— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 115 S Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 28. Februar 2012 Bisherige Angebote für Freizeit und außerschulische Bildung mit Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen verknüpfen Der Ausbau von Ganztagsschulen und ganztägiger Kinderbetreuung führt zu deutlichen Veränderungen des Freizeitverhaltens sowie in der außerschulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie und mit welchen Mitteln werden die bisher frei wähl- und buchbaren Angebote der außerschulischen Bildung und betreuter Freizeitgestaltung in die Ganztagsbetreuung der Schulen und Kindertageseinrichtungen integriert? 2. Wie, von wem, mit welchen Zielen, mit welcher Beteiligung und Expertise werden entsprechende Angebote für den Einsatz in der Ganztagsbetreuung der Schulen und Kitas entwickelt, eingerichtet oder gegebenenfalls reformiert bzw. abgewickelt? 3. Welche Folgen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen für die Musikschulen, Sportvereine, Volkshochschulen und Bibliotheken sowie für deren Klienten bis jetzt und in Zukunft? 4. Welche Folgen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen für private Anbieter von Freizeit- und Bildungsangeboten sowie für deren Kunden bis jetzt und in Zukunft? 5. Hält der Senat die musikalische, bildkünstlerische und sportliche Ausbildung und Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Bremen insgesamt – jetzt und für die Zukunft – für sichergestellt und ausreichend? Welchen Veränderungs - und Entwicklungsbedarf sieht der Senat in diesem Bereich (bitte aufschlüsseln nach Ressortzuständigkeiten)? Carsten Werner, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Björn Fecker, Mustafa Öztürk, Linda Neddermann, Dr. Stephan Schlenker, Dr. Matthias Güldner und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen D a z u Antwort des Senats vom 3. April 2012 Vorbemerkung Ganztagsschulen verwirklichen die Bildungs- und Erziehungsziele des Bremischen Schulgesetzes unter den Bedingungen ganztägigen Lernens und Lebens in der Schule. Dabei basiert der Ganztagsschulbetrieb jeder Einzelschule auf einem Ganztagskonzept , das Teil des Schulprogramms ist. Diese Konzepte umfassen Aussagen zum Bildungs- und Erziehungsverständnis der beteiligten Professionen, zum Umgang mit Räumen, zur schüler- und lernorientierten Rhythmisierung des Tages, zum kooperativen Personaleinsatz, zum Ernährungskonzept , zur Sprachbildung und zu Kooperationen. In die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Konzepte werden Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher , Eltern, altersgemäß die Schülerinnen und Schüler sowie außerschulische Part- — 2 — ner partizipativ einbezogen. Die Ganztagsschulkonzepte der jeweiligen Einzelschulen werden von den Schulkonferenzen beschlossen und von der Senatorin für Bildung , Wissenschaft und Gesundheit genehmigt. 1. Wie und mit welchen Mitteln werden die bisher frei wähl- und buchbaren Angebote der außerschulischen Bildung und betreuter Freizeitgestaltung in die Ganztagsbetreuung der Schulen und Kindertageseinrichtungen integriert? Jede Ganztagsschule regelt in ihrem Ganztagskonzept die Kooperationen mit außerschulischen Bildungspartnern unter Einbeziehung schulischer und außerschulischer Lernorte. Häufig nutzen Ganztagsschulen auch personelle Kompetenzen außerschulischer Träger für die Ausgestaltung ihres Ganztagsangebots und stellen hierfür die Räume zur Verfügung. Freie Träger kooperieren oftmals im Bereich der betreuten Freizeitgestaltung oder machen außerunterrichtliche Bildungsangebote. Ganztagsschulen organisieren im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden Ganztagsschulmittel Bildungs- und Freizeitangebote. An einigen Standorten werden darüber hinaus frei wähl- und buchbare Aktivitäten in Räumen der Schule angeboten. Diese Angebote können durch den Einsatz der „Blauen Karte“ auch durch Kinder von Transferleistungsempfängern genutzt werden, sodass der Zugang allen Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird. Ganztagsschulen verstehen sich als Teil einer Bildungslandschaft. Der Senat geht davon aus, dass der weitere Ausbau von regionalen Kooperationen das Programm zum Ausbau ganztägigen Lernens wirkungsvoll unterstützt. 