— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1189 (zu Drs. 18/1112) 03. 12.13 Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2013 Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben unter Drucksache 18/1112 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: 1. Welchen Stellenwert misst der Senat der Steigerung bzw. dem Erhalt der Europafähigkeit der öffentlichen Verwaltung bei? Der Einfluss der europäischen Gesetzgebung nimmt kontinuierlich zu. Als Bundesland muss die Bremer Verwaltung in vielen Politikfeldern europäische Gesetzgebung umsetzen und anwenden, die sich auf den Alltag der Bürgerinnen/ Bürger auswirkt. Für die politische Diskussion auf europäischer Ebene im Vorfeld von konkreten Gesetzgebungsinitiativen ist eine frühzeitige Bewertung und Reaktion im Sinne der bremischen Interessen unabdingbar. Zudem gibt es zahlreiche europäische Förderprogramme, von denen bremische Einrichtungen, Unternehmen und Initiativen in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen profitieren . Bei der Erarbeitung der inhaltlichen Ausrichtung solcher Programme müssen die Belange Bremens eingebracht werden, bei der Einwerbung von Fördermitteln bedarf es guter Kenntnisse der Programminhalte und Verfahren. Um die dargestellten Herausforderungen bewältigen zu können, ist der Erhalt und die Stärkung der Europafähigkeit der Bremer Verwaltung einer der europapolitischen Schwerpunkte des Senats. Dies kommt unter anderem in der EUStrategie der Freien Hansestadt Bremen vom Juli 2012 zum Ausdruck, in der die Europafähigkeit der Verwaltung als eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der bremischen EU-Politik gilt. Der Senat ist daher der Auffassung, dass für die einschlägigen Bereiche der Verwaltung ein ausgeprägtes Verständnis von den Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene, fachspezifische EU-Kenntnisse sowie gute Fremdsprachenkenntnisse Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung bremischer EU-Politik und für das Einwerben von Fördermitteln aus europäischen Programmen sind. 2. Welche Instrumente zur Erreichung dieses Ziels bewertet der Senat als besonders wirkungsvoll? Den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes stehen unterschiedliche , zum Teil aufeinander aufbauende Fortbildungsangebote zur Verfügung, durch die eine kontinuierliche Qualifizierung zu europabezogenen Themen möglich ist. Dabei stellen die Fortbildungsveranstaltungen des Aus- und Fortbildungszentrums für den öffentlichen Dienst (AFZ) und die von der Bevollmächtigten beim Bund und für Europa organisierten Werkstattgespräche und Fachvorträge in den Ressorts ein Basisangebot dar, das auch der Vorbereitung auf spätere Hospitationsaufenthalte in Brüssel dienen kann. Der Senat bewertet diese Hospitationsaufenthalte in Brüssel, die entweder im Rahmen des Hospitationsprogramms des Senats oder im Rahmen europäischer Hospitationsprogramme („Erasmus for Public Administration“, „Nationale Sachverständige zur beruflichen Weiterbildung – NSBW“) erfolgen können, als besonders erfolgreiche Instrumente der europapolitischen Qualifizierung. — 2 — Eine Hospitation in Brüssel ermöglicht es den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern in Gesprächen mit Vertreterinnen/Vertretern aus den europäischen Institutionen vor Ort und durch die Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen ihre fachspezifischen EU-Kenntnisse zu verbessern und Arbeitsabläufe und Willensbildungsprozesse auf europäischer Ebene besser zu verstehen. Insbesondere das Zusammenwirken der unterschiedlichen Entscheidungsebenen in der EU (europäische , nationale, regionale und kommunale Ebene) wird innerhalb relativ kurzer Zeit in einem besonderen Ausmaß auf unmittelbare Weise erfahrbar und damit begreifbar gemacht. Durch die Präsenz vor Ort ist es den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zudem möglich , eigene Kontakte zu europäischen Kolleginnen/Kollegen aus ihrem jeweiligen Arbeitsfeld zu knüpfen. Diese Kontakte können nach der Rückkehr nach Bremen bei der Bearbeitung von europapolitischen Fragestellungen eine wertvolle Hilfe sein. Gerade unter diesem Aspekt ist eine Hospitation in Brüssel ein besonders nachhaltiges Qualifizierungsinstrument. