— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1104 (zu Drs. 18/1054) 29. 10. 13 Mitteilung des Senats vom 29. Oktober 2013 Bildungssituation von Flüchtlingen in Bremen Die Fraktion DIE LINKE hat unter Drucksache 18/1054 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: I. Zahlenmäßige Entwicklung 1. Mit wie vielen Flüchtlingen, die aufgenommen werden, rechnet der Senat 2014 und 2015 im Land Bremen? Wie hatte sich die Zahl in den Jahren 2010 bis 2012 entwickelt? Wie viele Flüchtlinge wurden in Bremen, wie viele in Bremerhaven untergebracht? Derzeit liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Zugänge von Flüchtlingen in 2014 und 2015 zurückgehen werden. Der Senat rechnet deshalb damit, dass in diesen Jahren ebenso viele Flüchtlinge aufgenommen werden wie in den vergangenen Monaten des Jahres 2013, also ca. 100 Personen pro Monat. Insgesamt werden 2013 mindestens 1 000 Flüchtlinge aufgenommen werden. In den Jahren 2010 bis 2012 hat sich die Zahl der Zugänge der Flüchtlinge im Land Bremen wie folgt entwickelt: Stadtgemeinde Stadtgemeinde Land Bremen Bremen Bremerhaven 2010 320 258 62 2011 375 310 65 2012 540 432 108 Von 2010 bis 2012 war bereits ein Anstieg der Zahl der Flüchtlinge um 59 % zu verzeichnen. In 2013 wird sich die Zahl der Zugänge gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich noch einmal verdoppeln. In dem genannten Zeitraum wurden in beiden Stadtgemeinden zusätzlich unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (umF) aufgenommen (Bremerhaven nur männlich): Männlich Weiblich Gesamt Bremen Bremerhaven Bremen Land 2010 37 6 6 49 2011 36 9 8 53 2012 75 12 15 102 < 8/2013 118 5 19 142 Von 2010 bis 2012 hat sich die Zahl der aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge verdoppelt. Für 2013 ist zu erwarten, dass sich die Zahl der aufgenommenen minderjährigen Flüchtlinge zu 2012 abermals fast verdoppeln wird. — 2 — Die Zugänge von unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge (umF) für die Jahre 2014 und 2015 hängen von nicht steuerbaren externen Faktoren ab. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Zugänge auf einem ähnlichen hohen Niveau wie in 2013 bewegen werden und in den verschiedenen Systemen Vorkehrungen getroffen werden müssen, dies zu steuern. 2. Welche Daten liegen für die Jahre 2010 bis 2013 zur Sprachsituation der aufgenommenen Flüchtlinge vor? Wie war die Verteilung nach Mutter- bzw. Herkunftssprachen? Wie viele verfügten bereits über Deutschkenntnisse, wie viele nicht? Wie viele verfügten über Englischkenntnisse, wie viele nicht? Wie schätzt der Senat hinsichtlich der Mutter- bzw. Herkunftssprachen die Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 ein? Die aufgenommenen Flüchtlinge kommen aus einer Reihe von Staaten. Eine Erfassung der Mutter- und Herkunftssprachen erfolgt nicht. Aus diesem Grunde sind auch keine Aussagen darüber möglich, wie viele Flüchtlinge über Englischkenntnisse verfügen. Deutschkenntnisse liegen bei der überwiegenden Zahl von Flüchtlingen nicht vor. 3. Mit wie vielen geflüchteten Kindern und Jugendlichen, die aufgenommen werden, rechnet der Senat 2014 und 2015? Wie hatte sich die Zahl in den Jahren 2010 bis 2013 entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter, insbesondere nach der Gruppe von Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter. Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Die Anzahl der nach Bremen kommenden Kinder und Jugendlichen schwankt sehr stark. Von den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die sich derzeit in Bremen aufhalten, sind ca. 35 % minderjährig. Die Zahlen verteilen sich relativ gleichmäßig auf die Altersjahrgänge. 4. Wie viele der geflüchteten Kinder und Jugendlichen, die in den Jahren 2010 bis 2013 aufgenommen wurden, waren minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ? Mit welchen Zahlen rechnet der Senat für 2014 und 2015? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Wie lange verweilten geflüchtete Kinder und Jugendliche 2010 bis 2013 durchschnittlich in der ZAST, wie lange in den Übergangswohnheimen? Wo wohnten sie danach? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Grundsätzlich werden eine kurze Verweildauer in der ZAST und in Übergangswohnheimen und ein schneller Wechsel gegebenenfalls in Wohnungen angestrebt. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können teilweise auch in Pflegefamilien untergebracht werden. Aussagen über die durchschnittliche Verweildauer können derzeit nicht getroffen werden, da für eine entsprechende Erhebung ein hoher Zeit- und Verwaltungsaufwand erforderlich wäre, der aufgrund der aktuellen Notsituation in den Einrichtungen nicht geleistet werden kann. Spezifische Daten darüber, wohin die Flüchtlinge nach ihrem Aufenthalt in Übergangswohnheimen gezogen sind, werden ebenfalls nicht erhoben. Sowohl während des Aufenthalts in Übergangswohneinrichtungen als auch später in Wohnungen oder Pflegefamilien unterliegen Kinder von Flüchtlingen oder unbegleitete Minderjährige der Schulpflicht und werden in den Vorkursen der beiden Stadtgemeinden beschult . 6. Wie wurden die Flüchtlinge, insbesondere auch die Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter, in den Jahren 2010 bis 2013 nach ihrem Aufenthalt in der ZAST auf die Stadtteile verteilt? Wie soll dies in den Jahren 2014 und 2015 geschehen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . Eine spezielle Verteilung in die Stadtteile erfolgt nicht. Diese richtet sich nach den vorhandenen freien Platzkapazitäten in den Übergangswohnheimen . — 3 — II. Sprach- und Schulunterricht Vorbemerkungen zu den Fragen 7 bis 19 Die Gruppe der Kinder von Flüchtlingen sowie die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stellen aber im Kontext der Zuwanderung von Schülerinnen und Schülern ohne Deutschkenntnisse eine besondere Herausforderung für die Schulen dar. Es handelt sich um eine sehr heterogene Gruppe – bezogen auf Alter, Herkunftsland und bisherige Schulerfahrungen sowie Fluchthintergründe und -erlebnisse. Ihre Gesamtsituation begründet spezifische Maßnahmen. Schulpflichtige Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und unbegleitete Jugendliche sind für den Senat Schülerinnen und Schüler, die mit Aufnahme an eine Bremer Schule zunächst in Vorkursen erste Deutschkenntnisse erwerben. In den Vorkursen erwerben zugewanderte Schülerinnen und Schüler systematisch erste stabile Deutschkenntnisse, die eine erfolgreiche weitere Schullaufbahn ermöglichen sollen. Gleichzeitig wird eine möglichst schnelle schulische und sprachliche Integration in Regelklassen ermöglicht. Ein Flüchtlingshintergrund wird im schulischen Kontext aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht erfasst. Aus der Gesamtzahl der in Aufnahme- und Übergangswohneinrichtungen befindlichen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen kann aber hochgerechnet werden, dass ca. 20 bis 30 % aller zugewanderten Kinder und Jugendlichen in Vorkursen aufgrund eines Asylverfahrens nach Bremen kommen. Dieser Anteil ist parallel zu steigenden Flüchtlingszahlen mit einer hohen Wahrscheinlichkeit ebenfalls steigend. Die übrigen zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse kommen über die Freizügigkeit innerhalb der EU, Familienzusammenführung, Arbeitsmigration der Eltern etc. nach Bremen. Nach den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre kann außerdem davon ausgegangen werden, dass jährlich bis zu 1 % aller Schülerinnen und Schüler neu ohne Deutschkenntnisse in die Schulen im Land Bremen aufgenommen werden . Die Zahl der Seiteneinsteiger unterliegt jährlichen erheblichen Schwankungen durch Veränderungen von Migrationsbewegungen. Die Ressourcen (für Unterricht, Betreuung, sonderpädagogische Förderung, Sprachförderung, Beratung und Unterstützung durch die ReBUZ), die für die Beschulung von Kindern von