— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1175 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 10. September 2013 Situation und Perspektiven der beruflichen Ausbildung im Lande Bremen Das duale Ausbildungssystem mit seiner engen Verzahnung von schulischer Theorie und betrieblicher Praxis ist ein Garant für eine hochwertige und praxisnahe Ausbildung . Jungen Menschen bietet es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Chancen. Während den Schülerinnen und Schülern, die eher praktisch interessiert und begabt sind, durch das berufliche Bildungswesen eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit guten Aufstiegschancen geboten werden kann, können auch leistungsstärkere Schüler in hohem Maße von der starken Ausdifferenzierung und Spezialisierung vieler Berufe profitieren und haben damit eine gute Alternative zum (sofortigen) Hochschulstudium . Je nach statistischer Erhebung liegt die Zahl der Schulabgänger, die eine berufliche Ausbildung starten, bei über 50 bis sogar über 60 %, was einen weiteren Beleg für die Qualität und die hohe Akzeptanz des beruflichen Bildungswesens darstellt. Die im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern äußerst niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland beruht, nach Meinung vieler Experten, wie z. B. der OECD, maßgeblich auf dem System der dualen Ausbildung. Die EU-Mitglieder Spanien , Griechenland, Portugal, Italien, die Slowakei und Lettland erarbeiten deswegen , unter der Mitarbeit der EU-Kommission und in enger Kooperation mit Deutschland , Pläne zur Einführung eigener dualer Ausbildungssysteme nach deutschem Vorbild . Dem somit unbestreitbaren Wert des dualen Ausbildungswesens muss aber insgesamt eine oft nur unzureichende politische und öffentliche Aufmerksamkeit konstatiert werden. Insbesondere infolge der verschiedenen Reformen im bremischen Bildungswesen lag der Fokus fast ausschließlich auf den allgemeinbildenden Schulen. Schon seit einiger Zeit mehrt sich deswegen von Betrieben, Berufsschulen, Verbänden und Kammern insbesondere Kritik in zwei Richtungen: Zum einen bedrohe die unzureichende personelle und nicht selten unzeitgemäße materielle Ausstattung die Qualität des dualen Bildungswesens. Zum anderen werden immer wieder Stimmen laut, die die mangelhaften Eingangsvoraussetzungen vieler Auszubildender auch als Ergebnis unzureichender Qualifikation durch das vorausgehende allgemeine Schulsystem beklagen. Eine umfangreiche Bestandsaufnahme im Bereich der beruflichen Bildung ist somit erforderlich. Angesichts des sich in vielen Branchen schon heute bemerkbar machenden Fachkräftemangels und der hohen und sich ständig ändernden Ansprüche der modernen Berufswelt, sind ständige Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit sowie der Attraktivität betrieblicher Ausbildungen ebenso notwendig wie eine erhöhte Berufsorientierung im allgemeinen Schulsystem. Denn auch für die (Berufs-)Bildung gilt: Stillstand ist Rückschritt. Deshalb ist in diesem Gesamtbereich eine kontinuierliche und ganzheitlich abgestimmte Weiterentwicklung geboten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Ausbildungs- und Absolventenzahlen 1. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats der absolute und relative Anteil derjenigen , a) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule erstmalig eine Berufsausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung beginnen? — 2 — b) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule erstmalig eine Berufsausbildung im Rahmen schulischer Maßnahmen beginnen? c) die nach einem ersten schulischen Abschluss eine allgemeinbildende Schule weiterbesuchen, z. B. um einen weiteren (höherwertigeren) Abschluss zu erwerben? d) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule ein Studium aufnehmen ? e) Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen, deren ausbildungsbezogener „Verbleib “ nicht bekannt ist? f) Wie bewertet der Senat diese Zahlen? 2. Wie haben sich die Zahlen und Tendenzen der in Frage 1 erhobenen Daten in den letzten zehn Jahren entwickelt? a) Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen dar? b) Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen? 3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte haben die einzelnen Berufsschulen im Land Bremen? Hat sich diese Schwerpunktsetzung nach Meinung des Senats bewährt? 4. Für welche Berufsfelder wird in Bremen eine Ausbildung angeboten? Wie bewertet der Senat dieses Angebot im Vergleich zu anderen Großstädten, und wo sieht der Senat gegebenenfalls Engpässe und zukunftsbezogenen Entwicklungsund Veränderungsbedarf? 5. Wie viele Jugendliche verlassen die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? a) Wie viele Menschen haben in Bremen allgemein keinen Abschluss? b) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? c) Wie verhalten sich diese Zahlen im Vergleich mit anderen Bundesländern und Kommunen ähnlicher Größe? d) Wie bewertet der Senat diese Zahlen, insbesondere mit Blick auf die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen? e) Welche Maßnahmen hat bzw. wird der Senat ergreifen, um diese Zahlen zu reduzieren? Ausstattung von Berufsschulen 6. Wie hoch belaufen sich im Land Bremen die (durchschnittlichen) staatlichen Ausgaben pro Berufsschüler bzw. pro Schüler einer allgemeinbildenden Schule ? Wie verhalten sich diese Zahlen im Ländervergleich? 7. Wie bewertet der Senat die Versorgung mit Fachlehrern im gewerblich-technischen Bereich sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch? Was sind gegebenenfalls die Ursachen für einen Lehrermangel in diesen Fächern, und wie versucht der Senat, dem gegebenenfalls entgegenzutreten? 8. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls nach Einschätzung des Senats notwendig , um das Berufsbild der Berufsschullehrerin/des Berufsschullehrers attraktiv und gegenüber anderen Berufsbildern konkurrenzfähig zu halten bzw. die Attraktivität zu steigern? Wie soll gegebenenfalls die Zahl von „Seiteneinsteigern “ erhöht werden, und welche diesbezüglichen Erfahrungen gibt es nach Kenntnis des Senats aus der Vergangenheit? 9. Wie hoch war in den vergangenen drei Jahren der Unterrichtsausfall an den berufsbildenden Schulen im Land Bremen? Was waren die (häufigsten) Gründe hierfür? a) Wie viele Unterrichtsstunden sind in den letzten drei Jahren aufgrund der obligatorischen Teilnahme von Lehrkräften an Prüfungen im kaufmännischen bzw. technisch-gewerblichen Bereich ausgefallen? b) Wie plant der Senat den Ausfall aufgrund von Prüfungstätigkeiten seitens der Lehrerschaft zu kompensieren? — 3 — 10. Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung der Berufsschulen , insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Praxisnähe der beruflichen Ausbildung? a) Wie stellt der Senat sicher, dass die technische Ausstattung, insbesondere die Hard- und Software in den IT- und Medienberufen sowie die in modern und umfassend ausgestatteten Werkstätten im gewerblich-technischen Bereich , stets auf dem aktuellen Stand ist, um eine praxisnahe und praxisgerechte Ausbildung zu gewährleisten? b) Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung hinsichtlich der geltenden Sicherheitsstandards, und welche Maßnahmen führt der Senat zur Sicherstellung dieser Standards durch? c) Wie hoch ist der zeitliche und personelle Aufwand, der für die Wartung und Pflege von Laboren, technischen Geräten und Computern durchschnittlich anfällt? Über wie viele Stunden zur Wartung und Pflege der Ausstattung verfügen die einzelnen beruflichen Schulen? Hält der Senat die jetzige Praxis für ausreichend, um eine ständige Bereitschaft der Ausrüstung sicherzustellen ? 11. Wie bewertet der Senat den Zustand der Berufsschulinfrastruktur? Welchen Sanierungsbedarf gibt es insbesondere bei Gebäuden und Einrichtungen, welche Mittel sind im Haushaltsentwurf für 2014/2015 dafür vorgesehen, und hält der Senat diese, gemessen am Bedarf, für auskömmlich? In welchen Schritten werden welche Sanierungsmaßnahmen konkret vorgenommen? 12. Über wie viele Funktionsstellen verfügen die beruflichen Schulen in Bremen? Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen dar? Welche Pläne hinsichtlich des Ausbaus bzw. der Reduzierung der Funktionsstellen an Berufsschulen gibt es? 13. Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, sich fachlich fortzubilden? Welche Pläne zum Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten plant der Senat? Perspektivische Entwicklung 14. Wie schätzt der Senat die Anerkennung und Wertschätzung beruflicher Bildung im Vergleich zu allgemeiner Bildung ein? Was unternimmt der Senat, um verstärkt auf die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung hinzuwirken? 15. Welche Rückmeldungen von Berufsschulen und ausbildenden Unternehmen liegen dem Senat bezüglich der Ausbildungsfähigkeit von Berufsschülern vor? a) In welchen Schulfächern treten Ausbildungsmängel am häufigsten auf? b) Inwieweit werden unzureichende schulische bzw. soziale Fähigkeiten in Berufsschulen und Unternehmen durch gegebenenfalls zusätzliche Angebote nachgebessert? Welcher Mehraufwand entsteht hierdurch, und welche (zusätzlichen) Ressourcen stehen den Berufsschulen dafür zur Verfügung ? c) Wie bewertet der Senat diese Aussagen, und welche Maßnahmen für eine Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler werden bzw. wurden vom Senat getroffen? d) Welche Maßnahmen für eine erhöhte Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen sind in den vergangenen fünf Jahren ergriffen worden, wie bewertet der Senat erste Erfahrungen damit, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls darüber hinaus beabsichtigt? e) Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Umgang mit Heterogenität innerhalb der Schülerschaft hält der Senat für erforderlich? Welche zusätzliche Ressourcenausstattung wird gegebenenfalls für erforderlich gehalten (insbesondere im Personalbereich)? 16. Welche Kenntnis hat der Senat über die Zufriedenheit mit der Qualität des beruflichen Ausbildungswesens von a) Schülerinnen und Schülern? b) Lehrerinnen und Lehrern? — 4 — c) Unternehmen, Berufsverbänden und Kammern? d) Wie bewertet der Senat diese Aussagen, und welche Maßnahmen werden bzw. wurden vom Senat gegebenenfalls getroffen? 17. Wie wird das berufsschulische System Bremens in Qualität und Leistungsfähigkeit in überregionalen Vergleichen bewertet, und wie haben sich die „Plätze“ Bremens in diesen Rankings in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Konsequenzen will der Senat gegebenenfalls ziehen? 