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben bereits am Hospitationsprogramm in der Vertretung Bremens in Brüssel teilgenommen ? Werden die jährlich zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft ? Die Bremer EU-Strategie sieht vor, dass die Bremer EU-Vertretung jährlich acht Hospitationsplätze zur Verfügung stellt. Dieses Angebot wird sehr gut wahrgenommen . Seit Mitte 2010 wurden 29 Hospitationen durchgeführt, sodass die zur Verfügung stehenden Kapazitäten ausgeschöpft werden. Eine solche Hospitation in der Bremer Landesvertretung in Brüssel dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Hospitantinnen/Hospitanten werden durch die Spiegelreferentinnen/Spiegelreferenten der Bremer EU-Vertretung betreut, erhalten ein auf ihre jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes Gesprächs- und Arbeitsprogramm und nehmen am Arbeitsalltag in der Bremer EU-Vertretung teil. Das Gesprächs- und Arbeitsprogramm sieht im Regelfall individuelle Gespräche mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments sowie von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen aus dem jeweiligen Arbeitsfeld vor. In der Regel berichten die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter nach dem Ende ihrer Hospitation in Brüssel in ihren Abteilungen und Referaten oder über das verwaltungsinterne Mitarbeiter-Informationsportal (MIP) über ihre Erfahrungen. Auch diese Nachbereitung der Hospitationen durch die Bekanntmachung der Erfahrungsberichte trägt zur guten Nachfrage nach diesem Hospitationsprogramm bei. Neben dem dargestellten zwei- bis dreiwöchigen Hospitationsprogramm gibt es insbesondere für Angehörige des Führungskräftenachwuchspools die Möglichkeit , eine sechsmonatige Ausbildungsstation in der Bremer EU-Vertretung zu absolvieren. Dieses Angebot wird bislang kaum genutzt, sodass dieser Baustein für die Qualifikation der künftigen Führungskräfte mit mehr Nachdruck wahrgenommen werden sollte. 4. Welche Angebote der europabezogenen Fortbildung hält das AFZ vor? Wie werden diese vonseiten der Beschäftigten nachgefragt? Um die Europakompetenz der bremischen Verwaltung zu erhöhen, bietet die Senatorin für Finanzen in Kooperation mit der Bevollmächtigten der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa und der Landeszentrale für politische Bildung regelmäßig Grundlagen- und Vertiefungsveranstaltungen zum europäischen Integrationsprozess an. In den Einstiegskursen erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer einen Einblick in die Geschichte der EU (Europäische Union), ihre Institutionen und deren Organisation und Arbeitsweise. Darüber hinaus wird die Bedeutung der EU für Bremen dargestellt. In den darauf aufbauenden Vertiefungsveranstaltungen wird auf einzelne Themenfelder (z. B. EU-Gesetzgebung), spezifische Politikfelder (z. B. Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Innen- und Justizpolitik im Kontext der EU) und aktuelle Themen (z. B. Finanzrahmen, Schuldenkrise) eingegangen. Der Bereich „Schulden- und Finanzkrise der EU“ ist im aktuellen und im letzten Fortbildungsprogramm auch Thema einer gesonderten Vortragsveranstaltung. — 3 — Für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die vertiefte EU-Kenntnisse für ihren Arbeitsbereich benötigen, besteht einmal im Jahr die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Studienfahrt nach Brüssel. Die Teilnehmerinnen/Teilnehmer besuchen dabei wichtige Institutionen der EU und erhalten einen Eindruck von der Funktionsweise und dem Wirken dieser Einrichtungen. Die Einbindung der bremischen Vertretung und die Wahrnehmung bremischer Interessen in diesem Kontext bilden dabei einen Schwerpunkt. Darüber hinaus können sich die Beschäftigten in einer gesonderten Vortragsveranstaltung über das Zusammenspiel Bremens und die EU informieren. Die strategischen Schwerpunkte und konkreten