— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1093 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 27. August 2013 Sozialer Wohnungsbau im Land Bremen Im August 2012 hat der Bremer Senat sein Wohnraumförderungsprogramm 2012/ 2013 vorgelegt. Unter der Überschrift „Gutes Wohnen stärkt den Zusammenhalt“ sollten damit die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessert und die Bedürfnisse von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen besonders berücksichtigt werden. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen, Asylbewerber sowie zugewanderte Großfamilien sollten durch das vorgelegte Programm besonders unterstützt werden. Der Senat hat sich das Ziel gesetzt, jährlich 1 400 Wohnungen im Land Bremen fertig zu stellen. Darüber hinaus hat sich der der Senat im Wohnraumförderungsprogramm 2012/2013 darauf festgelegt 700 soziale Wohneinheiten zu schaffen. Vor diesem Hintergrund wurden den Bauträgern bestimmte Auflagen gemacht, die bei Neubau - und Sanierungsprojekten zu berücksichtigen sind. Am 1. Juli 2013 hat der Senat erklärt, dass sich 222 sozial gebundene Wohnungen in Planung befinden. Ob bei Beibehaltung der bisherigen Rahmenbedingungen für die Bauträger die Zielzahl von 700 sozialen Wohnungen eingehalten werden kann, ist fraglich. Für Menschen mit geringem Einkommen bedeutet diese Entwicklung, dass ihnen trotz der Zusagen des Senats auch in Zukunft kein ausreichend preisgünstiger Wohnraum zur Verfügung stehen wird. Wir fragen den Senat: 1. Für welche Neubau- bzw. Sanierungsprojekte (über 20 Wohneinheiten) wurden 2012 und 2013 in Bremen und Bremerhaven Baugenehmigungen erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Neubau- bzw. Modernisierungsvorhaben, Auflistung der Bauträger sowie Bauvorhaben mit Angabe der Stadtgemeinden und mit der jeweiligen Förderungsquote)? 2. Welche Summen hat Bremen in den vergangenen fünf Jahren vom Bund für den Bau von Sozialwohnungen erhalten? a) Wie viel wurde davon zur Tilgung von Schulden verwendet? b) Wie viele sozial gebundene Wohnungen wurden davon jährlich gefördert? 3. Welche Größe werden die 222 bereits genehmigten und geförderten Wohnungen haben (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Bauvorhaben und Wohnungsgrößen gemäß den örtlichen Größenvorgaben bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung)? 4. Gibt es bei der geplanten regionalen Verteilung der geförderten Wohnungen (140 Bremerhaven, 140 Bremen-Nord und 420 Bremen-Stadt) bisher Abweichungen , und wie erklärt der Senat diese? 5. Gibt es bei einzelnen Bauvorhaben Abweichungen von der im Förderprogramm festgelegten Prozentregelung, und wenn ja, warum? 6. Welche zusätzlichen Anreize für Bauträger plant der Senat gegebenenfalls, um das selbstgesteckte Ziel von 700 neuen Sozialwohnungen, verteilt auf alle Stadtteile , zu erreichen? — 2 — 7. Wie viele kommunale Grundstücke wurden seit dem festgelegten Stichtag (14. März 2013) bisher zum Verkauf ausgeschrieben, wie viele verkauft, und für wie viele ist eine Wohnbebauung (über 20 Wohneinheiten) beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Angabe wie viele Wohnungen/Sozialwohnungen dort jeweils geplant sind und der jeweiligen Förderquoten)? 8. Bei wie vielen und welchen Grundstücken wurde seit dem festgelegten Stichtag (14. März 2013) neues Baurecht geschaffen, welche Grundstücke wurden verkauft , und für welche ist eine Wohnbebauung (über 20 Wohneinheiten) beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Angabe wie viele Wohnungen /Sozialwohnungen dort jeweils geplant sind und der jeweiligen Förderquoten )? 9. Gibt es bei einzelnen Bauvorhaben auf ehemaligen kommunalen Grundstücken oder auf Grundstücken, bei denen neues Baurecht geschaffen wurde, Abweichungen von der im Förderprogramm festgelegten 25-%-Regelung, und wenn ja, warum? 