18. Welche zeitlichen, strukturellen und pädagogischen Pläne und Konzepte zur Einführung der inklusiven Beschulung an beruflichen Schulen in Bremen verfolgt der Senat? Welchen zusätzlichen personellen, räumlichen und technischen Bedarf sieht der Senat, um eine inklusive Beschulung an Berufsschulen zu ermöglichen ? a) Wie hoch ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse nach § 66 BBiG in Bremen (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für behinderte Menschen )? Welche Pläne verfolgt der Senat, um gegebenenfalls diese Ausbildungsgänge im Sinne der Inklusion in Regelausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen zu überführen? b) Wie bewertet der Senat die Inklusion im berufsschulischen System im Vergleich zum allgemeinbildenden System, und welche zusätzlichen Maßnahmen , Regelungen und Initiativen werden beabsichtigt? 19. Wie verhält sich das Niveau der finanziellen Ausstattung von Berufsschulen im überregionalen Vergleich, z. B. gemessen an den Ausgaben pro Berufsschüler? Welche langfristigen Pläne zur Finanzierung des Berufsschulwesens verfolgt der Senat, welche Investitionen sind beabsichtigt, und wie verhält sich die Höhe der Investitionen im überregionalen Vergleich? 20. Welche „Konkurrenz“ (oder Ergänzungen) wird der dualen Ausbildung zukünftig durch „neue“ Formen der beruflichen Ausbildung erwachsen, z. B. durch duale Studiengänge oder ähnliches? Wo sieht der Senat Nahtstellen und Möglichkeiten der Integration/Kooperation? 21. Welche aktuellen Pläne und Konzepte zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung existieren inhaltlich und standortbezogen? a) Welche Pläne zur Neugründung, Schließung oder Zusammenlegung von Berufsschulen gibt es? b) Wie will der Senat sicherstellen, dass die bestehenden Oberstufen an berufsbildenden Schulen ihre stark ausdifferenzierten und qualitativ hochwertigen Fächerangebote weiterhin aufrechterhalten können? c) Wie wird die Zusammenarbeit mit den Betrieben und Kammern diesbezüglich sichergestellt? d) Wie werden sich Berufsbilder und berufliche Ausbildung verändern, und welche werden gegebenenfalls hinzukommen? e) Wie will der Senat die berufliche Ausbildung auch in der Konkurrenz um die besten Schulabsolventen attraktiv und konkurrenzfähig halten und entwickeln ? f) Wie will der Senat spiegelbildlich dazu das duale Ausbildungssystem, insbesondere die Berufsschulen, dahingehend weiterentwickeln, auch schwächere , unzureichend vorqualifizierte und förderbedürftige Jugendliche zu einem beruflichen Abschluss führen zu können? Dr. Thomas vom Bruch, Jörg Kastendiek, Silvia Neumeyer, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU D a z u Antwort des Senats vom 26. November 2013 1. Wie hoch ist nach Kenntnis des Senats der absolute und relative Anteil derjenigen , a) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule erstmalig eine Berufsausbildung im Rahmen der dualen Ausbildung beginnen? — 5 — Auf Basis der bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft vorliegenden Daten kann nicht für alle Berufsanfänger ermittelt werden, ob sie zuletzt eine allgemeinbildende Schule besucht haben. Dies gilt insbesondere für niedersächsische Schülerinnen und Schüler, die einen großen Teil der Anfänger in der dualen Ausbildung ausmachen. Zu Übergängen von allgemeinbildenden in private berufsbildende Schulen, Gesundheitsschulen, sonstige berufliche Bildungseinrichtungen im Land bzw. zu allen beruflichen Bildungseinrichtungen außerhalb Bremens können ebenfalls keine statistischen Analysen vorgenommen werden. Für das Land Bremen sind daher nur Zahlen zum direkten Übergang aus den öffentlichen allgemeinbildenden in öffentliche berufsbildende Schulen vorhanden. Im Folgenden wird daher dargestellt, wie viele Absolventinnen/ Absolventen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen unmittelbar im Anschluss in einen beruflichen Bildungsgang an eine öffentliche berufsbildende Schule übergehen. Da Informationen zum direkten Übergang nicht für alle Schülerinnen/Schüler des Landes vorliegen, kann die in der Statistik üblicherweise gewählte Bezugsgröße der altersgleichen Bevölkerung nicht gewählt werden, um relative Anteile zu ermitteln. Daher werden im Folgenden – analog zum methodischen Vorgehen im ersten Bremer Bildungsbericht „Bildung – Migration – soziale Lage“ (2012) – die Relationen in Bezug zur Gruppe aller direkten Übergängerinnen und Übergänger berichtet. Ergänzend wird eine Quote in Bezug zu den Schulentlassenen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen dargestellt. Als Schulentlassene werden die Schülerinnen und Schüler bezeichnet, die nach Vollendung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht mit oder ohne Abschluss die allgemeinbildenden Schulen verlassen. Nach dem Schuljahr 2011/2012 sind 797 Absolventinnen/Absolventen im Land Bremen unmittelbar aus einer öffentlichen allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung an einer öffentlichen berufsbildenden Schule zum Schuljahr 2012/2013 übergegangen. Dies entspricht 25,1 % aller erfassten direkten Übergänge bzw. 11,6 % der Schulentlassenen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. b) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule erstmalig eine Berufsausbildung im Rahmen schulischer Maßnahmen beginnen? Am Ende des Schuljahres 2011/2012 gab es 226 direkte Übergänge aus allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen in eine schulische Berufsausbildung an einer öffentlichen Berufsfachschule. Dies entspricht 7,1 % aller erfassten direkten Übergänge bzw. 3,3 % der Schulentlassenen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. c) die nach einem ersten schulischen Abschluss eine allgemeinbildende Schule weiterbesuchen, z. B. um einen weiteren (höherwertigeren) Abschluss zu erwerben? Der weitere Besuch einer allgemeinbildenden Schule nach Erwerb eines ersten Abschlusses findet in relevanter Größe nur bei Schülerinnen/Schülern statt, die nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses an einer Sekundär- oder Gesamtschule in die gymnasiale Oberstufe wechseln: Zum Schuljahr 2012/2013 gab es 749 Schülerinnen/Schüler mit mittlerem Schulabschluss, die aus einer Sekundär- oder Gesamtschule im Schuljahr 2011/2012 in die Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe übergingen. Dies entspricht 37,7 % aller Absolventinnen/Absolventen mit mittlerem Schulabschluss. d) die nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule ein Studium aufnehmen ? Direkte Übergänge in ein Studium werden statistisch nicht erfasst. In der im September 2013 aktualisiert veröffentlichten Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ des Statistischen Bundesamtes sind jedoch Studienanfängerinnen-/Studienanfängerquoten nach dem „Land — 6 — des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung“ für 2011 dargestellt.1) Hierbei werden die Studienanfängerinnen/Studienanfänger berücksichtigt, die im jeweiligen Land den zum Studium berechtigenden Schulabschluss erworben und ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen haben. Ausgewiesen wird der Anteil der Studienanfängerinnen/Studienanfänger im ersten Hochschulsemester an der altersspezifischen Bevölkerung im jeweiligen Land. Bezogen auf die altersgleiche Bevölkerung in Bremen haben 39,7 % ein Studium in Deutschland aufgenommen. e) Wie hoch ist der Anteil der Jugendlichen, deren ausbildungsbezogener „Verbleib “ nicht bekannt ist? Da eine institutionen- bzw. lebensphasenübergreifende personenbezogene Erfassung von Daten nicht möglich ist, ist der Anteil der Jugendlichen, deren ausbildungsbezogener „Verbleib“ nicht bekannt ist, nicht ermittelbar. f) Wie bewertet der Senat diese Zahlen? Eine Bewertung erfolgt unter 2. 2. Wie haben sich die Zahlen und Tendenzen der in Frage 1 erhobenen Daten in den letzten zehn Jahren entwickelt? Daten zu den direkten Übergängen von Absolventinnen und Absolventen aus allgemeinbildenden in berufsbildende Schulen wurden für das Land Bremen im Rahmen der „Bremer Vereinbarungen“ erfasst und liegen nur von 2009 bis 2012 vor. In diesem Zeitraum ist der Anteil der direkten Übergängerinnen/Übergänger in die duale Ausbildung an allen direkten Übergängerinnen und Übergängern deutlich von 20,7 % im Jahr 2009 auf 25,1 % im Jahr 2012 gestiegen. Der Anteil der Übergängerinnen/Übergänger in die schulische Berufsausbildung ist hingegen von 10,3 % im Jahr 2009 auf 9,0 % im Jahr 2012 leicht gesunken. In Bezug auf die Schulentlassenen der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zeigt sich ein Absinken dieser Quote von 4,7 % im Jahr 2009 auf 3,3 % bis 2012. Hier ist eine Beeinflussung dieser Quote durch den Doppelentlassungsjahrgang nach Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges (Einführung G8) nicht auszuschließen . Daten zu den Absolventinnen/Absolventen mit mittlerem Abschluss einer Sekundär - oder Gesamtschule, die in die gymnasiale Oberstufe wechselten, liegen für zehn Jahre vollständig vor. Innerhalb dieses Zeitraums ist die Quote dieser Übergänge in Bezug auf die Anzahl der entsprechenden Abschlüsse nahezu kontinuierlich gestiegen: Gingen 2003 noch 27,9 % der Absolventinnen/Absolventen mit mittlerem Abschluss aus einer Sekundar- oder Gesamtschule in die gymnasiale Oberstufe über, waren es 2012 fast 10 % mehr: 37,7 %. Die Quote der Studienanfängerinnen/Studienanfänger nach Land des Erwerbs der Studienberechtigung ist in der Zeitreihe ab 2004 bis 2007 von 38,4 % zunächst auf 31,9 % gesunken, danach aber wieder deutlich bis auf 39,7 % gestiegen. ––––––– 1) Quelle: Statistisches Bundesamt: Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich 2013 (siehe: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Internationales /Bildungsindikatoren.html;jsessionid=A047747EDCDFC9650C2AA68A002108DE.cae1, dort im Tabellenwerk Tabelle „Tab_C3-1a“ bzw. im Bericht Seite 84 ff). — 7 — * Übergänge in zweijährige Berufsfachschulen (ohne zweijährige höhere Handelsschule), drei-, vierjährige oder doppelqualifizierende Berufsfachschulen. Insgesamt können damit Steigerungen sowohl der Studienanfängerzahlen, der Übergänge in die gymnasiale Oberstufe als auch der Quote von Jugendlichen festgestellt werden, die unmittelbar nach der allgemeinbildenden Schule in eine duale Ausbildung gehen. a) Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu anderen Bundesländern und Kommunen dar? Zahlen zu direkten Übergängen nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule werden statistisch nicht länder- oder städtevergleichend erhoben. Es ist jedoch bekannt, wie hoch der Anteil der Übergängerinnen/Übergänger in die gymnasiale Oberstufe in Bezug auf die insgesamt erworbenen mittleren Schulabschlüsse ist.2) Auf dieser Basis können zwar die bremischen Quoten im Ländermaßstab dargestellt werden, die so dargestellten Zahlen sind jedoch bezüglich der Anzahl der erfassten Abschlüsse größer als in der obigen auf den Sekundarbereich I beschränkten Berechnung bei der Beantwortung zu Frage 1. Das liegt daran, dass hier u. a. auch Absolventinnen/ Absolventen der Abendschulen sowie auch Abgängerinnen/Abgänger mit mittlerem Abschluss aus den gymnasialen Oberstufen enthalten sind. Die so berechnete Quote fällt aufgrund der höheren Anzahl an einberechneten Abschlüssen niedriger aus, als wenn man nur (wie in Frage 1 c]) den Sekundarbereich I betrachtet. Auf dieser Grundlage liegt Bremen im Ländervergleich der Übergängerinnen /Übergänger mit mittlerem Schulabschluss in eine gymnasiale Oberstufe mit 25,9 % im Bundesländervergleich am höchsten, aber in etwa vergleichbar mit der Berliner Quote von 24,9 %. Die Studienanfängerinnen-/Studienanfängerquote nach dem Land des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung ist im Ländervergleich überdurchschnittlich (Bremen 39,7 %, Bund 39,2 %), lag im Vergleich 2011 auf dem Niveau von Berlin (39,9 %), aber deutlich niedriger als in Hamburg (45,7 %). Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Quote in Hamburg 2011 noch durch den Abitur-Doppelentlassungsjahrgang (nach Einführung G8- Bildungsgang) 2010 und der dadurch 2010 einmalig erhöhten Anzahl von Abiturientinnen und Abiturienten beeinflusst ist. Auch der Bundesdurchschnitt fällt aufgrund der Doppelentlassungsjährgänge 2011 in Bayern und Niedersachsen vermutlich überhöht aus. Insofern ist nur eine begrenzte Vergleichbarkeit gegeben. b) Wie bewertet der Senat diese Entwicklungen? Der Senat bewertet die Steigerung der Studienanfängerzahlen sowie der Übergängerquote in die gymnasiale Oberstufe und in eine duale Ausbildung sehr positiv. ––––––– 2) Die länderübergreifende Statistik erfasst die erworbenen mittleren Abschlüsse sowie entspre- chend die Schulentlassenen. Im Umkehrschluss ergibt sich dann, wie viele der Absolventen mit mittlerem Abschluss im allgemeinbildenden Schulsystem verbleiben und in die gymnasiale Oberstufe übergehen. Übergänge in öffentliche berufliche Schulen aus allg. bild. Schulen Land Bremen 2012 2011 2010 2009 m w ges. m w ges. m w ges. m w ges. BS-Dual 482 315 797 429 314 743 366 284 650 376 326 702 in% der direkten ÜbergängerInnen 28,1% 21,6% 25,1% 24,9% 20,5% 22,8% 21,1% 18,9% 20,1% 21,2% 20,1% 20,7% Schulentlassene öffentl. allg.bild. Schulen 3.536 3.308 6.844 3.062 2.993 6.055 2.981 2.986 5.967 3.095 2.999 6.094 Anteil an Schulentlassenen der öffentl. allg.bild. Schulen 13,6% 9,5% 11,6% 14,0% 10,5% 12,3% 12,3% 9,5% 10,9% 12,1% 10,9% 11,5% schulische Berufsausbildung * 128 98 226 152 119 271 155 111 263 131 158 289 in% der direkten ÜbergängerInnen 7,5% 6,7% 7,1% 8,8% 7,8% 8,3% 8,9% 7,4% 8,1% 7,4% 9,7% 8,5% Anteil an Schulentlassenen der öffentl. allg.bild. Schulen 3,6% 3,0% 3,3% 5,0% 4,0% 4,5% 5,2% 3,7% 4,4% 4,2% 5,3% 4,7% — 8 — Der Senat strebt an, dass die Anzahl der Schülerinnen/Schüler, die direkt in eine duale Ausbildung einmünden statt in einen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgang, erhöht wird. Die begonnene Umstrukturierung des Übergangssystems in Verbindung mit einer verbesserten Beratung soll dazu beitragen , dass weniger Schülerinnen/Schüler in ausbildungsvorbereitenden Vollzeitbildungsgängen ihren Bildungsweg fortsetzen. 3. Welche inhaltlichen Schwerpunkte haben die einzelnen Berufsschulen im Land Bremen? Hat sich diese Schwerpunktsetzung nach Meinung des Senats bewährt ? Aus Sicht des Senats hat sich die Aufgabenverteilung der berufsbildenden Schulen nach Berufsbereichen bewährt. Diese Aufteilung bündelt die entsprechende Fachkompetenz an den jeweiligen Standorten und führt zu erheblichen Synergieeffekten bei den Kosten, die für die Ausstattung aufgebracht werden müssen. Damit ist auch einer Forderung des Landesrechnungshofs Rechnung getragen worden. 4. Für welche Berufsfelder wird in Bremen eine Ausbildung angeboten? Wie bewertet der Senat dieses Angebot im Vergleich zu anderen Großstädten, und wo sieht der Senat gegebenenfalls Engpässe und zukunftsbezogenen Entwicklungsund Veränderungsbedarf? Für die Berufsbereiche, die für die Wirtschaft der Region Bremen benötigt werden , wird in den berufsbildenden Schulen des Landes Unterricht angeboten. Aus der Auflistung in der Antwort zu Frage 3 geht hervor, welche Schwerpunkte die berufsbildenden Schulen anbieten. Das Angebot im Land Bremen ist mit den Angeboten anderer Großstädte vergleichbar. Es besteht die grundsätzliche Schwierigkeit, dass es innerhalb der Berufsbereiche eine Vielzahl sehr ausdifferenzierter Berufe gibt. Insgesamt sind dies nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung nach Stand vom 1. August 2013 insgesamt 330 Ausbildungsberufe, davon ca. 95 im Handwerk. Darunter befinden sich Berufe, in denen die Anzahl der Auszubildenden sehr klein ist. Dies stellt die Schulen organisatorisch und in der Personalversorgung vor große Herausforderungen. Da aber alle Länder dieses Problem haben, gibt es eine Liste der „Splitterberufe“, in der sie sich darauf verständigt haben, dass die Beschulung für diese Berufe zentralisiert an einem oder mehren Standorten vorgenommen wird. Zwischen Bremerhaven und Bremen wurde vereinbart, dass für jedes Schuljahr nach Bedarf für bestimmte Berufe Landesfachklassen eingerichtet werden. Aktuell bestehen 20 solcher Klassen . 5. Wie viele Jugendliche verlassen die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? Schwerpunkt Schulen Kaufmännisch BBS für Einzelhandel und Logistik (359) BS Großhandel, Außenhandel und Verkehr (360) SZ Grenzstraße (361) SZ Bördestraße (602) SZ Walliser Straße (698) SZ Bgm.-Smidt Bremerhaven (382) Technik BBS für Metalltechnik (352) Wilhelm Wagenfeld Schule (355) SZ Vegesack (358) SZ Utbremen (368) Technisches Bildungszentrum Mitte (369) SZ Alwin-Lonke-Straße (601) Werkstattschule Bremerhaven (384) SZ Carl-von-Ossietzky Bremerhaven (385) Berufliche Schule für Technik Personenbezogene Dienstleistungen SZ Neustadt (364) SZ Blumenthal (603) SZ Walle (618) SZ Rübekamp (699) SZ Geschwister Scholl Bremerhaven (383) SZ Carl-von-Ossietzky Bremerhaven (386) Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe und Gestaltung Alle Schwerpunkte Allgemeine Berufsschule (351) — 9 — Insgesamt haben 412 Schülerinnen/Schüler am Ende des Schuljahres 2011/2012 – also im Abschlussjahr 2012 – die allgemeinbildenden Schulen im Land Bremen nach Vollendung der zehnjährigen Vollzeitschulpflicht (§ 55 Abs. 1 Bremisches Schulgesetz) ohne Berufsbildungsreife verlassen. Enthalten sind hierin auch Abgängerinnen/Abgänger aus Förderzentren mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Daten für das Abschlussjahr 2013 sind noch nicht ausgewertet. Sofern nach relativen Zahlen gefragt wird, kann die Quote der Abgängerinnen/ Abgänger ohne Berufsbildungsreife auf verschiedenen Arten berechnet werden . Im Quotensummenverfahren wird das Alter der Abgängerinnen/Abgänger jahrgangsgenau auf den entsprechenden Altersjahrgang der Bevölkerung bezogen . Dieses Verfahren wird für Daten seit 2006 bei der Kultusministerkonferenz angewendet. Vorher wurde ein vereinfachtes Verfahren genutzt, dass die Abgängerinnen /Abgänger ohne Berufsbildungsreife im Verhältnis zu einem Durchschnittsjahrgang der 15- bis unter 18-jährigen Bevölkerung berechnet. Der unten gewünschte Städtevergleich ist nur in dieser etwas vereinfachten Form möglich, da aus anderen Städten die Abgängerinnen/Abgänger nach Geburtsjahrgang und Geschlecht nicht vorliegen. Erfahrungsgemäß weichen diese beiden Quoten jedoch in Bremen nicht stark voneinander ab, sodass bei Beantwortung der Fragen b) und c) diese Form der Berechnung verwendet wird. Zeitreihen für das Land Bremen sind daher auch in dieser Form aussagekräftig. Weiblich Männlich Gesamt Anzahl 167 245 412 Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung (Durchschnittsjahrgang 15 bis unter 18 Jahre) 5,7 % 7,9 % 6,9 % Nachrichtlich: Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung (nach Quotensummenverfahren ) 5,7 % 7,9 % 6,8 % a) Wie viele Menschen haben in Bremen allgemein keinen Abschluss? Daten zum Bildungsstand der Bevölkerung insgesamt werden nur über den Mikrozensus erhoben. Dies ist eine Stichprobenerhebung. Daher liegen keine absoluten Zahlen vor. In der im September 2013 aktualisiert veröffentlichten Publikation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ des Statistischen Bundesamts sind Quoten zum Bildungsstand der Bevölkerung für 2011 dargestellt .3) Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine bevölkerungsbezogene Kennzahl handelt, die den Bildungsstand der in Bremen lebenden 25- bis 64- jährigen Bevölkerung insgesamt beschreibt. Gerade in einem Stadtstaat bzw. einer Großstadt kann diese aber aufgrund von Wanderungsbewegungen der Bevölkerung nicht als Leistungskennzahl des Bildungssystems herangezogen werden. Nicht alle in Bremen wohnenden 25- bis 64-Jährigen haben das Bremer Schulsystem besucht und nicht alle, die in Bremen zur Schule gegangen sind, leben noch in Bremen. Vielmehr stellt der Bildungsstand der Erwachsenenbevölkerung eher eine Rahmenbedingung für Schule dar, da sich hier auch der Bildungsstand der Elterngeneration widerspiegelt. 