— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1113 Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 1. Oktober 2013 Werkverträge an Universitäten und Hochschulen Die Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen, bei denen die Auftragnehmenden selbstständig tätig sind, von Arbeitsverhältnissen, in denen die Auftragnehmenden als Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer zu behandeln sind, ist gerade auch im Bereich der Hochschulen und Universitäten nicht immer einfach. Häufig werden Werk- oder selbstständige Dienstverträge an Studierende, Promovierende oder auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vergeben. Der Abschluss von selbstständigen Werk- und Dienstverträgen ist für manche Tätigkeit sinnvoll und im Interesse beider Vertragsparteien. Sind jedoch tatsächlich die Voraussetzungen für ein Arbeitsverhältnis gegeben, dürfen diese Verträge nicht als kostengünstigere Variante für die Vergabe von Aufgaben an Hochschulen und Universitäten missbraucht werden. Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Werkverträge wurden an der Universität Bremen und den Hochschulen im Land Bremen innerhalb der letzten drei Jahre mit Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern geschlossen (bitte getrennt nach Hochschulen und Statusgruppen aufführen)? 2. Wie hoch ist der Anteil an Werkverträgen mit Studierenden im Vergleich zu studentischen Hilfskraftverträgen? a) Für welche Art von Arbeiten werden Werkverträge mit Studierenden an der Universität und den Hochschulen geschlossen, und wie unterscheiden sich diese Arbeiten von den Aufgaben studentischer Hilfskräfte? b) Wer schließt die Werkverträge mit Studierenden ab? c) Aus welchen Mitteln werden die Werkverträge finanziert? 3. In welchem Umfang werden im Rahmen von Werkverträgen Lehrtätigkeiten ausgeführt, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? 4. Wie verteilt sich das Gesamtlehrangebot auf Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (unbefristet/befristet), Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektorinnen/Lektoren und Lehrbeauftragte? Silvia Schön, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 5. November 2013 1. Wie viele Werkverträge wurden an der Universität Bremen und den Hochschulen im Land Bremen innerhalb der letzten drei Jahre mit Studierenden, Promovierenden und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern geschlossen (bitte getrennt nach Hochschulen und Statusgruppen aufführen)? — 2 — Studierende, Promovierende oder Wissenschaftlerinnen/ Hochschule Studierende Wissenschaftler*) Weiblich Männlich Weiblich Männlich Universität Bremen 12 5 Hochschule für Künste 15 27 Hochschule Bremen 0 0 Hochschule Bremerhaven 1 3 Gesamt 16 30 12 5 *) Die Statistik der abgeschlossenen Werkverträge an der Universität Bremen enthält keine Angaben dazu, ob die Werkauftrag nehmenden Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler oder Promovierende sind. Mit Studierenden und auch mit (vollbeschäftigten) wissenschaftlichen Mitarbeitern können in der Regel keine Werkverträge abgeschlossen werden. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann ein Werkvertrag mit diesen Personengruppen geschlossen werden. Der Abschluss von Werkverträgen mit Stipendiatinnen/Stipendiaten ist ausnahmsweise möglich, wenn die geförderte Forschungstätigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Hochschule für Künste und die Hochschule Bremerhaven haben mit Promovierenden und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern keine Werkverträge abgeschlossen ; an der Hochschule Bremen wurden überhaupt keine Werkverträge abgeschlossen. 