10. In welcher Höhe wurden im Jahr 2012 und 2013 jeweils Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes abgerufen, welche Summe steht noch zur Verfügung, und wie erklärt der Senat eventuelle Abweichungen von der Planung? 11. Wie viele Asylbewerber warten in Bremen und Bremerhaven derzeit auf die Unterbringung in einer eigenen Wohnung, und mit welchem Bedarf rechnet der Senat bis zum Jahr 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsgrößen und Stadtgemeinden )? 12. Wie viele Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen warten derzeit in Bremen und Bremerhaven auf die Unterbringung in einer eigenen Wohnung, welchen zusätzlichen Bedarf an Wohnungen würde die Auflösung des Jakobushauses bzw. des Frauenzimmers nach sich ziehen, und mit welchen Entwicklungen in diesem Bereich rechnet der Senat bis 2015? 13. Wie viele Menschen mit Behinderungen sollen durch die geplante Reduzierung von stationären Wohnheimen in den nächsten Jahren in Wohnungen umziehen, und mit welchem, dadurch zusätzlich entstehenden Bedarf an Wohnungen, rechnet der Senat? 14. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) werden im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms entstehen, ab wann und wo stehen diese zur Verfügung, und wie stellt der Senat sicher, dass diese Wohnungen dann auch tatsächlich von der Zielgruppe angemietet werden können? 15. Wie stellt der Senat sicher, dass neben den oben genannten Zielgruppen auch für Rentner, Studenten oder alleinerziehende Mütter und Väter ausreichend sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung steht, und wie werden diese Menschen über die günstigen Wohnungen und die Möglichkeiten der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (B-Schein) informiert? Sigrid Grönert, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 15. Oktober 2013 Auf Basis der Erkenntnisse aus der Wohnungsbaukonzeption 2010 ist nach dem aktuellen Kenntnisstand für die Stadt Bremen davon auszugehen, dass im Zeitraum 2010 und 2020 für insgesamt rd. 14 000 neue Wohnungen ein Nachfragepotenzial besteht und ein ausgewogenes Wohnungsangebot bereit gehalten werden kann. Unter Berücksichtigung der bisherigen Baufertigstellungen in Höhe von rd. 3 450 Wohneinheiten seit 2010 ist derzeit für die Jahre 2013 bis 2020 von einem jährlichen Neubauziel von rd. 1 300 neuen Wohnungen auszugehen. Zusätzlich wurde für neu zu schaffende Wohnungen eine Sozialwohnungsquote eingeführt und am 14. März 2013 in Kraft gesetzt. Circa ein Viertel aller neu zu schaffenden Wohnungen, für die Bremen die rechtliche Möglichkeit einer vertraglichen Ver- — 3 — einbarung hat, unterliegen einer Belegungs- und Mietbindung. Dies dient der Absicherung der Wohnraumversorgung von Haushalten mit kleineren und mittleren Einkommen . 1. Für welche Neubau- bzw. Sanierungsprojekte (über 20 Wohneinheiten) wurden 2012 und 2013 in Bremen und Bremerhaven Baugenehmigungen erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Neubau- bzw. Modernisierungsvorhaben, Auflistung der Bauträger sowie Bauvorhaben mit Angabe der Stadtgemeinden und mit der jeweiligen Förderungsquote)? In den offiziellen Statistiken erfolgt keine gesonderte Erfassung von Wohnbauprojekten (Neubau- bzw. Sanierungsprojekte) nach der Anzahl der zu errichtenden Wohneinheiten, sodass eine Auflistung nur dieser Fälle aus sämtlichen Genehmigungsvorgängen weder zahlenmäßig noch unterteilt nach Stadt- und Ortsteilen, Neubau- bzw. Modernisierungsvorhaben oder Auflistung der Bauträger möglich ist. In der Stadtgemeinde Bremen sind entsprechend der internen Datenerfassung beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Jahr 2012 Baugenehmigungen für rd. 1 500 Wohnungen erteilt worden, in den Monaten Januar bis August 2013 für rd. 850. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden insgesamt rd. 3 450 Wohnungen fertiggestellt. Für das Jahr 2013 liegen noch keine belastbaren Daten zu den Fertigstellungen vor. In der Stadtgemeinde Bremerhaven sind im Jahr 2012 Baugenehmigungen für 161 Wohnungen erteilt worden, in den Monaten Januar bis August 2013 für 128. In den Jahren 2010 bis 2012 wurden insgesamt rd. 300 Wohnungen fertiggestellt . Für das Jahr 2013 liegen noch keine belastbaren Daten zu den Fertigstellungen vor. Wegen der Umsetzung des Wohnraumförderprogramms 2012/2013 wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 2. Welche Summen hat Bremen in den vergangenen fünf Jahren vom Bund für den Bau von Sozialwohnungen erhalten? Das Land Bremen erhält seit dem Jahr 2007 jährlich 3,138 Mio. ‡ an Ausgleichszahlungen für Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus. Das sind 15,69 Mio. ‡ in fünf Jahren. a) Wie viel wurde davon zur Tilgung von Schulden verwendet? Die Ausgleichszahlungen wurden zur Finanzierung von Altverpflichtungen aus vergangenen Wohnraumförderprogrammen genutzt. Dies ist zweckentsprechend nach § 5 Abs. 4 Entflechtungsgesetz möglich. b) Wie viele sozial gebundene Wohnungen wurden davon jährlich gefördert? Davon wurden keine neuen sozial gebundenen Wohnungen gefördert. Die Wohnungsbauprogramme wurden seit 2007 aus dem Treuhandvermögen Wohnungsbau finanziert. Stadtgemeinde Bremen Stadtgemeinde Bremerhaven Moderni- Moderni- Gesamt Jahr Neubau sierung Gesamt Neubau sierung Gesamt = Land 2007 53 25 78 0 22 22 100 2008 28 25 53 0 30 30 83 2009 31 8 39 0 25 25 64 2010 0 0 0 0 0 0 0 2011 2 10 12 0 13 13 25 2012 0 10 10 0 42 42 52 Gesamt 114 78 192 0 132 132 324 — 4 — 3. Welche Größe werden die 222 bereits genehmigten und geförderten Wohnungen haben (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Bauvorhaben und Wohnungsgrößen gemäß den örtlichen Größenvorgaben bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung)? Die Frage kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Förderanträge werden in aller Regel zu Beginn des Planungsprozesses für ein Wohnungsbauprojekt gestellt. Um den Bauherren Planungssicherheit zu geben, wird zu diesem Zeitpunkt eine grundsätzliche Zusage über die Einbeziehung in das Förderprogramm gegeben (sogenannter Grundsatzbescheid). Diese Zusage beinhaltet die Zahl der zu fördernden Wohnungen sowie die Förderbedingungen mit den Anforderungen, die an die Wohnungen gestellt werden. Eine Baugenehmigung liegt zu diesem Zeitpunkt in aller Regel noch nicht vor, da zunächst auch städtebauliche und bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen zu klären sind. Die Planungen des geförderten Wohnraums und damit die konkreten Aussagen zu Gebäudetypen und Wohnungsgrößen werden erst nach dieser grundsätzlichen Förderzusage konkretisiert. Diese Planungsvertiefung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Dabei werden auch die Belange berücksichtigt, die bei den Kosten der Unterkunft von Transferleistungsempfängerinnen /Transferleistungsempfängern gelten. Nach Abschluss dieses Planungsprozesses wird der Bauantrag gestellt und vor Baubeginn ein öffentlich-rechtlicher Fördervertrag geschlossen. In diesem Fördervertrag werden die konkret geförderten Wohnungen mit den Wohnungsgrößen bezeichnet und die Belegung festgelegt. Bisher wurden Förderzusagen für 261 Wohnungen gemacht, davon 222 in der Stadtgemeinde Bremen und 39 in der Stadtgemeinde Bremerhaven. Förderverträge wurden noch nicht geschlossen, da sich die betreffenden Projekte seitens der Bauherren in der konkreten Planungsphase befinden. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr berichtet der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie halbjährlich über den Stand der Umsetzung des Wohnraumförderprogramms. Daraus können Informationen zum Stand der Umsetzung der einzelnen Projekte entnommen werden . 4. Gibt es bei der geplanten regionalen Verteilung der geförderten Wohnungen (140 Bremerhaven, 140 Bremen-Nord und 420 Bremen-Stadt) bisher Abweichungen , und wie erklärt der Senat diese? 