Internet – sofern sie überhaupt gespeichert waren – bereits gelöscht sein. Dies gilt auch für den Besitz oder das Verbreiten kinderpornografischer Schriften, weil auch hier Ermittlungen in der Regel nicht unmittelbar nach der Tat, sondern nur mit einer zeitlichen Verzögerung geführt werden können . Es bleibt abzuwarten, ob der hierfür zuständige Bundesgesetzgeber eine Regelung über die Vorratsdatenspeicherung treffen wird. 15. Welche Präventionsmaßnahmen unternimmt der Senat? Welche weiteren Präventionsmaßnahmen hat der Senat seit dem Beschluss der Bürgerschaft (Landtag ) zum Antrag Drs. 17/1776 ergriffen bzw. umgesetzt? Der Senator für Inneres und Sport hat seit drei Jahren gemeinsam mit dem Land Berlin in der Sportministerkonferenz der Länder die Federführung des Themas: „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ übernommen . Hier ist es über mehrere einstimmig verabschiedete Beschlüsse inzwischen gelungen, das Thema in der politischen Bedeutung zu heben und in den Gremien des Sports das Bewusstsein entsprechend zu schärfen. Dabei ist es durch politischen Druck unter anderem gelungen, die Ausstellung von erweiterten Führungszeugnissen , die ein wichtiger Baustein in Präventionskonzepten des Sports darstellen, für im Sport tätige Funktionäre in der Weise auszugestalten, dass dies kostenfrei beantragt werden kann. In Bremen fördert der Senator für Inneres und Sport entsprechende Aus- und Fortbildungen des Landessportbundes zum Thema über gesondert bereitgestellte Sportfördermittel. Die Bremer Bädergesellschaft hat ein eigenes Präventionskonzept zum Thema entwickelt. Die Kampagne „Ich sag’s“, mit der sexuelle Übergriffe, Belästigungen, Exhibitionismus und Spannen in den Bädern verhindert werden soll, wurde von der Bädergesellschaft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle Schattenriss e. V. und der Bremer Fachstelle für Gewaltprävention entwickelt. Diese ist nach Aussage der Gesellschaft die bundesweit erste Kampagne dieser Art, um Kinder zu schützen. Die polizeilichen Präventionsmaßnahmen im Phänomenbereich der Sexualdelikte des Landes Bremen erfolgen in der Regel über das zuständige Fachkommissariat zur Bearbeitung von Sexualstraftaten (K 32) in enger Abstimmung mit dem Präventionszentrum (PSt 14) der Polizei Bremen. Im Sinne der Aufklärungsund Präventionsarbeit werden vorwiegend geeignete Veranstaltungen (z. B. Elternabende in Kindergärten oder Schulen) von den zuständigen Sachbearbeitern besucht. Im Januar 2013 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Präventionszentrum der Polizei Bremen, dem K 32 und dem Internetfernsehsender „heimatlive“ eine Veranstaltung zum Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“. In diesem Zusammenhang wurde u. a. dargestellt, wie Kinder sich vor einem Missbrauch schützen können, wie die Eltern ihre Kinder hierbei unterstützten sollten und wie die Eltern einen möglichen Missbrauch der Kinder frühzeitig erkennen können. Darüber hinaus ist das Land Bremen (K 32) bundesweit im Bereich der Polizeilichen Kriminalprävention (KPK/ProPK) der Länder und des Bundes für den Phänomenbereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, sexuelle Gewalt, Missbrauch von Kindern und Pornografie zuständig und für die Aktualität der Inhalte verantwortlich. Im Rahmen dieser Zuständigkeit werden derzeit entsprechende Flyer zum Themenfeld „Sexuelle Selbstbestimmung“ für die Plattform der Polizei für Jugendliche im Alter von zwölf bis 15 Jahren erstellt. Die Flyer sollen in naher Zukunft über die Informationsplattform „polizeifürdich.de“ für die Zielgruppe abrufbar sein. Als weiteres Beispiel einer Prävention im Sinne einer Gefahrenabwehr