— 1 — B R E M I S C H E B Ü R G E R S C H A F T Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 1238 (zu Drs. 18/1214) 21. 01. 14 Mitteilung des Senats vom 21. Januar 2014 Sanierung des Deutschen Schiffahrtsmuseums Die Fraktion der CDU hat unter Drucksache 18/1214 eine Große Anfrage zu obigem Thema an den Senat gerichtet. Der Senat beantwortet die vorgenannte Große Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die Fraktion der CDU geht von der Annahme aus, das ursprüngliche Neubau- und Sanierungsprogramm des Masterplans für das Deutsche Schiffahrtsmuseum (DSM) solle nun in einem erheblich kleineren Umfang im Rahmen eines einzigen Bauabschnitts umgesetzt werden. Dies ist jedoch unzutreffend. Der aktuelle Sachstand stellt sich wie folgt dar: Es geht, wie es der staatlichen Deputation für Kultur am 29. Oktober 2013 angekündigt worden war, lediglich um einen Neuzuschnitt des ersten Bauabschnitts. Die Elemente der weiteren Bauabschnitte des Masterplans realisieren zu können, bleibt nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts weiterhin als längerfristiges Ziel vorgesehen . Dies obliegt jedoch selbstverständlich, da es bisher weder beim Bund noch beim Land Bremen eine beschlossene Finanzierung über den ersten Bauabschnitt hinaus gibt, einer vom ersten Bauabschnitt und dessen Finanzierung mit 42 Mio. ‡ unabhängigen politischen Entscheidung über ihre Finanzierbarkeit. Der Senat hält dadurch an seinem Beschluss vom 17. April 2012 fest. Dass die einzelnen Elemente der Bauabschnitte dabei verändert werden, ist dem Zeitablauf seit Erstellung des Masterplans , der detaillierten Konzeptstudie des Projektsteuerers Assmann Beraten+Planen sowie der Projektleitung von Immobilien Bremen zum ursprünglichen Konzept des ersten Bauabschnitts und der im Prozess der Aufstellung des Zukunftskonzepts neu definierten und damit veränderten Anforderungen seitens des DSM seit dem Antritt der neuen geschäftsführenden Direktorin am 1. April 2013 geschuldet. Der Deputation war vor diesem Hintergrund am 29. Oktober 2013 mitgeteilt worden , dass eine vorläufige Kostenschätzung für Neubau und Sanierung im ersten Bauabschnitt zum damaligen Zeitpunkt noch über dem Kostendeckel von 42 Mio. ‡ lag und dass daher bis Dezember 2013 das Raum- und Funktionsprogramm durch den Projektsteuerer gemeinsam mit dem DSM und der Projektleitung so weiter entwickelt werden musste, dass es in eine Planung im Rahmen des Budgets von 42 Mio. ‡ (Kostendeckel) unter Berücksichtigung einer Sicherheitsrückstellung von 10 % münden kann. Die Deputation hatte auf Grundlage dieser Darstellung in ihrem Beschluss einstimmig den Senator für Kultur gebeten, „mit seinem nächsten Bericht Prüfergebnisse der Projektleitung vorzulegen, die eine Einschätzung über die sachliche und wirtschaftliche Werthaltigkeit der einzelnen Maßnahmen eines neuen Zuschnitts des ersten Bauabschnitts unter Berücksichtigung des Kostendeckels und einer 10- %-igen Sicherheitsrückstellung beinhalten“. Diese Aufgabe wurde entsprechend der Ankündigung in der Deputation am 29. Oktober 2013 bis Dezember 2013 im DSM gemeinsam mit der Projektleitung und dem Projektsteuerer unter Begleitung durch das Kulturressort bearbeitet. Die Projektleitung und der Projektsteuerer haben auf der Grundlage der Kostenberechnungen des Projektsteuerers und nach Vorgabe des DSM zur Größe und Nutzung der Flächen in den Bestandsgebäuden sowie in einem Neubau ein verändertes Raum- und Funktionsprogramm für den ersten Bauabschnitt aufgestellt. Es entspricht den Vorgaben des — 2 — DSM, den Empfehlungen aus dem letzten Evaluierungsprozess und ist voraussichtlich – es befindet sich gemäß abgestimmtem Ablaufplan im Entwurfsstadium – vorbehaltlich letzter noch ausstehender Berechnungen innerhalb des Kostenrahmens von 42 Mio. ‡ unter Berücksichtigung einer Sicherheitsrückstellung von 10 % rechnerisch darstellbar. Die geschäftsführende Direktorin des DSM, die Projektleitung und der Zuwendungsgeber haben daraufhin dem Stiftungsrat des DSM in seiner Sitzung am 6. Dezember 2013 empfohlen, dieses Raum- und Funktionsprogramm abschließend auszuarbeiten und vorbehaltlich seiner abschließenden Darstellbarkeit innerhalb des Kostenrahmens von 42 Mio. ‡ unter Berücksichtigung einer Sicherheitsrückstellung von 10 % als Grundlage für die Erarbeitung der ES-Bau für den ersten Bauabschnitt zu verwenden. Der Stiftungsrat des DSM, bestehend neben Vertretern aus der Wissenschaft , insbesondere aus Vertretern des Senats der Freien Hansestadt Bremen, der Bremischen Bürgerschaft, des Magistrats der Stadt Bremerhaven, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, des Kuratoriums zur Förderung des DSM und des Fördervereins des DSM, hat sich dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 6. Dezember 2013 einstimmig angeschlossen. Dabei war es für den Stiftungsrat von maßgeblicher Bedeutung, dass von den Vertretern des DSM sowie des Senats der Freien Hansestadt Bremen deutlich gemacht wurde, dass die Elemente der weiteren Bauabschnitte des Masterplans nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts als längerfristiges Ziel vorbehaltlich der Finanzierbarkeit vorgesehen bleiben. Zu den Fragen: 1. Wie sieht die Neufassung des Plans zur Modernisierung und Sanierung des Deutschen Schiffahrtsmuseums aus? Welche Einzelmaßnahmen der Bauabschnitte eins bis drei sowie gegebenenfalls der Abschnitte vier bis sechs sind darin enthalten , und in welchem Umfang sollen diese realisiert werden? Auf welche Maßnahmen soll gegebenenfalls verzichtet werden? Zunächst ist festzuhalten, dass bislang kein Bauplan, sondern lediglich der Entwurf eines Raum- und Funktionsprogramms für die Definition und Funktionszuweisung von Flächen entwickelt wurde. Eine festgelegte Planung gibt es noch nicht, soll erst daraus entstehen und kann daher noch nicht vorgestellt werden. Sie wird nun auf Grundlage des Raum- und Funktionsprogramms und der Kostenschätzung für die Sanierung, wie vom Stiftungsrat des DSM empfohlen, erarbeitet und, wie üblich, mit der ES-Bau zur Entscheidung vorgelegt werden – wie es der Deputation am 29. Oktober 2013 bereits mitgeteilt worden war. Mit dem neu aufgestellten Raum- und Funktionsprogramm für einen ersten Bauabschnitt ist keine Reduzierung des ursprünglichen Masterplans verbunden. Es wurden keine Entscheidungen über den Verzicht auf Bestandteile des Masterplans getroffen. Dies wird auch bei der weiteren Planung für den ersten Bauabschnitt nicht geschehen. Mit dem neu aufzustellenden Raum- und Funktionsprogramm war, da die Finanzierung der weiteren Bauabschnitte des Masterplans weder durch den Bund noch durch das Land gesichert ist, die Aufgabe verbunden, den ersten Bauabschnitt im Rahmen des Kostendeckels so auszugestalten, dass — das sanierte und zur funktionalen Erweiterung des DSM um Neubauelemente ergänzte Gebäudeensemble in sich abgeschlossen funktioniert und dabei — die notwendigen Anforderungen für die Evaluation und die Zukunft des DSM als Forschungsmuseum sowie — die zentralen Nutzeranforderungen des DSM und die allgemeinen Anforderungen an öffentliche Gebäude, wie z. B. Barrierefreiheit und Energiekosteneinsparung , möglichst umfangreich unter Berücksichtigung des Bestandes und der denkmalpflegerischen Belange