5. Gibt es bei einzelnen Bauvorhaben Abweichungen von der im Förderprogramm festgelegten Prozentregelung, und wenn ja, warum? Bisher hat es keine Abweichungen von der geplanten Verteilung der geförderten Wohnungen und von der im Förderprogramm festgelegten Prozentregelung gegeben. Bauvorhabenbezogene Abweichungen von der festgelegten Prozentregelung sind auf der Grundlage der durch die staatliche Deputation für Umwelt , Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie beschlossenen Regelungen für ein Bremer Modell zur Schaffung von Sozialwohnungen beim Verkauf kommunaler Grundstücke und bei der Schaffung neuen Baurechts möglich. Demnach kann die Sozialwohnungsquote auf das verkaufte Grundstück bzw. Plangebiet verteilt werden bzw. auf einer Teilfläche konzentriert werden. 6. Welche zusätzlichen Anreize für Bauträger plant der Senat gegebenenfalls, um das selbstgesteckte Ziel von 700 neuen Sozialwohnungen, verteilt auf alle Stadtteile , zu erreichen? Aufgrund von aktuellen Förderanfragen, der laufenden und in Vorbereitung befindlichen Verkäufe von kommunalen Grundstücken und der Vorbereitung von neuem Baurecht auf den vorrangig zu entwickelnden Flächen, u. a. im Rahmen von Pilotprojekten, geht der Senat derzeit davon aus, dass sich die Zahl der Förderanträge demnächst nennenswert erhöhen wird, sodass keine zusätzlichen Anreize erforderlich sind. — 5 — 7. Wie viele kommunale Grundstücke wurden seit dem festgelegten Stichtag (14. März 2013) bisher zum Verkauf ausgeschrieben, wie viele verkauft, und für wie viele ist eine Wohnbebauung (über 20 Wohneinheiten) beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Angabe wie viele Wohnungen/Sozialwohnungen dort jeweils geplant sind und der jeweiligen Förderquoten)? Die Verpflichtung, im Fall des Verkaufs kommunaler Grundstücke Sozialwohnungen zu bauen, gilt nur in der Stadtgemeinde Bremen, nicht in Bremerhaven. Seit dem 14. März 2013 sind in der Stadtgemeinde Bremen drei Grundstücke mit der Verpflichtung zur Errichtung von Sozialwohnungen ausgeschrieben worden . In zwei dieser Fälle ist die Angebotsfrist gerade erst abgelaufen. Im dritten Fall laufen die Verhandlungen. Die Sozialwohnungsquote wurde nicht kritisiert. Ein Zuschlag wurde bei allen drei Grundstücken noch nicht erteilt. Daher können noch keine Aussagen dazu gemacht werden, wie viele Sozialwohnungen dort entstehen werden. 8. Bei wie vielen und welchen Grundstücken wurde seit dem festgelegten Stichtag (14. März 2013) neues Baurecht geschaffen, welche Grundstücke wurden verkauft , und für welche ist eine Wohnbebauung (über 20 Wohneinheiten) beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Stadtgemeinden, Angabe wie viele Wohnungen /Sozialwohnungen dort jeweils geplant sind und der jeweiligen Förderquoten )? Die Verpflichtung, im Fall der Schaffung neuen Baurechts Sozialwohnungen zu bauen, gilt nur in der Stadtgemeinde Bremen, nicht in Bremerhaven. Die Quote von 25 % gilt nach dem Beschluss der Baudeputation vom 14. März 2013 nur dann, wenn die Schaffung neuen Baurechts nach diesem Datum eingeleitet wurde. Bauleitpläne, deren Aufstellungsbeschluss nach diesem Datum gefasst wurde, befinden sich noch im Verfahren und sind daher noch nicht rechtsverbindlich . Es gibt also bisher keine Vorhaben, die aufgrund neuen Planungsrechts unter die Bedingungen des Senatsbeschlusses fallen. Bei Bauvorhaben im Bereich sonstiger Bebauungspläne, die also vor dem Stichtag entwickelt worden sind, bemüht sich der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr im Verhandlungsweg mit Bauherren auf freiwilliger Basis den Bau von geförderten Wohnungen zu verabreden. Konkret vereinbarte Beispiele sind drei Projekte der GEWOBA (Cambrai-Dreieck, Kötnerweide und Wilhelm-Wagenfeld -Straße) sowie drei weitere Vorhaben privater Bauherren. Hinsichtlich zahlreicher weiterer Projekte laufen Gespräche mit Eigentümern bzw. Investoren. In der näheren Zukunft stehen die Schaffung von neuem Baurecht sowie der Verkauf kommunaler Grundstücke auf den Flächen an, die der Senator für Umwelt , Bau und Verkehr gemäß Nr. 2 der vom Senat am 24. September 2013 beschlossenen Zwischenergebnisse des Bündnisses für Wohnen vorrangig bereitstellen wird (sogenannte 30+-Liste). Dabei geht es insbesondere auch um die Pilotprojekte Überseestadt (Marcuskaje), Büropark/Wohnpark Oberneuland und Gartenstadt Werdersee, die über ein erhebliches Wohnungsbaupotenzial und damit auch anteilig für den geförderten Wohnungsbau verfügen. 