Interessen sowie die Haltung Bremens zu den aktuellen europapolitischen Themen stehen hierbei im Mittelpunkt. Zusätzlich zu den für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend frei zugänglichen Veranstaltungen wird für Nachwuchskräfte der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, im Rahmen ihrer Einführungsfortbildung ein Seminar in Kooperation mit dem Zentrum für Aus- und Fortbildung in Hamburg zu dem Thema „Europäische Integration“ angeboten. Gleichzeitig erhalten die Poolkräfte einen Einblick in den Zuständigkeitsbereich der Europaabteilung und werden über die Grundsatzfragen bremischer Europapolitik und die ressortübergreifenden europapolitischen Aufgaben des Landes informiert. Weiterhin bestehen im Rahmen ihrer Poolzugehörigkeit die Möglichkeiten einer zweiwöchigen Hospitation oder einer sechsmonatigen Ausbildungsstation bei der Bremer EU-Vertretung in Brüssel oder bei der Landesvertretung in Berlin. An den oben genannten Maßnahmen nehmen insgesamt durchschnittlich 50 bis 60 Beschäftigte pro Programmjahr teil. 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden in den letzten fünf Jahren als sogenannte Nationale Experten an EU-Institutionen abgeordnet bzw. sind aktuell dort tätig? Im Rahmen einer Entsendung als „Abgeordneter Nationaler Sachverständiger“ (ANS) können Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Bremer Verwaltung für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zwei Jahren (verlängerbar auf vier Jahre) an Organe der EU abgeordnet werden. Der ANS bleibt während der gesamten Dauer der Abordnung bei seiner bremischen Dienststelle angestellt und erhält seine Bezüge von dieser. Ausschreibungen werden von der Bremer EU-Vertretung an die betroffenen Fachressorts übermittelt, im Falle von für das Land Bremen besonders wichtigen Stellen wird die Staatsräterunde direkt unterrichtet. In den vergangenen Jahren sind bremische Bewerbungen auf für Bremen relevante ANS-Ausschreibungen (z. B. in den Bereichen der Meeres- und Raumfahrtpolitik ) erfolgt. Diese konnten sich aber in den Auswahlverfahren nicht gegen Mitbewerberinnen/Mitbewerber durchsetzen. Der Senat ist überzeugt, dass die Entsendung als ANS eine ausgezeichnete Möglichkeit darstellt, fachliches Wissen zu erwerben und Netzwerke zu schaffen, die nach Rückkehr der Beschäftigten in ihre Behörden weiter im bremischen Interesse genutzt werden können. Es erweist sich jedoch teilweise als schwierig, geeignete Bewerberinnen/Bewerber zu finden, die an einer befristeten Abordnung in die EU-Institutionen interessiert sind. Ursächlich sind u. a. die familiäre Situation, mangelnde Sprachkenntnisse und die Ungewissheit über die spätere berufliche Verwendung. Hinzu kommt, dass eine Abordnung für das betroffene Fachressort bedeutet, für einen befristeten Zeitraum eine qualifizierte, gut eingearbeitete Fachkraft zu verlieren. Um hier einen Ausgleich in Form einer befristeten Besetzung zu erleichtern, bietet die Senatorin für Finanzen den abordnenden Ressorts weiterhin eine Übernahme von 70 % der Personalkosten der Vertretungsstelle an. Zudem wird mittlerweile Wert darauf gelegt, die Abordnung in den Rahmen der ressortbezogenen Personalentwicklung einzufügen, um eine geeignete Anschlussverwendung für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter zu gewährleisten. 6. Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an den Programmen „Nationale Sachverständige zur beruflichen Weiterbildung“ oder „Erasmus Public Administration“ teilgenommen? Wenn ja, wie bewertet der Senat diese Programme zur EU-Weiterbildung? — 4 — Seit dem Jahr 2010 haben zwei Beschäftigte der Bremer Verwaltung an dem Programm „Erasmus for Public Administration“ teilgenommen. Angesichts der begrenzten Plätze, die pro Jahr zur Verfügung stehen und die auf alle Bundesländer aufgeteilt werden, ist dies ein sehr guter Schnitt. Das 14-tägige Programm richtet sich an dienstjüngere Bewerberinnen/Bewerber , die seit mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahre im Dienst sind. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen einen unmittelbaren EU-Bezug ihrer aktuellen Tätigkeit sowie gute Fremdsprachenkenntnisse nachweisen. Das Programm umfasst eine Seminarwoche, ein sogenanntes Job shadowing sowie Exkursionen zu den EU-Institutionen. Die Kosten des Programms werden weitgehend von der Europäischen Kommission übernommen. Diese Kostenübernahme durch die Kommission sowie die Kürze machen das Programm „Erasmus for Public Administration“ für Beschäftigte sowie für die Dienststellen attraktiv. Der Senat bewertet das Programm ebenso wie alle Kurzzeithospitationen in Brüssel als sehr gut geeignet, eine europapolitische Qualifizierung zu erreichen. Das Programm „Erasmus for Public Administration“ stellt eine ideale Möglichkeit für Bedienstete des öffentlichen Dienstes dar, einen Einblick in die Arbeit einer Generaldirektion zu erhalten. Das Programm sollte weiterhin durch bremische Bedienstete in Anspruch genommen werden. Das Programm „Zu beruflichen Weiterbildungszwecken abgeordnete nationale Sachverständige (NSBW)“ wurde im Jahr 2012 seit vielen Jahren erstmals wieder durch eine bremische Bedienstete wahrgenommen. Mit dem NSBW-Programm wird Bediensteten die Möglichkeit einer beruflichen Fortbildung bei der Europäischen Kommission geboten. Das Programm umfasst einen Zeitraum von drei bis höchstens fünf Monaten. Die Europäische Kommission beteiligt sich finanziell nicht an diesem Programm, die Dienstbezüge werden weiterhin vom bisherigen Arbeitgeber bezahlt. Voraussetzungen für eine Bewerbung für das Programm sind eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und der Nachweis guter Sprachkenntnisse. Aufgrund des größeren Zeitraums erlaubt das NSBW-Programm im Vergleich zu dem Programm „Erasmus for Public Administration“ einen tiefer gehenden Einblick in die Arbeit und Prozesse einer Generaldirektion. Den Teilnehmenden bietet sich die Möglichkeit, sich selber aktiv in die Arbeit vor Ort einzubringen, Netzwerke und Kontakte zu entwickeln, die sie nach Rückkehr in ihre Dienststellen weiterhin nutzen können. Eine verstärkte Teilnahme von bremischen Bediensteten an diesem Programm ist daher unbedingt wünschenswert. 7. Welche Ressorts beteiligen sich vorrangig an den oben genannten Programmen ? Stehen diese auch Beschäftigten von Institutionen außerhalb des Kernbereichs der öffentlichen Verwaltung offen (z. B. Hochschulen)? An den in der Antwort zu Frage 6 beschriebenen Programmen „Erasmus for Public Administration“ und „Zu beruflichen Weiterbildungszwecken abgeordnete nationale Sachverständige“ (NSBW) sowie am Hospitationsprogramm der Landesvertretung in Brüssel nahmen in den vergangenen Jahren Bedienstete aus unterschiedlichen Ressorts teil. Eine vorrangige Beteiligung von bestimmten Ressorts ist nicht erkennbar. Die Programme ANS (vergleiche Frage 5) und NSBW stehen auch nachgeordneten Verwaltungsbereichen offen. Die Kommission definiert als Verwaltung alle zentralen, regionalen und kommunalen Verwaltungsdienststellen eines Staates, d. h. Ministerien und nachgeordnete Behörden , Parlamente, Gerichte, Verwaltungen der kommunalen Gebietskörperschaften und dezentrale Verwaltungsstellen des Staates und seiner Gebietskörperschaften . Im Fall des Programms ANS kann auch eine Abordnung durch eine andere Stelle als eine staatliche Verwaltung oder zwischenstaatliche Organisation im Einzelfall genehmigt werden, wenn sich dies durch das Interesse der Kommission an Spezialkenntnissen rechtfertigen lässt und es sich beim Arbeitgeber um eine unabhängige Hochschule oder Forschungseinrichtung, die keine Gewinne zwecks Neuverteilung anstrebt oder um eine andere öffentliche Einrichtung handelt. 