verwirklicht werden können. Abweichend von dem ursprünglichen Konzept des ersten Bauabschnitts ist das jetzige Konzept des Raum- und Funktionsprogramms daher integrativ und nicht rein additiv (im Sinne einer erst nacheinander möglichen Erneuerung ganzer — 3 — Funktionsbereiche) gedacht. Dadurch kann das Raum- und Funktionsprogramm nun dasjenige Zukunftskonzept des DSM und seiner seit dem 1. April 2013 tätigen geschäftsführenden Direktorin in vollem Umfang aufnehmen, das auch der Leibniz-Gemeinschaft für die Evaluation vorgestellt werden soll – wenn auch nur in einem vom DSM selber als notwendig festgestellten Mindestbestand. Diese Anpassung an das Zukunftskonzept wäre mit dem ursprünglichen Zuschnitt des ersten Bauabschnitts nicht gewährleistet gewesen. Das Direktorium des DSM hat unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im DSM die mindestens benötigte Größe und die mögliche Nutzung der Flächen der Bestandsgebäude und eines Neubaus zur Zukunftssicherung des DSM als integriertes Forschungsmuseum der Leibniz-Gemeinschaft (WGL) ermittelt und dafür Flächen definiert, — die für Archiv, Magazin und Bibliothek inklusive Arbeitsflächen als wesentliche von der WGL geforderte Bereiche für eine zukunftsfähige Ausstattung des DSM erforderlich sind, — die einen für ein funktionierendes Museum notwendigen Werkstattbetrieb ermöglichen, — die für die Forschungsaktivitäten des DSM gemäß dem der WGL in der Evaluation vorzustellenden Zukunftskonzept notwendig sind, — die für die Vermittlung der Tätigkeit des integrierten Forschungsmuseums als Dauer- und Sonderausstellungsflächen erforderlich sind, — die für Arbeitsplätze von Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern und weiterer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter erforderlich sind. Der Projektsteuerer Assmann Beraten+Planen hat zudem geprüft, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Bestandsgebäude „Scharoun“ und „Bangert“ hinsichtlich der Baulichkeiten und der Technik zu sanieren und dabei zwischen aufschiebbaren und unaufschiebbaren Maßnahmen differenziert. Es sollen nach dem auf dieser Grundlage nun neu aufgestellten Entwurf eines Raum- und Funktionsprogramms keine bei der letzten Evaluation als wesentlich dargestellten Fortentwicklungen auf weitere Bauabschnitte geschoben werden, deren Finanzierung nicht gesichert ist und die daher nicht bei der kommenden Evaluation mit einem finanziell unterlegten Plan vorgelegt werden können. Im ursprünglichen Konzept des ersten Bauabschnitts sollten für Archiv und Bibliothek durch Umplanungen Flächen für ca. zehn bis 15 Jahre geschaffen werden. Dem folgt das Raum- und Funktionsprogramm weiterhin, indem es Flächen für diese Funktionsbereiche für eine Perspektive von ca. 15 Jahren – nach derzeitigem Stand jedoch im Bangert-Bau statt im Scharoun-Bau – ausweist. Weitere Flächen dafür sollten – und können weiterhin – im vierten Bauabschnitt, dem sogenannten Turm, folgen. Nicht vorgesehen war jedoch im ursprünglichen Konzept des ersten Bauabschnitts, auch für dringend und kurzfristig notwendige weitere Arbeitsplätze für Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler zusätzliche Flächen zu schaffen. Alle diese Flächen werden als wesentlich für den Erfolg der Evaluation angesehen und waren von der Leibniz-Gemeinschaft bei ihrer letzten Evaluation als fortzuentwickeln gefordert worden. Zudem sollen ausreichend Flächen für die Nassholzforschung und, in einem Neubau, für eine Werkstatt geschaffen werden, die im ursprünglichen Konzept erst in einem zweiten Bauabschnitt enthalten waren, aber wesentlich für das interne Funktionieren