Flüchtlingen und von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen aufgewendet werden, können nur anteilig zur Gesamtzahl an zugewanderten Kindern und Jugendlichen ausgewiesen werden. Als in Bremen lebende Kinder und Jugendliche werden sie – wie allen anderen schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern im Land Bremen – über die zur Verfügung stehenden Strukturen im Bildungsbereich beschult. Angesichts der jüngsten Entwicklungen und auf Basis der vorgelegten Prognosezahlen ist jedoch absehbar , dass wegen der Anzahl von zusätzlichen schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen kurzfristig finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen zu berücksichtigen sein werden. 7. Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des Spracherwerbs beglichen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Über die Haushalte der beiden Stadtgemeinden werden Lehrerstunden und Geldmittel für Vorkurse zur Verfügung gestellt. Es gibt keine eigenständigen Gruppen für Kinder von Flüchtlingen. Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete Flüchtlinge nehmen wie andere zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne Deutschkenntnisse an den Sprachlernangeboten und an den schulischen Regelangeboten der Stadtgemeinden teil. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen. 8. Aus welchen Mitteln werden für welche Gruppen von geflüchteten Kindern und Jugendlichen die Kosten des allgemeinen Schulunterrichts, des spezifischen zusätzlichen schulischen Betreuungsaufwands, der sozialpädagogischen und sozialpsychologischen Betreuung beglichen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterliegen im Land Bremen der Schulpflicht. Wie alle anderen zugewander- — 4 — ten Schülerinnen und Schüler werden sie nach dem Besuch von Vorkursen in Regelklassen aufgenommen und beschult. Es gibt keine speziellen Gruppen für Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen . 9. Wie wird der Erwerb der deutschen Sprache für geflüchtete Kinder und Jugendliche gewährleistet? In welchem Umfang erfolgt dies in der ZAST, in welchem Umfang an den Schulen, in welchem Umfang durch Vorklassen, in welchem Umfang durch andere Angebote? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Nach Bremen zugezogene Schülerinnen und Schüler, die ohne Deutschkenntnisse oder mit sehr geringen Kenntnissen in der deutschen Sprache erstmals eine Schule im Land Bremen besuchen sollen („Seiteneinsteiger“), erhalten zu Beginn ihrer Schullaufbahn im Land Bremen in Vorkursen eine intensive Förderung in der deutschen Sprache, um grundlegende Sprachkenntnisse zu erwerben. Die Verweildauer in den Vorkursen beträgt im Primarbereich in der Stadtgemeinde Bremen in der Regel zwölf Wochen, in Einzelfällen wird die Verweildauer auf ein Schulhalbjahr ausgedehnt. Die wöchentliche Unterrichtszeit in den Vorkursen beträgt 20 Stunden. In der restlichen Zeit werden die Schülerinnen und Schüler in die Unterrichts- und Betreuungsangebote der Grundschulen integriert. Die Kursleiterinnen und Kursleiter der Vorkurse im Primarbereich machen eine Eingangsdiagnostik und erstellen einen Abschlussbericht für die Klassenlehrkräfte der Grundschulen. In Bremerhaven besuchen die Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen der Woche (zehn Unterrichtsstunden) regionale Seiteneinsteigerkurse an zentralen Grundschulen, an den verbleibenden drei Tagen nehmen sie am Klassenunterricht ihrer Stammschule teil. Wenn die Kurse nur für Schülerinnen und Schüler einer Grundschule eingerichtet sind, werden die Förderstunden auf fünf Tage verteilt. Die Sprachförderung ist für mindestens 26 Wochen angelegt, bei Bedarf wird das Angebot verlängert. In den Vorkursen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II soll das für die Teilnahme am Unterricht notwendige Sprachniveau innerhalb eines Jahres erreicht werden, woran sich der reguläre Schulbesuch anschließt. Das im Rahmen