— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 111 (zu Drs. 18/57) 08. 11. 11 Mitteilung des Senats vom 8. November 2011 Delikte gegen die Umwelt Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/57 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet: Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Delikte gegen die Umwelt, aufgeteilt nach Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie den einzelnen Delikten, seit 2006 entwickelt? a) Straftaten Die Anzahl der Delikte sind über die Jahre hinweg im Wesentlichen gleich geblieben. Unter den einzelnen Delikten gibt es gewisse Schwankungen, die allerdings nicht als signifikant bezeichnet werden können. Die nachfolgenden Zahlen der Hauptdeliktsbereiche sind entnommen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden die von der Polizei bearbeiteten Verbrechen und Vergehen einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche gemäß Straftatenkatalog erfasst.1) Straftaten gegen die Umwelt (insgesamt) Land Bremen Bremerhaven 2006 101 86 15 2007 92 75 17 2008 104 79 25 2009 93 73 20 2010 112 89 23 Davon herausragende Delikte des StGB (exemplarisch) Verunreinigung eines Gewässers, § 324 StGB Land Bremen Bremerhaven 2006 40 30 10 2007 35 23 12 2008 38 22 16 2009 36 21 15 2010 34 19 15 ––––––– 1) Straftaten gegen die Umwelt finden sich nicht ausschließlich im StGB. So sind z. B. im § 71 Bun- desnaturschutzgesetz Strafvorschriften aufgeführt, bei denen es um Straftaten im Zusammenhang mit dem Artenschutz geht. — 2 — Luftverunreinigung, § 325 StGB Land Bremen Bremerhaven 2006 2 2 0 2007 2 2 0 2008 1 1 0 2009 9 9 0 2010 0 0 0 Umweltgefährdende Abfallbeseitigung, § 326 StGB Land Bremen Bremerhaven 2006 54 51 3 2007 43 41 2 2008 50 44 6 2009 42 38 4 2010 64 59 5 Unerlaubtes Betreiben von Anlagen, § 327 StGB Land Stadt Bremerhaven 2006 0 0 0 2007 0 0 0 2008 4 4 0 2009 0 0 0 2010 2 0 2 b) Ordnungswidrigkeiten Die Entwicklung in den vielfältigen Einzeldeliktsbereichen des Ordnungswidrigkeitrechts ist ebenfalls im Wesentlichen gleich geblieben. Ausnahmen waren in dem Zeitraum zu verzeichnen bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung , resultierend aus einer großen Kontrollaktion, und im Bereich der Abfallbeseitigung, aufgrund des einmaligen Deliktsphänomens des illegalen Einsammelns von Bleibatterien. 2. Zeigt sich eine Tendenz in Richtung einzelner bestimmter Delikte und deren Tatausführung? Die Auswertung zeigt, dass die prägenden Deliktsfelder im Bereich der „Verunreinigung eines Gewässers“ und in der „Umweltgefährdenden Abfallbeseitigung “ zu finden sind. Relativ häufig sind Strafverfahren wegen unerlaubten Abstellens von Autowracks und wegen unerlaubten Betreibens von Anlagen zur Entsorgung von Autowracks. Bei den Gewässerverunreinigungen handelt es sich zumeist um Beeinträchtigungen durch Schiffsöl. 3. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungen aufgrund von Anzeigen eingeleitet , und in wie vielen Fällen erfolgten die Ermittlungen von Amts wegen? Die Datenerfassung lässt regelmäßig eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu. Die Frage wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beantworten. Es ist jedoch festzuhalten, dass bestimmte Deliktsfelder in den Bereich der Kontrolldelikte fallen, sodass die Ermittlungen von Amts wegen überwiegen. Bei Deliktsfeldern , die vom Bürger wahrgenommen werden können (z. B. Gewässerverunreinigungen ), werden Ermittlungen häufig aufgrund von Anzeigen eingeleitet . — 3 — 4. Wie hoch ist die Aufklärungsquote? 5. Wie sind die Verfahren jeweils bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ausgegangen, aufgeteilt nach Einstellungen, Bußgeldbescheiden, Strafbefehlen und Urteilen sowie der Höhe der einzelnen Bußgelder bzw. Strafen? a) Straftaten b) Ordnungswidrigkeiten Die Datenerfassung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten lässt regelmäßig eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu. Die Frage wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beantworten. 6. Wie hoch waren die durch diese Delikte entstandenen Schäden bzw. der Aufwand des Landes zur Beseitigung dieser Schäden? Die Datenerfassung lässt eine Erhebung in dieser Detailtiefe nicht zu. Die Frage wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beantworten. 7. Welche unterschiedlichen Behörden sind zuständig für die Verfolgung und Prävention von Delikten gegen die Umwelt? Welche Personalausstattung ist in diesen Behörden für die Verfolgung und Prävention vorhanden? Behörden Beschäftigte Bremen Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Abfall* 11 – Natur, Wasser* 15 – Bodenschutzbehörde* 12 Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremen* 5 Polizei Bremen – Umweltkriminalität 3 – Maritimer Umweltschutz 4 Bremerhaven Abfallbehörde* 2 Untere Naturschutzbehörde* 1 Wasserbehörde* 3 Bodenschutzbehörde* 1 Waldbehörde* 1 Hansestadt Bremisches Hafenamt Bremerhaven – Abfall, Bodenschutz* 1 * Die Beschäftigten nehmen auch andere Aufgaben wahr. — 4 — Behörden Beschäftigte Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Dienstort Bremerhaven* 2 Ortspolizeibehörde Bremerhaven – Kriminalpolizei* 1 Polizei Bremen – Maritimer Umweltschutz 3 Bremen und Bremerhaven Staatsanwaltschaft* 2 * Die Beschäftigten nehmen auch andere Aufgaben wahr. Druck: Anker-Druck Bremen