9. Gibt es bei einzelnen Bauvorhaben auf ehemaligen kommunalen Grundstücken oder auf Grundstücken, bei denen neues Baurecht geschaffen wurde, Abweichungen von der im Förderprogramm festgelegten 25-%-Regelung, und wenn ja, warum? Es gibt derzeit keine Abweichungen von der festgelegten 25-%-Förderquote und es wird erwartet, dass die 25-%-Regelung zum Bau von Sozialwohnungen eingehalten wird. Projektbezogene Abweichungen von der festgelegten Prozentregelung sind auf der Grundlage der durch die staatliche Deputation für Umwelt , Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie beschlossenen Regelungen für ein Bremer Modell zur Schaffung von Sozialwohnungen beim Verkauf kommunaler Grundstücke und bei der Schaffung neuen Baurechts möglich ist. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 10. In welcher Höhe wurden im Jahr 2012 und 2013 jeweils Mittel aus dem Wohnraumförderungsprogramm des Landes abgerufen, welche Summe steht noch zur Verfügung, und wie erklärt der Senat eventuelle Abweichungen von der Planung? — 6 — Es wurden bisher Förderanträge für den Neubau und die Modernisierung von 261 Sozialwohnungen gestellt. Dafür werden voraussichtlich Förderdarlehen in Höhe von rd. 15,24 Mio. ‡ benötigt. Diese Darlehen wurden noch nicht ausgezahlt. Denn die Auszahlung erfolgt nach Baufortschritt. Die erste Rate von 50 % des Gesamtbetrags fällt bei einem Bautenstand von 60 % an, der Restbetrag nach dem ordnungsgemäßen Bezug (siehe dazu Antwort zu Frage 15) der Wohnungen. Mit Blick auf den Stand der jeweiligen Planungs- und Baugenehmigungsverfahren ist damit erst ab dem Jahr 2014 zu rechnen. Es sind darüber hinaus rd. 110 Förderkontingente für Grundstücke reserviert, die mit einer Sozialwohnungsverpflichtung von der Wirtschaftsförderung Bremen und von Immobilien Bremen zum Verkauf ausgeschrieben sind. Weitere Förderanträge werden erwartet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wie auch in den vorangegangenen Programmen, die Realisierung und somit die Auszahlung auch nach 2013 erfolgen werden. Die zur Verfügung gestellten Mittel verfallen nicht, sondern stehen bis zur vollständigen Ausschöpfung des Programms bei der BAB zur Verfügung. 11. Wie viele Asylbewerber warten in Bremen und Bremerhaven derzeit auf die Unterbringung in einer eigenen Wohnung, und mit welchem Bedarf rechnet der Senat bis zum Jahr 2015 (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltsgrößen und Stadtgemeinden )? In den Übergangswohneinrichtungen der Stadtgemeinde Bremen leben derzeit (Stand 10. September 2013) die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Personen /Haushalte, die berechtigt sind, eigenen Wohnraum zu beziehen. Alleinstehende Paare Familien/Alleinerziehende SechsZwei - Drei- Vier- Fünf- Personen- Männ- Weib- Personen- Personen- Personen- Personen- Haushalt lich lich Haushalt Haushalt Haushalt Haushalt und mehr 141 30 16 27 26 26 5 6 Das sind insgesamt 500 Menschen in der Stadtgemeinde Bremen. In Bremerhaven gibt es zurzeit (Stand 10. September 2013) fünf Familien mit insgesamt 38 Personen, die bei der Suche nach eigenen Wohnungen auf dem freien Markt unterstützt werden. Eine Prognose bis zum Jahr 2015 kann nicht abgegeben werden, weil nicht bekannt ist, wie sich die Zugangszahlen entwickeln. 12. Wie viele Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen warten derzeit in Bremen und Bremerhaven auf die Unterbringung in einer eigenen Wohnung, welchen zusätzlichen Bedarf an Wohnungen würde die Auflösung des Jakobushauses bzw. des Frauenzimmers nach sich ziehen, und mit welchen Entwicklungen in diesem Bereich rechnet der Senat bis 2015? 