2. Wie, von wem, mit welchen Zielen, mit welcher Beteiligung und Expertise werden entsprechende Angebote für den Einsatz in der Ganztagsbetreuung der Schulen und Kitas entwickelt, eingerichtet oder gegebenenfalls reformiert bzw. abgewickelt? Schulen wählen solche außerschulischen Angebote aus, die der Verwirklichung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages sowie der Umsetzung des schulischen Ganztagskonzeptes dienen. Hierbei setzen sie eigene Schwerpunkte und etablieren Projekte zur künstlerischen Erarbeitung verschiedenster Lerninhalte oder sportliche Aktivitäten fest im Schulalltag. Beispielsweise gibt es kontinuierliche , zum Teil vertraglich fixierte Kooperationsvereinbarungen mit der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen und den Bremer Philharmonikern, mit Musikschulen, mit der bremer shakespeare company, mit Trägern wie tanzwerk bremen oder Quartier gGmbH oder dem Focke-Museum, aber auch regionale Kooperationen mit Trägern im jeweiligen Stadtteil sowie Absprachen mit Künstlerinnen und Künstlern verschiedenster Genres. Die Dauer der Kooperationen reicht von langfristig angelegten Vorhaben („Kulturpartnerschaften“) bis zur Projektarbeit für die Dauer eines Schulhalbjahres. Feedbackgespräche mit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und den Anbietern unterstützen die fortlaufende Weiterentwicklung dieser Angebote. Der Einsatz außerschulischer Kräfte an einer Ganztagsschule setzt neben fachlicher Kompetenz auch pädagogische Fähigkeiten bei der Arbeit in heterogenen Lerngruppen, die Fähigkeit zum wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen und Interesse an Schule voraus. Aus diesem Grund wird vorwiegend mit solchen Trägern kooperiert, die über langjährige Erfahrungen mit Schulen verfügen, deren Qualität durch Projekte oder Auszeichnungen bekannt und belegt ist, und die eine sorgfältige Auswahl geeigneten Personals sicherstellen. Im Bereich der außerschulischen Jugendbildung planen die Jugendverbände und Jugendbildungsträger ihre Angebote auf der Grundlage von Fördervereinbarungen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe selbst. Dabei kommen die verschiedenen Wertorientierungen und Qualitätsleitlinien dieser Träger zur Geltung. Konkrete Angebote werden in Kooperation mit einzelnen Schulen geplant und durchgeführt. Dafür wird die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bremer Jugendring e. V., der Senatorin für Bildung und Wissenschaft und der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Zusammenarbeit von Jugendverbänden und öffentlichen Schulen vom 1. Oktober 2009 zugrunde gelegt . Die senatorischen Behörden und die im Bremer Jugendring zusammenge- — 3 — schlossenen Jugendverbände haben diese Rahmenvereinbarung geschlossen, um die Zusammenarbeit von öffentlichen Schulen mit den örtlichen und regionalen Zusammenschlüssen der Jugendverbände zu unterstützen, und dabei insbesondere das Angebot und die Durchführung von außerunterrichtlichen und unterrichtsergänzenden Angeboten zu erleichtern und zu intensivieren. Eine Dokumentation mit Erfassung der konkreten Kooperationen der Träger mit den Schulen liegt nicht vor. Daher können weitergehende Auswertungen nicht erfolgen. Ein Erfahrungsaustausch zur Umsetzung der Rahmenvereinbarung soll auf Einladung durch die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen im Herbst 2012 und anschließend regelmäßig in noch zu vereinbarenden Abständen stattfinden. Im Zusammenhang mit der Ausweitung des offenen Ganztagsangebotes für Grundschulen wurde daran festgehalten, dass die Senatorin für Soziales, Kinder , Jugend und Frauen weiterhin federführend für die Durchführung der Ferienbetreuung für die Schülerinnen und Schüler dieser Schulstandorte sein soll. Ein erstes Planungstreffen mit Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe findet im April 2012 statt. Die Angebote sollen in enger Abstimmung mit den Schulen geplant und durchgeführt werden. Frei wähl- und buchbare Angebote der außerschulischen Bildung und betreuter Freizeitgestaltung in die Ganztagsbetreuung werden von Kindertageseinrichtungen mittels vertraglicher Einzelvereinbarung in die eigene Profilbildung einbezogen (z. B. Early English, Musikalische Frühförderung, Tanz- und Bewegungsangebote ). Der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen liegen darüber keine systematisch erhobenen Unterlagen der Einrichtungen vor. 3. Welche Folgen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen für die Musikschulen, Sportvereine, Volkshochschulen und Bibliotheken sowie für deren Klienten