5 % der männlichen und 8 % der weiblichen Erwachsenenbevölkerung verfügen lediglich über einen Abschluss im Elementar- oder Primarbereich und damit nicht einmal über eine Berufsbildungsreife. Insgesamt ergibt sich für das Land Bremen ein Wert von 7 %. ––––––– 3) Quelle: Statistisches Bundesamt: Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich 2013 (siehe: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Internationales /Bildungsindikatoren.html;jsessionid=A047747EDCDFC9650C2AA68A002108DE.cae1, dort im Tabellenwerk Tabelle „Tab_1-1a“ und „Tab_1-1b“ bzw. im Bericht S. 19 bzw. S. 21). — 10 — b) Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Der Anteil der Abgängerinnen/Abgänger ohne Berufsbildungsreife an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung ist im Land Bremen insgesamt von 2004 bis 2010 deutlich von 12 % auf 6,8 % gesunken. Seit 2010 etwa stagniert diese Quote im Bereich um 7 %. Bezüglich des oben beschriebenen Bildungsstandes der Erwachsenenbevölkerung ist aus der oben genannten Dokumentation „Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich“ eine Zeitreihe nur von 2004 bis 2011 darstellbar. Der dargestellte bevölkerungsbezogene Bildungsstand sowie die oben genannte schulische Leistungskennzahl der Abgängerinnen/Abgänger ohne Berufsbildungsreife sind aufgrund der völlig unterschiedlichen Definition der Altersgruppen und der Bezugsgröße sowie dem Umstand, dass der Bevölkerungsstand einer deutlichen Fluktuation unterliegt, interpretationsmäßig nicht miteinander verknüpfbar. Bildungsstand der Erwachsenenbevölkerung in %: Elementar- und Primarbereich (ISCED 0-1) Jahr Insgesamt Weiblich Männlich 2004 4 % 5 % 4 % 2005 6 % 7 % 5 % 2006 5 % 5 % 5 % 2007 5 % 6 % 5 % 2008 6 % 7 % 6 % 2009 6 % 8 % 5 % 2010 6 % 7 % 5 % 2011 7 % 8 % 5 % Tendenziell zeigt sich eine leichte Zunahme der Erwachsenenbevölkerung, die keinen Abschluss des Sekundarbereichs I erlangt hat. c) Wie verhalten sich diese Zahlen im Vergleich mit anderen Bundesländern und Kommunen ähnlicher Größe? Daten für die Absolventinnen/Absolventen 2012 sind noch nicht veröffentlicht , im Folgenden werden daher den Bremer Werten von 2012 die Daten der Stadtstaaten bzw. der Kommunen gleicher Größe für 2011 entgegengestellt . Abgänger/-innen aus allgemeinbildenden Schulen nach Beendigung der Vollzeitschulpflicht ohne Hauptschulabschluss/ Berufsbildungsreife Land Bremen Entlassjahr Anzahl Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung (Durchschnittsjahrgang 15 bis unter 18 Jahre) insgesamt davon weibl. davon männl. insgesamt davon weibl. davon männl. 2003 665 292 373 10,4% 9,3% 11,5% 2004 786 314 472 12,0% 9,8% 14,1% 2005 690 258 432 10,4% 7,9% 12,9% 2006 580 220 360 8,7% 6,7% 10,6% 2007 593 218 375 9,0% 6,8% 11,1% 2008 530 219 311 8,1% 7,0% 9,3% 2009 463 192 271 7,4% 6,3% 8,4% 2010 415 162 253 6,8% 5,5% 8,1% 2011* 482 (426) 188 (170) 294 (256) 8,0% (7,1%) 6,4% (5,8%) 9,6% (8,3%) 2012 412 167 245 6,9% 5,7% 7,9% * Im Jahr 2011 wurde eine schulstrukturelle Änderung vorgenommen, die eine direkte aber einmalige Auswirkung auf die Kennzahlen hatte: In Bremen wurden die Klassen 10 und 11 der Werkstufe an Förderzentren für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung zum Schuljahreswechsel 2011/12 an die Berufsbildenden Schulen verlagert. Alle von dieser Änderung betroffenen Schüler/-innen sind nach der Definition der KMK als Abgänger/-innen bzw. Abgänger /-innen ohne Abschluss zu zählen, da sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das allgemeinbildende Schulsystem verlassen haben. Dies führte zu einer einmalig höheren Quote der Abgänger/-innen ohne Abschluss, die um diesen Effekt reduzierten Werte sind in Klammern dargestellt. — 11 — Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung nach Quotensummenverfahren Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 1, Schuljahr 2011/2012 Land Insgesamt Männlich Weiblich Bremen (2012) 6,8 % 7,9 % 5,7 % Hamburg (2011) 6,9 % 7,7 % 6,0 % Berlin (2011) 9,7 % 11,1 % 8,2 % Im Ländervergleich mit den anderen Stadtstaaten zeigt sich, dass die bevölkerungsbezogene Abgängerinnen-/Abgängerquote in Bremen 2012 etwa vergleichbar mit dem Hamburger Wert von 2011 ist und deutlich unter dem Berliner Vergleichswert liegt. Wie oben dargestellt, liegen die Abgängerinnen/Abgänger in den Städten in der Regionalstatistik des Statistischen Bundesamts nicht nach Altersjahrgang vor, sodass hier nur die Quote in Bezug auf den Jahrgangsdurchschnitt der Bevölkerung zwischen 15 und 18 Jahren berechnet werden kann. Die Auswahl der Vergleichsstädte orientiert sich an der für einen Städtevergleich in „Bremen in Zahlen 2013“ vom Statistischen Landesamt vorgenommenen Auswahl. Für Leipzig konnten dabei keine Daten ermittelt werden , Hamburg ist bereits im Ländervergleich dargestellt. Während sich diese Quote in Bremerhaven etwa im Mittelfeld der dargestellten Vergleichsstädte ansiedelt (Rang 7 von zwölf dargestellten Städten) liegt die Quote in Bremen vergleichsweise niedrig (Rang 4 von zehn dargestellten Städten). Daten zum Bildungsstand der Bevölkerung liegen nur auf Landesebene vor. In Bremen ist der Anteil an der Erwachsenenbevölkerung, der nicht einen Abschluss im Sekundarbereich I erlangt hat, höher als in den anderen Stadtstaaten . Anteil an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung (Durchschnittsjahrgang 15 bis unter 18 Jahre) Quelle: Basisdaten. Statistisches Bundesamt (www. regionalstatistik.de), eigene Berechnung des Durchschnittsjahrgangs der Bevölkerung aus den Basisdaten Stadt Insgesamt männlich weiblich Bremerhaven (2012) 8,7% 9,7% 7,5% Wolfsburg, Kreisfreie Stadt (2011) 7,8% 7,4% 8,2% Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (2011) 7,1% 7,9% 6,4% Osnabrück, Kreisfreie Stadt (2011) 9,4% 10,7% 8,1% Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt (2011) 5,0% 6,6% 3,3% Bottrop, Kreisfreie Stadt (2011) 4,8% 5,1% 4,5% Darmstadt, Kreisfreie Stadt (2011) 6,1% 6,2% 6,0% Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (2011) 9,3% 9,6% 9,1% Heilbronn, Kreisfreie Stadt (2011) 5,4% 5,8% 4,9% Regensburg (2011) 9,9% 12,0% 7,9% Kreisfreie Stadt Rostock, Hansestadt (2011) 15,0% 19,2% 10,7% Gera, Kreisfreie Stadt (2011) 12,3% 13,3% 11,2% Bremen (2012) 6,4% 7,5% 5,3% Hannover, Landeshauptstadt (2011) 7,9% 9,6% 6,2% Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (2011) 6,9% 8,9% 4,8% Duisburg, Kreisfreie Stadt (2011) 7,9% 8,9% 6,8% Essen, Kreisfreie Stadt (2011) 7,7% 8,4% 6,9% Köln, Kreisfreie Stadt (2011) 6,2% 7,1% 5,1% Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (2011) 5,9% 6,0% 5,9% Stuttgart, Landeshauptstadt, Kreisfreie Stadt (2011) 5,7% 6,3% 5,2% München, Landeshauptstadt (2011) 7,2% 8,6% 5,6% Nürnberg (2011) 9,8% 11,5% 7,9% — 12 — Bildungsstand der Erwachsenenbevölkerung in %: Elementar- und Primarbereich (ISCED 0-1) 20104) Land Insgesamt Weiblich Männlich Bremen 7 % 8 % 5 % Hamburg 4 % 5 % 4 % Berlin 5 % 6 % 5 % d) Wie bewertet der Senat diese Zahlen, insbesondere mit Blick auf die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt, und die sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen? Der Senat bewertet die aufgezeigte Entwicklung grundsätzlich positiv, ist aber der Auffassung, dass die entsprechende Quote weiter gesenkt werden muss, da Schülerinnen/Schüler ohne Abschluss schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Je höher Menschen qualifiziert sind, desto besser gelingt der Übergang in das Erwerbsleben. Das spätere Arbeitslosigkeitsrisiko ist geringer und das zu erwartende Erwerbseinkommen höher. „Der Erwerb eines allgemeinbildenden Schulabschlusses wird damit zur entscheidenden Voraussetzung und zugleich Weichenstellung für die weitere Bildungs - und Erwerbsbiografie“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2010, Seite 89). Schülerinnen/Schüler, die keinen Schulabschluss erreichen, bietet das Bildungssystem zwar verschiedene Möglichkeiten eines späteren Zugangs zu höherwertigen Bildungsgängen und Abschlüssen, trotzdem ist es für die Betroffenen besonders schwierig, einen Ausbildungsplatz zu finden und am Erwerbsleben teilzuhaben. Zudem stellt eine Ausbildung für die Betroffenen eine besondere Herausforderung dar, wenn ihnen das notwendige Grundwissen fehlt. Daher verfolgt der Senat das Ziel, die Quote der Schulabgängerinnen/Schulabgänger ohne Schulabschluss weiter zu reduzieren. e) Welche Maßnahmen hat bzw. wird der Senat ergreifen, um diese Zahlen zu reduzieren? Der Senat verfolgt das Ziel durch verschiedene Maßnahmen. Grundsätzlich ist hier die Schulstrukturreform zu nennen, mit der die Voraussetzungen für längeres gemeinsames Lernen geschaffen wurden. Auch Ganztagsschulen tragen zur Entkopplung des Bildungserfolgs vom sozialen Status bei. Die Einführung der Oberschulen mit Jahrgangsteams und Unterrichtskonzepten für heterogene Lerngruppen erleichtert die gemeinsame Unterrichtsvorbereitung im Jahrgang und die Übergabe gelungener Unterrichtseinheiten an Folgejahrgänge. Im Zuge der Schulreform, auf dem Weg zur Inklusion, wurde ein neues schulisches und schulübergreifendes Unterstützungssystem für Schülerinnen /Schüler mit Leistungsproblemen implementiert. An allen Grundschulen , Oberschulen und Gymnasien des Landes wurden, teilweise im Verbund , Zentren für unterstützende Pädagogik (ZuP) mit zusätzlicher Leitungszeit eingerichtet. Die ZuP koordinieren die Umsetzung des schulischen Förderauftrags durch Diagnostik, Förderplanung und Durchführung von Fördermaßnahmen . Anders als in den Förderzentren können Schülerinnen/ Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen in den Oberschulen mit dem anregungsreicheren Lernklima regulär einen ersten Schulabschluss erreichen. Mit Schuljahresbeginn 2009/2010 hat der Senat an sechs Standorten Werkschulen eingerichtet, die Jugendliche zu einem Schulabschluss – und, wenn ––––––– 4) Quelle: Statistisches Bundesamt: Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich 2013 (siehe: https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/Internationales /Bildungsindikatoren.html;jsessionid=A047747EDCDFC9650C2AA68A002108DE.cae1, dort im Tabellenwerk Tabelle „Tab_1-1a“ und „Tab_1-1b“, bzw. im Bericht Seite 19 bzw. 21). — 13 — möglich, darüber hinaus zu einem Ausbildungsplatz – führen sollen. Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die Werkschule in der Stadt Bremen mit ca. 480 Schülerinnen/Schülern an zehn Standorten im Regelbetrieb. Die Schülerinnen/Schüler der Werkstattschule in Bremerhaven haben Entwicklungsbedarfe im Bereich Lernen und/oder Verhalten. Sie werden in den drei Bereichen Schulabschluss, Stärkung der sozialen Kompetenzen und im Übergang in Ausbildung/Beschäftigung gefördert. Mit dem Schulgesetz 2009 wurde die frühkindliche Sprachförderung im Anschluss an die flächendeckenden Sprachstandfeststellung festgeschrieben. Am sogenannten Cito-Test nehmen alle Kinder teil, die im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig werden. Die frühkindliche Sprachförderung dient dazu, den Grundstein für eine gelingende Bildungsbiografie und einen Schulabschluss zu legen. Weiterhin hat die Senatorin für Bildung und Wissenschaft für die Fachlehrerinnen und Fachlehrer der Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadtgemeinde Bremen mit der „Offensive Bildungsstandards“ ein schulübergreifendes Programm aufgelegt, das für die Fächer Deutsch und Mathematik (in der Sekundarstufe I auch für Naturwissenschaften) Fortbildungen anbietet und dem fachlichen Austausch dient. Die „Offensive“ dient der Sicherung der Bildungsstandards im Unterricht der genannten Kernfächer und somit der Grundlage für die Schulabschlüsse. 