1. Angaben zur Stadtgemeinde Bremen a) Wie viele Wohnungslose bzw. von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen warten derzeit auf die Unterbringung in einer eigenen Wohnung? In den vier bremischen Notunterkünften befanden sich per 1. September 2013 • 46 Personen in den beiden Notunterkünften für alleinstehende Wohnungslose, • 44 Personen in den beiden Notunterkünften für Drogenabhängige . In Hotels/Pensionen befanden sich 108 Personen. Ein Großteil dieser Personen benötigt eine Wohnung, gegebenenfalls mit ambulanter Betreuung. Ein anderer Teil, insbesondere Drogenabhängige , benötigt eher therapeutische Maßnahmen. — 7 — Über die Zahl der Personen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen (z. B. bei Bekannten) oder in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben, gibt es keine Angaben. b) Welchen zusätzlichen Bedarf an Wohnungen würde die Auflösung des Jakobushauses bzw. des Frauenzimmers nach sich ziehen? Im Jakobushaus sind mehrere Bereiche der Wohnungslosenhilfe des Vereins für Innere Mission (VIM) untergebracht. Das sind im Wesentlichen : • die Notunterkunft für obdachlose Männer, • das Übergangswohnheim für alleinstehende wohnungslose Männer , • der Tagesaufenthalt „Jakobustreff“. Die Notunterkunft für Männer und der Jakobustreff sollen nicht aufgelöst , sondern örtlich verlagert werden. Das „Frauenzimmer“ (nicht im Jakobushaus) ist ein Tagesaufenthalt, der nicht aufgelöst werden soll. Die Notunterkunft für Frauen (Frauenwohnangebote ) soll ebenfalls nicht aufgelöst werden. Die Beschlusslage lautet, die derzeit stationären Betreuungsmaßnahmen für alleinstehende Männer (im Jakobushaus) und Frauen (in der Abbentorstraße 5) durch dezentrale ambulante Betreuung (IBEWO = Intensiv begleitetes Wohnen) zu ersetzen. Für die ambulante Betreuungsmaßnahme sind im Rahmen des zum 1. Januar 2014 neu abzuschließenden Entgeltvertrags nach derzeitigem Planungsstand 54 Plätze vorgesehen; die entsprechende Anzahl von Wohnungen bzw. Plätzen in Wohngemeinschaften (abzüglich bereits vorhandener) ist insofern erforderlich. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Projektwohnungen, die der VIM an die IBEWO-Teilnehmerinnen/Teilnehmer für die Dauer der Maßnahme vermietet, und Wohnungen anderer Vermieter, die die IBEWOTeilnehmerinnen /Teilnehmer nach Beendigung der Maßnahme weiter bewohnen (können). 2. Angaben zur Stadtgemeinde Bremerhaven In Bremerhaven waren am 31. Juli 2013 insgesamt 175 Menschen in Notunterkünften untergebracht. 3. Mit welchen Entwicklungen in diesem Bereich rechnet der Senat bis 2015? Entwicklungen bis zum Jahr 2015 können derzeit nicht valide eingeschätzt werden. Wegen der Einzelheiten zu Frage 12 wird auf die Drucksache 13/328 S „Zukunft der Wohnungslosenpolitik in Bremen“ verwiesen. 13. Wie viele Menschen mit Behinderungen sollen durch die geplante Reduzierung von stationären Wohnheimen in den nächsten Jahren in Wohnungen umziehen, und mit welchem, dadurch zusätzlich entstehenden, Bedarf an Wohnungen rechnet der Senat? Die städtische Deputation für Soziales, Kinder und Jugend hat in der Sitzung am 7. März 2013 beschlossen, dass ein Wohnheim in Huckelriede im Zuge des Übergangs von der Werkstatt Bremen an einen Träger in ambulant betreute Wohnmaßnahmen umgewandelt werden soll. Hierbei handelt es sich um 24 stationäre Heimplätze. Des Weiteren wurde in der Deputation beschlossen, dass die 23 stationären Außenwohnplätze der Werkstatt Bremen ebenfalls mit dem Übergang an einen Träger in ambulante Wohnplätze umgewandelt werden sollen. Für die 47 stationären Plätze werden im Rahmen der Ambulantisierung Wohnungen benötigt. Daneben planen Leistungsanbieter zusätzliche ambulante Wohnplätze oder die Umwandlung von stationäre in ambulante Wohnplätze. Einige Leistungsanbieter beabsichtigen eigene Neubauten für das ambulante Wohnen. Die Wohnungen/ — 8 — Apartments werden an die Leistungsberechtigten vermietet. Da die Planungen derzeit noch nicht abgeschlossen sind, kann die Anzahl der benötigten Wohnungen noch nicht in 2013 beziffert werden. 