des Vorkurses zu erreichende Sprachniveau liegt daher in den rezeptiven Kompetenzen auf der Niveaustufe B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen und in den produktiven Kompetenzen mindestens auf der Niveaustufe A2. Der Zeitraum des Besuchs eines Vorkurses soll bei einem raschen Kompetenzzuwachs abgekürzt werden. Während der Teilnahme am Vorkurs sollen Phasen der Teilnahme am Unterricht der Stammklasse organisiert werden, damit die soziale und sprachliche Integration unterstützt wird. Die wöchentliche Unterrichtszeit in den Vorkursen beträgt auch hier 20 Stunden. In der restlichen Zeit werden die Schülerinnen und Schüler in die Unterrichts- und Betreuungsangebote der Oberschulen integriert. Im Sprachbildungskonzept der Senatorin für Bildung und Wissenschaft werden die Grundsätze einer durchgängigen Sprachbildung formuliert. ZuP-Leitungen, Sprachberaterinnen und Sprachberater sowie Lehrkräfte organisieren für die zugewanderten Schülerinnen und Schüler einen passenden Unterstützungsrahmen für den Sprachförderbedarf dieser Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der kommunalen Verantwortung für die Ausgestaltung der Sprachunterstützungsangebote werden zugewanderte Schülerinnen und Schüler in Bremerhaven zunächst in Vollzeit (30 Stunden) in Vorkursen beschult, bevor sie in Regelklassen überwechseln. Für Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die älter als 16 Jahre alt sind, ist in der Stadtgemeinde Bremen die Allgemeine Berufsschule (ABS) zuständig. Am Bremer Standort Steffensweg (ABS) wurden besondere Berufswahlvorbereitungskurse mit Sprachförderung eingerichtet, in denen die Schülerinnen und Schüler 34 Wochenstunden Unterricht erhalten. 22 Wochenstunden erfolgen als theoretischer Unterricht, davon vier Wochenstunden Deutsch, im Umfang von zwölf Wo- — 5 — chenstunden sind die Jugendlichen in der Fachpraxis in unterschiedlichen Berufsbereichen. Damit sollen die Jugendlichen eine allgemeine und berufsbezogene Sprachkompetenz erlangen. In Bremerhaven werden diese Jugendlichen im selben Umfang an der Werkstattschule beschult. Die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen der Zentralen Erstaufnahmestellen des Landes Bremen werden seit dem Frühjahr 2013 über zwei Hauslehrkräfte mit je 20 Unterrichtsstunden bis zum Umzug in eine Übergangswohneinrichtung oder eine Einrichtung der Jugendhilfe eingeschränkt beschult . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen. 10. An welchen Schulen wurden geflüchtete Kinder und Jugendliche in schulpflichtigem Alter 2010 bis 2013 beschult? Welche Ressourcen wurden den Schulen dafür zur Verfügung gestellt, und aus welchem Etat wurden die Mittel dafür bereitgestellt? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden statistisch nicht erfasst. Grundsätzlich können Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sämtliche Schulen im Land Bremen besuchen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen. 11. An welchen Schulen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 geflüchtete Kinder und Jugendliche in Vorkursen/Vorklassen unterrichtet? In welchem Umfang wurden dafür bestehende Vorklassen genutzt, in welchem Umfang wurden eigene oder zusätzliche Vorklassen eingerichtet? Wie viele Vorklassen wurden an welchen Schulen in den vergangenen Schuljahren und in diesem Schuljahr eingerichtet? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . Für eine bedarfsgerechte Ausstattung an Vorkursen wurden in den Jahren 2010 bis 2013 an folgenden Schulen Vorkurse für Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse vorgehalten. Um dem insgesamt steigenden Zugang an Schülerinnen und Schülern ohne deutsche Sprachkenntnisse gerecht zu werden, wurden zusätzliche Vorkurse an einzelnen Schulen eingerichtet. Stadtgemeinde Bremen Primarstufe SNR Schule Bemerkung Region Nord 014 Schule am Wasser 040 Schule an der Wigmodistraße 083 Schule an der Landskronastraße Region West 051 Schule am Halmerweg Seit Februar 2012 099 Schule am Pulverberg 106 Schule an der Fischerhuder Straße Region Ost 003 Schule am Alten Postweg 011 Schule an der Andernacher Straße 028 Marie-Curie Schule 032 Schule an der Düsseldorfer Straße 043 Schule an der Glockenstraße — 6 — SNR Schule Bemerkung 081 Schule Mahndorf Bis Februar 2012 127 Schule an der Witzlebenstraße Region Süd 024 Schule am Buntentorsteinweg 105 Schule an der Robinsbalje 112 Schule an der Stichnathstraße Sekundarstufe I Region Nord 403 Oberschule an der Helsinkistraße 503 Oberschule Lesum Seit 1. August 2013 512 Gerhard-Rohlfs-Oberschule 410 Oberschule an der Lerchenstraße Seit 1. August 2013 414 Oberschule an der Lehmhorster Straße Seit 1. August 2013 Region West 424 Oberschule an der Helgolander Straße 430 Oberschule am Waller Ring Seit 1. Februar 2013 442 Oberschule Ohlenhof Seit 1. August 2012 444 Neue Oberschule Gröpelingen 501 Gesamtschule Bremen-West 510 Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule, ISS Region Ost 404 Wilhelm-Olbers-Oberschule 409 Oberschule an der Koblenzer Straße 416 Oberschule Rockwinkel 417 Oberschule an der Schaumburger Straße 429 Oberschule Sebaldsbrück 438 Albert-Einstein-Oberschule 445 Oberschule an der Kurt-Schumacher-Allee Vorher Schule an der Carl-Goedeler-Straße 511 Wilhelm-Focke-Oberschule Seit 1. August 2013 Region Süd 324 Gymnasium Links der Weser Vorher ISS Obervieland 431 Roland zu Bremen Oberschule 436 Wilhelm-Kaisen-Oberschule 506 Oberschule am Leibnizplatz Seit 1. August 2013 Sekundarstufe II 307 Alexander-von-Humboldt-Gymnasium 351 Allgemeine Berufsschule Stadtgemeinde Bremerhaven Primarstufe In Bremerhaven findet die Sprachförderung an vier zentralen Grundschulen (Allmersschule, Goetheschule, Fritz-Reuter-Schule, Karl-Marx-Schule) statt, bei entsprechend hoher Anzahl werden Kurse an der jeweiligen Grund- — 7 — schule (Astrid-Lindgren-Schule = zwei Kurse, Lutherschule) eingerichtet. Im zweiten Schulhalbjahr 2012/2013 betrug die Anzahl der Kurse sieben, zum September 2013 wurde eine Gruppe an der Fichteschule eingerichtet, ab November ist ein weiterer Kurs an der Pestalozzischule geplant. Sekundarstufe I Vorklassen sind an der Immanuel-Kant-Schule und der Gaußschule II eingerichtet . Die Anzahl der Klassenverbände ist von vier im Schuljahr 2012/ 2013 auf zurzeit sechs gestiegen, die Kapazitätsgrenzen der Gruppen werden jedoch bereits aktuell schon wieder komplett ausgeschöpft. 12. Wie will der Senat in den Jahren 2014 und 2015 gewährleisten, dass die aufnehmenden Schulen die nötigen Ressourcen erhalten, um geflüchtete Kinder und Jugendliche beschulen und integrieren zu können? Wie in der Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 ausgeführt, werden Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Rahmen der für den Bildungsbereich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel beschult. Auf Basis der Prognosezahlen für die Anzahl von zusätzlichen schulpflichtigen Kindern und unbegleiteten Flüchtlingen ist davon auszugehen, dass durch den Anstieg bei der Aufnahme zusätzliche finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen in unterschiedlichen Bereichen für beide Stadtgemeinden entstehen werden. 13. Wie wird der zusätzliche Lehrkräftebedarf für Sprachunterricht/Sprachunterstützung kalkuliert, der an den Schulen für geflüchtete Kinder und Jugendliche nach Absolvieren der Vorkurse/Vorklassen besteht, d. h. während ihrer Unterrichtung in Regelklassen? Aus welchen Mitteln wird dieser Bedarf gedeckt? Neben den regulären Mitteln für die Unterrichtsversorgung erhalten die Schulen im Land Bremen zusätzliche Mittel für die Durchführung von Sprachfördermaßnahmen. Durch die steigende Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die ohne Deutschkenntnisse neu an einer Schule in Bremen aufgenommen werden, ist davon auszugehen, dass die den Schulen zur Verfügung stehenden Mittel für die Sprachförderung den