6. Wie hoch belaufen sich im Land Bremen die (durchschnittlichen) staatlichen Ausgaben pro Berufsschüler bzw. pro Schüler einer allgemeinbildenden Schule ? Wie verhalten sich diese Zahlen im Ländervergleich? Zur Vergleichbarkeit werden die aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2010 genannt. Im Jahr 2010 beliefen sich im Land Bremen die durchschnittlichen staatlichen Ausgaben pro Schüler der berufsbildenden Schulen auf rd. 3 600 ‡ und pro Schüler einer allgemeinbildenden Schule auf rd. 7 000 ‡. Der Unterschied zwischen beiden Beträgen resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Auszubildenden im dualen System in der Regel nur an zwei Tagen in der Berufsschule sind. Ausgaben1)2) für öffentliche Schulen je Schüler/-in im Haushaltsjahr 2010 nach Schularten und Ländern in Euro Bundesland Allgemeinbildende Schulen Berufsbildende Schulen alle Schularteninsgesamt darunter: Berufsschulen im Dualen System 3) BadenWürttemberg 6.300 4.700 2.600 5.900 Bayern 6.900 3.800 2.700 6.200 Berlin 7.600 4.400 2.800 6.900 Brandenburg 6.700 3.600 3.000 6.000 Bremen 7.000 3.600 2.400 6.000 Hamburg 7.600 4.700 3.200 6.800 Hessen 6.800 4.400 2.800 6.300 MecklenburgVorpommern 6.900 3.100 2.200 5.800 Niedersachsen 6.100 3.900 2.300 5.600 — 14 — 1) Personalausgaben für Schulen und Schulverwaltung einschließlich unterstellter Sozialbeiträge für verbeamtete Lehrkräfte sowie Beihilfeaufwendungen, laufender Sachaufwand, Investitionsausgaben . Alle Ergebnisse wurden nach der Berechnung gerundet. 2) Die Verteilung der Personalausgaben auf die Schularten erfolgt über länderspezifische Personalund Besoldungsstrukturen 2010. 3) Teilzeitunterricht. Quelle: Statistisches Bundesamt: „Bildungsausgaben: Ausgaben je Schülerin/Schüler 2010“, 20. Juni 2013, Seite 6. 7. Wie bewertet der Senat die Versorgung mit Fachlehrern im gewerblich-technischen Bereich sowie in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch? Was sind gegebenenfalls die Ursachen für einen Lehrermangel in diesen Fächern, und wie versucht der Senat, dem gegebenenfalls entgegenzutreten? Die Bewerberlage ist in den gewerblich-technischen Fachrichtungen (insbesondere in Metall- und Elektrotechnik) angespannt, aber noch ausreichend. Der Senat hat mit dem „Seiteneinsteigerprogramm“ bestimmte Fachrichtungen für Absolventinnen/Absolventen geöffnet, die kein Lehramtsstudium absolviert haben . Dadurch konnte der Mangel an Absolventinnen/Absolventen mit einem originären Lehramtsstudium ausgeglichen werden. In der Regel kommen die Lehrkräfte für den gewerblich-technischen Bereich über ein Erststudium an der Fachhochschule mit einem anschließenden Aufbaustudium in Berufspädagogik in das Referendariat. Wenn die Nachfrage nach Ingenieuren in der Wirtschaft groß ist, reduziert sich in der Regel die Anzahl der Interessenten für das Aufbaustudium . Für die Zukunft eröffnet ein neuer Studiengang an der Universität Bremen neue Möglichkeiten. Nachdem in der Vergangenheit die Nachfrage nach einem grundständigen Lehramtsstudium der gewerblich-technischen Wissenschaften gering war, hat die Universität ein neues Modell konzipiert. Insbesondere für Studienanfänger , die mit einem Techniker- oder Meisterabschluss ins Studium gehen, wird ein berufsbegleitender Bachelor-Studiengang angeboten, der rege nachgefragt ist. Danach kann der Master of Education erworben werden. Grundsätzlich gilt, dass die Einführung der Budgetierung der Personalkosten in den berufsbildenden Schulen dazu geführt hat, dass Schulleitungen gezielter als in der Vergangenheit nach Nachwuchskräften suchen, weil sie im Rahmen ihrer Budgets Einstellungszusagen (vorbehaltlich der beamtenrechtlichen Prüfung ) machen können. Der Versorgungsgrad in den allgemeinbildenden Fächern ist unterschiedlich. Mathematik stellt dabei kein Problem dar, weil bei den Seiteneinsteigern aufgrund ihrer Vorbildung häufig Mathematik das Zweitfach ist. In den Fächern Deutsch und Englisch kommen häufig Lehrkräfte mit einer Ausbildung in einem allgemeinbildenden Lehramt zum Einsatz, weil diese Fächer als Zweitfächer bei Berufsschullehrern eher selten sind. Diese haben dann häufig Politik als Zweitfach. 8. Welche Maßnahmen sind gegebenenfalls nach Einschätzung des Senats notwendig , um dass Berufsbild der Berufsschullehrerin/des Berufsschullehrerers attraktiv und gegenüber anderen Berufsbildern konkurrenzfähig zu halten bzw. Nordrhein Westfalen 5.500 3.400 2.200 5.000 RheinlandPfalz 6.000 3.700 2.300 5.500 Saarland 6.200 3.400 2.300 5.400 Sachsen 7.900 4.500 3.000 7.000 SachsenAnhalt 8.300 3.700 2.400 7.100 SchleswigHolstein 5.700 3.600 2.500 5.200 Thüringen 8.600 5.300 3.400 7.700 Bundesgebiet 6.400 4.000 2.500 5.800 — 15 — die Attraktivität zu steigern? Wie soll gegebenenfalls die Zahl von „Seiteneinsteigern “ erhöht werden, und welche diesbezüglichen Erfahrungen gibt es nach Kenntnis des Senats aus der Vergangenheit? Bremen ist für Berufsanfänger hoch attraktiv. Die Sicherheit, dass man in der Regel innerhalb der Stadtgemeinde Bremen oder in der Seestadt Bremerhaven bleiben wird, ist ein wichtiger Grund. Zudem ist das Preisniveau auf dem Wohnungsmarkt im Vergleich zu anderen Ballungsgebieten moderat. Das Funktionsstellenraster an den berufsbildenden Schulen ist transparent und bietet einen Anreiz für einen beruflichen Aufstieg. Die Fortbildungsmaßnahmen FÜNF (Führungskräftenachwuchsförderung) für das mittlere Schulmanagement und die Maßnahme ProfiS für die Schulleitungsebene tragen dazu bei, dass Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger Perspektiven für ihre berufliche Weiterentwicklung aufgezeigt werden können. Wenn in Zukunft verstärkt um Seiteneinsteiger geworben werden muss, bietet sich das Modell des berufsbegleitenden Seiteneinstiegs an. Berufsbegleitend bedeutet in diesem Fall eine höhere Unterrichtsverpflichtung mit gleichzeitig höherer Vergütung als im Referendariat. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Interessenten finanzielle Verpflichtungen, z. B. durch eine Familie haben, für die die Besoldung im Referendariat nicht ausreicht. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Form des Seiteneinstiegs werden durch die Berufsbegleitende AusbildungsVO vorgegeben. Ein erster Durchgang hat am Landesinstitut für Schule bereits erfolgreich stattgefunden. 9. Wie hoch war in den vergangenen drei Jahren der Unterrichtsausfall an den berufsbildenden Schulen im Land Bremen? Was waren die (häufigsten) Gründe hierfür? Aufgrund unterschiedlicher Erfassungsformen und Datenstände kann nur der ersatzlose Unterrichtsausfall in den öffentlichen berufsbildenden Schulen beider Städte dargestellt werden. Bremen Bremerhaven Schuljahr 2010/2011 2,0 % 2,0 % Schuljahr 2011/2012 2,0 % 1,7 % Schuljahr 2012/2013 (in Bremen nur bis Ende Januar 2013) 1,9 % 2,0 % In der Stadt Bremen lag der Unterrichtsausfall in den berufsbildenden Schulen in den letzten drei Jahren nahezu konstant bei etwa 2 % der nach Stundenplan insgesamt geplanten Unterrichtsstunden, wobei zu beachteten ist, dass für das Schuljahr 2012/2013 nur Daten des ersten Halbjahres ausgewertet vorliegen. In Bremerhaven lag der Unterrichtsausfall mit 2,0 % im Schuljahr 2010/2011, 1,7 % im Schuljahr 2011/2012 und 2,0 % im Schuljahr 2012/2013 ebenfalls recht konstant. Für das Land Bremen kann man somit grob schlussfolgern, dass über die Jahre konstant etwa 2 % der nach Stundenplan vorgesehenen Unterrichtsstunden ersatzlos ausgefallen sind. In beiden Städten waren Krankheit und sonstige schulische Aktivitäten die häufigste Ursache von Unterrichtsausfall. Sonstige schulische Aktivitäten wird als Oberbegriff für Klassenfahrten, Betreuung von Praktika innerschulische Prüfungen , Ausbildersprechtage, innerschulische Fachtage, Konferenzen etc. verwandt . a) Wie viele Unterrichtsstunden sind in den letzten drei Jahren aufgrund der obligatorischen Teilnahme von Lehrkräften an Prüfungen im kaufmännischen bzw. technisch-gewerblichen Bereich ausgefallen? Dies ist aufgrund der Erfassungsform und der vorliegenden Daten nicht auswertbar. Einerseits werden in Bremen lediglich die Abwesenheitstage nach festgelegten Gründen erhoben, sodass im Gegensatz zu Bremerhaven ein Rückschluss auf ausgefallene Unterrichtsstunden nicht möglich ist. Weiterhin wird die Abwesenheit oder aber der Grund für den Ausfall nicht so kleinteilig erhoben, sodass eine Aussage zu dem oben genannten Abwe- — 16 — senheits- oder Ausfallgrund für das Land Bremen nicht möglich ist. Der oben genannte Ausfallgrund wird über die Gruppe „sonstige schulische Aktivität“ mit erfasst und ist nicht einzeln auswertbar. b) Wie plant der Senat den Ausfall aufgrund von Prüfungstätigkeiten seitens der Lehrerschaft zu kompensieren? Die Wahrnehmung der Aufgaben in den Prüfungsausschüssen sollte nicht grundsätzlich mit dem Begriff „Ausfall“ belegt werden. In der Regel versuchen die Schulen den Unterrichtsausfall möglichst gering zu halten, weil andere Kolleginnen und Kollegen für diese Zeit einspringen. Die Prüfertätigkeit ist durchaus positiv zu bewerten. Die Rückmeldung der Kolleginnen und Kollegen zeigt, dass die Beteiligten die Prüfertätigkeit als wichtige Fortbildungsmöglichkeit ansehen. Zudem unterstützt die Zusammenarbeit mit Kammern, Innungen und Ausbildern in den Prüfungsausschüssen die Lernortkooperation zwischen der Berufsschule und den Ausbildungsbetrieben . 10. Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung der Berufsschulen , insbesondere im Hinblick auf die Qualität und Praxisnähe der beruflichen Ausbildung? a) Wie stellt der Senat sicher, dass die technische Ausstattung, insbesondere die Hard- und Software in den IT- und Medienberufen sowie die in modern und umfassend ausgestatteten Werkstätten im gewerblich-technischen Bereich , stets auf dem aktuellen Stand ist, um eine praxisnahe und praxisgerechte Ausbildung zu gewährleisten? Die berufsbildenden Schulen erhalten ein Schulbudget zur Eigenbewirtschaftung . Zusätzlich stehen zentrale Mittel für die Ausstattung aller Schulen mit neuen Medien zur Verfügung. Das Wissen, wie diese Mittel optimal eingesetzt werden, ist in den Schulen vorhanden. Zudem stehen die Schulen in engem Kontakt mit der ausbildenden Wirtschaft. Viele Unternehmen engagieren sich im Rahmen von Sponsoring in der Frage der Ausstattung, damit die Ausbildung in der Berufsschule auf dem aktuellen technischen Stand bleibt. In der dualen Ausbildung hat die Ausstattung der Werkstätten eine andere Bedeutung als in vollschulischen Ausbildungsgängen, weil der praktische Teil der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb bzw. in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten stattfindet. Der duale Partner Berufsschule ist überwiegend für den Theorieanteil zuständig. Die Werkstätten werden in der Regel für Vollzeitbildungsgänge genutzt. Zusätzlich werden diese auch im Rahmen der dualen Ausbildung für die handlungsorientierte Lernfeldarbeit in der Berufsschule genutzt. b) Wie bewertet der Senat den Zustand der technischen Ausstattung hinsichtlich der geltenden Sicherheitsstandards, und welche Maßnahmen führt der Senat zur Sicherstellung dieser Standards durch? Die Ausstattung entspricht den geltenden Sicherheitsstandards. An jeder Schule gibt es einen Sicherheitsbeauftragten, der die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften überwacht und bei Mängeln für Abhilfe sorgt. c) Wie hoch ist der zeitliche und personelle Aufwand, der für die Wartung und Pflege von Laboren, technischen Geräten und Computern durchschnittlich anfällt? Über wie viele Stunden zur Wartung und Pflege der Ausstattung verfügen die einzelnen beruflichen Schulen? Hält der Senat die jetzige Praxis für ausreichend, um eine ständige Bereitschaft der Ausrüstung sicherzustellen ? Der Aufwand für Wartung und Pflege der technischen Infrastruktur ist pauschal nicht zu beziffern, weil die Struktur der berufsbildenden Schulen zu unterschiedlich ist. Im Bereich der IT-Infrastruktur nehmen viele Schulen nach anfänglichem Zögern inzwischen die Angebote der Behörde an, Aufgaben an Dienstleister (SuBITI) zu übertragen. 11. Wie bewertet der Senat den Zustand der Berufsschulinfrastruktur? Welchen Sanierungsbedarf gibt es insbesondere bei Gebäuden und Einrichtungen, welche — 17 — Mittel sind im Haushaltsentwurf für 2014/2015 dafür vorgesehen, und hält der Senat diese, gemessen am Bedarf, für auskömmlich? In welchen Schritten werden welche Sanierungsmaßnahmen konkret vorgenommen? An vielen öffentlichen Gebäuden – an denen Schulen den größten Anteil haben – besteht dringlicher Sanierungsbedarf (z. B. an Fassaden, Dächern, Heizungsanlagen ). Das trifft auch auf die berufsbildenden Schulen zu. Der Senat hält die nachstehenden Baumaßnahmen für erforderlich. Seit 1996 wurden ca. 70 Mio. ‡ in die Sanierung der beruflichen Schulen investiert. Zurzeit werden folgende Sanierungen vorbereitet bzw. befinden sich in der Umsetzung : 1. Schulzentrum Sekundarstufe II Blumenthal — Brandschutzsanierung 2. Schulzentrum Rübekamp — Planung der Sanierung 3. Berufsschule Reiherstraße — Herstellen des zweiten Rettungswegs, Erneuerung von Bodenbelegen 4. Schulzentrum Alwin-Lonke-Straße — Dach- und Fassadensanierung , erster Bauabschnitt 5. Allgemeine Berufsschule — Herrichtung der Dependance Theodor-BillrothStraße 6. Berufsbildende Schule für den Einzelhandel — Umbau und Umzug vom Schulzentrum Horn in die Carl-GoerdelerStraße 7. Schulzentrum für Großhandel, Außenhandel — Planung der Gesamtund Verkehr sanierung 8. Schulzentrum Utbremen — Fassaden- und Fenstersanierung 9. Technisches Bildungszentrum Mitte — Herrichtung „alte Schmiede“ 10. Schulzentrum Walliser Straße — Planung zur Aufnahme der Werkstufe 11. Schulzentrum Neustadt — Planung zur Aufnahme der Werkstufe Die Sanierungen werden in das Senatsbauprogramm 2014 eingestellt, das zurzeit aufgestellt wird. Deshalb können die Kosten noch nicht benannt werden. Ebenso sind im Haushaltsentwurf der Senatorin für Bildung und Wissenschaft „Nutzerspezifische und Schulstrukturelle Maßnahmen“ für alle Bremer Schulen eingestellt, aus denen die Maßnahmen auch für die beruflichen Schulen finanziert werden. Über die Höhe der Kosten kann noch keine Aussage getätigt werden , da die Kostenberechnungen für die Baumaßnahmen noch nicht vorliegen. Die vorgenannten Baumaßnahmen werden – je nach Umfang – in den nachstehenden Schritten vorgenommen: • Bestandsaufnahme mit Sanierungsempfehlung, • VOF-Verfahren mit Wettbewerb, • Erstellung der Entscheidungsunterlage Bau, • Prüfung der Entscheidungsunterlage Bau und Klärung der Finanzierung, • Erstellung der Entwurfsunterlage Bau, Prüfung und Freigabe, • Bauantrag und Baugenehmigungsverfahren, • Ausführungsplanung, • Vergabe, • Bauausführung. — 18 — 12. Über wie viele Funktionsstellen verfügen die beruflichen Schulen in Bremen? Wie stellen sich diese Zahlen im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen dar? Welche Pläne hinsichtlich des Ausbaus bzw. der Reduzierung der Funktionsstellen an Berufsschulen gibt es? Die Gesamtzahl der Funktionsstellen an berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen beträgt aktuell 179. Davon sind 57 der Schulleitung (A 16 und A 15) zugeordnet, 122 sind A-14-Stellen. Die Verteilung der Funktionsstellen erfolgt gemäß dem Beschluss der Deputation für Bildung Vorlage G 71/17 vom 11. Februar 2010. Die berufsbildenden Schulen sind nach dem Beschluss der Deputation in zwei Kategorien eingeteilt: 1. große berufsbildende Schulen, 2. kleine berufsbildende Schulen. Die wesentlichen Kriterien für die Unterscheidung sind die Anzahl der Schülerinnen /Schüler und die Heterogenität (Schularten, Bildungsgänge und Berufsbereiche ). Große berufsbildende Schulen haben vier Funktionsstellen in der Schulleitung und sechs bis acht Fachbereichsleitungen (A 14) je nach Ausprägung der Heterogenität . Dazu kommt eine Fachbereichsleitung für die Qualitäts- und Personalentwicklung und (falls vorhanden) die Koordinatorenstelle für das berufliche Gymnasium oder die gymnasiale Oberstufe. Bei kleinen berufsbildenden Schulen liegt die Zahl der Stellen in der Schulleitung bei drei, die Anzahl der Funktionsstellen nach A 14 beträgt vier, wieder zuzüglich der beiden Stellen für die Qualitäts - und Personalentwicklung und die Koordinatorenstelle. Ein Vergleich der Stellenausstattung der berufsbildenden Schulen mit Schulen des allgemeinbildenden Bereichs ist nicht aussagekräftig, weil die Strukturen zu unterschiedlich sind. Der Senat plant keine Kürzungen oder Aufstockungen der Stellenzahl an berufsbildenden Schulen. Der Deputationsbeschluss stammt aus 2010. Zwischenzeitlich ist die Stellenstruktur in den Schulen sukzessive an das neue Raster angepasst worden. Überzählige Stellen wurden abgebaut bzw. umgewidmet, unbesetzte Stellen nach besetzt. Zum Schuljahr 2014/2015 ist davon auszugehen , dass die Struktur dem jetzt gültigen Raster entsprechen wird. 13. Wie gestalten sich die Möglichkeiten für Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen, sich fachlich fortzubilden? Welche Pläne zum Ausbau der Weiterbildungsmöglichkeiten plant der Senat? Die Fortbildung der Lehrkräfte gehört zu den Kernaufgaben des Landesinstituts für Schule (LIS). Dieses Angebot wird angenommen. Wegen der Ausdifferenzierung der beruflichen Bildungsgänge kann das LIS aber nicht alle Spezialgebiete abdecken. Die berufsbildenden Schulen verfügen deshalb über ein eigenes Fortbildungsbudget, um die erforderlichen Fortbildungen einzukaufen. Teilweise werden Fortbildungsangebote auch von der Wirtschaft kostenfrei angeboten . Zudem bietet die Wirtschaft Lehrkräften die Möglichkeit an, sich über Praktika in Unternehmen fortzubilden. Die Prüfungsabnahmen auch durch Lehrkräfte im Rahmen der Kammerabschlussprüfungen werden von den beteiligten Lehrkräften selbst immer wieder als fachliche Fortbildung bezeichnet. Weitergehende Aktivitäten zum Ausbau der Fortbildungsmöglichkeiten sind zurzeit nicht geplant. 14. Wie schätzt der Senat die Anerkennung und Wertschätzung beruflicher Bildung im Vergleich zu allgemeiner Bildung ein? Was unternimmt der Senat, um verstärkt auf die Gleichwertigkeit beruflicher Bildung hinzuwirken? Die Auswertung des Bildungsmonitorings des Instituts der deutschen Wirtschaft aus den letzten Jahren zeigt, dass die berufliche Bildung in Bremen einen hohen Stellenwert hat (siehe auch die Antwort zu Frage 17). In den Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen können höhere allgemeinbildende Abschlüsse erreicht werden. In vielen ausbildungsvorbereitenden Bildungsgängen kann der mittlere Schulabschluss, in den Fachoberschulen die Fachhochschulreife und an den beruflichen Gymnasien und den Berufsoberschulen die allgemeine Hochschulreife erworben werden. Ein Beweis für die Anerkennung der beruflichen — 19 — Bildung spiegelt sich zudem im Bremischen Hochschulzugangsgesetz wider. Absolventinnen/Absolventen zweijähriger Fachschulen (z. B. Technikerinnen und Techniker) und Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung haben inzwischen eine Zugangsberechtigung zu einem Studium an Hochschulen und der Universität. 