bis jetzt und in Zukunft? Die Ganztagsschulentwicklung in Bremen beeinflusst direkt oder indirekt die benannten Einrichtungen. Dies wird als Chance verstanden und gestaltet. Der Senat hat daher Rahmenvereinbarungen zur Kooperation mit dem Landessportbund , mit der Stadtbibliothek Bremen und aktuell mit dem Landesmusikrat Bremen geschlossen. Im Einzelnen werden folgende Auswirkungen konkretisiert: a) Für den Bereich Sport Die benannte Rahmenvereinbarung wird vonseiten des Sports begrüßt. Durch Kooperationsmodelle bei der Ausgestaltung eines rhythmisierten Schultages bieten sich den Sportvereinen im Sinne einer Übernahme von Verantwortung im Ganztagssystem neue Chancen, Kinder und Jugendliche für den Sport zu begeistern und diese an den Vereinssport heranzuführen . Hier können Partnerschaften die Interessen der Schule und die des organisierten Sports miteinander verknüpfen. Die Sportvereine stehen dabei vor der Herausforderung, Übungsstundenraster den Bedingungen der Ganztagsschule entsprechend anzupassen. In der Regel stehen öffentliche Schulsporthallen dem organisierten Sport erst nach 16.00 Uhr zur Verfügung. Im Rahmen von Partnerschaften ist standortbezogen zu prüfen, ob und wann Sportstätten durch Vereine auch vor 16.00 Uhr genutzt werden können. Im Bereich des Leistungssports werden zudem neue Wege der Talentsichtung erforderlich, um dem veränderten Zeitrahmen und Tagesrhythmus der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen. b) Für die Bibliothek Grundsätzlich bietet der neue Rahmenvertrag zwischen dem Landesverband Bremen im Deutschen Bibliotheksverband (dbv) und der Senatorin für Bildung , Wissenschaft und Gesundheit – ergänzt durch die weiteren Schwerpunkte „Vermittlung von Arbeits- und Recherchemethoden“ sowie „Befähigung zum kritischen Umgang mit Medien und Information“ eine gute Grundlage für die Kooperation zwischen Schule und Bibliothek. Die Se- — 4 — natorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit und der Magistrat der Stadt Bremerhaven empfehlen darin den Besuch von Bibliotheken mit den Lernzielen Erkundung außerschulischer Lernorte, Förderung der aktiven Mediennutzung und Herausbildung von Recherchefähigkeit und selbstständige Informationsgewinnung. Seit 2009 ist eine deutliche Steigerung der Einführungen und der Programme zur Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz in den Einrichtungen der Stadtbibliothek zu verzeichnen. Durch die Ganztagsbetreuung ergeben sich neue Möglichkeiten, erweiterte Zeitfenster für Führungen und Programmangebote in der Bibliothek zu nutzen. Gleichzeitig geht die Stadtbibliothek mit dem neuen Angebotsmodul „e-lounge“ direkt in Schulen und bietet damit die digitalen Angebote (Online-Katalog, ausgewählte Datenbanken und das E-Medienangebot) vor Ort integriert in die Unterrichtszusammenhänge an. c) Für die Musikschule Die Musikschule Bremen bietet traditionell wochentags in der Zeit von 14 bis 19 Uhr Musikunterricht an. Da Schülerinnen und Schüler aus Ganztagsschulen in der Regel erst ab 16 Uhr am Unterricht der Musikschule Bremen teilnehmen können, müssen Unterricht und Ensembleproben standortbezogen terminlich entsprechend angepasst werden. Um das häusliche Üben und die Kontinuität des instrumentalen Lernens nicht zu beeinträchtigen, wird bereits an zehn Schulen eine Einbettung des Musikschulunterrichts in die ganztägige Schulorganisation erprobt. Bestehende Optimierungsbedarfe sind benannt und werden vor Ort im Rahmen der Möglichkeiten einer Lösung zugeführt. Die im März 2012 unterzeichnete Rahmenvereinbarung der Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit mit dem Landesmusikrat Bremen, dessen Mitglied auch die Musikschule ist, unterstreicht das gemeinsame Bestreben, zeitgemäß und unter Sicherstellung von Qualitätsstandards bei der Lehre sowie den Lehrkräften die musikalische Bildung von Kindern und Jugendlichen in Bremen im Sinne einer Chancengleichheit beim Zugang zum Instrumentalunterricht voranzubringen. Details werden dabei bilateral zwischen den Kooperationspartnern nach Maßgabe räumlicher und fachlicher Ressourcen vereinbart. d) Für die Volkshochschule Das Angebot „Nachhilfeunterricht“ der VHS, in den Fächern Grundbildung und Fremdsprachen, wird aktuell vermehrt von geschlossenen Gruppen nachgefragt und mit sehr gutem Feedback in den Oster- bzw. Herbstferien sowie an Wochenenden angeboten. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung hat auf die Angebote der Programmplanung und Durchführung der „jungen vhs“ an der Bremer Volkshochschule keine Auswirkungen, da die Kurszeiten der neuen Situation angepasst wurden und alternative Angebote für die Schülerinnen und Schüler vorausschauend an Wochenenden oder in den Ferien geplant wurden. Mit Einführung der Ganztagsschule lässt sich deshalb zunächst kein negativer Einfluss auf die Veranstaltungs- und Teilnehmerzahlen der „jungen vhs“ erkennen. Einer möglichen Verschiebung der individuellen Freizeit müsste durch die weitere Anpassung der Angebote begegnet werden. 4. Welche Folgen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern und Jugendlichen für private Anbieter von Freizeit- und Bildungsangeboten sowie für deren Kunden bis jetzt und in Zukunft? Informationen über konkrete Folgen für private Anbieter von Freizeit- und Bildungsangeboten liegen nicht vor. Im Bereich der Bremer Bäder sind partnerschaftliches Herangehen und eine gemeinsame Lösungsfindung in der Region gefragt, um Schwimmbadbesuche von Kindern und Jugendlichen in den Ganztagsbetrieb einzubeziehen und diese somit weiterhin möglich zu machen. In den übrigen Bereichen wird davon ausgegangen, dass sich die privaten Anbieter bemühen werden, ihre Formate — 5 — den veränderten Zeitstrukturen von Kindern, Jugendlichen und Familien anzupassen , um ihre Angebote weiterhin und gegebenenfalls in veränderter Form aufrecht zu erhalten. 5. Hält der Senat die musikalische, bildkünstlerische und sportliche Ausbildung und Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Bremen insgesamt – jetzt und für die Zukunft – für sichergestellt und ausreichend? Welchen Veränderungs - und Entwicklungsbedarf sieht der Senat in diesem Bereich (bitte aufschlüsseln nach Ressortzuständigkeiten)? Aus schulsportlicher Sicht ist die sportliche Ausbildung der Kinder und Jugendlichen in Bremen gesichert. In den Stundentafeln im Sekundarbereich I sind drei Stunden Sport vorgesehen, der Einsatz von Lehrkräften mit der Fakultas Sport liegt über dem Bundesdurchschnitt. Zudem gibt es zahlreiche unterrichtsergänzende Angebote über Schulsportwettbewerbe, Kooperationen in Sportprofilschulen oder in der Ganztagsbetreuung. Bereits im Jahr 2007 kooperierten 80 % der Schulen mit Sportvereinen, Tendenz steigend. Künftig wird es im Sportbereich darum gehen, Handlungskonzepte für die Ganztagsschule im Hinblick auf die Einbeziehung des organisierten Sports zu entwickeln. Die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen wird im schulischen Bereich durch die vorgegebenen curricularen Rahmensetzungen und ergänzende Angebote gestaltet. Der Senat fördert zusätzlich die Musikprofile von Schulen und unterstützt Kooperationen im musikalischen Bereich. Mit der Musikschule Bremen, den „Education“-Projekten der Bremer Philharmoniker und der Deutschen Kammerphilharmonie Bremen wird ein großstädtisches Angebot der non formalen musikalischen Bildung vorgehalten, das durch eine Vielzahl temporärer und innovativer Projekte verschiedenster Initiativen ergänzt wird. Neben den museumspädagogischen Angeboten der Kunstmuseen der Stadt, die Kindern und Jugendlichen Wege zur Kunstrezeption erschließen, stehen die Freie Kunstschule und das bildkünstlerische Kursangebot des Kultur- und Bildungsvereins Ostertor (KuBO) sowie eine Vielzahl von bildkünstlerischen Werkstattprojekten in den Stadtteilen und in stadtweiter Organisation Kindern und Jugendlichen für eigene Produktionserfahrungen in den visuellen Künsten zur Verfügung. Da sowohl Musik als auch Kunst als Unterrichtsfächer in den allgemeinbildenden Schulen gelehrt werden, sind diese Angebote komplementär zum Unterricht zu sehen und zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass sie auf das Zusammenspiel von Produktion und Präsentation angelegt sind. Auf der einen Seite wird hier der animierende Charakter, die besondere Begegnung mit der Kunstform praktiziert, an die Kinder nur wenig herangeführt werden, auf der anderen Seite werden hier Möglichkeiten geboten, wie zum Beispiel durch die Musikschule und die Kunstschulen, junge Talente besonders zu fördern und in ihren Fähigkeiten besonders zu unterstützen. Durch die zunehmende Orientierung der non formalen künstlerischen Bildungsangebote auf Schulen und Kindereinrichtungen intensiviert sich das Zusammenspiel beider Bereiche und verdeutlicht ihre Unverzichtbarkeit. — 6 — — 7 — — 8 —Druck: Hans Krohn · Bremen