und damit auch für das Zukunftskonzept des DSM sind. Das ursprüngliche Konzept sah hingegen in dem einzig finanzierten ersten Bauabschnitt die Sanierung des Scharoun-Baus, die Reparaturen an Dach und Technik des Bangert-Baus sowie die Errichtung eines großen Schaumagazins im Süden des Gebäudeensembles vor. Ersteres bleibt Teil des Raum- und Funktionsprogramms , letzteres wird in veränderter Form in das Zukunftskonzept des DSM im Rahmen seiner Überlegungen zu partizipativen Ansätzen einbezogen. Der ehemals als Ausstellungsraum konzipierte Bangert-Bau eignet sich aufgrund seiner großen, zum alten Hafen hinweisenden Glasfront optimal für die Einrichtung eines Schaumagazins. Entgegen der sonst üblichen Ausrichtung von Schaumagazinen ist dieses nicht nur dem Publikum vorbehalten, sondert richtet sich an alle Vorbeikommenden. Die Besuchenden des Museums erhalten die Möglichkeit , das Magazin vom Ausstellungsraum aus in einem definierten Bereich — 4 — zu erleben, wo ihnen die Objekte in „verdichteter Form“ zugänglich gemacht werden. Dieser Magazinteil ist nicht nur als Schau-, sondern auch als Lehrsammlung konzipiert. Nach Abschluss des alle Funktionsabläufe eines Forschungsmuseums beinhaltenden ersten Bauabschnitts soll an anderer Stelle ein multifunktionaler Ausstellungsraum eingerichtet werden. Dass der erste Bauabschnitt in dem ursprünglich geplanten Zuschnitt zudem nicht kostendeckend und nicht funktional für das DSM realisierbar war, wurde von dem Projektsteuerer und der Projektleitung nach einer umfassenden Analyse bereits am 28. März 2013 schriftlich dokumentiert. Diese Dokumentation lag dem Stiftungsrat des DSM am 30. Mai 2013 vor und war Gegenstand des Controllingberichts an das Bundesministerium für Bildung und Forschung über das erste Quartal 2013. Eine Abstimmung über dieses Prüfungsergebnis hat im April 2013 mit dem Bundesministerium stattgefunden. Der Deputation wurde dieser Bericht in ihrer Februar-Sitzung 2013 bereits angekündigt und dann am 29. Oktober 2013 zur Kenntnis gegeben. Aus dem ursprünglich sechsten Bauabschnitt soll nun zudem – und kurzfristig parallel zum ersten Bauabschnitt, jedoch nicht aus den Mitteln der 42 Mio. ‡ – eine verbesserte Anbindung an den Weserdeich und die Nutzung einer neu gestalteten Deichbrücke für das Café des DSM geprüft werden. Das DSM wünscht sich seine Öffnung zum Deich kurzfristig. Dies ist ganz im Sinne des Architekten Hans Scharoun, der die Öffnung des Museums schon bei seinen Planungen verfolgte , sie wurde bisher jedoch nie in dieser Form realisiert. Hierzu wurden im September 2013 durch das DSM gemeinsam mit der Projektleitung und begleitet durch das Kulturressort Gespräche mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven aufgenommen. Das Projekt wird vom Magistrat der Stadt Bremerhaven sehr begrüßt . Die Planungen wurden seitens Bremerhavens finanziert, durch das Architekturbüro Bangert, das auch für den Masterplan verantwortlich war, im Dezember 2013 im Konzept vorgelegt und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt. Da ein Café zum Deich kein für die Zukunft als Forschungsmuseum relevanter Aspekt ist, sondern insbesondere dem räumlichen Umfeld des DSM dient, ist eine Finanzierung hälftig durch den Bund für dieses Projekt nicht möglich und war auch niemals vereinbart oder gar zugesagt worden. Eine Finanzierung durch Bremerhaven wird zurzeit geprüft. 