8. Beteiligt sich Bremen personell am gemeinsamen Länderbeobachterbüro in Brüssel? — 5 — Der Beobachter der Länder bei der Europäischen Union ist eine von allen 16 deutschen Ländern eingesetzte Einrichtung. Aufgabe des Länderbeobachters ist es, die Länder und den Bundesrat bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte in EU-Angelegenheiten zu unterstützen. Er informiert durch Sachstandsberichte und stellt den Ländern Beratungs- und Beschlussdokumente zur Verfügung . Der Beobachter der Länder wird von den 16 Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel finanziert. Die Länder haben die Möglichkeit, Personal zum Länderbeobachter abzuordnen . Für vier bzw. fünf Monate einer halbjährigen Ratspräsidentschaft können Bedienstete des höheren Dienstes zum Länderbeobachter abgeordnet werden. Das abordnende Land zahlt in der Abordnungszeit die Bezüge weiter. Die Abordnung erfolgt über eine sogenannte Poolregelung. Vier Länder bilden hierbei einen sogenannten Pool, aus dem für einen Zeitraum von jeweils zwei Jahren geeignete Bedienstete (höherer Dienst, abgeschlossene Probezeit, gute Kenntnis von mehreren Rechts- und Fachgebieten, ausreichende passive Sprachkenntnisse für textbezogene Diskussionen im Rat, aktive Sprachkenntnisse für alltägliches Leben) aus den Ländern in das Beobachterbüro entsandt werden. Das heißt, dass pro Land alle acht Jahre die Möglichkeit zur Entsendung zum Länderbeobachter besteht. Bremen hat zuletzt im zweiten Halbjahr 2006 eine Abordnung zum Länderbeobachter vorgenommen und erhält die nächste Möglichkeit mit dem Pool, der den Zeitraum vom zweiten Halbjahr 2014 bis erstes Halbjahr 2016 abdeckt. 9. Wie hat sich in den letzten Jahren die Nachfrage und Bereitschaft zur Teilnahme an solchen Programmen seitens der Beschäftigten im öffentlichen Dienst entwickelt ? Wie werden diese Programme in Bremen beworben, und wie werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorbereitet? Auch wenn sich die Zahl der Kurzzeithospitationen in der Landesvertretung in Brüssel erfreulich entwickelt hat und die zur Verfügung stehenden Hospitationsplätze in diesem Bereich ausgeschöpft werden, wird die Bereitschaft zu längerfristigen Auslandsaufenthalten und Abordnungen von Bediensteten nach Brüssel sowie die Teilnahme an Fortbildungen noch als zurückhaltend wahrgenommen. Die Gründe liegen neben der erforderlichen Bereitschaft der Beschäftigten zur Mobilität auch darin, dass die Wahrnehmung von (europapolitischen) Qualifizierungsmaßnahmen teilweise zulasten der Wahrnehmung von Regelaufgaben erfolgt . Dies gilt zumal in den Bereichen, die durch eine angespannte Personalsituation besonders belastet sind. Dennoch misst der Senat den mittel- und langfristigen Vorteilen von „Investitionen“ in die europapolitische Qualifizierung der Beschäftigten des bremischen öffentlichen Dienstes für das Land Bremen einen hohen Wert bei und bewirbt und fördert die zur Verfügung stehenden Qualifizierungsmaßnahmen aktiv. Die Ausschreibungen für die Programme „NSBW“ und „Erasmus for Public Administration “ werden durch die EU-Abteilung über die EU-Referentinnen/Referenten in die jeweiligen Ressorts kommuniziert, die dann entsprechend für eine Verbreitung in ihren Häusern sorgen. Darüber hinaus enthalten die Website der Europaabteilung sowie deren Newsletter „EU-Informationen“ entsprechende Hinweise auf die Programme. Erstmals wird im Januar 2014 im Rahmen des AFZ-Programms eine Fortbildungsveranstaltungen zum Themenfeld „Hospitation und Praktikum bei der EU“ angeboten, im Rahmen derer sich Interessierte über die einzelnen Programme informieren können. Bedienstete, die sich für die Teilnahme an einer Hospitation bewerben bzw. konkretes Interesse daran haben, erhalten im Rahmen von europabezogenen Fortbildungskursen im AFZ die Möglichkeit, sich fachlich auf die Aufenthalte vorzubereiten und sich Grundkenntnisse in institutionellen und historischen Aspekten der EU sowie in aktuellen Fragestellungen und ausgewählten Politikbereichen anzueignen. Darüber hinaus bietet das AFZ regelmäßig einen Kurs in EUFachenglisch an, um Bewerberinnen/Bewerber und lnteressentinnen/Interessenten mit entsprechenden sprachlichen Grundkenntnissen auszustatten. Das Team der Landesvertretung Brüssel begleitet die Teilnehmerinnen/Teilnehmer an Programmen im Vorfeld sowie während des Aufenthalts. 