15. Welche Rückmeldungen von Berufsschulen und ausbildenden Unternehmen liegen dem Senat bezüglich der Ausbildungsfähigkeit von Berufsschülern vor? a) In welchen Schulfächern treten Ausbildungsmängel am häufigsten auf? Die dualen Partner bemängeln am häufigsten die Schreib- und Lesekompetenzen der Auszubildenden und mangelhafte Kenntnisse in Mathematik. b) Inwieweit werden unzureichende schulische bzw. soziale Fähigkeiten in Berufsschulen und Unternehmen durch gegebenenfalls zusätzliche Angebote nachgebessert? Welcher Mehraufwand entsteht hierdurch, und welche (zusätzlichen) Ressourcen stehen den Berufsschulen dafür zur Verfügung ? Während der Ausbildung bietet die Agentur für Arbeit sogenannte Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH). Diese Leistungen zielen darauf ab, Jugendlichen , die besonderer Hilfen bedürfen, beim Erlernen von Fachtheorie und Fachpraxis Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten zu bieten sowie durch sozialpädagogische Begleitung die Aufnahme , Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu ermöglichen . c) Wie bewertet der Senat diese Aussagen, und welche Maßnahmen für eine Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler werden bzw. wurden vom Senat getroffen? Der Senat nimmt diese von den dualen Partnern geäußerten Ausbildungsmängel sehr ernst und sieht einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit in der Sicherung der bundesweiten Bildungsstandards . Verschiedene Maßnahmen sind unter 5. e) dargestellt. Darüber hinaus: Die Bildungspläne wurden neu entwickelt und an den Standards der Kultusministerkonferenz orientiert. Seit 2006 gibt es in Bremen zentrale Abschlussprüfungen am Ende der 10. Jahrgangsstufe in Deutsch, Mathematik und Englisch. Alle Schulen beteiligen sich an länderübergreifenden Vergleichsarbeiten in Deutsch oder Mathematik in den Jahrgängen 3 und 8. Bremen hat sich am länderübergreifenden Programm zur Unterrichtsentwicklung in den MINT-Fächern (SINUS) beteiligt. Seit dem Wintersemester 2012 studieren alle angehenden Grundschullehrkräfte zwingend Deutsch und Mathematik. Angesichts der Bedeutung der Sprache für den Lernerfolg in allen Fächern wird die Sprachbildung gezielt gefördert. Mit dem Sprachbildungskonzept liegt die Grundlage vor. Ein wesentlicher Grundsatz besteht darin, die Sprachbildung als Aufgabe aller schulischen Fächer wahrzunehmen. Um fachliche Kompetenz sicherzustellen, werden in den Grundschulen und der Sekundarstufe I Sprachberaterinnen und Sprachberater eingesetzt, die in den Schulen Input und fachliche Unterstützung geben. Darüber hinaus leistet der Senat Beiträge zur Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit durch die Stärkung der Berufsorientierung (siehe Antwort zu d]). An einem zusätzlichen Förderkonzept für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und Englisch wird gearbeitet. d) Welche Maßnahmen für eine erhöhte Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen sind in den vergangenen fünf Jahren ergriffen worden, — 20 — wie bewertet der Senat erste Erfahrungen damit, und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls darüber hinaus beabsichtigt? Der Senat hat im Verlauf des Jahres 2010 gemeinsam mit den Partnern der Bremer Vereinbarungen ein Gesamtkonzept zur Berufsorientierung und zum Übergang von der Schule in den Beruf entwickelt. Dieses abgestimmte Konzept hat der Senat in einer Richtlinie zur Berufsorientierung für die allgemeinbildenden Schulen konkretisiert, die zum 1. August 2012 erlassen wurde. Eine fundierte Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, zumal die Schulen die Berufsorientierung personell und curricular neu gestalten müssen. Entwicklungen sind u. a.: Alle Oberschulen und Gymnasien entwickeln Konzepte zur Berufsorientierung . Umsetzung und Ergebnisse werden regelmäßig überprüft, die Konzepte entsprechend fortgeschrieben. Dabei beziehen die Schulen ihre Kooperationspartner ein: Unternehmen, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, die Eltern. Die Anzahl der Schulen, die das Bremer Qualitätssiegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“ erlangen, soll sich in den kommenden Ausschreibungsphasen erhöhen. Im April dieses Jahres konnten 15 Schulen rezertifiziert und eine Schule neu ausgezeichnet werden. Ziel ist es, dass möglichst alle allgemeinbildenden Schulen das Siegel erlangen. Jugendliche sollen realistische Vorstellungen über ihre Kompetenzen, Potenziale und beruflichen Chancen entwickeln. Dazu werden sogenannte Potenzialanalysen in die schulische Berufsorientierung integriert. Die individuelle Dokumentation der beruflichen Orientierung erfolgt durch den flächendeckend eingeführten Berufswahlpass, der um interkulturelle Aspekte erweitert wird. e) Welche zusätzlichen Maßnahmen zum Umgang mit Heterogenität innerhalb der Schülerschaft hält der Senat für erforderlich? Welche zusätzliche Ressourcenausstattung wird gegebenenfalls für erforderlich gehalten (insbesondere im Personalbereich)? Maßnahmen zum Umgang mit Heterogenität sind unter anderem binnendifferenzierter Unterricht, individualisierendes Lernen und Selbstlernphasen , die die stark unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen /Schüler berücksichtigen. Der Bedarf an professioneller Begleitung ist daher sehr unterschiedlich. Multiprofessionelle Teams unterstützen die Schülerinnen/Schüler beim Lernen. Die Zentren für unterstützende Pädagogik (ZUP) erstellen bedarfsbezogene Förderpläne (siehe auch die unter 5. e] genannten Maßnahmen). Vor diesem Hintergrund wird die Fortsetzung der bereits stattfindenden Fortbildungen der Lehrkräfte und des pädagogischen Personals für erforderlich gehalten. 16. Welche Kenntnis hat der Senat über die Zufriedenheit mit der Qualität des beruflichen Ausbildungswesens? Generalisierende Aussagen über die Qualität des beruflichen Ausbildungswesens nach Beteiligtengruppen sind nicht möglich, da entsprechende Untersuchungen , die für die jeweilige ganze Gruppe gelten, nicht vorliegen. a) Schülerinnen und Schülern? Es gibt keine flächendeckenden Untersuchungen über die Qualität der beruflichen Ausbildung aus Schülersicht. Man kann aber Rückschlüsse über die Ausbildung aus den Ergebnissen der Kammerprüfungen ziehen. Bremer Auszubildende haben nach Angaben des Bildungsmonitorings 2013 zu 94,3 % die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, der Bundesschnitt liegt bei 89,7 %. b) Lehrerinnen und Lehrern? Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen sind im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements verpflichtet, sich jährlich ein Feedback von ihren — 21 — Klassen einzuholen. Die Ergebnisse sind jedoch vertraulich und bleiben in der Hand der Lehrkraft. Gegenüber der Schulaufsicht gibt es keine generellen Klagen, vereinzelt wird aber eine bessere Personal- und Sachausstattung gefordert. c) Unternehmen, Berufsverbänden und Kammern? Die Sicherung der Qualität der Ausbildung ist eine der Kernaufgaben der zuständigen Stellen (Kammern) und zentrales Element des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). So wird den zuständigen Stellen in § 76 BBiG mit der Überwachung der Durchführung der Berufsausbildung ein starkes Instrument zur Sicherung der Qualität beruflicher Ausbildung in die Hand gegeben. Ergänzt wird dieser Auftrag durch die Aufgabe der Berufsbildungsausschusses , der im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken hat (§ 79 BBiG). So können die zuständigen Stellen Fehlentwicklungen entgegensteuern und Ausbildungsbetriebe hinsichtlich der Verbesserung der Ausbildungsqualität beraten . Die Erfahrungen der Handelskammer Bremen zeigen, dass die ausbildenden Unternehmen in Bremen ein sehr hohes Qualitätsniveau der Ausbildung garantieren und Mängel in der Qualität der Ausbildung im Dialog mit den Beteiligten regelmäßig abgestellt werden können. Im Rahmen der Arbeit der Partner der „Bremer Vereinbarungen für Ausbildung und Fachkräftesicherung 2010 bis 2013“ hat die Kammer dennoch verschiedene Initiativen ergriffen, um die Qualität der Ausbildung weiter zu steigern und weitere Unternehmen für die Ausbildung zu gewinnen. Auch die Handwerkskammer hat in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die der Verbesserung der Qualität der beruflichen Ausbildung dienen. Insbesondere engagiert sich die Kammer im Bereich der Berufsorientierung sowie bei der Vermittlung und Begleitung in Ausbildung mit verschiedenen Projekten auf Landes- und Bundesebene. Dennoch gibt es Bereiche, in denen die Qualität der Ausbildung noch verbessert werden kann. Hier arbeiten die Partner der „Bremer Vereinbarungen “ gemeinsam an Lösungsmöglichkeiten. d) Wie bewertet der Senat diese Aussagen, und welche Maßnahmen werden bzw. wurden vom Senat gegebenenfalls getroffen? Studien zu direkten Messung der Qualität der beruflichen Ausbildung gibt es nach Kenntnis des Senats nicht, über Umfragen und Erhebungen lassen sich jedoch indirekt Rückschlüsse auf die Qualität des beruflichen Ausbildungswesens ziehen. Signale wie eine hohe Ausbildungsquote, eine ebenfalls hohe Ausbildungsbetriebsquote sowie generell hohe Abschlussquoten zeichnen ein positives Bild. 17. Wie wird das berufsschulische System Bremens in Qualität und Leistungsfähigkeit in überregionalen Vergleichen bewertet, und wie haben sich die „Plätze“ Bremens in diesen Rankings in den letzten zehn Jahren entwickelt? Welche Konsequenzen will der Senat gegebenenfalls ziehen? Das Institut der deutschen Wirtschaft untersucht jährlich die Qualität der Bildungssysteme in den Ländern. Es gibt keine direkte Aussage zu dem berufsschulischen System, sondern die Qualität der beruflichen Bildung wird in der Gesamtheit beurteilt. Die Ergebnisse des Bildungsmonitorings zeigen seit 2004 eine relativ einheitliche Tendenz: Die Länder Bayern, Baden- Württemberg und Bremen bilden ein Spitzentrio mit erheblichen Abstand vor den andere Ländern. Häufig liegt Bayern vorn, Baden-Württemberg und Bremen wechseln sich auf dem zweiten Platz ab. 2010 konnte Bremen sich erstmalig an die Spitze setzen. 2013 hat Bayern wieder den ersten Platz übernommen. Aufgrund der Ergebnisse des Bildungsmonitoring lässt sich direkt kein Handlungsbedarf ableiten, weil die Situation der berufsbildenden Schulen nur einen Teil der beruflichen Bildung abbildet. — 22 — 18. Welche zeitlichen, strukturellen und pädagogischen Pläne und Konzepte zur Einführung der inklusiven Beschulung an beruflichen Schulen in Bremen verfolgt der Senat? Welchen zusätzlichen personellen, räumlichen und technischen Bedarf sieht der Senat, um eine inklusive Beschulung an Berufsschulen zu ermöglichen ? a) Wie hoch ist die Zahl der Ausbildungsverhältnisse nach § 66 BBiG in Bremen (Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für behinderte Menschen )? Welche Pläne verfolgt der Senat, um gegebenenfalls diese Ausbildungsgänge im Sinne der Inklusion in Regelausbildungsgänge an berufsbildenden Schulen zu überführen? Zum Stichtag 30. September 2012 ermittelt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) für das Land Bremen 147 Ausbildungsverträge gemäß § 66 BBiG/§ 42 m HwO. Bei einer Anzahl von insgesamt 6 144 neuen Ausbildungsverträgen entspricht dies einem Anteil von 2,4 %. Der Durchschnitt im Bundesgebiet lag bei 1,8 %. Gemäß § 64 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sollen behinderte Menschen in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei sind gemäß § 65 BBiG die besonderen Verhältnisse behinderter Menschen zu berücksichtigen, z. B. durch die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter. Diesem Grundsatz steht § 66 BBiG nicht entgegen; der Paragraf erweitert lediglich die Möglichkeiten durch die Schaffung einer Ausbildungsregelung für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt. Da das Berufsbildungsgesetz ein Bundesgesetz ist, ist der Senat nicht befugt, die mit § 66 BBiG geschaffene Regelausbildung für behinderte Menschen zu verändern. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, beispielsweise im Rahmen der Externenprüfung, einen weiteren Ausbildungsabschluss zu erwerben. Diese Ausführungen gelten sinngemäß für § 42 m HwO. b) Wie bewertet der Senat die Inklusion im berufsschulischen System im Vergleich zum allgemeinbildenden System, und welche zusätzlichen Maßnahmen , Regelungen und Initiativen werden beabsichtigt? Angesichts der Tatsache, dass an der Berufsschule eine stark heterogene Schülerschaft angefangen von Schülerinnen/Schülern ohne Schulabschluss bis hin zu Abiturienten und Studienabbrechern in einer Klasse lernzielhomogen unterrichtet werden müssen, haben berufsbildende Schulen laut Schulgesetz von 2009 ebenfalls den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Dieser Prozess unterscheidet sich aufgrund struktureller Unterschiede , die auch durch den anderen gesellschaftlichen Auftrag bedingt sind, deutlich von dem der allgemeinbildenden Schulen: In allen Bildungsgängen befinden sich – proportional zum Bevölkerungsdurchschnitt – Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Beeinträchtigungen des Lernens, Menschen mit Migrationserfahrungen und soziokulturell benachteiligte Menschen. Dies resultiert daraus, dass • berufsbildende Schulen von allen Schülerinnen/Schülern besucht werden , die die allgemeinbildenden Schulen nach Klasse 8, 9, 10 oder später verlassen haben und • an berufsbildenden Schulen in Analogie zu den allgemeinbildenden Schulen auch alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse erworben werden können. Ziele sind je nach Bildungsgang Berufsorientierung, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung oder Weiterbildung. Die berufsbildenden Schulen gliedern sich in verschiedene Schularten und diesen Schularten zugeordnete Bildungsgänge mit unterschiedlichen Zugängen , Abschlüssen und von unterschiedlicher Dauer: — 23 — • Berufsschule, • Werkschule, • Berufsfachschule, • Berufsaufbauschule, • Fachoberschule, • berufliches Gymnasium, • allgemeinbildendes Gymnasium, • Berufsoberschule, • Fachschule, • ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge (Vollzeit und Teilzeit), • Werkstufe. Aufgrund dieser Struktur sind bestimmte Anforderungen an die berufsbildenden Schulen gesetzt: • Innerhalb der Bildungsgänge wird angesichts der zu entwickelnden beruflichen Professionalität lernzielhomogen gearbeitet. Menschen mit Beeinträchtigungen müssen also wegen der anzustrebenden beruflichen Qualifikation, gegebenenfalls unter Berücksichtigung eines Nachteilsausgleichs , bei der Abschlussprüfung die gleichen Leistungen erbringen wie Menschen ohne Beeinträchtigung. • Für die meisten Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen gibt es Aufnahmevoraussetzungen. Für die meisten vollschulischen Bildungsgänge von der Berufsfachschule bis zum beruflichen Gymnasium sind dies Abschlüsse der Sekundarstufe I zum Teil mit einem vorgegebenen Notenschnitt. Für die größte Schulart im berufsbildenden Schulsystem , die Berufsschule, ist die Aufnahmevoraussetzung der Ausbildungsvertrag , sodass je nach Ausbildungsziel gegebenenfalls auch Schülerinnen/Schüler ohne Schulabschluss gemeinsam mit Abiturienten und Studienabbrechern beschult werden können. • Binnendifferenzierter Unterricht, individualisierendes Lernen und Selbstlernphasen berücksichtigen diese stark unterschiedlichen Voraussetzungen . • Der Bedarf an professioneller Begleitung kann folgerichtig ebenfalls sehr unterschiedlich sein. • Die individuelle Lernberatung und Beratung in Ausbildung und Arbeit stehen im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Rahmenbedingungen an den berufsbildenden Schulen • Personal o Lehrkräfteteams bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern mit fachspezifischen Ausbildungen und gegebenenfalls Fakultas für allgemeinbildende Fächer sowie Lehrmeisterinnen und Lehrmeister ; in der Regel geordnet in Fachbereichen, o Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen nur in der Werkschule, o Sonderpädagoginnen/Sonderpädagogen inklusive Assistenzen in der Werkstufe, o eine Sprachförderbeauftragte/ein Sprachförderbeauftragter je Schule. • Klassengröße: zwischen 16 und maximal 34 Schülerinnen/Schüler je nach Bildungsgang Daraus ergeben sich folgende räumliche Anforderungen: o Klassenräume und Flächen für Differenzierung, o spezifische Ausgestaltung der Fachräume und Werkstätten, o Raumgestaltung/Einrichtung für vielseitige Formen des Unterrichts. — 24 — Im Rahmen des Auftrags der berufsbildenden Schulen werden für den Bereich Fördern und Fordern besondere Ressourcen zugewiesen. In einigen Bildungsgängen unterstützen Sozialpädagogen die Arbeit der Teams durch die Betreuung der Jugendlichen in persönlichen Problemlagen. Die 16 berufsbildenden Schulen in der Stadtgemeinde Bremen sind hinsichtlich ihrer Bildungsangebote und ihrer Größe sehr unterschiedlich. Es wird deshalb derzeit geprüft, inwieweit die Einrichtung von ZUP-Verbänden sinnvoll und zielführend sein könnte. 19. Wie verhält sich das Niveau der finanziellen Ausstattung von Berufsschulen im überregionalen Vergleich, z. B. gemessen an den Ausgaben pro Berufsschüler? (Teil 1) Aus der Bundesstatistik 2010 geht hervor, dass die Ausgaben für Schülerinnen/ Schüler des dualen Systems in Bremen bei 2 400 ‡ liegen. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2 500 ‡. Die höchsten Ausgaben hatte Thüringen mit 3 400 ‡, Schlusslicht bei den Ausgaben war Nordrhein-Westfalen mit 2 200 ‡. Welche langfristigen Pläne zur Finanzierung des Berufsschulwesens verfolgt der Senat, welche Investitionen sind beabsichtigt, und wie verhält sich die Höhe der Investitionen im überregionalen Vergleich? (Teil 2) Die Finanzierung des Bildungswesens gehört mit zu den zentralen Prioritäten des Senats. Aktuell werden das Senatsbauprogramm 2014 und das Programm „Nutzerspezifische und schulstrukturelle Maßnahmen“ erarbeitet. Deshalb können die Kosten noch nicht benannt werden. Der überregionale Vergleich ist schwierig, weil die Strukturen in den Ländern unterschiedlich sind. Investitionen sind in der Regel Aufgaben der jeweiligen Schulträger. Diese Daten liegen nicht vor. 20. Welche „Konkurrenz“ (oder Ergänzungen) wird der dualen Ausbildung zukünftig durch „neue“ Formen der beruflichen Ausbildung erwachsen, z. B. durch duale Studiengänge oder ähnliches? Wo sieht der Senat Nahtstellen und Möglichkeiten der Integration/Kooperation? Der Senat hält die Einrichtung von dualen Studiengängen für eine ideale Integrationsform von dualer Ausbildung und Studium und kann darin keine Konkurrenz zur dualen Ausbildung erkennen. Hier gibt es zum Teil bereits Kooperationen zwischen Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen. Gespräche über weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich werden seitens des Bildungsressorts u. a. mit den Kammern und den Hochschulen geführt. 21. Welche aktuellen Pläne und Konzepte zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung existieren inhaltlich und standortbezogen? a) Welche Pläne zur Neugründung, Schließung oder Zusammenlegung von Berufsschulen gibt es? Es gibt keine Planungen, Neugründungen oder Schließungen von berufsbildenden Schulen vorzunehmen. Ob längerfristig Standorte zusammengelegt werden müssen, hängt von der Entwicklung der Schülerzahlen ab. Anders als im allgemeinbildenden System sind Prognosen schwierig, weil nicht abzusehen ist, wie sich die Zahlen im Ausbildungsbereich zukünftig verändern werden. b) Wie will der Senat sicherstellen, dass die bestehenden Oberstufen an berufsbildenden Schulen ihre stark ausdifferenzierten und qualitativ hochwertigen Fächerangebote weiterhin aufrechterhalten können? Schülerinnen/Schüler wählen die Oberstufen nach deren Profilangebot aus. Wenn die Anwahlzahlen ausreichen, kann das Angebot aufrechterhalten werden. Es wird von der Attraktivität der einzelnen Standorte für die Schülerinnen /Schüler abhängen, in welchem Umfang das Fächerangebot aufrechterhalten werden kann. — 25 — c) Wie wird die Zusammenarbeit mit den Betrieben und Kammern diesbezüglich sichergestellt? Die Wahl einer gymnasialen Oberstufe ist vorrangig keine Entscheidung, die von den Betrieben und Kammern maßgeblich beeinflusst werden kann. d) Wie werden sich Berufsbilder und berufliche Ausbildung verändern, und welche werden gegebenenfalls hinzukommen? Die Neugestaltung der dualen Ausbildung im Bürobereich zeigt exemplarisch , welche strukturellen Veränderungen die Sozialpartner zukünftig für nötig halten. Dies sind laut Presseerklärung des Bundesinstituts für Berufsbildung vom Oktober 2013 „breit angelegte Berufe mit Differenzierungsmöglichkeiten , durch die die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt für beide Seiten erhöht werden“. Kern- und Grundqualifikationen werden gemeinsam abgedeckt, Wahlqualifikationen ermöglichen spezifische Schwerpunktsetzungen . e) Wie will der Senat die berufliche Ausbildung auch in der Konkurrenz um die besten Schulabsolventen attraktiv und konkurrenzfähig halten und entwickeln ? Der hohe Anteil an Abiturientinnen und Abiturienten an den Auszubildenden in Bremen zeigt, dass die berufliche Ausbildung auch für diese Zielgruppe sehr interessant ist. Um diese Attraktivität auch langfristig aufrechtzuerhalten , bietet sich insbesondere das Format „ausbildungsintegrierendes duales Studium“ an. In diesem Bereich haben sich bereits viele Betriebe auf den Weg gemacht. Der Senat hält deshalb derzeit keine weiteren Schritte für notwendig. f) Wie will der Senat spiegelbildlich dazu das duale Ausbildungssystem, insbesondere die Berufsschulen, dahingehend weiterentwickeln, auch schwächere , unzureichend vorqualifizierte und förderbedürftige Jugendliche zu einem beruflichen Abschluss führen zu können? Ein beruflicher Regelabschluss im dualen System ist untrennbar an den Abschluss eines Ausbildungsvertrags geknüpft. Die Ausbildungsbetriebe müssen bereit sein, den in der Frage genannten Zielgruppen Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bietet 48 vollschulische Ausbildungsplätze in drei Berufen an (Konstruktionsmechaniker , Fertigungsmechaniker, Metallbearbeiter). Eine Ausweitung vollschulischer Ausbildungsplätze ist finanziell nicht darstellbar. Für die Unterstützung förderbedürftiger Jugendlicher bedarf es aktiver Unterstützung in Form von Ausbildungsplätzen der Wirtschaft. Der duale Partner Berufsschule und die Arbeitsagentur können unterstützen, z. B. durch zusätzliche Unterrichtsangebote in Form von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). Druck: Anker-Druck Bremen