steigenden Bedarfen an den Schulen angepasst werden müssen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen. 14. Wie viele Lehrerwochenstunden und/oder wie viele Wochenstunden von anderem Personal werden Schulen und gegebenenfalls anderen Institutionen zugewiesen pro geflüchtetem Kind/Jugendlichen für – Spracherwerb – allgemeine Beschulung – sozialpädagogische Betreuung? Gibt es Unterschiede in der Zuweisung in Bremerhaven und Bremen? Eine Ausweisung, welche Personalressourcen für die Beschulung von Kindern von Flüchtlingen sowie unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verwandt werden, ist nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung zu den Fragen 7 bis 19 verwiesen. 15. Wie lange nach ihrer Ankunft in Bremen dauerte es 2010 bis 2013, bis geflüchtete Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter an Schulen unterrichtet wurden? Wie wird gewährleistet, dass den aufnehmenden Schulen die benötigten Ressourcen dann auch unmittelbar zur Verfügung stehen ? Gibt es einen Lehrkräfte-Pool, der dafür genutzt werden kann? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Mit der Aufnahme in eine der Übergangswohneinrichtungen im Land Bremen unterliegen Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der Schulpflicht. Wie alle anderen neu nach Bremen zugezogenen schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen werden sie zeitnah an einer Schule im Land Bremen aufgenommen. 16. Wie viele Lehrkräfte mit welchem Stundenumfang sind derzeit an den Schulen für muttersprachlichen Unterricht eingesetzt (bitte aufschlüsseln nach — 8 — Sprachen)? Welche Ausweitung des muttersprachlichen Unterrichts plant der Senat, um der höheren Zahl von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und gegebenenfalls der höheren Zahl von Herkunftsländern und Muttersprachen Rechnung zu tragen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . Zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse stammen aus einer Vielzahl von Staaten und sprechen eine Vielzahl an Muttersprachen . Auch verpflichtende Sprachangebote wie Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Russisch, Polnisch, Chinesisch in der Primarstufe und/oder in den Sekundarstufen I und II können für Schülerinnen und Schüler herkunftssprachliche Angebote sein, sofern diese Sprache ihre Muttersprache ist. Darüber hinaus werden über Lehrkräfte oder Finanzmittel freiwillige herkunftssprachliche Angebote für die Sprachen Türkisch, Russisch, Polnisch, Persisch, Kurdisch angeboten. Zusätzlich beteiligt sich der Senat an griechischen herkunftssprachlichen Angeboten. In Verantwortung der jeweiligen Konsulate werden weitere Herkunftssprachen angeboten. Die herkunftssprachlichen Angebote werden schulbezogen oder schulübergreifend realisiert. Herkunftssprachliche Angebote in der Stadtgemeinde Bremen Herkunftssprache Lehrerstunden Türkisch 82 Kurdisch 46 Polnisch 10 Persisch 20 Die herkunftssprachlichen Angebote werden im Rahmen der ermittelten Bedarfe und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel realisiert . In der Planung sind in der Stadtgemeinde Bremen herkunftssprachliche Angebote in Arabisch und Dari/Paschtu. Ob durch die steigende Aufnahme von Kindern von Flüchtlingen und unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen die vorhandenen Sprachangebote erweitert werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. In Bremerhaven wird muttersprachlicher Unterricht in der Verantwortung der entsprechenden Konsulate durchgeführt. 17. Bei wem sind die Lehrkräfte, die den Sprachunterricht für geflüchtete Kinder und Jugendliche leisten, angestellt? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Die Lehrkräfte, die in beiden Stadtgemeinden den Sprachunterricht für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse anbieten , sind in der Regel Lehrkräfte der beiden Stadtgemeinden. Darüber hinaus werden im Primarbereich Vorkurse über freie Träger angeboten: Stadtgemeinde Bremen Stadtteilschule Bremen e. V. Arbeiter-Samariter-Bund Bremische Evangelische Kirche Caritas Bremen e. V. Arbeiterwohlfahrt, Sozialdienst für Migranten Stadtgemeinde Bremerhaven Die Sprachförderung in der Primarstufe wird über eine Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt durchgeführt. — 9 — 18. Wie viele Flüchtlinge in schulpflichtigem Alter, die aufgenommen wurden, verfügten 2010 bis 2013 über keine Schriftkenntnisse, d. h. benötigten Alphabetisierung? Welche Angebote bestehen dafür, und in welchem Umfang wurden sie wahrgenommen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . In der Regel haben Kinder von Flüchtlingen sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihren Herkunftsländern Schulen besucht und sind in ihrer Herkunftssprache alphabetisiert worden. In Ausnahmefällen sind zugewanderte Kinder und Jugendliche in ihren Herkunftsländern nicht alphabetisiert worden; eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Im Rahmen der den Schulen zur Verfügung stehenden Personal- und Geldmittel werden diese Kinder und Jugendlichen neben dem Erwerb der deutschen Sprache alphabetisiert. Für Jugendliche ab 16 Jahren gibt es einen Alphabetisierungskurs an der Allgemeinen Berufsschule in der Stadtgemeinde Bremen. Darüber hinaus gibt es weitere schulische Unterstützungsangebote über die Lehrerstunden und Geldmittel für sozialintegrative Maßnahmen und schulübergreifende Unterstützungsangebote wie z. B. den Mercator-Förderunterricht. Diese Angebote müssen bei einem steigenden Bedarf ausgeweitet und finanziert werden . 19. Durch wen erfolgt die Alphabetisierung für Flüchtlinge in schulpflichtigem Alter, und aus welchem Etat wird sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant der Senat, und wie werden die Mittel dafür bereitgestellt? Falls Kinder von Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter in ihren Flüchtlingsländern noch nicht alphabetisiert worden sind, erfolgt eine Alphabetisierung im Rahmen der Vorkurse sowie im Rahmen des Regelunterrichts. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Angebote zur Alphabetisierung geschaffen werden müssen, kann man nicht absehen. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 18. III. Sprach- und Bildungsanforderungen von Erwachsenen 20. Wie viele Dolmetscherinnen/Dolmetscher werden in den Stadtteilen, wo 2014 und 2015 (bzw. ab jetzt) zusätzliche Flüchtlinge aufgenommen werden sollen, zusätzlich zur Verfügung gestellt? Aus welchem Etat werden die Mittel dafür gewährleistet? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden . Dolmetscherinnen und Dolmetscher werden nach Bedarf eingesetzt. Die beauftragten Betreuungsverbände verfügen über sprach- und kulturkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen großen Teil der benötigten Fremdsprachenkenntnisse abdecken können. Ergänzend werden auch stadtteilbezogene Netzwerke mit Sprach- und Kulturmittlern einbezogen. 21. Welche Sprachkurse stehen derzeit für erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung , und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Angebote bestehen insbesondere für erwachsene Flüchtlinge, die (noch) keinen Zugang zu den Integrationskursen nach dem Ausländergesetz haben? Mit welcher Ausweitung der Nachfrage rechnet der Senat 2014 und 2015, und wie soll das Angebot entsprechend aufgestockt werden? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. In der Stadtgemeinde Bremen werden bei der Volkshochschule Bremen und anderen Sprach- und Bildungsträgern derzeit verschiedene Sprachund Alphabetisierungskurse speziell für Asylbewerberinnen und Asylbewerber durchgeführt. Weiterhin werden vereinzelt auch freie Plätze in den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei den einzelnen Sprachkursträgern für Asylbewerberinnen und Asylbewerber zur Verfügung gestellt. Eine Erweiterung des Sprachkursangebotes wird angestrebt . In Bremerhaven umfasst das diesbezügliche Sprachkursangebot der Volkshochschule derzeit Integrationskurse (BAMF-gefördert), Expresskurse A1- B1 am Abend für berufstätige Erwachsene (Schnell-Lernende) und Auf- — 10 — baukurse auf den Stufen B2 und C1. Alle Kurse sind stark nachgefragt und zum Teil überbelegt. Bremerhavener Flüchtlinge werden in Integrationskursen kostenlos aufgenommen , solange die Plätze nicht von anderen Interessentinnen und Interessenten beansprucht werden. Die Zahl der Interessentinnen und Interessenten für A1-Kurse übersteigt zurzeit deutlich die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze. Deshalb mussten zahlreiche Interessierte, darunter nicht nur, aber vor allem Flüchtlinge abgelehnt und an andere Institutionen verwiesen werden. Auch für die Teilnahme an Express- und Aufbaukursen werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf Antrag von den Kursgebühren befreit. Das Lerntempo bzw. Sprachniveau dieser Kurse ist jedoch nur für einen geringen Teil der Flüchtlinge geeignet. 22. Welche Bildungsangebote außerhalb des Spracherwerbs stehen für erwachsene Flüchtlinge zur Verfügung, und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant der Senat für 2014 und 2015? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Über den Spracherwerb hinausgehende Bildungsangebote, die sich speziell an Flüchtlinge richten, können nicht benannt werden. Erwachsenenbildung wird im Land Bremen als Querschnittsaufgabe begriffen, deren Angebot grundsätzlich auch Flüchtlingen offen steht. 23. Wie viele erwachsene Flüchtlinge, die aufgenommen wurden, verfügten 2010 bis 2013 über keine Schriftkenntnisse, d. h. benötigten Alphabetisierung ? Welche Angebote bestehen dafür, und in welchem Umfang wurden sie wahrgenommen? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Hierüber können keine Angaben gemacht werden, da keine entsprechenden Daten erhoben werden. 24. Durch wen erfolgen Alphabetisierungskurse, und aus welchem Etat werden sie bezahlt? Welche Ausweitung des Angebots plant der Senat, und wie werden die Mittel dafür bereitgestellt? Bitte aufschlüsseln nach beiden Stadtgemeinden. Von der Volkshochschule Bremen wurden bzw. werden in 2013 zwei Alphabetisierungskurse in der Stadtgemeinde Bremen für Bewohnerinnen und Bewohner von Übergangswohnheimen durchgeführt. Ein weiterer Kurs richtet sich an Teilnehmer, die unzureichend alphabetisiert wurden. Die kommunalen Mittel hierfür werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen bereitgestellt. Zwischen 2004 und 2013 wurde das Angebot zum Thema Alphabetisierungsund Deutschkurse in der VHS verdreifacht. Im Jahr 2013 bietet die VHS insgesamt 123 Integrationskursmodule an. Vergleichsweise wurden im Jahr 2005 insgesamt 32 Integrationskursmodule angeboten. Aufgrund der wachsenden Nachfrage, besonders durch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ausgelöst, wurde allein die Zahl der in Bremen-Mitte durchgeführten Deutschkurse für Flüchtlinge von vier im Jahr 2011 auf 16 Kurse im Jahr 2013 erhöht. Darüber hinaus bietet die VHS individuelle Beratungen an. Die kommunalen Mittel für beide Maßnahmen werden von der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen und vom Senator für Kultur bereitgestellt . In Bremerhaven erfolgt das entsprechende Angebot durch das dortige Pädagogische Zentrum e. V. Aktuell werden mit Mitteln des Europäischen Flüchtlingsfonds – als ein Modul des Projekts „Startklar“ – in allen Übergangswohneinrichtungen Alphabetisierungskurse angeboten. Darüber hinaus gibt es einen weiteren, mit LOS-Mitteln finanzierten Alphabetisierungskurs , der allen Flüchtlingen der Stadt offen steht. Dieser wird bereits zum siebten Mal durchgeführt. Das derzeitige Angebot wird für Bremerhaven als ausreichend erachtet, Wartelisten etc. existieren nicht. Auf eine Nachfragesteigerung könnte bei Sicherstellung der Finanzierung personell flexibel reagiert werden. Druck: Anker-Druck Bremen