10. Sieht der Senat angesichts der personellen Einsparungen und der demografischen Entwicklung zukünftig Schwierigkeiten? — 6 — Bereits heute stellt eine längerfristige Entsendung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zum Zwecke einer nachhaltigen europapolitischen Qualifizierung die entsendenden Ressorts vor die Herausforderung einer adäquaten Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung während der Zeit der Entsendung. Dies wird sich durch die Notwendigkeit weiterer Einsparmaßnahmen im Personalbereich und die damit einhergehende Arbeitsverdichtung in den kommenden Jahren perspektivisch nicht verbessern. In Anbetracht der großen Bedeutung von europäischer Gesetzgebung und europäischen Themen für das Bundesland Bremen wird das Thema des Erhalts und der Steigerung der Europafähigkeit der Verwaltung in den nächsten Jahren dennoch weiterhin aktuell bleiben. Die europabezogene Qualifizierung der Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter stellt somit auch künftig ein vitales Interesse aller einschlägigen Geschäftsbereiche des Senats dar. Der Senat will daher sicherstellen, dass die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung gezielt auf die vorhandenen Qualifizierungsmaßnahmen hingewiesen werden und bei Interesse und Vorliegen der Voraussetzungen eine ausreichende Unterstützung erfahren. Die Teilnahme sowohl an bremen-internen als auch an den von den EU-Institutionen angebotenen Fortbildungsprogrammen soll zukünftig stärker als Baustein der Personalentwicklung wahrgenommen werden. 11. Wie bewertet der Senat die Zusammenarbeit im Rahmen dieser Programme mit dem Bund, speziell mit dem Auswärtigen Amt und der Ständigen Vertretung Deutschlands, in Brüssel? Die Personalauswahl für die Programme „NSBW“ sowie „Erasmus for Public Administration“ erfolgt jeweils durch das Auswärtige Amt. Die Koordination der Abordnungen bzw. Entsendungen durch die Länder geschieht jedoch durch die Europaministerkonferenz (EMK), die damit den direkten Ansprechpartner für die Länder und damit auch für den Bremer Senat in Angelegenheiten der oben genannten Programme darstellt. Ankündigungen für anstehende Ausschreibungen sowie die Ausschreibungsunterlagen werden durch die EMK-Geschäftsstelle an die Länder gesandt, die zudem Ansprechpartner für Rückfragen oder für weitere Informationen ist. Die Länder schicken wiederum ihre Kandidatenvorschläge mit entsprechenden Bewerbungsunterlagen an die EMK. Eine direkte und gute Zusammenarbeit mit der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschlands bei der EU (StäV) gibt es im Rahmen der Bewerbungsverfahren für ANS-Ausschreibungen. Zum einen begleitet die StäV das Bewerbungsverfahren formell (Information über ausgeschriebene Stellen, Sammlung der eingehenden Bewerbungen und Weiterleitung an die Kommissionsdienststellen ). Aber auch außerhalb des offiziellen Bewerbungsverfahrens berät die StäV die Landesvertretungen der Bundesländer in Brüssel umfassend. 12. Besteht die Möglichkeit des Austausches mit Bediensteten anderer EU-Staaten oder Beschäftigten europäischer Institutionen? Falls nein, sieht der Senat darin eine sinnvolle Option für die Zukunft? Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wird durch die Teilnahme an den in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Programmen „Erasmus for Public Administration“, „Nationale Sachverständige in beruflicher Weiterbildung “ oder die in der Antwort zu Frage 5 beschriebene Entsendung als „Abgeordneter Nationaler Sachverständiger“ die Möglichkeit gegeben, Beschäftigte der europäischen Institutionen kennenzulernen und sich fachlich auszutauschen. Zahlreiche europäische Förderprogramme haben den fachpolitischen Austausch zwischen den Akteuren unterschiedlicher Regionen zum Ziel. Auf diese Weise findet auch ein Austausch der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwaltung statt. Insbesondere das Programm INTERREG führt Bedienstete aus den Verwaltungen der europäischen Regionen zusammen. Ein Hospitationsprogramm, das analog zu den in der Antwort zu Frage 6 dargestellten Programmen einen Austausch zwischen den Bediensteten der nationalen Verwaltungen