2. Wie hoch ist der Anteil an Werkverträgen mit Studierenden im Vergleich zu studentischen Hilfskraftverträgen? Bezogen auf den Zeitraum September 2010 bis September 2013 stellt sich das Verhältnis von Werkverträgen mit Studierenden zu studentischen Hilfskraftverträgen wie folgt dar: Anzahl der Werkver- Anzahl der studenHochschule träge mit Studenten tischen Hilfskraftverträge Universität Bremen 17 (12 weiblich) 13 692 (6 678 weiblich) Hochschule für Künste 42 (15 weiblich) 617 (302 weiblich) Hochschule Bremen 0 2 761 (1 334 weiblich) Hochschule Bremerhaven 4 (1 weiblich) 806 (331 weiblich) Gesamt 63 (28 weiblich) 17 876 (8 645 weiblich) a) Für welche Art von Arbeiten werden Werkverträge mit Studierenden an der Universität und den Hochschulen geschlossen, und wie unterscheiden sich diese Arbeiten von den Aufgaben studentischer Hilfskräfte? Werkverträge können abgeschlossen werden, um ein Werk herzustellen, eine Sache zu verändern (z. B. Ergänzung einer bereits vorhandenen Software ) oder um eine Leistung mit einem bestimmten Arbeitserfolg zu erbringen . Werkverträge unterscheiden sich daher von den Aufgaben studentischer Hilfskräfte insofern, als es sich bei dem abzuliefernden Werk bzw. der Dienstleistung um eine einmalige Leistung und nicht um eine fortlaufende Tätigkeit handelt. Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, werden nach der Richtlinie der Universität Bremen für den Abschluss von Werkverträgen grundsätzlich keine Werkverträge mit Studierenden geschlossen. In den angegebenen wenigen Ausnahmefällen kam es trotzdem zum Abschluss von Werkverträgen , weil die Erstellung des jeweiligen Werks besondere Fertigkeiten und Fähigkeiten erforderte, die eine höhere Vergütung rechtfertigten. b) Wer schließt die Werkverträge mit Studierenden ab? Die Werkverträge der Universität werden in der Rechtsstelle unterzeichnet, in der Hochschule Bremerhaven ist dafür das Rektorat zuständig und an der Hochschule für Künste ist es der Kanzler. — 3 — c) Aus welchen Mitteln werden die Werkverträge finanziert? An der Universität werden Werkverträge aus zentralen oder aus Drittmitteln finanziert, an der Hochschule für Künste und an der Hochschule Bremerhaven werden sie ausschließlich aus Drittmitteln finanziert. 3. In welchem Umfang werden im Rahmen von Werkverträgen Lehrtätigkeiten ausgeführt, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies? Im Rahmen von Werkverträgen werden an den Hochschulen keine Lehrtätigkeiten ausgeführt. 4. Wie verteilt sich das Gesamtlehrangebot*) auf Professorinnen/Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter (unbefristet/befristet), Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektorinnen/Lektoren und Lehrbeauftragte? Wiss. Lektorinnen/ LehrbeHochschule Prof. Mitarbeiter LfbA Lektoren auftragte Sonstige Gesamt*) Universität 31,5 % 44,0 % 2,5 % 13,2 % 5 % 3,8 %**) 100 % Bremen 9,8 % w 19,4 % w 1,9 % w 7,8 % w o. A. o. A. 38,9 % w Hochschule 43,58 % 5,85 % 2,82 % 0,43 % 47,32 % 0 100 % für Künste 14,08 % w 3,94 % w 1,96 % w 0 % w 16,14 % w 36,12 % w Hochschule 49,27 % 0 11,47 % 39,26 % 0 100 % Bremen 17,43 % w 5,37 % w 9,86 % w 32,66 % w Hochschule 61,1 % 0 8,4 % 0 30,5 % 0 100 % Bremerhaven 9,3 % w 1,5 % w 5,3 % w 16,1 % w *) Das Gesamtlehrangebot ergibt sich aus der Summe der Semester-Wochenstunden (SWS), die für alle Studienangebote benötigt werden. Diese Summe wurde gleich 100 % gesetzt und die anteilige Verteilung auf die genannten Personengruppen ausgewiesen. **) Um alle Deputate abzubilden, die zur Gesamtsumme führen, wurde die Tabelle um „Sonstige “ erweitert. Die Universität fasst darunter z. B. abgeordnete Lehrer, Privatdozentinnen/ Privatdozenten oder Lehrdeputate von Drittmittelbeschäftigten zusammen, die den vorgenannten Kategorien nicht genau zuzuordnen waren. Druck: Anker-Druck Bremen