14. Wie viele rollstuhlgerechte Wohnungen (gemäß DIN 18040-2) werden im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms entstehen, ab wann und wo stehen diese zur Verfügung, und wie stellt der Senat sicher, dass diese Wohnungen dann auch tatsächlich von der Zielgruppe angemietet werden können? Im Rahmen der Vertiefung der Planung der geförderten Wohnungen (siehe dazu Antwort zu Frage 3) wird sichergestellt, dass alle Wohnungen und nicht nur die eines Geschosses barrierefrei im Sinne der Landesbauordnung (LBO) sind. Diese Wohnungen sind mit Rollatoren und in der Regel auch mit kleinen Rollstühlen nutzbar. Rollstuhlgerechtigkeit nach DIN 18040-2 ist nach den Förderrichtlinien nicht vorgeschrieben . Die Bauherren sind aber bereit, Wohnungen dementsprechend herzurichten , wenn es einen konkreten Mietinteressenten gibt, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Wenn eine rollstuhlgerechte Wohnung gebaut wird, wird diese Eigenschaft in den Fördervertrag aufgenommen. Wegen der Sicherstellung der Vermietung von rollstuhlgerechten Wohnungen an Rollstuhlfahrer wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 15. Wie stellt der Senat sicher, dass neben den oben genannten Zielgruppen auch für Rentner, Studenten oder alleinerziehende Mütter und Väter ausreichend sozial geförderter Wohnraum zur Verfügung steht, und wie werden diese Menschen über die günstigen Wohnungen und die Möglichkeiten der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines (B-Schein) informiert? 1. Sicherstellung der ordnungsgemäßen Belegung von Sozialwohnungen Im Rahmen der Vertiefung der Planung der geförderten Sozialwohnungen (siehe dazu Antwort zu Frage 3) wird sichergestellt, dass die Wohnbedürfnisse von Rentnern, Studenten oder alleinerziehende Mütter und Väter ausreichend berücksichtigt werden. Die ordnungsgemäße Belegung dieser Wohnungen und auch der rollstuhlgerechten Wohnungen wird in der Stadtgemeinde Bremen durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Referat Wohnungswesen) überwacht. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat (Sozialamt) zuständig. Die ordnungsgemäße Belegung wird dadurch sichergestellt, dass die Vermieter an die zuständige Stelle das Datum der Bezugsfertigkeit und jedes folgende Freiwerden von geförderten Wohnungen mitteilen müssen. Anschließend muss dort auch der neue Mieter benannt und für diesen der Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden. Parallel wird stichprobenartig geprüft, ob der Vermieter seinen Meldepflichten nachgekommen ist. Sofern der Vermieter die Sozialwohnungen nicht ordnungsgemäß vermietet , stellt dies einen Verstoß gegen die Förderbedingungen dar, der durch die Festsetzung von Geldleistungen oder Bußgeldern geahndet wird (§§ 33, 52 des Wohnraumförderungsgesetzes). Daneben kann die zuständige Stelle die Kündigung des nicht zweckentsprechenden Mietverhältnisses oder die Zahlung von laufenden Ausgleichszahlungen verlangen. Nach den Erfahrungen aus der Vergangenheit sind solche Verstöße eher selten zu beobachten. 2. Information der Mietinteressenten Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr informiert auf seiner Internetseite über die Voraussetzungen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins . Dort kann auch das Antragsformular heruntergeladen werden. Darüber hinaus stehen Mitarbeiter des Referats Wohnungswesen für Rückfragen zur Verfügung und sind beim Ausfüllen der Vordrucke behilflich. Informationen über zur Vermietung anstehende Sozialwohnungen können Mietinteressenten von den jeweiligen Vermietern erhalten. Sie weisen im Rahmen der Vermarktung auf das Erfordernis eines Wohnberechtigungsscheins hin und sind auch bei der Beantragung eines solchen behilflich. Druck: Anker-Druck Bremen