der Mitgliedstaaten und den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern von Bundesländern oder Regionen organisiert, ist dem Senat nicht bekannt. Es besteht aber die Möglichkeit, im Rahmen von sogenannten Twinning-Projek- — 7 — ten, Beschäftigte in Beitritts- und Nachbarländer der EU abzuordnen, um diese bei dem Aufbau ihrer Verwaltungen vor Ort zu unterstützen und Erfahrungen mit dem EU-Recht zu vermitteln. Angesichts der großen Unterschiede in den Verwaltungen innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union könnte es aus Sicht des Senats in Einzelfällen auch sinnvoll sein, wenn die EU auch Twinning -Projekte oder Twinningähnliche Projekte innerhalb ihrer Mitgliedstaaten ermöglichen würde. 13. Wie hat sich die Fremdsprachenkompetenz der Beschäftigten in europarelevanten Positionen in den letzten Jahren entwickelt? Welche Fortbildungsangebote gibt es? Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in europarelevanten Positionen benötigen zunehmend umfangreiche Fremdsprachenkompetenzen. Viele Informationen, Publikationen und insbesondere auch Dokumente rund um Projektanträge werden nur auf Englisch veröffentlicht. Im Rahmen des Fortbildungsprogramms der Senatorin für Finanzen werden daher seit einigen Jahren regelmäßig Veranstaltungen zum Thema „EU-Englisch in der Praxis“ angeboten. In diesem Seminar können die Beschäftigten ihre Englischkenntnisse hinsichtlich der EU bzw. allgemeinen Verwaltungssprache anhand von praktischen Trainings auffrischen bzw. erweitern. Die Veranstaltungen werden durchschnittlich von 13 bis 16 Teilnehmerinnen/Teilnehmern besucht . Außerhalb des Fortbildungsprogramms besteht für die Beschäftigten die Möglichkeit , einen Sprachkurs beim Bundessprachenamt zu belegen. Ziel der Sprachausbildung im Bundessprachenamt, nach der Einstufung in einen angemessenen Lehrgang, ist die Vermittlung verwendungsbezogener Kommunikationsfertigkeiten im Hör- und Leseverstehen sowie im mündlichen und schriftlichen Ausdruck in der jeweiligen Fremdsprache. In diesem Zusammenhang kann auch auf die diversen Hospitations- und sonstigen Förderprogramme der Bevollmächtigten verwiesen werden, bei denen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Sprachkenntnisse vor Ort pflegen und verbessern können. 14. Wie gewährleistet der Senat, dass die Fachressorts frühzeitig Kenntnis von Vorhaben und Initiativen der Kommission haben? In welcher Weise beteiligen sich die Ressorts an der europäischen Diskussion dieser Vorhaben? Nimmt die Freie Hansestadt Bremen bei den öffentlichen Konsultationen der Kommission zur Vorbereitung von Initiativen Stellung? Eine der zentralen Aufgaben der Bremer EU-Vertretung in Brüssel besteht darin, den Senat und die Fachressorts sowie die Bremische Bürgerschaft frühzeitig, kontinuierlich und umfassend über die für Bremen wichtigen Vorhaben und Initiativen auf europäischer Ebene zu informieren. Dies umfasst die Information über Initiativen und wichtige Diskussion in der Kommission, im Europäischen Parlament und im Europäischen Rat. Die Landesvertretung in Brüssel informiert zusätzlich auch über die für Bremen relevanten Entwicklungen in Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Netzwerken, die in Brüssel vertreten sind. Über zentrale und für alle Ressorts wichtige Themen wird regelmäßig der Bremer Arbeitskreis der EU-Referentinnen/Referenten informiert, in dem die EUReferentinnen /Referenten der Fachressorts sowie die EU-Beauftragte des Magistrats der Stadt Bremerhaven vertreten sind. Zudem übernehmen die in Brüssel ansässigen Spiegelreferentinnen/Spiegelreferenten die Aufgabe, ihre Fachressorts zielgenau über europapolitische Diskussionen zu informieren. Für die Fachressorts bestehen überdies vielfältige Möglichkeiten, sich an der Diskussion europäischer Vorhaben zu beteiligen. Häufig werden in Netzwerken , in denen Bremen Mitglied ist, europäische Themen diskutiert und Positionen entwickelt, sodass die Fachressorts auf diese Weise die bremischen Interessen einbringen können. Zudem besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Veranstaltungen in der Bremer EU-Vertretung (z. B. die Veranstaltungsreihe „We have a lot of talents“) an Diskussionen auf europäischer Ebene teilzunehmen und diese zu beeinflussen. Die Ressorts nutzen auch die Möglichkeit, in Brüssel gezielt Gespräche mit Vertreterinnen/Vertretern der europäischen Institutionen zu für Bremen relevanten Themen zu führen und bremische Positionen darzustel- — 8 — Druck: Anker-Druck Bremen len. Alle hier dargestellten Möglichkeiten der Beteiligung am europäischen Willensbildungsprozess sollten auch weiterhin intensiv genutzt werden. Die Kommission geht immer häufiger dazu über, vor der formellen Verabschiedung neuer Initiativen (z. B. konkrete Verordnungs- oder Richtlinienvorschläge) eine Konsultation durchzuführen und auf der Grundlage eines Fragebogens Handlungsoptionen und Entwicklungen im jeweiligen Politikfeld zu untersuchen . Mitgliedstaaten, Regionen, Verbände, Nichtregierungsorganisationen oder Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler sind eingeladen, sich an den Konsultationen zu beteiligen. Das Instrument der Konsultation ermöglicht es, schon vor der Verabschiedung der Initiativen Positionen und Ansichten einzubringen, die dann im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden können. Häufig gibt es eine gemeinsame Beteiligung der Länder über den Bundesrat an Konsultationen der Kommission. In Bereichen, in denen es ein gemeinsames Interesse der norddeutschen Bundesländer gibt, hat es zudem abgestimmte Positionen der norddeutschen Länder zu einer Kommissionskonsultation gegeben. Der Senat sieht in dem Instrument der öffentlichen Konsultation eine gute Möglichkeit, sich frühzeitig in den Willensbildungsprozess auf europäischer Ebene einzubringen, die konkrete Beteiligung liegt in der Verantwortung der zuständigen Fachressorts. 15. Wie gewährleistet der Senat, dass öffentliche und private Interessenten an den Programmen der EU in Bremen gute Beratung bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten? In der EU-Abteilung der Bevollmächtigten gibt es einen Ansprechpartner für Förderprogramme der Europäischen Kommission, der zur Erstberatung Anfragen mithilfe einer monatlich aktualisierten Datenbank über die mehr als 200 EU-Förderprogramme beantwortet. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit weiteren Ansprechpartnern im Land wie dem Enterprise Europe Network, Wirtschaftsförderung Bremen und den Fachreferentinnen/Fachreferenten in der Landesvertretung in Brüssel. Darüber hinaus stellt das von der Europäischen Kommission eingerichtete Enterprise Europe Network (EEN) ein umfassendes Dienstleistungsangebot zu EU-Fragen und zur Internationalisierung für die Wirtschaft und Wissenschaft vor Ort zur Verfügung. Für den Forschungsbereich erfolgt die Beratung der Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler in Bremen und Bremerhaven durch die EU-Referentinnen/Referenten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Abstimmung mit der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Referentin der EU-Abteilung in Brüssel. In Kooperation (auch mit dem EEN) organisieren sie Schulungs-/Weiterbildungsund Informationsveranstaltungen für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler. In zunehmendem Maße wird die Erstberatung auch im EuropaPunktBremen geleistet , der von Bürgerinnen und Bürgern, die Beratung zu Fördermöglichkeiten durch die Europäische Union suchen, aufgesucht wird. Um die Transparenz über bestehende EU-Projekte zu verbessern und die Bildung von Netzwerken zu erleichtern, hat die Europaabteilung der Bevollmächtigen im Jahre 2011 die öffentliche Datenbank über EU-geförderte Projekte im Land Bremen (http://www.eu-projekte.bremen.de/) eingerichtet, auf deren Website auf laufende und archivierte Projekte, Netzwerke, Finanzierungen und Erfahrungen zugegriffen werden kann. Bremen verfügt damit als eines der ersten Länder über eine öffentlich zugängliche Datenbank mit umfassender Information über die nahezu 700 EU-geförderten Projekte im Land.