2. Welche Zeitplanung liegt den neuen Modernisierungsplänen zugrunde, und wie weicht diese von der bisherigen Planung ab? Die Zeitplanung für das nun weitgehend im Entwurf aufgestellte Raum- und Funktionsprogramm weicht von der der staatlichen Deputation für Kultur am 29. Oktober 2013 dargestellten bisherigen Zeitplanung nicht ab. Weiterhin ist die Beschlussfassung über die ES-Bau nach der Sommerpause 2014 in der Deputation , im Senat und im Haushalts- und Finanzausschuss vorgesehen. 3. Welcher Finanzierungsbedarf besteht für die einzelnen Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung des DSM? Wer wird diese Kosten zu welchen Teilen tragen? Welche Änderungen der Finanzierungszusagen seitens des Bundes gibt es gegebenenfalls? Eine Einzelaufschlüsselung der konkreten Kosten für die Maßnahmen des ersten Bauabschnitts in Höhe von 42 Mio. ‡ wird, wie es dem üblichen Planungsverfahren entspricht, mit der ES-Bau vorgelegt. Es gilt weiterhin die Finanzierung , die dem Beschluss des Senats vom 17. April 2012 zugrunde lag. Danach tragen das Land Bremen und der Bund je 50 % der Kosten des ersten Bauabschnitts in Höhe von 42 Mio. ‡. Eine Veränderung der Finanzierungszusage des Bundes gibt es nicht. 4. Aus welchen Gründen hat sich der Senat zu einer Neufassung der Modernisierungs - und Sanierungspläne entschieden, und inwieweit wurden das DSM, der Bund und die Leibniz-Gemeinschaft bei der Erstellung der Neufassung einbezogen ? Wie bewerten DSM, Bund und WGL die neuen Modernisierungspläne, insbesondere im Hinblick auf die für März/April 2014 angekündigte Evaluation durch die WGL? Der Senat hat sich nicht für eine Neufassung der Pläne entschieden, da Bauherr und damit entscheidungsbefugt allein das DSM als Stiftung privaten Rechts ist. — 5 — Das DSM, vertreten sowohl durch die geschäftsführende Direktorin als auch durch den Stiftungsrat, hat sich aufgrund des neuen Zukunftskonzeptes, das der Leibniz-Gemeinschaft bei der Evaluation vorgestellt werden soll, für die Neufassung entschieden, um zu ermöglichen, dass die Zukunftsplanung ihren Niederschlag in der finanzierten und daher der Leibniz-Gemeinschaft bei der Evaluation am 29. und 30. April 2014 konkret präsentierbaren Baumaßnahme findet . Alle Bereiche des DSM wurden dabei durch das Direktorium einbezogen. Der Bund unterstützt die Planung des DSM in Gestalt der Vertretung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Stiftungsrat des DSM. Die Vertreterin des Bundesministeriums erhält vor ihrer jeweiligen Sitzung auch die Unterlagen der Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern des Senators für Kultur, der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, der Senatorin für Finanzen, des Magistrats der Stadt Bremerhaven, des Direktoriums des DSM und des Kuratoriums zur Förderung des DSM. Eine formale Abstimmung dazu kann es nicht geben, da das Bundesministerium nicht für die Ausgestaltung des Raum- und Funktionsprogramms verantwortlich ist, sondern das DSM. Zweifel an der Fortführung der zugesagten hälftigen Finanzierung des ersten Bauabschnitts durch den Bund bestehen keine, die Mittel stehen dort weiterhin zur Verfügung. Die formale Information an das Bundesministerium erfolgt durch regelmäßige Quartalsberichte seit dem ersten Quartal 2013, zum gegenwärtigen Stand des Raum- und Funktionsprogramms daher, wie es vorgesehen ist, mit dem Bericht über das vierte Quartal 2013. Mit der Leibniz-Gemeinschaft ist vor der Evaluation keine Abstimmung möglich , da dadurch der unabhängigen Evaluierungskommission vorgegriffen würde . Die einzig heranziehbare Grundlage ist der Bericht aus der letzten Evaluation . Auf ihm beruht das Raum- und Funktionsprogramm. 