ist das Programm „HEADS“2) zu nennen. ––––––– 2) HEADS = Haft-Entlassenen-Auskunftsdatei-Sexualstraftäter, beinhaltet die Konzeption zur Über- wachung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter. — 15 — Die Polizei Bremen (K 32 – Sexualdelikte) hat in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis „Bremer Modell“ die zusätzliche Möglichkeit einer anonymen Untersuchung für Opfer von Sexualdelikten eingeführt. Für diese Opfer wurde die Möglichkeit einer kostenlosen Untersuchung in den Kliniken Bremen-Mitte, Bremen-Nord und am Klinikum Links der Weser auch ohne Kontaktierung der Polizei Bremen geschaffen. In diesem Zusammenhang erfolgte durch den Sachgebietsleiter des K 32 in Zusammenarbeit mit der forensischen DNA-Analytik, den Psychologen des Notrufs für vergewaltigte Frauen und Mädchen e. V. und einer Leitenden Oberärztin der gynäkologischen Abteilung des Klinikum Bremen -Mitte eine von der Ärztekammer Bremen organisierte Fortbildung der in den Bremer Kliniken tätigen Gynäkologen. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven bietet seit 1995 Selbstbehauptungskurse für Frauen ab 18 Jahren in mentalen Praxiseinheiten und Selbstverteidigungsanteilen an. Die Teilnehmerinnen setzen sich, unter fachlicher Beratung der Polizei , bewusst mit der Thematik Gewalt in jeglicher Form auseinander, die sie vereinzelt bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres erfahren haben. Dabei werden unter anderem Lösungsstrategien entwickelt und Hilfsangebote aufgezeigt . Seit September 2001 werden analog dazu Selbstbehauptungskurse für Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren unter dem Motto „Mut zur Gegenwehr“ angeboten. Die Teilnehmerinnen werden altersspezifisch in Theorie- und Praxisgrundkenntnissen geschult, um ihnen durch fundierte Informationen zum Thema Übergriffe, die Möglichkeit zu geben, eigene Fähigkeiten und Bedürfnisse realistisch einzuschätzen, Grenzen deutlich zu machen und selbstbewusst dafür einzutreten. Im Frühjahr 2002 begannen unter dem Motto „Wehren mit Grips“ die ersten Präventionskurse für Grundschulkinder. Auch hier wird den Kindern, in enger Zusammenarbeit mit den Schulen, altersgerecht das Thema „Wie gehe ich mit Gewalt um“ nahegebracht. Primär geht es hierbei um die Selbstwahrnehmung , Grenzsetzung und eigene Wehrhaftigkeit mit dem Hintergrund die Kinder auch in Bezug auf häusliche Gewalt und sexuellen Missbrauchs Delikte zu sensibilisieren. Seit vielen Jahren gibt es bei der Senatorin für Bildung die „Expertinnengruppe/ Expertengruppe gegen sexuelle Diskriminierung“. Sie besteht aus Mitgliedern der Schulaufsicht der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, einer Juristin der Bildungsbehörde, einer Psychologin vom Rebuz und einer Mitarbeiterin der Opferschutzvereinigung „Schattenriss e. V.“. Aufgabe dieser Gruppe ist es, Schulleitungen im Verdachtsfall von sexueller Diskriminierung oder Gewalt durch Schulpersonal beratend oder auch durch konkrete Gespräche mit Opfern und Beschuldigten vor Ort zu unterstützen. Im präventiven Bereich hat die Gruppe folgende Funktionen: — regelmäßige Fortbildung der Referenten der Schulaufsicht, — regelmäßige Fortbildung für Schulleiterinnen/Schulleiter in Kooperation mit dem Landesinstitut für Schule und den Opferschutzverbänden Schattenriss und Fachstelle Gewaltprävention/JungenBüro, — Veröffentlichung von Handlungshilfen für Schulleitungen: „. . . und wenn es ein Kollege ist“ (zurzeit in Überarbeitung). Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus beiden Stadtgemeinden werden in Fachtagungen auf Landesebene qualifiziert, zuletzt im Frühjahr 2013 im Rahmen der Fachtagung Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung zum Umgang zur Verhinderung sexueller Gewalt in Einrichtungen der Erziehungshilfe. Neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem medizinischen Bereich und Vertretungen weiterer Institutionen nehmen Fachkräfte beider Jugendämter fortlaufend am Arbeitskreis gegen sexuelle Misshandlung an der Professor-HessKlinik im Klinikum Bremen-Mitte teil. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen fördert im Rahmen der in ihrem Haushalt ausgewiesenen Zuwendungsmittel zum Kinderschutz in der Stadtgemeinde Bremen vier alters-, geschlechter- bzw. zielgruppenorientiert arbeitende Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und deren Familien. — 16 — Die Arbeit des Kinderschutz-Zentrums Bremen in Trägerschaft des Deutschen Kinderschutzbundes, Landesverband Bremen, der Anlauf- und Beratungsstelle für Mädchen des Vereins Mädchenhaus Bremen e. V., der Informations- und Beratungsstelle des Bremer JungenBüro und des Vereins Schattenriss, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen e. V., umfasst die unmittelbare Information, Beratungs- und Kinderschutzarbeit ebenso wie die Multiplikatorinnenarbeit /Multiplikatorenarbeit in Form von Fachkräfteberatung und Qualifizierung sowie das Aufgabenfeld Prävention speziell auch im Bereich der sexuellen Gewalt gegen junge Menschen. Diese und andere Angebote der Qualifizierung werden von nahezu allen freien Trägern der Jugendhilfe im Bereich Hilfen zur Erziehung zur – teilweise verpflichtenden – Fortbildung der Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter genutzt. Die Träger haben zudem interne Regelwerke oder Dienstanweisungen und Standards zum Schutz der von ihnen betreuten jungen Menschen erarbeitet (Sicherstellung erweiterter Führungszeugnisse, Fort- und Weiterbildungen, Verhaltenskodex für Mitarbeitende, Beschwerdeverfahren). Die über das Landesjugendamt Bremen erfolgte besondere Sensibilisierung der in der Einrichtungskonferenz zusammengeschlossenen freien Träger der Heimerziehung zum Thema sexuelle Gewalt in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe hat zu einer Verständigung geführt, die Qualitätssicherung im Handlungsfeld sexueller Missbrauch als gemeinsamen Schlüsselprozess der Qualitätsentwicklung fortzusetzen. Beim städtischen Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung KiTa Bremen wurden darüber hinaus Empfehlungen und Handreichungen zur Prävention und Intervention bei einer Kindeswohlgefährdung entwickelt. Die Handreichungen enthalten auch Anregungen für Elterngespräche bei Verdachtsfällen von sexueller Gewalt an Kindern. Im Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder wurde ein Arbeitskreis „Sexueller Missbrauch“ eingerichtet, an dem neben den Fachberaterinnen auch Einrichtungsleiterinnen beteiligt sind. In einer Seminarreihe wird aktuell das Thema „Sensibler Umgang mit neuen Medien“, u. a. zum Thema Kinderpornografie, behandelt. Gerade vor dem Hintergrund der vermehrten Aufnahme von jungen Kindern in die Tageseinrichtungen werden bei allen Trägern zusätzlich altersdifferenzierte Qualifizierungsmaßnahmen angeboten sowie das Fortbildungsangebot in beiden Stadtgemeinden quantitativ und qualitativ weiterentwickelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste Bremen nehmen fortlaufend an Qualifizierungsmaßnahmen und Fortbildungen zum Kinderschutz teil und haben die Möglichkeit, auch im Rahmen von Supervision und Fachberatung schwierige Einzelfälle auch im Bereich sexueller Gewalt zu bearbeiten . Der für die Stadtgemeinde Bremen erarbeitete Verfahrenskatalog bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist auch geeignet, Verdachtsfällen präventiv wirkend nachzugehen. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und insbesondere auch unter dem Aspekt der Prävention vom Amt für Jugend, Familien und Frauen ein in ständiger Entwicklung befindliches System des Kinderschutzes entwickelt worden. Die Akteure im Bereich der Prävention und Behandlung stimmen sich regelmäßig ab. Der Arbeitskreis gegen sexuelle Gewalt trifft sich bereits langjährig in monatlichem Abstand – unter Leitung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF). Im Arbeitskreis sind alle Organisationen und Institutionen in Bremerhaven vertreten, die mit sexueller Gewalt an Kindern befasst sind: Mädchen- und Jungentelefon, Amt für Jugend, Familie und Frauen mit seinen verschiedenen Diensten, Kriminalpolizei, Evangelisches Beratungszentrum, Gesundheitsamt, Schulpsychologischer Dienst, Kinderschutzbund, Pro Familia, jugendpsychologische Beratungsstellen und Justiz. Der Arbeitskreis entwickelt Initiativen und Aktivitäten, u. a. im Bereich der Fort- und Weiterbildung, er gibt Broschüren heraus , setzt sich mit aktuellen Themen auseinander und bringt diese in die Öffentlichkeit . Das Jugendamt Bremerhaven lässt seit 2009 regelmäßig Fachkräfte zur „Insoweit erfahrene Fachkraft“ nach § 8a SGB VIII ausbilden: Inzwischen sind fast 100 zertifizierte Kinderschutzfachkräfte in den verschiedenen Behör- — 17 — den und Institutionen tätig – neben städtischen und privaten Kindertagesstätten, Horten und Krippen auch aus dem medizinischen/gesundheitlichen Sektor (Ärztinnen, psychologische, psychiatrische und sozialpädagogische Fachkräfte), solche aus dem ASD und dem Bildungs- (Schulsozialarbeit, Bildungsreferentinnen des Stadtjugendrings) und Sportbereich. Jeder zertifizierten Fachkraft wird in vier Modulen pro Jahr eine Weiterqualifizierung /Vertiefung angeboten, in diesem Jahr mit dem Thema „Umgang mit dem Verdacht auf sexuellen Missbrauch/Gewalt und/oder psychische Gewalt“. Bei der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen/Verdachtslage durch die Kinderschutzfachkräfte wirken die Kindertageseinrichtungen des Jugendamtes mit den zuständigen anderen Dienststellen zusammen. Der Internet-Treff des Jugendamtes Bremerhaven wurde über den Jugendhilfeausschuss implementiert, als die Gefahren des Internets, die es auch im Hinblick auf sexuelle Gewalt, Missbrauch und pädophile Aktivitäten gibt, erkannt wurden . Als präventive Maßnahme und zur Sensibilisierung des Themas sexueller Missbrauch in den „Neuen Medien“ wurde vom Internet-Treff eine Broschüre in einer Auflage von 10 000 Exemplaren entwickelt, die über die möglichen Gefahren in Chaträumen informiert. Diese Broschüre liegt u. a. in den Computerräumen der städtischen Freizeiteinrichtungen aus oder wird bei Informationsveranstaltungen der Fachstelle zur Verteilung gebracht. Die Informationsveranstaltungen der Fachstelle richten sich an Eltern, Schüler oder Multiplikatoren. Ein Themenpunkt bei diesen Vorträgen ist die Gefahr des (virtuellen) sexuellen Missbrauchs in Chaträumen oder sozialen Netzwerken. Als größtes Projekt wurde, in Kooperation mit der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, ca. 1 200 Bremerhavener Schülerinnen und Schülern der 8. und 9. Jahrgangsstufe, der Film „Blindes Vertrauen“ (TRUST) gezeigt, der die Geschichte eines jungen Mädchens erzählt, die von einem Pädokriminellen missbraucht wird. Zu dem Projekt gehörten auch Vorbereitungen in den Schulen und Diskussionen nach den Aufführungen . In den Sprechstunden der „Fachstelle Jugendschutz im Internet“ können sich Eltern über Risiken der Medien informieren und erhalten dabei auch Tipps zur Risikominimierung. Druck: Anker-Druck Bremen