5. Inwieweit sind aufgrund der reduzierten Modernisierungsvorhaben Änderungen bei der Umsetzung des Masterplans notwendig? Wie sollen Museumsaufstellung sowie Entwicklung und Profilierung des Forschungsbereichs zukünftig ausgestaltet werden? Es gibt keine reduzierten Modernisierungsvorhaben, sondern nur eine Anpassung an veränderte Vorstellungen des DSM zur Zukunft des Forschungsmuseums. Lediglich die Abfolge der Planung ändert sich, da die für das Funktionieren des DSM und für die Evaluation wesentlichen Funktionsbereiche bereits integrativ im ersten Bauabschnitt in einem Mindestmaß geschaffen werden. Eventuell hinzutretende Realisierungen der weiteren Abschnitte des Masterplans bauen dann darauf auf und ergänzen die Funktionsbereiche um weitere Flächen. Das Raumund Funktionsprogramm stellt dabei sicher, dass eine solche Fortentwicklung möglich bleibt und nicht durch Funktionszuweisungen des ersten Bauabschnitts behindert wird. 6. Wie bewertet der Senat die Bedeutung des Deutschen Schiffahrtsmuseums für Bremerhaven und Bremen, den Tourismus und die regionale und nationale Forschung ? Hält der Senat vor diesem Hintergrund die neuen Pläne für angemessen ? Wie will der Senat sicherstellen, dass das DSM trotz des verringerten Modernisierungsumfanges zukunftsfest aufgestellt wird und seinen hohen nationalen Status beibehalten kann? Das DSM hat, wie die anderen Bestandteile der Havenwelten in Bremerhaven auch, eine wichtige Bedeutung für den Tourismus und für die regionale und nationale Forschung im Zusammenspiel mit den Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven. Das Raum- und Funktionsprogramm dient dabei dem Zweck, in dem gesichert finanzierten ersten Bauabschnitt diejenigen Funktionsbereiche nach Flächen zu definieren, die der Leibniz-Gemeinschaft bei der Evaluation 2014 für die Zukunft des DSM als Forschungsmuseum im Rahmen des Zukunftskonzeptes des DSM vorgestellt werden. Das Ziel des Raum- und Funktionsprogramms, dieses Zukunftskonzept aufzunehmen und für seine Verwirklichung Flächen bereitzustellen , ist aus Sicht des Senats angemessen. Sollte es bei der Evaluation zu Änderungsbedarf kommen, kann dieser noch Berücksichtigung finden. Auch die nun geplante Anbindung an den Weserdeich und die Öffnung des Cafés des DSM zum Deich – mit der Möglichkeit eines zu Informationszwecken — 6 — geeigneten Baustelleneinblicks – erachtet der Senat in Übereinstimmung mit dem Magistrat der Stadt Bremerhaven für das DSM und die Verbesserung der touristischen Nutzung der Havenwelten für angemessen. Dies soll maßgeblich den Bürgerinnen/Bürgern Bremerhavens und dem Tourismus zugute kommen, da es in den Havenwelten bislang kein vom Weserdeich zugängliches Café gibt, von dem aus über den Deich hinweg die Außenweser gesehen werden kann. Es ist nicht Aufgabe des Senats sicherzustellen, dass das DSM zukunftsfest aufgestellt wird und dadurch seinen hohen nationalen Status beibehalten kann. Dafür ist das DSM selbst mit seinem Zukunftskonzept für ein integriertes Forschungsmuseum verantwortlich, das die Leibniz-Gemeinschaft bei der Evaluation bewerten wird. Der Senat hat darauf keinen Einfluss. Es handelt sich um eine unabhängige Bewertung. Da es jedoch keinen verringerten Modernisierungsumfang gibt – sondern lediglich ein an das Zukunftskonzept angepasstes und es damit erst ermöglichendes Raum- und Funktionsprogramm eines ersten Bauabschnitts – und zudem das Bekenntnis des Senats, an seiner Absicht aus dem Beschluss vom 17. April 2012 zur Realisierung des Masterplans unter dem Vorbehalt seiner Finanzierbarkeit insgesamt festzuhalten, hat der Senat im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten alles getan, um das DSM bei seiner verantwortlichen Aufstellung für die Zukunft zu unterstützen. Druck: Anker-Druck Bremen